CERAFILTEC
Germany GmbH
Saarbrücken
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.436.309,93 |
2.718.078,81 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
140.147,95 |
305.227,95 |
| II.
Sachanlagen |
4.246.066,98 |
2.412.850,86 |
| III.
Finanzanlagen |
50.095,00 |
|
| B.
Umlaufvermögen |
18.574.888,32 |
27.833.782,93 |
| I.
Vorräte |
5.345.885,51 |
3.549.973,69 |
| 1.
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
80.000,00 |
|
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.792.816,02 |
3.001.390,37 |
| III.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten |
9.436.186,79 |
21.282.418,87 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
55.835,05 |
39.334,68 |
| D.
Aktive latente Steuern |
0,00 |
1.854.085,35 |
| Aktiva |
23.067.033,30 |
32.445.281,77 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
20.544.567,59 |
31.080.844,04 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
53.686,00 |
53.686,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
39.930.563,34 |
39.930.563,34 |
| III.
Verlustvortrag |
8.903.405,30 |
3.445.443,82 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
10.536.276,45 |
5.457.961,48 |
| B.
Rückstellungen |
1.314.607,37 |
455.720,46 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.207.858,34 |
841.130,06 |
| D.
Passive latente Steuern |
0,00 |
67.587,21 |
| Passiva |
23.067.033,30 |
32.445.281,77 |
Anhang
I.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Die CERAFILTEC Germany GmbH hat ihren Sitz in
Saarbrücken und ist unter der Nummer HRB 103538 in das
Handelsregister beim Amtsgericht Saarbrücken
eingetragen.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff. und §§ 264
ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des
GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für
kleine Kapitalgesellschaften i. S. d. § 267 HGB.
Bei der Aufstellung des Anhangs wurden die
größenabhängigen Erleichterungsvorschriften
nach §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB teilweise in
Anspruch genommen.
Die Gliederung der Bilanz entspricht § 266
Abs. 2 und 3 HGB. Die Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung folgt dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB.
Die Gliederung der Bilanz entspricht § 266
Abs. 2 und 3 HGB. Die Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung folgt dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB. Der
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 wurde unter der
Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Durch
einen negativen Geschäftsverlauf und
einen hohen Liquiditätsbedarf
sind bestandsgefährdende Risiken
begründet. Hinsichtlich der Darstellung der
diesbezüglichen Risiken verweisen wir namentlich auf
die Ausführungen im Abschnitt "V. Chancen- und
Risikobericht" des Lageberichts unter dem Punkt
"Unternehmensfortführung". Auf Grundlage unserer
Beurteilung der gegenwärtigen
Risikosituation und der von
uns ergriffenen Maßnahmen
sehen wir die Unternehmensfortführung -
trotz der bestehenden grundsätzlichen Risiken - als
gesichert an.
II.
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
1.
Immaterielle Vermögensgegenstände
Erworbene und selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bilanziert.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, über die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von bis zu 5 Jahren
linear abgeschrieben.
Selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände werden über deren
voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Sofern diese
nicht verlässlich geschätzt werden kann, werden
die Vermögensgegenstände über eine
Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben. Zum
Bilanzstichtag erfolgte die Ausbuchung der aktivierten
Entwicklungskosten (TEUR 147), da die zugrunde liegenden
Projekte eingestellt wurden.
2.
Sachanlagen
Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen. Die Abschreibungen
werden linear entsprechend den folgenden
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern vorgenommen:
technische Anlagen und
Maschinen
|
5 - 15 Jahre
|
|
andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung
|
3 - 15 Jahre
|
|
Die geringwertigen Gegenstände des
Anlagevermögens mit Einzelanschaffungskosten bis netto
EUR 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
3.
Finanzanlagen
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem
niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen.
4.
Vorräte
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu
Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips angesetzt.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind auf der
Basis von Einzelkalkulationen, die auf der aktuellen
Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bewertet,
wobei neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten,
Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch
Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen
berücksichtigt werden.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die
sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer,
geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren
Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene
Abwertungen berücksichtigt.
Abgesehen von handelsüblichen
Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten
Dritter.
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen werden
gemäß § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB von den
Vorräten offen abgesetzt.
5.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit
ihren Nennwerten abzüglich erforderlicher
Einzelwertberichtigungen aktiviert.
Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos bei
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird keine
Pauschalwertberichtigung gebildet.
6.
Liquide Mittel
Die liquiden Mittel werden mit den Nennwerten
angesetzt.
7.
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der
Aktivseite Auszahlungen vor dem Stichtag ausgewiesen,
soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem
Tag darstellen.
8.
Sonstige Rückstellungen
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus
schwebenden Geschäften und sind jeweils in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h.
einschließlich zukünftiger Kosten- und
Preissteigerungen) angesetzt. Wesentliche
Rückstellungen mit einer Laufzeit größer
einem Jahr lagen am Bilanzstichtag nicht vor; aus diesem
Grund wurden keine Abzinsungen vorgenommen.
9.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
10.
Latente Steuern
Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von
temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen
den handelsrechtlichen Wertansätzen von
Vermögensgegenständen, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen
Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher
Verlustvorträge werden die Beträge der sich
ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den
unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt
des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst.
Aktive und passive Steuerlatenzen werden unsaldiert
ausgewiesen.
Zum Bilanzstichtag liegt ausschließlich eine
aktive Steuerabgrenzung vor, auf deren Ansatz entsprechend
dem Aktivierungswahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB
verzichtet wird.
11.
Fremdwährungsumrechnung
Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in
fremder Währung erfolgt mit dem Devisenkassamittelkurs
zum Abschlussstichtag.
III.
ANGABEN ZUR BILANZ
1.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen
betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in
Höhe von TEUR 209 (Vj. TEUR -) und sonstige
Forderungen in Höhe von TEUR 71 (Vj. TEUR -).
Die sonstigen Vermögensgegenstände
beinhalten Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr in Höhe von EUR 6.140,00 (Vj. TEUR 10) und
Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von EUR
105.195,04 (Vj. TEUR -).
2.
Guthaben bei Kreditinstituten
Von den Bankguthaben sind TEUR 350 verpfändet.
3.
Verbindlichkeiten
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
|
|
|
bis 1 Jahr
|
mehr als 1 Jahr
|
Art der Verbindlichkeit zum
|
31.12.2023
|
31.12.2022
|
31.12.2023
|
31.12.2022
|
31.12.2023
|
31.12.2022
|
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
868
|
762
|
868
|
762
|
0
|
0
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
339
|
79
|
339
|
79
|
0
|
0
|
Summe
|
1.207
|
841
|
1.207
|
841
|
0
|
0
|
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschafter in Höhe von EUR 1.163,00
(Vj. TEUR 1) enthalten. Es bestehen wie im Vorjahr keine
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren.
4.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen nicht bilanzierte finanzielle
Verpflichtungen in Höhe von TEUR 3.779, davon
gegenüber verbundenen Unternehmen TEUR 726.
IV.
SONSTIGE ANGABEN
1.
Anzahl der Arbeitnehmer
Die Gesellschaft beschäftigte im
Geschäftsjahr 2023 durchschnittlich 49 Mitarbeiter.
2.
Aufwendungen von außergewöhnlicher
Größenordnung
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten
TEUR 197 Aufwendungen (insbesondere Rechts- und
Beratungsaufwendungen) in Zusammenhang mit der im Vorjahr
durchgeführten Finanzierungsrunde.
Die Abschreibungen auf Vermögensgegenstände
des Umlaufvermögens, soweit diese die in der
Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen
überschreiten, enthalten in Höhe von TEUR 1.147
Zuführungen zu Einzelwertberichtigungen auf
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und in Höhe
von TEUR 806 Zuführungen zu Einzelwertberichtigungen
auf Forderungen gegen die CERAFILTEC US, LLC, Georgia/USA.
Bei den Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe
von TEUR 1.128 handelt es sich um die Abwertung der
Beteiligung an der CERAFILTEC US, LLC, Georgia/USA.
Saarbrücken, den 02.08.2024
CERAFILTEC Germany GmbH
- Geschäftsführung -
Christian Klein
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Kay Gunther Gabriel
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.01.2025
festgestellt.
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