A M D
Advanced Media Device GmbH
Koblenz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
30.092,50 |
35.953,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
989,00 |
1.639,00 |
| II.
Sachanlagen |
29.103,50 |
34.314,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
926.980,04 |
899.471,53 |
| I.
Vorräte |
1.315,44 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
819.044,68 |
847.252,90 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
106.619,92 |
52.218,63 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.892,15 |
37.064,52 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
959.964,69 |
972.489,55 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
122.234,63 |
155.639,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
52.000,00 |
52.000,00 |
| B.
Rückstellungen |
5.500,00 |
10.138,81 |
| C.
Verbindlichkeiten |
832.230,06 |
806.711,74 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
959.964,69 |
972.489,55 |
Ergebnisverwendung
Ergebnisverwendungsvorschlag des Vorstands / der
Geschäftsleitung
Nach Vorschlag und Beschluss der
Gesellschafterversammlung wird das Bilanzergebnis auf neue
Rechnung vorgetragen.
Anhang
1.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft:
Firmensitz laut Registergericht: Koblenz
Registergericht: Koblenz
Register-Nr.: HRB 5081
2.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der Gesellschaft Advanced Media
Device GmbH wurde nach den Vorschriften der §§
238 ff. HGB und den ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften nach den §§ 264 ff.
HGB, sowie ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Die Gesellschaft ist eine kleine GmbH
gemäß § 267 HGB.
Im Einzelnen werden folgende Grundsätze und
Methoden der Bilanzierung und Bewertung angewandt:
a.
Gliederungsgrundsätze
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgte nach dem Gliederungsschema
für kleine Kapitalgesellschaften.
b.
Bilanzierungsmethoden
Der Jahresabschluss 2018 ist nach den aktuellen
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Ansatz-, Bewertungs-, und Ausweismethoden
wurden beibehalten bzw. - wenn erforderlich - an neue
handelsrechtliche Vorgaben angepasst.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals
sowie für immaterielle Vermögensgegenstände,
die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht
bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des
§ 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach
den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
c.
Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Das Sachanlagevermögen wird zu
Anschaffungskosten incl. Anschaffungsnebenkosten bzw.
Anschaffungskostenminderungen angesetzt. Bei
Vermögensgegenständen, deren Nutzung zeitlich
begrenzt ist werden die Anschaffungskosten um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen werden nach der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer nach der linearen Methode vorgenommen.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem
Nennbetrag angesetzt. Notwendige Einzelwertberichtigungen
werden berücksichtigt. Auf die restlichen Forderungen
wurde keine Pauschalwertberichtigung vorgenommen.
Die Rückstellungen wurden auf der Grundlage des
§ 253 HGB nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung ermittelt bzw. gebildet und
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verpflichtungen in einem ausreichenden Umfang.
Angesetzt wird hierbei der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendige
Erfüllungsbetrag gem. § 253
Abs. 1 HGB.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sowie sonstigen Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
d.
Grundlagen für die Währungsumrechnung
Die Gesellschaft verfügt über keine Konten,
die in ausländischer Währung lauten.
2.
Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und
Gewinn- und
Verlustrechnung
a.
Angaben zur Bilanz
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen
werden keine Werte mit Restlaufzeiten von mehr als einem
Jahr gemäß § 268 Abs.4 Satz 1 HGB
ausgewiesen.
Es bestehen Forderungen gegen Gesellschafter nach
§ 42 Abs. 3 GmbHG von TEuro 0,0 (Vorjahr TEuro 84,6) .
Forderungsspiegel in TEUR
Art der Forderung zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
|
31.12.2018
|
|
kleiner 1 Jahr
|
größer 1 Jahr
|
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
803,4
|
803,4
|
0,0
|
sonstige
Vermögensgegenstände
|
15,7
|
15,7
|
0,0
|
Summe
|
819,1
|
819,1
|
0,0
|
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten und ihre
Restlaufzeiten ergeben sich aus dem nachfolgenden
Verbindlichkeitenspiegel.
Verbindlichkeitenspiegel in TEUR
Art der Verbindlichkeit zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
31.12.2018
|
|
kleiner 1 J.
|
1 bis 5 J.
|
größer 5 J.
|
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
100,0
|
100,0
|
0,0
|
0,0
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
4,2
|
4,2
|
0,0
|
0,0
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
728,0
|
728,0
|
0,0
|
0,0
|
Summe
|
832,2
|
832,2
|
0,0
|
0,0
|
Es bestehen keine Verbindlichkeiten die durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind.
Es bestehen keine Verbindlichkeiten gegen
Gesellschafter nach § 42 Abs.3 GmbHG (Vorjahr TEuro
0,0).
Es bestehen keine Ausfallbürgschaften.
Es wurden keine Geschäfte abgeschlossen, die
nicht in der Bilanz enthalten sind, über die gem.
§ 285 Nr. 3 bzw. § 285 Nr. 3a HGB zu
berichten wäre und, die für die Beurteilung der
Finanzlage notwendig sind.
b.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt
und beinhaltet ab dem Jahr 2016 die durch das BilRUG
geänderten Vorschriften des HGB.
Die Aufgliederung der Umsatzerlöse wurde unter
Bezug auf § 288 Abs. 2 HGB unterlassen.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen
ausschließlich das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
3.
Sonstige Pflichtangaben
Beschäftigtenzahl
Die durchschnittlichen Anzahl der während des
Geschäftsjahres 2018 beschäftigten Mitarbeiter
beträgt 11. Es handelt sich hierbei
ausschließlich um Angestellte.
Sonstige Finanzielle Verpflichtungen
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen von
insgesamt TEuro 2,4 bestehen aus einem Leasingvertrag mit
Beträgen von TEuro 2,4 mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr und Beträgen von TEuro 0,0 mit einer
Restlaufzeit über einem Jahr.
Beteiligungen
Die Gesellschaft hält am Bilanzstichtag keine
Beteiligungen bzw. ist mit keinem Unternehmen gem. §
271 Absatz 1 u. 2 HGB verbunden.
Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane:
Geschäftsführer zum 31.12.2018:
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Familienname
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Vorname
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|
Gotterbarm
|
Madalina
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kfm.
Geschäftsführerin
|
|
Auf die Berichterstattung über die
Gesamtbezüge der Geschäftsführerin wird nach
§ 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird nach §
245 HGB i.V.m. § 264 HGB wie folgt unterzeichnet.
Koblenz, den 29. November 2019
(Madalina Gotterbarm)
Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.12.2019 festgestellt.
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