Sparkasse MainzLiquidiert
MainzStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Jakob Weil seit 6.2.2015 | Vorstandsmitglied |
Thorsten Mühl seit 6.2.2015 | Vorsitzender des Vorstands |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sparkasse MainzMainzJahresabschluss zum 31.12.2020der
Sparkasse Mainz
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| EUR | EUR | EUR |
31.12.2019
TEUR |
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| 1. Barreserve | ||||
| a) Kassenbestand | 18.446.780,15 | 19.177 | ||
| b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank | 373.726.831,14 | 167.110 | ||
| 392.173.611,29 | 186.287 | |||
| 2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind | ||||
| a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen | 0,00 | 0 | ||
| b) Wechsel | 0,00 | 0 | ||
| 0,00 | 0 | |||
| 3. Forderungen an Kreditinstitute | ||||
| a) täglich fällig | 2.314.601,69 | 1.627 | ||
| b) andere Forderungen | 45.012.552,44 | 15.087 | ||
| 47.327.154,13 | 16.713 | |||
| 4. Forderungen an Kunden | 1.881.560.380,75 | 1.787.257 | ||
| darunter: | ||||
| durch Grundpfandrechte gesichert 883.007.066,79 EUR | (863.377) | |||
| Kommunalkredite 87.944.901,79 EUR | (80.007) | |||
| 5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | ||||
| a) Geldmarktpapiere | ||||
| aa) von öffentlichen Emittenten | 0,00 | 0 | ||
| darunter: | ||||
| beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR | (0) | |||
| ab) von anderen Emittenten | 0,00 | 0 | ||
| darunter: | ||||
| beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR | (0) | |||
| 0,00 | 0 | |||
| b) Anleihen und Schuldverschreibungen | ||||
| ba) von öffentlichen Emittenten | 104.330.984,10 | 99.658 | ||
| darunter: | ||||
| beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 104.330.984,10 EUR | (99.658) | |||
| bb) von anderen Emittenten | 214.702.262,80 | 155.284 | ||
| darunter: | ||||
| beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 121.171.107,12 EUR | (64.758) | |||
| 319.033.246,90 | 254.943 | |||
| c) eigene Schuldverschreibungen | 0,00 | 0 | ||
| Nennbetrag 0,00 EUR | (0) | |||
| 319.033.246,90 | 254.943 | |||
| 6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 149.206.528,49 | 151.665 | ||
| 6a. Handelsbestand | 0,00 | 0 | ||
| 7. Beteiligungen | 21.641.009,26 | 21.641 | ||
| darunter: | ||||
| an Kreditinstituten 0,00 EUR | (0) | |||
| an Finanzdienstleistungsinstituten 987.804,43 EUR | (988) | |||
| 8. Anteile an verbundenen Unternehmen | 255.000,00 | 255 | ||
| darunter: | ||||
| an Kreditinstituten 0,00 EUR | (0) | |||
| an Finanzdienstleistungsinstituten 0,00 EUR | (0) | |||
| 9. Treuhandvermögen | 2.426.043,18 | 760 | ||
| darunter: | ||||
| Treuhandkredite 2.426.043,18 EUR | (760) | |||
| 10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch | 0,00 | 0 | ||
| 11. Immaterielle Anlagewerte | ||||
| a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 0,00 | 0 | ||
| b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 32.465,00 | 10 | ||
| c) Geschäfts- oder Firmenwert | 0,00 | 0 | ||
| d) geleistete Anzahlungen | 0,00 | 0 | ||
| 32.465,00 | 10 | |||
| 12. Sachanlagen | 18.650.131,59 | 12.334 | ||
| 13. Sonstige Vermögensgegenstände | 584.922,00 | 605 | ||
| 14. Rechnungsabgrenzungsposten | 85.003,98 | 94 | ||
| Summe der Aktiva | 2.832.975.496,57 | 2.432.564 | ||
|
Passivseite |
||||
| EUR | EUR | EUR |
31.12.2019
TEUR |
|
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | ||||
| a) täglich fällig | 22.414.005,11 | 2.956 | ||
| b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist | 449.377.151,13 | 309.931 | ||
| 471.791.156,24 | 312.887 | |||
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | ||||
| a) Spareinlagen | ||||
| aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten | 389.709.621,53 | 383.369 | ||
| ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten | 5.409.260,56 | 14.699 | ||
| 395.118.882,09 | 398.068 | |||
| b) andere Verbindlichkeiten | ||||
| ba) täglich fällig | 1.653.330.069,64 | 1.433.478 | ||
| bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist | 27.945.896,98 | 19.624 | ||
| 1.681.275.966,62 | 1.453.102 | |||
| 2.076.394.848,71 | 1.851.170 | |||
| 3. Verbriefte Verbindlichkeiten | ||||
| a) begebene Schuldverschreibungen | 13.806.486,67 | 10.804 | ||
| b) andere verbriefte Verbindlichkeiten | 0,00 | 0 | ||
| darunter: | ||||
| Geldmarktpapiere 0,00 EUR | (0) | |||
| eigene Akzepte und Solawechsel im Umlauf 0,00 EUR | (0) | |||
| 13.806.486,67 | 10.804 | |||
| 3a. Handelsbestand | 0,00 | 0 | ||
| 4. Treuhandverbindlichkeiten | 2.426.043,18 | 760 | ||
| darunter: | ||||
| Treuhandkredite 2.426.043,18 EUR | (760) | |||
| 5. Sonstige Verbindlichkeiten | 862.577,49 | 780 | ||
| 6. Rechnungsabgrenzungsposten | 378.301,95 | 386 | ||
| 7. Rückstellungen | ||||
| a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 10.966.444,00 | 10.937 | ||
| b) Steuerrückstellungen | 1.048.758,78 | 1.489 | ||
| c) andere Rückstellungen | 8.450.241,77 | 8.962 | ||
| 20.465.444,55 | 21.387 | |||
| 8. (weggefallen) | ||||
| 9. Nachrangige Verbindlichkeiten | 31.682.445,86 | 29.252 | ||
| 10. Genussrechtskapital | 0,00 | 0 | ||
| darunter: | ||||
| vor Ablauf von zwei Jahren fällig 0,00 EUR | (0) | |||
| 11. Fonds für allgemeine Bankrisiken | 125.000.000,00 | 117.000 | ||
| 12. Eigenkapital | ||||
| a) gezeichnetes Kapital | 15.338.756,43 | 15.339 | ||
| b) Kapitalrücklage | 0,00 | 0 | ||
| c) Gewinnrücklagen | ||||
| ca) Sicherheitsrücklage | 72.799.171,75 | 70.665 | ||
| cb) andere Rücklagen | 0,00 | 0 | ||
| 72.799.171,75 | 70.665 | |||
| d) Bilanzgewinn | 2.030.263,74 | 2.134 | ||
| 90.168.191,92 | 88.138 | |||
| Summe der Passiva | 2.832.975.496,57 | 2.432.564 | ||
| 1. Eventualverbindlichkeiten | ||||
| a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln | 0,00 | 0 | ||
| b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen | 65.578.098,48 | 53.234 | ||
| c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten | 0,00 | 0 | ||
| 65.578.098,48 | 53.234 | |||
| 2. Andere Verpflichtungen | ||||
| a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften | 0,00 | 0 | ||
| b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen | 0,00 | 0 | ||
| c) Unwiderrufliche Kreditzusagen | 254.856.936,09 | 220.614 | ||
| 254.856.936,09 | 220.614 |
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
| EUR | EUR | EUR |
1.1.-31.12.2019
TEUR |
|
| 1. Zinserträge aus | ||||
| a) Kredit- und Geldmarktgeschäften | 40.664.214,84 | 42.121 | ||
| darunter: | ||||
| abgesetzte negative Zinsen 510.422,79 EUR | (321) | |||
| b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen | 1.320.682,39 | 1.282 | ||
| 41.984.897,23 | 43.403 | |||
| 2. Zinsaufwendungen | 8.590.769,51 | 9.979 | ||
| darunter: | ||||
| abgesetzte positive Zinsen 1.482.160,06 EUR | (555) | |||
| aus der Aufzinsung von Rückstellungen 922.957,20 EUR | (917) | |||
| 3. Laufende Erträge aus | 33.394.127,72 | 33.425 | ||
| a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren | 2.843.417,54 | 2.975 | ||
| b) Beteiligungen | 1.227.219,26 | 1.141 | ||
| c) Anteilen an verbundenen Unternehmen | 0,00 | 0 | ||
| 4.070.636,80 | 4.116 | |||
| 4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen | 0,00 | 0 | ||
| 5. Provisionserträge | 17.153.361,59 | 17.355 | ||
| 6. Provisionsaufwendungen | 1.814.808,92 | 1.682 | ||
| 7. Nettoertrag des Handelsbestands | 15.338.552,67 | 15.673 | ||
| 0,00 | 0 | |||
| 8. Sonstige betriebliche Erträge | 2.428.432,83 | 2.507 | ||
| darunter: | ||||
| aus der Fremdwährungsumrechnung 4.552,99 EUR | (2) | |||
| 9. (weggefallen) | 55.231.750,02 | 55.721 | ||
| 10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen | ||||
| a) Personalaufwand | ||||
| aa) Löhne und Gehälter | 18.171.537,98 | 18.542 | ||
| ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 4.906.810,62 | 6.285 | ||
| darunter: | ||||
| für Altersversorgung 1.488.603,29 EUR | (2.763) | |||
| 23.078.348,60 | 24.826 | |||
| b) andere Verwaltungsaufwendungen | 12.136.369,80 | 11.872 | ||
| 35.214.718,40 | 36.698 | |||
| 11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen | 1.044.500,14 | 1.066 | ||
| 12. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 1.086.905,48 | 3.590 | ||
| darunter: | ||||
| aus der Fremdwährungsumrechnung 10.467,68 EUR | (1) | |||
| 13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft | 3.234.085,74 | 0 | ||
| 14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft | 0,00 | 2.085 | ||
| 15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere | 0,00 | 3.234.085,74 | 2.085 | |
| 16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren | 0,00 | 0 | ||
| 0,00 | 0 | |||
| 17. Aufwendungen aus Verlustübernahme | 0,00 | 0 | ||
| 18. Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken | 8.000.000,00 | 9.000 | ||
| 19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit | 6.651.540,26 | 7.452 | ||
| 20. Außerordentliche Erträge | 0,00 | 0 | ||
| 21. Außerordentliche Aufwendungen | 0,00 | 0 | ||
| 22. Außerordentliches Ergebnis | 0,00 | 0 | ||
| 23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 4.530.793,36 | 5.228 | ||
| 24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen | 90.483,16 | 90 | ||
| 4.621.276,52 | 5.318 | |||
| 25. Jahresüberschuss | 2.030.263,74 | 2.134 | ||
| 26. Gewinnvortrag/ Verlustvortrag aus dem Vorjahr | 0,00 | 0 | ||
| 27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen | 2.030.263,74 | 2.134 | ||
| a) aus der Sicherheitsrücklage | 0,00 | 0 | ||
| b) aus anderen Rücklagen | 0,00 | 0 | ||
| 0,00 | 0 | |||
| 2.030.263,74 | 2.134 | |||
| 28. Einstellungen in Gewinnrücklagen | ||||
| a) in die Sicherheitsrücklage | 0,00 | 0 | ||
| b) in andere Rücklagen | 0,00 | 0 | ||
| 0,00 | 0 | |||
| 29. Bilanzgewinn | 2.030.263,74 | 2.134 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben:
Der Jahresabschluss wurde nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach den vorgeschriebenen Formblättern.
Bei der Fristengliederung nach den Vorschriften der §§ 8 und 9 RechKredV blieben anteilige Zinsen unberücksichtigt (§ 11 Satz 3 RechKredV).
Auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses nach § 340 i Abs. 1 HGB wurde verzichtet, da die Tochterunternehmen von untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns sind.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:
Forderungen an Kunden und Kreditinstitute haben wir grundsätzlich mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Bei der Auszahlung von Darlehen einbehaltene Disagien wurden auf deren Laufzeit bzw. Festzinsbindungsdauer verteilt. Von Dritten erworbene Schuldscheindarlehen wurden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten angesetzt und gegebenenfalls auf den niedrigeren Marktpreis abgeschrieben. Von einer Vereinnahmung von Zinserträgen wird - ungeachtet des Rechtsanspruches - dann abgesehen, wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Realisierung der Zinserträge nicht zu erwarten ist. Für akute Ausfallrisiken haben wir bei Forderungen in Höhe des zu erwartenden Ausfalls Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Außerdem haben wir nach den Erfahrungen der Vergangenheit bemessene Pauschalwertberichtigungen auf den latent gefährdeten Forderungsbestand gebildet.
Sämtliche Wertpapiere wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet.
Der niedrigere beizulegende Wert wurde grundsätzlich aus dem jeweiligen Börsen- oder Marktpreis am Bilanzstichtag abgeleitet. Bei einem Teil der Wertpapiere war am Bilanzstichtag kein hinreichend liquider, aktiver Markt vorhanden. In diesen Fällen wurde der niedrigere beizulegende Wert anhand eines Discounted-Cashflow-Verfahrens ermittelt.
Für die Ermittlung des Bewertungskurses haben wir die festverzinslichen Wertpapiere daraufhin untersucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt vorliegt. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFiD II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. Auf Basis der Abgrenzungskriterien liegen für die festverzinslichen Wertpapiere nahezu vollständig nicht aktive Märkte vor.
In den Fällen, in denen wir nicht von einem aktiven Markt ausgehen konnten (insgesamt 316,9 Mio. Euro Nominalvolumen der festverzinslichen Wertpapiere), haben wir die Bewertung anhand von Kursen des Kursinformationsanbieters Refinitiv vorgenommen, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted-Cashflow-Modell zugrunde liegt.
Für einzelne festverzinsliche Wertpapiere wurden zur Absicherung der in diesen Positionen enthaltenen Zinsänderungsrisiken Sicherungsgeschäfte in Form von Zinsswapgeschäften abgeschlossen. In diesen Fällen wurde das jeweilige Grundgeschäft mit dem Sicherungsgeschäft zu einer Bewertungseinheit im Sinne von § 254 HGB zusammengefasst. Soweit sich die Wertveränderungen der abgesicherten Risiken am Abschlussstichtag und voraussichtlich auch künftig weitgehend ausgleichen, haben wir das jeweilige Grund- und Sicherungsgeschäft kompensatorisch bewertet. Die bilanzielle Abbildung der wirksamen Teile dieser Bewertungseinheiten erfolgte unter Anwendung der Einfrierungsmethode. Zur Ermittlung und Beurteilung der prospektiven und retrospektiven Wirksamkeit der Bewertungseinheiten wurde die so genannte Dollar-Offset-Methode herangezogen.
Die Sparkasse hat sich an "Sparkassen-Kreditbasket-Transaktionen" beteiligt. Die Abwicklung dieser strukturierten Produkte erfolgt über Credit Linked Notes (CLN), deren Bestandteile einzeln bilanziert und bewertet wurden.
Die Originatoren-Credit-Linked-Notes (O-CLN) wurden jeweils aufgespalten in eine variabel verzinsliche Inhaberschuldverschreibung und einen Credit Default Swap (CDS), bei dem die Sparkasse Sicherungsnehmer ist. Da es bei den Referenzschuldnern zu keinen Kreditereignissen kam, war keine bilanzielle Berücksichtigung der Sicherungswirkung erforderlich.
Die Investoren-Credit-Linked-Notes (I-CLN) wurden jeweils aufgespalten in ein variabel verzinsliches Wertpapier und einen Credit Default Swap (CDS), bei dem die Sparkasse Sicherungsgeber ist.
Die getrennt bilanzierten Investoren-Credit-Default-Swaps (I-CDS) wurden aufgrund der durch das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) ausgegebenen Stellungnahme zur Rechnungslegung des Bankenfachausschusses (IDW RS BFA 1) nach den allgemeinen Grundsätzen über schwebende Geschäfte behandelt.
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen wurden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.
Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, bilanziert. Bei Bauten auf fremdem Grund und Boden sowie bei Einbauten in gemieteten Gebäuden wurde die Vertragsdauer angesetzt, wenn sie kürzer ist als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Vermögensgegenstände von geringem Wert, deren Anschaffungskosten 250 Euro nicht übersteigen, wurden aus Vereinfachungsgründen sofort als Sachaufwand erfasst. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 800 Euro wurden in Anlehnung an die steuerlichen Regelungen im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen wurden auf Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens nach dem modifizierten Teilwertverfahren bzw. als Barwert der zukünftigen bzw. tatsächlichen Leistungen ermittelt. Sie wurden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Dieser Zinssatz beträgt 2,30 %. Für die Berechnungen wurden außerdem jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,5 % sowie Rentensteigerungen von jährlich 2,5 % unterstellt. Die zugrunde gelegten biometrischen Daten ergeben sich aus den Richttafeln 2018G der Heubeck AG. Aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung wird für die Abzinsung der Pensionsrückstellungen seit 2016 ein Durchschnittszinssatz angewendet, dem ein zehnjähriger Betrachtungszeitraum zugrunde liegt. Gegenüber dem vorher zugrunde gelegten siebenjährigen Betrachtungszeitraum ergibt sich ein um 1.114 Tsd. Euro niedrigerer Ausweis der Pensionsrückstellungen; dieser Unterschiedsbetrag unterliegt der Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB. Aufgrund bereits erfolgter Gewinnthesaurierungen in den Vorjahren resultiert daraus keine Ausschüttungssperre für den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres.
Für Beihilfeverpflichtungen gegenüber Pensionären wurden Rückstellungen, die in Anlehnung an die Berechnung der Pensionsrückstellungen ermittelt wurden, gebildet.
Soweit im Übrigen Rückstellungen erforderlich waren, wurden sie in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Soweit erforderlich wurden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Für diese (langfristigen) Rückstellungen wurde die Abzinsung im letzten Laufzeitjahr eingestellt. Solche mit einer Ursprungslaufzeit von einem Jahr oder weniger wurden nicht abgezinst. Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes und der Restlaufzeit wurden in dem Posten 2 der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.
Aufgrund unserer zur Gewährleistung einer verlustfreien Bewertung zum Bilanzstichtag 2020 nach den Vorgaben der IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung IDW RS BFA 3 n.F. durchgeführten Gesamtbetrachtung sämtlicher bilanziellen und außerbilanziellen zinstragenden Geschäfte des Zinsbuchs im Rahmen eines barwertigen Verfahrens besteht kein Verpflichtungsüberhang, dem durch die Bildung einer Drohverlustrückstellung gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB Rechnung zu tragen gewesen wäre.
Die quantitative Ermittlung von nicht-passivierten mittelbaren Pensionsverpflichtungen erfolgt nach einer auf Basis der Rechtsauffassung des IDW entwickelten Methodik. Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Mitglied in der Zusatzversorgungskasse der Gemeinden und Gemeindeverbände in Darmstadt (ZVK Darmstadt).
Die ZVK Darmstadt finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlageverfahren. Hierbei wird im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Die ZVK Darmstadt erhebt zusätzlich zur Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem entstandenen Versorgungsansprüche ein Sanierungsgeld. Im Geschäftsjahr 2020 betrug das Sanierungsgeld 2,3 %. Insgesamt betrug im Geschäftsjahr 2020 der Finanzierungssatz (Umlagesatz und Sanierungsgeld) 8,5 % der umlagepflichtigen Gehälter. Der Umlagesatz bleibt in 2021 unverändert.
Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die ZVK, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der ZVK im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 17,7 Mio. Euro betrugen im Geschäftsjahr 2020 1,4 Mio. Euro.
Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer e. V. (IDW) in der Stellungnahme zur Rechnungslegung IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31.12.2020 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag auf 52,0 Mio. Euro.
Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1 % und unter Anwendung der Heubeck-Richttafeln 2005G (modifiziert) ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 2,30 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31.12.2020 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31.12.2019 abgestellt wurde.
Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die ZVK die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der verantwortliche Aktuar der ZVK in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der ZVK.
Es besteht ein Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340 g HGB.
Die Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro erfolgte mit den Kassa-Mittelkursen des Bilanzstichtages; die Sortenbestände wurden zu den Euro-Verkaufskursen der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Frankfurt am Main/Erfurt, bewertet. Bei den übrigen Bilanzbeständen in Fremdwährung wurden die aus der Umrechnung besonders gedeckter Geschäfte ermittelten Erfolge in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt.
Aufgrund der Vornahme steuerrechtlicher Abschreibungen in früheren Geschäftsjahren und der daraus resultierenden Beeinflussung unseres Steueraufwandes liegt der ausgewiesene Jahresüberschuss um weniger als ein Prozent über dem Betrag, der sonst auszuweisen gewesen wäre.
C. Erläuterungen zur Jahresbilanz:
Aktivseite
3. FORDERUNGEN AN KREDITINSTITUTE
|
31.12.2020
Tsd. Euro |
Vorjahr
Tsd. Euro |
|
| In dieser Position sind enthalten: | ||
| - Forderungen an die eigene Girozentrale | 2.290 | |
| Die Unterposition b) - andere Forderungen - gliedert sich nach Restlaufzeiten wie folgt: | ||
| - bis drei Monate | 0 | |
| - mehr als drei Monate bis ein Jahr | 30.000 | |
| - mehr als ein Jahr bis fünf Jahre | 15.000 | |
| - mehr als fünf Jahre | 0 |
4. FORDERUNGEN AN KUNDEN
|
31.12.2020
Tsd. Euro |
Vorjahr
Tsd. Euro |
|
| In dieser Position sind enthalten: | ||
| - Forderungen an verbundene Unternehmen | 3.467 | 3.647 |
| - Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 44.376 | 62.444 |
| - nachrangige Forderungen | 9.771 | 16.243 |
| darunter: an verbundene Unternehmen | 3.467 | 3.647 |
| an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 6.304 | 12.596 |
| Diese Position gliedert sich nach Restlaufzeiten wie folgt: | ||
| - bis drei Monate | 108.153 | |
| - mehr als drei Monate bis ein Jahr | 115.534 | |
| - mehr als ein Jahr bis fünf Jahre | 432.824 | |
| - mehr als fünf Jahre | 1.197.562 | |
| - mit unbestimmter Laufzeit | 25.153 |
Im Rahmen des so genannten Pfandbrief-Poolings wurden grundpfandrechtlich besicherte Kundenforderungen (Hypothekendarlehen) in Höhe von 97 Tsd. Euro an die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) veräußert. Der Sparkasse eröffnet sich damit die Möglichkeit einer Refinanzierung über Pfandbriefe, ohne selbst ein eigenes Pfandbriefgeschäft aufbauen zu müssen. Die LBBW kann die Forderungen als Deckungswerte im Rahmen der Emission von Hypothekenpfandbriefen einsetzen. Aufgrund der vertraglichen Rückübertragungsmöglichkeiten verbleibt das wirtschaftliche Eigentum an den Forderungen bei der Sparkasse. Sie weist deshalb die Forderungen weiterhin in ihrer Bilanz unter Aktivposten 4. "Forderungen an Kunden" sowie in dem Darunterausweis "durch Grundpfandrechte gesichert" aus.
5. SCHULDVERSCHREIBUNGEN UND ANDERE FESTVERZINSLICHE WERTPAPIERE
|
31.12.2020
Tsd. Euro |
|
| Von den in dieser Position enthaltenen Wertpapieren sind: | |
| - börsennotiert | 289.179 |
| - nicht börsennotiert | 29.854 |
| Im Folgejahr werden von den in dieser Position enthaltenen Wertpapieren fällig: | 74.493 |
6. AKTIEN UND ANDERE NICHT FESTVERZINSLICHE WERTPAPIERE
|
31.12.2020
Tsd. Euro |
|
| Von den in dieser Position enthaltenen Wertpapieren sind | |
| - börsennotiert | 0 |
| - nicht börsennotiert | 149.207 |
Die Sparkasse hält zum Jahresende alle Anteile an zwei Spezialfonds, die überwiegend in Rentenwerten investiert sind. Dabei entsprechen die Buchwerte von insgesamt 124,2 Mio. Euro den Marktwerten (Rücknahmepreisen). Die in 2020 erfolgten Ausschüttungen belaufen sich auf 2,0 Mio. Euro. Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgt durch die Verwaltungsgesellschaft auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen im Kapitalanlagegesetzbuch (§ 168) und der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung (KARBV).
9. TREUHANDVERMÖGEN
Das ausgewiesene Treuhandvermögen stellt in voller Höhe Forderungen an Kunden (Aktivposten 4) dar.
12. SACHANLAGEN
|
31.12.2020
Tsd. Euro |
|
| In dieser Position sind enthalten: | |
| - im Rahmen der eigenen Tätigkeit genutzte Grundstücke und Gebäude | 7.549 |
| - Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.298 |
MEHRERE POSITIONEN DER AKTIVSEITE BETREFFENDE ANGABEN
Von den auf der Aktivseite ausgewiesenen Vermögensgegenständen lauten insgesamt 5.034 Tsd. Euro auf Fremdwährung.
ANLAGENSPIEGEL
| Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben in Tsd. Euro) | ||||||
| Entwicklung der Anschaffungs-/Herstellungskosten | Entwicklung der kumulierten Abschreibungen | |||||
| Stand am 1.1. des Geschäftsjahres | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Stand am 31.12. des Geschäftsjahres | Stand am 1.1. des Geschäftsjahres | |
| Immaterielle Anlagewerte | 1.237 | 28 | 6 | - | 1.259 | 1.227 |
| Sachanlagen | 53.554 | 7.394 | 1.719 | - | 59.228 | 41.220 |
| Veränderungssaldo (§ 34 Abs. 3 RechKredV) | ||||||
| Forderungen an Kreditinstitute | - | |||||
| Forderungen an Kunden | - | |||||
| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | - | |||||
| Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | - | |||||
| Beteiligungen | 29.103 | |||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 255 | |||||
| Sonstige Vermögensgegenstände | 16 | |||||
| Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben in Tsd. Euro) | ||||||
| Entwicklung der kumulierten Abschreibungen | ||||||
| Abschreibungen im Geschäftsjahr | Zuschreibungen im Geschäftsjahr | Änderungen der gesamten kumulierten Abschreibungen im Zusammenhang mit | Stand am 31.12. des Geschäftsjahres | |||
| Zugängen | Abgängen | Umbuchungen | ||||
| Immaterielle Anlagewerte | 5 | - | - | 6 | - | 1.226 |
| Sachanlagen | 1039 | - | - | 1.681 | - | 40.578 |
| Veränderungssaldo (§ 34 Abs. 3 RechKredV) | ||||||
| Forderungen an Kreditinstitute | - | |||||
| Forderungen an Kunden | - | |||||
| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | - | |||||
| Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | - | |||||
| Beteiligungen | -7.462 | |||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | - | |||||
| Sonstige Vermögensgegenstände | -6 | |||||
| Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben in Tsd. Euro) | ||
| Buchwerte | ||
| Stand am 31.12. des Geschäftsjahres | Stand am 31.12. des Vorjahres | |
| Immaterielle Anlagewerte | 32 | 10 |
| Sachanlagen | 18.650 | 12.334 |
| (ohne anteilige Zinsen) | ||
| Forderungen an Kreditinstitute | - | - |
| Forderungen an Kunden | - | - |
| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | - | - |
| Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | - | - |
| Beteiligungen | 21.641 | 21.641 |
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 255 | 255 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 10 | 10 |
Passivseite
1. VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KREDITINSTITUTEN
|
31.12.2020
Tsd. Euro |
Vorjahr
Tsd. Euro |
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| In dieser Position sind enthalten: | ||
| - Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale | 203.631 | |
| Die Unterposition b) - mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist - gliedert sich nach Restlaufzeiten wie folgt: | ||
| - bis drei Monate | 4.737 | |
| - mehr als drei Monate bis ein Jahr | 8.059 | |
| - mehr als ein Jahr bis fünf Jahre | 305.312 | |
| - mehr als fünf Jahre | 128.824 |
2. VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KUNDEN
|
31.12.2020
Tsd. Euro |
Vorjahr
Tsd. Euro |
|
| In dieser Position sind enthalten: | ||
| - Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 1.309 | 1.300 |
| - Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 3.737 | 3.444 |
| Die Unterposition a) ab) - Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten - gliedert sich nach Restlaufzeiten wie folgt: | ||
| - bis drei Monate | 1.665 | |
| - mehr als drei Monate bis ein Jahr | 876 | |
| - mehr als ein Jahr bis fünf Jahre | 1.192 | |
| - mehr als fünf Jahre | 1.677 | |
| Die Unterposition b) bb) - andere Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist - gliedert sich nach Restlaufzeiten wie folgt: | ||
| - bis drei Monate | 9.027 | |
| - mehr als drei Monate bis ein Jahr | 12.649 | |
| - mehr als ein Jahr bis fünf Jahre | 5.905 | |
| - mehr als fünf Jahre | 225 |
3. VERBRIEFTE VERBINDLICHKEITEN
|
31.12.2020
Tsd. Euro |
Vorjahr
Tsd. Euro |
|
| Von den in Unterposition a) enthaltenen Schuldverschreibungen werden im Folgejahr fällig: | 0 |
4. TREUHANDVERBINDLICHKEITEN
Bei den Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Passivposten 1).
6. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
|
31.12.2020
Tsd. Euro |
Vorjahr
Tsd. Euro |
|
| In dieser Position ist der Unterschiedsbetrag zwischen Nennwert und niedrigerem Auszahlungsbetrag von Forderungen in Höhe von enthalten. | 174 | 210 |
9. NACHRANGIGE VERBINDLICHKEITEN
Für die in dieser Position ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind im Geschäftsjahr Aufwendungen in Höhe von 589 Tsd. Euro angefallen. Die nachrangigen Verbindlichkeiten von insgesamt 31.537 Tsd. Euro, die im Einzelfall 10 % des Gesamtbetrages der nachrangigen Verbindlichkeiten nicht übersteigen, haben eine Durchschnittsverzinsung von 1,88 % und ursprüngliche Laufzeiten von mindestens sieben Jahren. Innerhalb des nächsten Geschäftsjahres werden 322 Tsd. Euro zur Rückzahlung fällig.
Die Bedingungen der im Passivposten "Nachrangige Verbindlichkeiten" enthaltenen Mittelaufnahmen entsprechen § 10 Abs. 5a KWG (in der am 31.12.2013 gültigen Fassung) bzw. Artikel 63 der Capital Requirements Regulation (CRR). Die Umwandlung in Kapital oder eine andere Schuldform ist in keinem Fall vereinbart oder vorgesehen.
Im Bilanzausweis sind 146 Tsd. Euro anteilige Zinsen enthalten.
MEHRERE POSITIONEN DER PASSIVSEITE BETREFFENDE ANGABEN
Von den auf der Passivseite ausgewiesenen Verbindlichkeiten lauten insgesamt 4.600 Tsd. Euro auf Fremdwährung.
Für die folgenden in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind Vermögensgegenstände als Sicherheit übertragen:
Passivposten 1: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
| • Aufgenommene Darlehen mit Zweckbindung im Rahmen zentraler Kreditaktionen | 178.902 |
| • Aufgenommene Darlehen im Rahmen des Pfandbriefpoolings | 97 |
| • Offenmarktgeschäfte | 259.310 |
Sonstige Sicherheitenstellungen:
Die Sparkasse hat einen Teil der Jahresbeiträge der Bankenabgabe durch eine unwiderrufliche Zahlungsverpflichtung erbracht. Hierfür sind Barsicherheiten in Höhe von 267 Tsd. Euro hinterlegt. Diese werden unter "Aktivposten 13. Sonstige Vermögensgegenstände" ausgewiesen.
PASSIVSEITE UNTER DEM STRICH
1. EVENTUALVERBINDLICHKEITEN
Soweit aus den hier ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten am Bilanzstichtag mit einer Inanspruchnahme zu rechnen war, wurden Rückstellungen gebildet (Passivposten 7.c). Für die übrigen Eventualverbindlichkeiten lagen keine Anhaltspunkte für drohende Inanspruchnahmen vor.
2. ANDERE VERPFLICHTUNGEN
Soweit aus den hier ausgewiesenen anderen Verpflichtungen am Bilanzstichtag mit einer Inanspruchnahme, die die Bildung von Rückstellungen erforderlich macht, zu rechnen war, wurden entsprechende Rückstellungen gebildet (Passivposten 7.c). Für die übrigen anderen Verpflichtungen lagen keine Anhaltspunkte für drohende Inanspruchnahmen vor, die die Bildung von Rückstellungen erfordern.
D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung:
5. PROVISIONSERTRÄGE
Provisionserträge aus dem Darlehensgeschäft mit Provisionscharakter (725 Tsd. Euro) wurden erstmals in dieser Position ausgewiesen (Vorjahr: 730 Tsd. Euro in GuV-Posten 8).
25. JAHRESÜBERSCHUSS
Der Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses sieht vor, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2020 der Sicherheitsrücklage zuzuführen.
E. Sonstige Angaben:
Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
| Bilanzposition | Name, Sitz |
Höhe des Kapitalanteils
% |
Eigenkapital
Tsd. Euro |
Jahresergebnis
Tsd. Euro |
| Aktiva 7 | Sparkassenverband Rheinland-Pfalz, Mainz | 4,83 | - | - |
| Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG, Neuhardenberg | 0,20 | 3.321.088,0 | 64.503,0 | |
| (31.12.2019) | (2019) | |||
| Deutsche Sparkassen Leasing AG & Co. KG, Bad Homburg v. d. Höhe | 0,18 | 652.761,0 | 50.307,0 | |
| (30.09.2019) | (2018/2019) | |||
| VBG Versicherungsbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, München | 0,48 | 1.328.734,0 | 21.171,0 | |
| (30.06.2020) | (2019/2020) | |||
| VBG Versicherungsbeteiligungsverwaltungs-Gesellschaft mbH, München | 0,48 | 51,0 | 0,0 | |
| (30.06.2020) | (2019/2020) | |||
| Mainzer Aufbaugesellschaft mbH, Mainz | 9,90 | 34.585,5 | 9.793,6 | |
| (31.12.2019) | (2019) | |||
| Castra Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG, Mainz | 0,37 | -21.419,5 | -532,3 | |
| (31.12.2019) | (2019) | |||
| Aktiva 8 | S Immofinanz Mainz GmbH Vermittlung von Immobilien, Finanzierungen, Versicherungen, Bausparverträgen und Kapitalanlagen, Mainz | 100,00 | 2.273,1 | 197,0 |
| (31.12.2019) | (2019) | |||
| Sparkasse Mainz Beteiligungsgesellschaft mbH, Mainz | 100,00 | 107,1 | -8,7 | |
| (31.12.2019) | (2019) | |||
| mittelbare Beteiligungen | Niersteiner Schlossgärten GmbH, Ingelheim am Rhein (über "S Immofinanz Mainz GmbH") | 50,00 | 584,1 | 297,2 |
| (31.12.2019) | (2019) | |||
| PG Fort Gonsenheim GmbH, Ingelheim am Rhein (über Sparkasse Mainz Beteiligungsgesellschaft mbH) | 33,33 | -230,1 | -76,6 | |
| (31.12.2019) | (2019) |
Derivative Finanzinstrumente
Die Sparkasse hat Geschäfte mit derivativen Finanzinstrumenten abgeschlossen. Bei den am Bilanzstichtag 2020 bestehenden Geschäften handelt es sich um Zinsswapgeschäfte sowie Credit Default Swaps.
Von den Zinsswapgeschäften von insgesamt 499,2 Mio. Euro entfallen nom. 1,2 Mio. Euro auf solche, die mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) AdöR, Mainz zur Absicherung von Zinsgarantien für Festzinsdarlehen der Sparkasse abgeschlossen wurden. Die Zeitwerte beliefen sich Ende 2020 auf insgesamt -0,2 Mio. Euro; sie wurden näherungsweise anhand der in 2020 gezahlten Ausgleichsbeträge und der durchschnittlichen Restlaufzeit der Geschäfte ermittelt.
Die übrigen Zinsswapgeschäfte in Höhe von nom. 498 Mio. Euro mit einem Zeitwert von insgesamt -34,4 Mio. Euro dienen zur Absicherung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos aus dem Kundengeschäft (nominal 438 Mio. Euro, Zeitwert -30,2 Mio. Euro) sowie der Absicherung von Eigengeschäften im Rahmen von Bewertungseinheiten (nominal 60 Mio. Euro, Zeitwert -4,2 Mio. Euro). Für drohende Verluste aus den Zinsswapgeschäften wurde unter Passivposten 7 eine Rückstellung in Höhe von insgesamt 613 Tsd. Euro ausgewiesen.
Der jeweilige Zeitwert wurde als Barwert künftiger Zinszahlungsströme auf Basis der Marktzinsmethode unter Heranziehung der Swap-Zinskurve zum Bilanzstichtag ermittelt. Bei den abgeschlossenen Geschäften handelt es sich ausschließlich um Deckungsgeschäfte.
Die Originatoren- und Investoren-Credit-Default-Swaps hatten ein Nominalvolumen von 13,8 Mio. Euro (O-CDS) bzw. 13,7 Mio. Euro (I-CDS) zum Bilanzstichtag 2020 und per saldo positive Zeitwerte von 1 Tsd. Euro. Zur Ermittlung der Zeitwerte wurden die künftigen Zahlungsströme unter Heranziehung der Swap-Zinskurve und unter Berücksichtigung der ratingbasierten Ausfall- bzw. Überlebenswahrscheinlichkeit abgezinst.
Mehrere Single-Name-Credit-Default-Swaps mit einem Nominalvolumen von insgesamt 16 Mio. Euro hatten per saldo einen positiven Zeitwert in Höhe von 255 Tsd. Euro. Die Zeitwerte wurden aus den Marktwerten gleichartiger Geschäfte abgeleitet.
Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte
Neben der Mitgliedschaft im Stützungsfonds der rheinland-pfälzischen Sparkassen sind wir Mitglied des Sicherungssystems der Deutschen Sparkassenorganisation, wobei das System der freiwilligen Institutssicherung beibehalten wurde. Zusätzlich erfüllt das Sicherungssystem auch die Anforderungen des Einlagensicherungsgesetzes. Aus diesen Verpflichtungen ist über die laufenden jährlichen Beitragsverpflichtungen hinaus derzeit kein akutes Risiko einer wesentlichen Inanspruchnahme erkennbar.
ORGANE DER SPARKASSE
Verwaltungsrat
Vorsitzende(r)
Dorothea Schäfer, Landrätin (bis 31.12.2020)
Michael Ebling, Oberbürgermeister (ab 01.01.2021)
Stellvertretende(r) Vorsitzende(r)
Michael Ebling, Oberbürgermeister (bis 31.12.2020)
Dorothea Schäfer, Landrätin (ab 01.01.2021)
Mitglieder gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 SpkG
Günter Beck, Bürgermeister
Jörg Gräf, Vorstand eines kommunalen Versorgungsbetriebes
Ursula Groden-Kranich, Mitglied des Bundestages
Volker Hans, Kaufmännischer Angestellter
Michael Hartmann, Regierungsangestellter
Stefan Kneib, Dipl. Ingenieur
Daniel Köbler, Mitglied des Landtags Rheinland-Pfalz
Alexander Jungbluth, Volkswirt
Erwin Malkmus, 3. Kreisbeigeordneter
Thomas Neger, Spenglermeister
Dr. Robert Scheurer, Bürgermeister
Christine Zimmer, Angestellte
Mitglieder gem. § 5 Abs. 1 Nr. 3 SpkG (Sparkassenmitarbeiter)
Cornelia Brinkmann, Bankkauffrau
Mareck Dörr, Bankkaufmann
Michael Forg, Bankkaufmann
Christiane Hohmann, Bankkauffrau
Wolfgang Mathey, Bankkaufmann
Christina Mattick, Bankkauffrau
Hans-Wilfried Zindorf, Bankkaufmann
Vorstand
Vorsitzender
Thorsten Mühl
Weiteres Vorstandsmitglied
Michael Weil
Verhinderungsvertreter gem. § 11 Abs. 2 SpkG
Sandra Baumbach
Lutz Lange
Gesamtbezüge des Verwaltungsrates
Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Verwaltungsrates betrugen im Geschäftsjahr 90 Tsd. Euro.
Versorgungsbezüge und Pensionsrückstellungen für frühere Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebene
An frühere Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebene wurden im Geschäftsjahr Versorgungsbezüge in Höhe von 541 Tsd. Euro gezahlt. Die Pensionsrückstellungen für diesen Personenkreis beliefen sich Ende 2020 auf 7.239 Tsd. Euro.
Kreditgewährungen an Vorstand und Verwaltungsrat
Am 31. Dezember 2020 hatte die Sparkasse an Mitglieder des Vorstandes Kredite (einschließlich Haftungsverhältnisse) in Höhe von 289 Tsd. Euro und an Mitglieder des Verwaltungsrates in Höhe von 1.936 Tsd. Euro ausgereicht.
Abschlussprüferhonorare
Für Abschlussprüfungsleistungen fielen im Geschäftsjahr 2020 Aufwendungen in Höhe von 202 Tsd. Euro an; davon betrafen 10 Tsd. Euro das Vorjahr. Außerdem sind Aufwendungen für andere Bestätigungsleistungen in Höhe von 33 Tsd. Euro entstanden.
Mitarbeiter/-innen
Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:
| Vollzeitkräfte | 211 |
| Teilzeit- und Ultimokräfte | 117 |
| 328 | |
| Auszubildende | 21 |
| Insgesamt | 349 |
Mainz, den 11. März 2021
Der Vorstand
Mühl
Weil
Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2020
("Länderspezifische Berichterstattung")
Die Sparkasse Mainz hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Mainz besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.
Die Sparkasse Mainz definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands (Erträge/Aufwendungen saldiert) und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2020 55.232 Tsd. Euro.
Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 287.
Der Gewinn vor Steuern beträgt 6.652 Tsd. Euro.
Die Steuern auf den Gewinn betragen 4.531 Tsd. Euro. Die Steuern betreffen laufende Steuern.
Die Sparkasse Mainz hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Sparkasse Mainz
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Mainz bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis zum 31.12.2020 sowie den Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse Mainz für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis zum 31.12.2020 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31.12.2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 und |
| ― |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Sparkasse unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 2 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis zum 31.12.2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
1. Bewertung von größeren, risikobehafteten Kreditengagements von Firmenkunden mit höheren Blankoanteilen
2. Bewertung der Eigenanlagen der Sparkasse in Form von Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren, Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren
Unsere nachfolgende Beschreibung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt aufgebaut:
a) Sachverhalt und Problemstellung
b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
c) Verweis auf weitergehende Informationen
1. Bewertung von größeren, risikobehafteten Kreditengagements von Firmenkunden mit höheren Blankoanteilen
a) Im Jahresabschluss der Sparkasse werden zum 31.12.2020 unter dem Aktivposten 4 Forderungen an Kunden ausgewiesen, die rd. 66 % der Bilanzsumme ausmachen. Die Bewertung der Forderungen an Kunden hat deshalb wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss, insbesondere auf die Ertragslage. Das im Vergleich zum Privatkundengeschäft weniger granulare Firmenkundenkreditgeschäft gehört zu den Kerngeschäftsfeldern der Sparkasse. Für die Bewertung derartiger Kreditforderungen an Firmenkunden mit größeren Blankoanteilen im Rahmen der Rechnungslegung ist neben der Sicherheitenbewertung die zukunftsorientierte Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse der jeweiligen kreditnehmenden Firmenkunden von besonderer Bedeutung.
b) Die relevanten Kreditprozesse (einschließlich Forderungsbewertungsprozess) sowie die Aufbau- und Ablauforganisation (einschließlich interner Kontrollen) der Krediterst- und -weiterbearbeitung haben wir anhand der schriftlich fixierten Organisationsrichtlinien der Sparkasse im Rahmen einer zeitlich vorgezogenen Prüfung der organisatorischen Pflichten und der Risikolage beurteilt. Darüber hinaus haben wir im Rahmen dieser Prüfung eine ebenfalls vorgezogene, risikoorientierte Einzelfallprüfung, die sich auf die Firmenkreditengagements mit höheren Kreditvolumina und schwächeren Ratings erstreckte, durchgeführt und dabei insbesondere die wirtschaftlichen Verhältnisse der jeweiligen Kreditnehmer anhand der der Sparkasse dazu vorliegenden Unterlagen beurteilt sowie die Werthaltigkeit der Sicherheiten und der Kreditforderungen bzw. den Risikovorsorgebedarf untersucht. Bei unserer Prüfung haben wir keine Erkenntnisse gewonnen, die auf nicht vertretbare Bonitätseinschätzungen und Sicherheitenbewertungen der Sparkasse für Zwecke der Forderungsbewertung hindeuten.
c) Weitere Informationen zu den Beständen und zu dem Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft sind im Jahresabschluss (Aktivposten 4 und Posten 13 der Gewinn- und Verlustrechnung) sowie in dem Anhang enthalten (Abschnitt B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Abschnitt C. Erläuterungen zur Jahresbilanz, Aktivposten 4). Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht (Abschnitte "Kreditgeschäft und Geldanlagen" sowie "Ertragslage").
2. Bewertung der Eigenanlagen der Sparkasse in Form von Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren, Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren.
a) Die Sparkasse hat Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie nicht festverzinsliche Wertpapiere im Portfolio, die sie der Liquiditätsreserve zuordnet. Für Zwecke der Bewertung gemäß §§ 340e Abs. 1 Satz 2, 253 Abs. 1 und 4 HGB wird der beizulegende Wert herangezogen. Dieser wird grundsätzlich durch den an einem aktiven Markt festgestellten Preis des Finanzinstruments bestimmt. Sofern anhand definierter Kriterien für Finanzinstrumente kein aktiver Markt festgestellt wurde, hat die Sparkasse den beizulegenden Wert auf der Grundlage der von einem Dienstleister theoretisch berechneter Kurse ermittelt. Für die Bewertung der Anteile an Investmentvermögen ist der nach investmentrechtlichen Grundsätzen bestimmte Rücknahmepreis maßgeblich. Aufgrund der nach wie vor anhaltenden Niedrigzinsphase am Geld- und Kapitalmarkt ist die Sparkasse auch in Eigenanlagen (Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere) mit schwächeren Bonitätsmerkmalen investiert, bei denen die Gefahr von größeren Kursschwankungen mit entsprechenden negativen Auswirkungen auf die Ertragslage der Sparkasse besteht.
b) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Angemessenheit und Wirksamkeit der Prozesse zur Bewertung der Wertpapiere beurteilt. Darüber hinaus haben wir risikoorientiert die Bewertung ausgewählter Einzelfälle (einschließlich Anlagen in Spezialfonds) mit erhöhten Bewertungsunsicherheiten, insbesondere mit schwächeren Emittentenratings, nachvollzogen. Die von der Sparkasse bei der Bewertung der Wertpapier-Eigenanlagen angewandten Bewertungsmethoden und -annahmen halten wir für vertretbar.
c) Weitere Informationen zu den Beständen und zu dem Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft sind im Jahresabschluss (Aktivposten 5 und 6 und Posten 13 der Gewinn- und Verlustrechnung) sowie in dem Anhang enthalten (Abschnitt B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Abschnitt C. Erläuterungen zur Jahresbilanz, Aktivposten 5 und 6). Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht (Abschnitte "Kreditgeschäft und Geldanlagen" sowie "Ertragslage").
Verantwortung des Vorstands und des Verwaltungsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen beabsichtigten oder unbeabsichtigten falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen beabsichtigten oder unbeabsichtigten falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Übrige Angaben gemäß Art. 10 EU-APrVO
Die Prüfungsstelle des Sparkassenverbands Rheinland-Pfalz ist gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 Sparkassengesetz Rheinland-Pfalz gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO in Einklang stehen.
Wir haben die folgenden Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse bzw. für die von ihr beherrschten Unternehmen erbracht:
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Prüfung gemäß § 89 des Wertpapierhandelsgesetzes |
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Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 der S Immofinanz Mainz GmbH Vermittlung von Immobilien, Finanzierungen, Versicherungen, Bausparverträgen und Kapitalanlagen, Mainz |
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Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 der Sparkasse Mainz Beteiligungsgesellschaft mbH, Mainz |
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Prüfung der Meldung für die gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte des Eurosystems (GLRG III) |
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Prüfung über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Einbringung von Adressenrisiken in Sparkassen-Kreditbaskets |
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Prüfung gemäß Abschnitt V Nr. 11 (1) Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Bundesbank |
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Prüfung gemäß § 16j Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (FinDAG) |
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Markus Roth.
Mainz, den 31.05.2021
Sparkassenverband
Rheinland-Pfalz
Prüfungsstelle
Roth, Wirtschaftsprüfer
Lagebericht 2020
1. Grundlagen der Sparkasse
Die Sparkasse ist gemäß § 1 Abs. 1 Sparkassengesetz für Rheinland-Pfalz eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des Sparkassenverbands Rheinland-Pfalz (SVRP) und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV) angeschlossen. Sie ist beim Amtsgericht Mainz unter der Nummer HRA 3610 im Handelsregister eingetragen.
Träger unserer Sparkasse ist der Sparkassenzweckverband Sparkasse Mainz, der von der Landeshauptstadt Mainz und dem Landkreis Mainz-Bingen gebildet wird.
Die Stadt Mainz als Landeshauptstadt von Rheinland-Pfalz, die Verbandsgemeinden Bodenheim, Rhein-Selz und Nieder-Olm sowie die Gemeinde Budenheim stellen unser Geschäftsgebiet dar.
Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat.
Die Sparkasse ist als Mitglied des Sparkassenverbandes Rheinland-Pfalz über dessen Sparkassenstützungsfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen, gemäß dem Einlagensicherungsgesetz, erfüllt werden kann. Das Ziel des Sicherungssystems geht jedoch über die gesetzlichen Anforderungen hinaus und will die Sparkasse selbst schützen, deren Liquidität und Solvenz gewährleisten und dadurch den Entschädigungsfall vermeiden.
Unser Institut bietet als selbstständiges regionales Wirtschaftsunternehmen zusammen mit unseren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe Privatkunden, Unternehmen und Kommunen Finanzdienstleistungen und -produkte an.
Wir sehen es als besondere Aufgabe der Sparkasse, im Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise, der Wirtschaft und der öffentlichen Hand mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen auch in der Fläche sicherzustellen. Um diesem Auftrag gerecht zu werden, unterhielten wir zum 31. Dezember 2020 in unserem Geschäftsgebiet fünf Beratungscenter, denen zusätzlich insgesamt weitere 12 Geschäftsstellen zugeordnet sind.
2. Wirtschaftsbericht
2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Jahr 2020
Corona-Virus trifft die gesamte Weltwirtschaft
Das Jahr 2020 war neben den medizinischen und gesellschaftlichen Konsequenzen des Virus auch in wirtschaftlicher Hinsicht völlig von der Corona-Pandemie beherrscht. Praktisch alle großen Volkswirtschaften erlebten krisenhafte Einbrüche bei Produktion und Handel. Einzig China, wo das Virus und die wirtschaftlichen Erschütterungen zuerst ihren Ausgang nahmen, weist auf Jahresbasis bereits wieder ein positives Wachstum aus. Fast alle anderen Länder erlebten dagegen - den schwankenden Infektionszahlen folgend - Wechsel aus Lockdowns und zwischenzeitlichen Erholungen. Auf Jahresbasis dürfte die weltweite Produktion 2020 nach Schätzungen des Internationalen Währungsfonds um über vier Prozent rückläufig gewesen sein. Beim Welthandel geht der IWF sogar von einem Rückschlag um mehr als zehn Prozent aus.
Unter den Industrieländern hat sich die US-Volkswirtschaft angesichts der sehr starken Betroffenheit bei den Infektions- und Sterbezahlen mit BIP-Verlusten von gut vier Prozent noch vergleichsweise günstig gehalten. Auch in den USA sind die wirtschaftlichen Folgen am Arbeitsmarkt und in den Staatsfinanzen deutlich sichtbar.
Europa ist in weiten Teilen sehr stark in Mitleidenschaft gezogen. Die in beiden Pandemiewellen des Jahres überproportional betroffenen Länder Frankreich, Italien und besonders Spanien könnten, wenn die amtlichen Zahlen vorliegen, bei ihrem realen BIP für 2020 sogar zweistellige Schrumpfungsraten ausweisen. Bei diesen Ländern spielt auch eine Rolle, dass sie mit einer großen Bedeutung ihres Tourismussektors exponiert sind. Das zu Beginn des Jahres aus der EU ausgeschiedene Vereinigte Königreich, das nun zum jüngsten Jahreswechsel auch bei den Handelsregeln aus dem Binnenmarkt in den Folgevertrag mit der EU gewechselt ist, landete 2020 bei der BIPEntwicklung ebenfalls in etwa an der Grenze zu einer zweistelligen prozentualen Schrumpfung.
Deutsche Wirtschaft 2020 im Wechselbad der Quartale
Deutschland mit seiner im internationalen Vergleich herausgehoben größeren Rolle der Industrieproduktion war in den einzelnen Phasen der Pandemie in unterschiedlichem Maße betroffen. Die Industrie hatte nach einem sehr langen Aufschwung in den Jahren 2018 und 2019 bereits gewisse Ermüdungserscheinungen und sogar rezessive Tendenzen gezeigt. Die Rückgänge der Produktion waren in jener Vorphase im Ausmaß aber überhaupt nicht vergleichbar mit dem, was dann unter dem Einfluss der Pandemie geschah. Am Ende des ersten und zu Beginn des zweiten Quartals 2020 spielten Lieferengpässe und die Unterbrechung der internationalen Arbeitsteilung in den industriellen Wertschöpfungsketten eine große Rolle. Hier schlugen sich die Ereignisse in China nieder. Aber auch in Europa gab es zeitweise Grenzschließungen. Das zweite Quartal 2020, in das in Deutschland zeitlich der größte Teil des ersten Lockdowns fiel, brachte eine saisonbereinigte Schrumpfung des BIP von 9,8 Prozent gegenüber dem Vorquartal mit sich. Das war der größte jemals gemessene Rückschlag seit es ab Anfang der siebziger Jahre eine quartalsweise Erfassung des BIP in Deutschland gibt.
Das dritte Quartal zeigte mit dem zwischenzeitlichen Rückgang der Infektionszahlen und nach Beendigung des ersten Lockdowns eine sehr starke Erholung, gemessen am BIP, um 8,5 Prozent. Dieser Aufschwung wurde dann allerdings im November mit dem wieder ausgebrochenen Infektionsgeschehen und dem nötig gewordenen zweiten Lockdown jäh unterbrochen. Von der erneuten Schließung waren und sind bis heute wieder viele Dienstleistungen in den Bereichen Verkehr, Bewirtung, Freizeit, Veranstaltungen etc. betroffen. Die Industrie konnte dagegen zum Jahresende deutlich ungestörter produzieren als noch bei der Schließung und den angebotsseitigen Störungen im Frühjahr.
Gemäß der in der Krise etablierten "Buchstabenlehre" zur Veranschaulichung der Produktionsverläufe, die einem "V", "U" und "L" ähneln können, sah es im Sommer zunächst tatsächlich in vielen Datenreihen nach einer schnellen "V"-förmigen Erholung aus, insbesondere für den Einzelhandel und für die Industrieproduktion. Im Ergebnis, mit der zweiten Pandemiewelle, wird es nun für die Gesamtwirtschaft eher auf ein "W" hinauslaufen.
Beim BIP-Rückgang ähnliches Ausmaß wie in der Finanzkrise, aber erhebliche qualitative Unterschiede
Für das Gesamtjahr 2020 hat das Statistische Bundesamt mit seiner Erstschätzung vom 14. Januar 2021 für Deutschland eine reale BIP-Veränderung von -5,0 Prozent ausgewiesen. Diese Zahl könnte in den nächsten Monaten noch nachjustiert werden. Revisionen sind gerade angesichts der herrschenden hohen Unsicherheiten und bestehender Datenlücken in der besonderen Situation des Lockdowns wahrscheinlich. Einstweilen ist die genannte Rate aber die offizielle Zahl.
Das Ausmaß der Rezession sieht 2020 damit auf den ersten Blick ähnlich aus wie 2009 in der Folge der damaligen Finanzkrise (damals -5,7 Prozent). Doch sind die erheblichen qualitativen Unterschiede festzuhalten. Die Ursachen und die sektorale Betroffenheit sind völlig anders gelagert. Die Einschränkungen unter der Pandemie greifen direkt in die Produktions- und Konsummöglichkeiten der Realwirtschaft ein. Jetzt sind vor allem im Dienstleistungssektor viele Wertschöpfungen schlicht nicht möglich. Der Finanzsektor ist dagegen in der aktuellen Krise eher Teil der Lösung und hat 2020 durch die Sicherstellung vieler Finanzierungen zur Abfederung der Krise beigetragen.
Die Breite des wirtschaftlichen Rückschlags 2020 zeigt sich beim Blick auf die Verwendungskomponenten des BIP. Die Exporte waren preisbereinigt um 9,9 Prozent rückläufig, die Ausrüstungsinvestitionen um 12,5 Prozent. Das sind die beiden auch in normalen Rezessionen üblicherweise am stärksten ausschlagenden Komponenten, wenngleich sonst nicht in diesem Ausmaß. Der hohe Leistungsbilanzüberschuss Deutschlands sank 2020 nur leicht, weil gleichzeitig zu den stark rückläufigen Exporten auch die Importe geringer waren. Der Außenbeitrag machte 2020 5,7 Prozent des deutschen BIP aus.
Die privaten Konsumausgaben - als der gewichtigste BIP-Bestandteil - waren 2020 ebenfalls um 6,0 Prozent in ungewöhnlichem Umfang rückläufig. Das war deutlich stärker als der Rückgang der Einkommen, die für weite Teile der Bevölkerung sehr stabil blieben - natürlich mit den Ausnahmen der direkt von Sektorschließungen oder Kurzarbeit betroffenen Personen. In der Folge ist die Sparquote der privaten Haushalte sehr stark angestiegen auf das für Deutschland zuvor ungekannte Niveau von 16,3 Prozent.
Nur die Bauinvestitionen und der Staatskonsum stemmten sich mit realen Zuwächsen ein Stück gegen die BIP-Schrumpfung. Die Bauproduktion konnte auch unter der Corona-Pandemie praktisch durchgängig aufrechterhalten werden. Nachfrage und Investitionen in Bauprojekte sind weiter ungebremst hoch.
Die rheinland-pfälzische Wirtschaft ist im dritten Quartal 2020 nach dem vorherigen coronabedingten Einbruch stark gewachsen. Das reale Bruttoinlandsprodukt erhöhte sich im dritten Quartal nach vorläufigen, indikatorgestützten Berechnungen des Statistischen Landesamtes um 6,2 Prozent gegenüber dem Vorquartal. Die Wirtschaftsleistung lag damit wieder nah am Vorkrisenniveau. Im Vergleich zum dritten Quartal 2019 sank das bereinigte Bruttoinlandsprodukt um 1,7 Prozent.
Wirtschaftspolitisches Gegensteuern zeigt sich in steigender Staatsverschuldung
In dem erhöhten Staatskonsum spiegelt sich die expansive Finanzpolitik zur Stabilisierung in der Krise wider. Dazu kommen die stark ausgeweiteten staatlichen Transfers, die sich nicht in der Konsumverbuchung des öffentlichen Sektors, aber in der Summe der Staatsausgaben zeigen. Die Steuereinnahmen waren dagegen in der Rezession rückläufig. Die Neuverschuldung stieg deshalb 2020 sprunghaft an. Der Finanzierungssaldo des Gesamtstaates (Bund, Länder, Kommunen und Sozialversicherungen) beläuft sich nach erster amtlicher Schätzung auf -4,8 Prozent des BIP. Die Schuldenstandsquote des Staates ist bis zum Jahresende auf rund 70 Prozent gestiegen.
Der Arbeitsmarkt hat sich in Deutschland als recht robust erwiesen. Zwar ist die Zahl der Erwerbstätigen 2020 zurückgegangen, und die Zahl der Arbeitslosen hat im Jahresdurchschnitt um 429.000 zugenommen. Die jahresdurchschnittliche Arbeitslosenquote ist 2020 um 0,9 Prozentpunkte auf 5,9 Prozent gestiegen. Doch angesichts des extremen BIP-Einbruchs ist dies eine moderate Entwicklung. Zu der Abfederung haben auch die sehr großzügigen Kurzarbeitsregelungen beigetragen, die die Beschäftigung und auch die Einkommensströme stabilisiert haben. Die Zahl der Erwerbstätigen in Rheinland-Pfalz ist 2020 erstmals seit der Finanzmarkt- und Weltwirtschaftskrise 2009 gesunken. Das ergaben vorläufige Berechnungen des Arbeitskreises "Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder", dem das Statistische Landesamt in Bad Ems angehört. Im vergangenen Jahr arbeiteten in Rheinland-Pfalz durchschnittlich 2,02 Millionen Erwerbstätige; das waren verglichen mit 2019 rund 30.000 Personen bzw. 1,5 Prozent weniger. Die Arbeitslosenquote in Rheinland-Pfalz betrug im Jahr 2020 durchschnittlich 5,2 Prozent. Im Jahr 2019 lag sie noch bei 4,3 Prozent.
Der Preisauftrieb war 2020 sehr verhalten. Die Pandemie hatte zwar sowohl angebotsseitige und nachfrageseitige Aspekte, doch die gedrückte Nachfrage überwog in der Wirkung auf die Preise. Auch die Rohstoffpreise, insbesondere die Ölpreise, waren angesichts der pandemiebedingten geringeren Wirtschaftsaktivität über weite Strecken des Jahres sehr niedrig. Dazu kam in Deutschland im zweiten Halbjahr der Effekt der zeitweise reduzierten Mehrwertsteuersätze. Im Ergebnis stiegen die Verbraucherpreise 2020 nur um 0,5 Prozent in der Abgrenzung des nationalen Warenkorbes bzw. um 0,4 Prozent gemäß dem HVPI. Die vorläufigen Werte für Rheinland-Pfalz liegen im Jahresdurchschnitt 2020 laut statistischem Landesamt um 0,6 Prozent höher als 2019. In den Jahren 2017 bis 2019 hatte der Verbraucherpreisindex im Durchschnitt zwischen 1,3 und 1,7 Prozent über dem Niveau des Vorjahres gelegen.
Auf Ebene des Euroraums war der Preisauftrieb mit 1,4 Prozent ebenfalls schwach. Die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank hat dagegengehalten. Sie hat zur Begrenzung der Pandemiefolgen für die Finanzierungsbedingungen ihre bereits seit Jahren expansive Geldpolitik noch weiter auf Expansion geschaltet. Die Ankaufprogramme der Notenbank wurden fortgesetzt und zusätzliche Pandemie-Notprogramme wurden aufgelegt (PEPP). Weitere Langfristtender (TLTRO III) wurden geschaltet. Immerhin wurde der Leitzins selbst nicht noch weiter vertieft. Mit dem insgesamt noch expansiveren Kurs ist die Zinslandschaft allerdings auf der Zeitachse noch länger verfestigt.
Positiv festzuhalten ist, dass die Geldpolitik mit dem 2019 eingeführten Staffelzinssystem und den sehr günstigen Konditionen bei den TLTROs zunehmend Rücksicht nimmt auf die Kollateralschäden der expansiven Geldpolitik für die Ertragslage der Kreditwirtschaft, die für die Transmission der Krisenbekämpfung dringend gebraucht wird. Eine Nachjustierung des Staffelzinsmultiplikators an die stark steigende Zentralbankliquidität ist 2020 allerdings leider unterblieben. Durch die stark angeregte Kreditvergabe im Laufe des Jahres 2020 ist das Geldmengenwachstum deutlich beschleunigt worden.
Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2020
Die nach der Finanzmarktkrise 2009/2010 eingeleiteten aufsichtsrechtlichen Regulierungsmaßnahmen wurden auch im Jahr 2020 mit vielfältigen Maßnahmen fortgesetzt bzw. umgesetzt. Hervorzuheben ist dabei u. a. das im Dezember 2020 verabschiedete Gesetz zur Reduzierung von Risiken und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor (Risikoreduzierungsgesetz). Damit wurden Teile des sog. "EU-Bankenpakets" (Capital Requirements Directive, CRD V, sowie Bank Recovery and Resolution Directive, BRRD II) aus dem Jahr 2019 in nationales Recht überführt.
Anzumerken ist jedoch, dass die europäischen und nationalen Gesetzgeber und Regulatoren den Folgen der aktuellen Corona-Pandemie durch temporäre Erleichterungen, dem Vorziehen entlastender Maßnahmen und dem zeitlichen Aufschub regulatorischer Maßnahmen im Jahr 2020 Rechnung getragen haben. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang u. a. die Verschiebung des Stresstests für weniger bedeutsame Institute (Less Significant Institution, LSI) um ein Jahr und das Vorziehen des Unterstützungsfaktors für Kredite an kleine und mittelständische Unternehmen im Rahmen der Eigenmittelunterlegung (Änderung der Kapitaladäquanzverordnung "CRR-Quick Fix"). Darüber hinaus wurde durch die Allgemeinverfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 31.03.2020 der innerhalb der aufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen für alle Banken vorgesehene inländische antizyklische Kapitalpuffer in Höhe von 0,25% angesichts der Auswirkungen der Corona-Pandemie wieder auf 0,0% reduziert.
Wir gehen für die kommenden Jahre von einer Fortsetzung der Regulierungspolitik aus.
Insgesamt muss daher von einem außergewöhnlichen Wirtschaftsjahr gesprochen werden, dessen Auswirkungen auch unsere Sparkasse 2020 vor große Herausforderungen gestellt hat.
2.2. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs
2.2.1. Bilanzsumme und Geschäftsvolumen
Das Geschäftsvolumen (Bilanzsumme zuzüglich Eventualverbindlichkeiten) unserer Sparkasse hat sich um 412,8 Mio. EUR oder 16,6 Prozent von 2.485,8 Mio. EUR auf 2.898,6 Mio. EUR erhöht. Gleichzeitig ist die Bilanzsumme um 400,4 Mio. EUR von 2.432,6 Mio. EUR auf 2.833,0 Mio. EUR (+16,5 Prozent) gestiegen. Auch die Durchschnittsbilanzsumme (DBS) legte um 271,6 Mio. EUR (+11,6 Prozent) von 2.349,8 Mio. EUR auf 2.621,3 Mio. EUR zu.
Die Geschäftsentwicklung im Jahr 2020 übertraf unsere Prognosen. Dies liegt in einem höheren Wachstum, sowohl im Kreditgeschäft, als auch bei den Einlagen begründet.
2.2.2. Einlagengeschäft
Die bilanzwirksamen Kundeneinlagen erhöhten sich 2020 um 230,7 Mio. EUR auf 2.121,9 Mio. EUR (+12,2 Prozent). Damit wurden unsere Erwartungen (Wachstum von knapp 3,0 Prozent) deutlich übertroffen. Wesentlicher Treiber war die signifikante Erhöhung der Sichteinlagen (+15,7 Prozent). Ursache dafür sind einerseits die dauerhaft niedrigen Zinsen auf längerfristige Spareinlagen, sodass unsere Kunden weiterhin die ihnen zur Verfügung stehenden Barmittel als täglich fällige Sichteinlagen verwahren. Andererseits waren die Konsummöglichkeiten durch die mehrfachen Lockdowns im Jahr 2020 aufgrund der Corona-Pandemie erheblich eingeschränkt.
Im außerbilanziellen Wertpapier- und Depotgeschäft haben sich die für unsere Kunden verwalteten Volumina aufgrund des, trotz des Frühjahreseinbruchs, erfolgreichen Börsenjahres 2020 deutlich um 37,1 Mio. EUR auf 512,7 Mio. EUR (+7,8 Prozent) erhöht, sodass die bilanziellen und außerbilanziellen Bestände insgesamt um 11,3 Prozent oder 267,8 Mio. EUR von 2.366,8 Mio. EUR auf nunmehr 2.634,6 Mio. EUR gestiegen sind.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten stiegen zudem um 158,9 Mio. EUR oder 50,8 Prozent auf 471,8 Mio. EUR.
2.2.3. Kreditgeschäft und Geldanlagen
Das im vorjährigen Lagebericht geplante Kreditwachstum von 3,5 Prozent haben wir im Jahr 2020 deutlich übertreffen können. Der Zuwachs betrug 5,9 Prozent oder 108,3 Mio. EUR auf 1.949,6, Mio. EUR. Dabei trug insbesondere erneut die Wohnungsbaufinanzierung (+61,7 Mio. EUR / +6,1 Prozent) wesentlich zu diesem erfreulichen Ergebnis bei. Begründet ist diese Entwicklung durch eine Reihe von Faktoren. Die günstige Lage unseres Geschäftsgebietes mitten im Rhein-Main-Gebiet, der stetige Zuzug von neuen Einwohnern in die Universitäts- und Landeshauptstadt Mainz und die weiterhin rege Bautätigkeit in der Region sorgten für eine hohe Nachfrage in diesem Bereich. Zudem haben auch die durch die Corona-Pandemie ausgelösten Verwerfungen einen neuerlichen Anstieg der Immobilienpreise in Mainz im Jahr 2020 nicht verhindert. Diese Preis- und Nachfragefaktoren wurden durch das weiterhin historisch niedrige Zinsniveau noch verstärkt.
Zudem haben wir sowohl unsere Kredite an öffentliche Haushalte im abgelaufenen Geschäftsjahr deutlich um 12,0 Mio. EUR oder 24,4 Prozent, als auch die Unternehmenskredite um 36,8 Mio. EUR von 599,1 Mio. EUR auf nunmehr 635,9 Mio. EUR (+6,2 Prozent) im Vergleich zum Vorjahr ausweiten können.
Auch die Eigenanlagen in Form von Bankguthaben und Wertpapieren haben sich im Vergleich zum Vorjahresultimo erheblich von 423,3 Mio. EUR auf 515,6 Mio. EUR (+21,8 Prozent) erhöht. Darin enthalten sind Forderungen an Kreditinstitute in Höhe von 47,3 Mio. EUR. Dies entspricht einem Anstieg von 30,6 Mio. EUR.
2.2.4. Beteiligungen und Sachanlagen
Im Geschäftsjahr beträgt die Höhe der Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen unverändert 21,9 Mio. EUR.
Aufgrund des Erwerbes einer Immobilie in Ingelheim haben sich die Sachanlagen von 12,3 Mio. EUR im Jahr 2019 auf 18,7 Mio. EUR deutlich erhöht.
2.2.5. Dienstleistungs- und Verbundgeschäft
Trotz des Kurseinbruchs an den Börsen im März 2020 wurden die Umsätze aus dem Wertpapiergeschäft erheblich gesteigert. So konnten wir etwa den Absatz an Rentenwerten (+ 137,8 Prozent) und Dividendenwerten (+ 142,2 Prozent) mehr als verdoppeln.
Dagegen war der Absatz von Bausparverträgen im Jahr 2020 deutlich rückläufig (Reduzierung der Gesamtabschlüsse um 192 Stück auf 412), was im Wesentlichen auf die klassischen "Sparverträge" zurückzuführen ist.
Erfreulich gestaltete sich dagegen das Versicherungsgeschäft. Hier ist es uns gelungen, die Absatzahlen aus 2019 im Bereich SV-Leben (293 Stück) in 2020 um 359 Stück oder 122,5 Prozent auf 652 Stück deutlich zu steigern.
Das Geschäftsergebnis der "S Immofinanz Mainz GmbH", der 100-prozentigen Tochter der Sparkasse Mainz für das Maklergeschäft, hat im Jahr 2020 nicht ganz den Erwartungen entsprochen. Dies ist auch in den geringen Überleitungen durch die Sparkasse begründet. Hier macht sich ebenfalls die geringe Kundenpräsenz in den Filialen aufgrund der coronabedingten Einschränkungen bemerkbar.
2.2.6. Derivate
Die derivativen Finanzinstrumente dienen weitestgehend der Sicherung der eigenen Positionen und nicht spekulativen Zwecken. Hinsichtlich der zum Jahresende bestehenden Geschäfte wird auf die Darstellung im Anhang verwiesen.
2.2.7. Investitionen
Im Jahr 2018 wurde von uns die "Vertriebsstrategie der Zukunft" im Filialbereich durch die Konzentration aller von uns angebotenen Bankdienstleistungen auf fünf Beratungscenter (BC) umgesetzt. Die technischen und baulichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung dieses Geschäftsstellenkonzepts und die Erweiterung des Selbstbedienungsangebots wurden im Jahr 2020 zum vorläufigen Abschluss gebracht.
2.2.8. Personal
Die Sparkasse hat im Jahr 2020 die Mitarbeiterkapazität weiter reduziert. Zum Ende des Jahres 2020 beschäftigte sie (ohne Vorstand) 359 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Bezügen (Ende 2019: 371), darunter 24 Auszubildende.
Das 2010 eingeführte System zur Prämierung überdurchschnittlicher Leistungen im Markt wurde in 2020 weitergeführt und es wurden, aufgrund der Vertriebsleistungen 2020, 51,3 TEUR an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Führungskräfte in den Marktbereichen ausgeschüttet.
2.3. Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage
2.3.1. Finanzlage
Die Zahlungsbereitschaft unserer Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr, wie im Jahr 2019, aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben.
Die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) lag auch am 31. Dezember 2020 mit 1,94 (31. Dezember 2019: 1,65) deutlich oberhalb des aufsichtsrechtlich zu erfüllenden Mindestwertes von 1,0.
Alle zur bankenaufsichtsrechtlichen Beurteilung der Liquiditätslage geltenden Normen waren durchgehend eingehalten. Zur Erfüllung der Mindestreservebestimmungen wurden stets ausreichende Guthaben bei der Deutschen Bundesbank unterhalten.
Anzeichen für eine künftige Beeinträchtigung der Finanz- und Liquiditätslage sind auf der Basis unserer vorausschauenden Planungsrechnung nicht erkennbar.
2.3.2. Ertragslage
Die Darstellung der Ertragslage erfolgt auf Basis der Systematik des Betriebsvergleichs der Sparkassen.
Unsere Sparkasse nutzt zur Steuerung und Kontrolle unserer Performance als bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren zum einen die Cost-Income-Ratio (CIR). Wir definieren die CIR als Verwaltungsaufwand in Relation zum Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich Saldo der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen). Der zweite bedeutsamste Leistungsindikator ist das Betriebsergebnis vor Bewertung in Prozent zur DBS, welches wir als Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich Saldo der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen und abzüglich der Verwaltungsaufwendungen gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen) definieren.
Insgesamt blickt unsere Sparkasse auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr zurück. Es ist uns in vielen Bereichen gelungen, trotz der herausfordernden Rahmenbedingungen und der erheblichen Einflüsse der Corona-Pandemie auf den Lebens- und Arbeitsalltag die Ertrags- und Kostenpositionen aus dem Jahr 2019 zu halten und teilweise sogar zu verbessern.
Im Einzelnen stellt sich unsere Ertragslage im Jahr 2020 wie folgt dar:
Trotz des herrschenden Niedrigzinsumfeldes und der damit einhergehenden schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen mussten wir nur moderate Einbußen im Zinsergebnis im Jahresvergleich hinnehmen. Dieses reduzierte sich um 1,0 Mio. EUR oder -2,8 Prozent auf 36,2 Mio. EUR.
Auch das Gesamtprovisionsergebnis (nach Abzug des Provisionsaufwandes) konnten wir im vergangenen Geschäftsjahr, trotz im Frühjahr wochenlang geschlossener Filialen fast verteidigen. Dieses gab um 0,2 Mio. EUR oder -1,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr von 16,7 auf 16,5 Mio. EUR nach. Als ein Beispiel, wie sich die Corona-Pandemie auf die Erträge unseres Hauses auswirkt, seien die Erträge aus GAA-Gebühren aufgeführt. Diese sind im Jahresvergleich um 36,5 Prozent oder 548,3 TEUR auf 954,6 TEUR zurückgegangen. Der ausgebliebene Tourismus und die dadurch signifikant zurückgegangen Fremdverfügungen sind für diesen Effekt verantwortlich.
Der Bruttoertrag sank im Vergleich zum Vorjahr um 973,0 TEUR oder 1,8 Prozent von 55,3 Mio. EUR auf 54,3 Mio. EUR.
Durch die konsequente Umsetzung der mittelfristigen Personalstrategie und dem gezielten Abbau von Überkapazitäten konnte der Personalaufwand im Vergleich zum Vorjahr um 561,0 TEUR (-2,4 Prozent) von 23,5 auf 23,0 Mio. EUR reduziert werden. Der in 2020 erzielte Tarifabschluss mit deutlich moderater als erwartet ausgefallenen Gehaltssteigerungen hat seinen Teil dazu beigetragen.
Die Sachaufwendungen konnten durch ein diszipliniertes und konsequentes Kostenmanagement sowie durch einmalige Sondereffekte aufgrund der Corona-Pandemie (etwa ausgefallene Kunden- und Mitarbeiterveranstaltungen) um 3,1 Prozent oder 396,0 TEUR von 12,8 auf 12,5 Mio. EUR reduziert werden.
Auch der sonstige ordentliche Aufwand verringerte sich um 62,0 TEUR (-9,1 Prozent) auf 615,0 TEUR, sodass die Summe der Gesamtaufwendungen um 1.019,0 TEUR (-2,8 Prozent) auf 36,0 Mio. EUR abnahm. Diese erhebliche Reduzierung der Kostenseite kann die geringeren Erträge kompensieren, sodass im Vergleich zum Vorjahr sogar eine leichte Steigerung des Betriebsergebnisses vor Bewertung auf 18,3 Mio. EUR (von 18,2 Mio. EUR in 2019) erzielt werden konnte. Dies stellt eine Verbesserung zum Vorjahr um 46,0 TEUR oder 0,3 Prozent dar. In Relation zur DBS verringerte sich die Ertragskraft unserer Sparkasse aufgrund des starken Wachstums der DBS um 7 Basispunkte auf 0,70 Prozent. Die CIR betrug 66 Prozent und reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr (67 Prozent).
Es ist uns im Jahr 2020 nicht nur gelungen, beim Betriebsergebnis vor Bewertung die eigene Planung um 4,6 Mio. EUR oder 34,1 Prozent zu übertreffen. Vielmehr haben wir dieses im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls steigern können. Damit war, angesichts der ungünstigen gesamtwirtschaftlichen Ausgangsposition, des weiterhin niedrigen Zinsniveaus und den einschneidenden Veränderungen durch den Ausbruch der Corona-Pandemie nicht zu rechnen. Die Abweichung zur Planung ist im Wesentlichen auf zwei Faktoren zurückzuführen. Einerseits den um rund 3 Mio. EUR deutlich über den Erwartungen liegenden Zinsüberschuss und andererseits die signifikante Reduzierung der Aufwandspositionen, welche um 1,8 Mio. EUR geringer ausfielen, als prognostiziert.
Zudem ist es uns gelungen, durch unsere Vertriebsleistungen im Wertpapiergeschäft, die Provisionsausfälle in den weiteren Vertriebsfeldern annähernd zu kompensieren. In den Provisionszahlen kommen die Corona-Pandemie und ihre Auswirkung auf unsere täglichen Kundenbeziehungen sicherlich am stärksten zum Ausdruck.
Dass es uns trotzdem gelungen ist, durch ein gutes Wertpapierergebnis einen wichtigen und notwendigen Beitrag für die Ertragsfähigkeit unserer Sparkasse zu genieren, ist angesichts auch weiterhin abschmelzender Zinserträge ein wesentlicher Erfolg des Jahres 2020.
Im Ergebnis wurden unsere Erwartungen für das Jahr 2020 weit übertroffen. Wir sind mit der Entwicklung der Ertragslage im zurückliegenden Jahr daher sehr zufrieden und beurteilen diese als günstig.
Die Ertragslage wird durch das Bewertungsergebnis für das Jahr 2020 geringer belastet als geplant.
Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft lief mit einem positiven Bewertungsbeitrag in Höhe von 949,0 TEUR aus. Dagegen floss aus dem Wertpapiergeschäft ein negativer Bewertungsbeitrag in Höhe von 3,2 Mio. EUR in das Ergebnis ein. Die Planungsgrenzwerte in Höhe von je -3,0 Mio. EUR wurden insgesamt eingehalten, auch wenn das Wertpapiergeschäft leicht über der Planungsgröße lag. Es erfolgte erneut eine Dotierung des "Fonds für allgemeine Bankrisiken" nach § 340g HGB.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 2,0 Mio. EUR reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr um 0,1 Mio. EUR oder 4,9 Prozent moderat, sodass neuerlich eine nennenswerte Aufstockung der anrechenbaren Eigenmittel unserer Sparkasse vorgenommen werden kann.
Die Kennziffer für unsere Kapitalrendite beläuft sich auf 0,42 Prozent. Sie errechnet sich als Quotient aus Nettogewinn zzgl. Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken und Vorjahresbilanzsumme.
2.3.3. Vermögenslage
Die Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sind unter Beachtung der geltenden handelsrechtlichen Vorschriften bilanziert. Der Wertpapierbestand wurde nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet.
Die aus dem Verhältnis der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel zu der Summe der risikogewichteten Forderungsbeträge gemäß CRR errechnete Gesamtkapitalquote (Total Capital Ratio) lag Ende 2020 bei 15,8 Prozent (Ende 2019: 15,2 Prozent) und damit deutlich über den Mindestanforderungen der CRR (einschließlich SREP-Zuschlag und kombiniertem Kapitalpuffer). Die Ausstattung an Eigenmitteln - welche zum 31.12.2020 219,2 Mio. EUR betragen - bietet für unsere geplante Geschäftsentwicklung ausreichend Spielraum. Neben der Sicherheitsrücklage verfügt die Sparkasse über weitere Eigenmittelbestandteile, insbesondere den "Fonds für allgemeine Bankrisiken" nach § 340g HGB.
Die Bilanzstruktur der Sparkasse ist auf der Passivseite geprägt durch die Fremdmittel von Kunden. Auf der Aktivseite kommt den Ausleihungen an Kunden die größte Bedeutung zu.
2.3.4. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur wirtschaftlichen Lage
Die in 2020 erzielten Ergebnisse sprechen für sich. Es ist uns auch in diesem Jahr gelungen - trotz der erheblichen Auswirkungen der Corona-Pandemie - mit unseren Beratungs- und Finanzdienstleistungen unsere Kunden zu erreichen.
Insbesondere durch die Vergabe von Krediten, die Entgegennahme von Einlagen sowie das Erbringen weiterer Finanzdienstleistungen, welche von unseren Kunden stark nachgefragt wurden, konnten wir unserem öffentlichen Auftrag auch im Jahr 2020 gerecht werden und unserer gesetzlichen Verpflichtung und Verantwortung für die Region Rheinhessen, die dort lebenden Menschen sowie ansässigen kleinen und mittleren Unternehmen erfüllen.
Der Geschäftsverlauf und die erreichten Zahlen sind dabei unter Berücksichtigung der insgesamt sehr ungünstigen Rahmenbedingungen, von der Corona-Pandemie über das Niedrigzinsumfeld, hin zu den regulatorischen und bankaufsichtsrechtlichen Herausforderungen, als sehr erfreulich zu bewerten.
Zudem wird durch die vorgesehene Gewinnzuführung und die weitere Dotierung des Sonderpostens "Fonds für allgemeine Bankrisiken" nach § 340g HGB unser wirtschaftliches Fundament weiter gestärkt.
2.4. Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2020 haben sich nicht ergeben.
3. Risikobericht
3.1. Risikomanagementsystem
Unter dem Begriff "Risiko" verstehen wir eine Verlust- oder Schadensgefahr, die durch zukünftige Entwicklungen, die ungünstiger als erwartet oder sogar existenzbedrohend verlaufen, entsteht. Neben Kapitalrisiken werden auch negative Auswirkungen auf die Liquiditätssituation sowie auf die Ertragslage der Sparkasse als Risiko gesehen.
Die Grundlage unseres Risikomanagements bildet eine ertrags- und wertorientierte Risikopolitik, deren elementare Entscheidungskriterien die Risikotragfähigkeit und die Risiko-Chance-Relation darstellen. Alle risikorelevanten Entscheidungen unterliegen dem Primat der Risikodeckung, d.h. es ist stets zu gewährleisten, dass das gesamte eingegangene Risiko die vorhandenen Deckungsmassen nicht übersteigt. Auf Basis der Risikotragfähigkeitsbetrachtung sowie des dazu konsistenten Limitsystems stellen wir sicher, dass sich die Sparkasse die Risiken auf Gesamtbankebene sowie auf Einzelgeschäftsebene leisten kann. Die aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen müssen dabei stets eingehalten werden, so dass auch bei Risikoeintritt die jederzeitige und uneingeschränkte Fortführung des Geschäftsbetriebes gewährleistet ist. Vor Übernahme eines Risikos wird das zweite Entscheidungskriterium, das Risiko-Chance-Verhältnis, analysiert. Bei günstigem Risiko-Chance-Profil werden Risiken bewusst eingegangen, bei ungünstigem Profil erfolgt eine Risikovermeidung oder -verminderung. Sofern der potenzielle Schaden vertretbar ist und Steuerungsmaßnahmen betriebswirtschaftlich ineffizient wären, werden Risiken akzeptiert. Risikokonzentrationen sollen grundsätzlich vermieden werden. Zudem muss eine ausreichende Zahlungsfähigkeit gewährleistet sein.
In der Geschäftsstrategie werden die Ziele des Instituts für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung und die zu ihrer Erreichung erforderlichen Maßnahmen für einen angemessenen Planungszeitraum. Ausgehend von der Analyse der Haupteinflussfaktoren auf unsere Risikosituation - Konjunktur und Aufsichtsrecht -, haben wir strategische Ziele festgelegt, welche insbesondere die jederzeitige Sicherstellung der Risikotragfähigkeit sowie eine angemessene Liquiditätsausstattung sind. Zur Vermeidung von Risikokonzentrationen wird eine ausgewogene Portfoliostruktur angestrebt. Zusätzlich wird die Zusammensetzung des Ertrags der Sparkasse ermittelt und die Schwerpunkte identifiziert.
Auf Basis der allgemeinen Risikostrategie - den Risikogrundsätzen - haben wir Teilstrategien für die wesentlichen Risikoarten erstellt, welche auch Risikotoleranzen, wie z.B. Limite oder zulässige Geschäfte, enthalten. Vervollständigt wird das Strategiewerk für das Risikomanagement durch die mittelfristige Kapitalplanung.
Die Risikoinventur umfasst die systematische Identifizierung der Risiken sowie die Einschätzung der Wesentlichkeit im Sinne der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) unter Berücksichtigung der mit den Risiken verbundenen Risikokonzentrationen.
Basis der Risikoinventur bilden die relevanten Risikoarten bzw. -kategorien. Auf Grundlage der für das Geschäftsjahr 2020 durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken als wesentlich eingestuft:
| Risikoart | Risikokategorie |
| Adressenausfallrisiken | Kundengeschäft |
| Marktpreisrisiken | Zinsen (Zinsänderungsrisiko) |
| Spreadrisiko (Wertpapiere) | |
| Aktien | |
| kombinierte Produkte | |
| Beteiligungsrisiken | |
| Liquiditätsrisiken | Zahlungsunfähigkeits- und Refinanzierungskostenrisiko |
| Operationelle Risiken | |
| Sonstige Risiken | Ertragsrisiko |
Auch für Risiken, die als nicht wesentlich im Sinne der MaRisk eingestuft sind, hat die Sparkasse - je nach Relevanz des Risikos - Steuerungsmodelle und -prozesse eingerichtet (z.B. für das Absatzrisiko). Die nachfolgenden Ausführungen konzentrieren sich auf die für das Institut wesentlichen Risiken.
In Anlehnung an die MaRisk wird unter der Risikotragfähigkeit die Fähigkeit verstanden, Risiken durch das so genannte Risikodeckungspotenzial abzuschirmen. Die Risikotragfähigkeit ist also dann gegeben, wenn alle (wesentlichen) Risiken der Sparkasse - unter Berücksichtigung von Risikokonzentrationen - laufend das Risikodeckungspotenzial unterschreiten. Mit der Risikotragfähigkeitskonzeption erfolgt eine aggregierte Betrachtung der Risikosituation auf Institutsebene. Grundsätzlich kann die Ermittlung der Risikotragfähigkeit in drei verschiedenen Sichtweisen - der "wertorientierten", der "periodischen" und der "regulatorischen" - erfolgen. Neben der von uns priorisierten wertorientierten Sichtweise berechnen wir die Risikotragfähigkeit auch für die periodische Sicht. Die regulatorische Betrachtung wird allen Instituten gesetzlich abverlangt und ist eng mit der GuV-/Bilanzsicht verknüpft. Dabei sehen wir die wertorientierte und die periodische Risikotragfähigkeit jeweils als eigenständigen Steuerungskreis an. Durch die parallele Ermittlung der Risikotragfähigkeit nach wertorientierten und periodischen Kriterien wird den Grenzen eines Steuerungskreises Rechnung getragen. Die regulatorische Sicht ist integraler Bestandteil der beiden anderen.
Der wertorientierte Steuerungskreis stellt die ökonomische Perspektive der Risikotragfähigkeit dar und soll in erster Linie wichtige Steuerungsimpulse liefern. In der wertorientierten Sicht setzt sich das Vermögen grundsätzlich aus den Marktwerten der einzelnen Vermögensklassen, welche im Wesentlichen die Positionen Zinsbuch, Beteiligungen und Immobilien sind, zusammen. Sofern Marktwerte nicht bzw. nur schwer zu ermitteln sind, können hilfsweise Buchwerte zu Grunde gelegt werden. Von dieser Bruttoposition erfolgen noch Abschläge für im Bestand enthaltene Adress- und Spreadrisiken, für Sach- und Personalaufwendungen sowie den Bestand an Pensionsrückstellungen. Ausgehend vom Nettovermögen legt der Vorstand einen Anteil am Risikodeckungspotenzial fest, der zur Risikoabsorption bereitgestellt wird und das Risiko auf Gesamtbankebene begrenzt. Dieser wird als Limit auf die einzelnen Risikoklassen in der Risikotragfähigkeitsbetrachtung heruntergebrochen. Die Höhe des Gesamtbanklimits wird auf Basis mehrerer Leitplanken (u.a. Parameter der Risikomessung, Überlebenshäufigkeit) festgelegt. In die Ermittlung des wertorientierten Gesamtbankrisikos fließen die wesentlichen Risiken (Zinsänderungs-, Adressen-, Spread-, Beteiligungs-, Liquiditäts-, Aktienkursrisiko sowie die operationellen Risiken) sowie zusätzlich das Immobilien- und Währungsrisiko ein. Risiken aus den bisher im Portfolio "kombinierte Produkte" geführten Bestände werden seit dem 31.12.2020 in den Risikokategorien Spreads und Zinsen abgebildet. Die Darstellung der Risiken erfolgt für ein Konfidenzniveau von 99 Prozent und einen Planungshorizont von einem Jahr, wobei das Liquiditätsrisiko und die operationellen Risiken mangels Quantifizierungsmodell mit einem Pauschalbetrag angesetzt werden. Die Summe der Einzelrisiken ergibt das wertorientierte Gesamtbankrisiko. Um eine ganzheitliche Risikosteuerung zu gewährleisten, wird die wertorientierte Risikobetrachtung durch eine Art "Gone-Concern"-Ansatz komplettiert, welcher sich vornehmlich in der Strenge der Parameter für die Risikomessung vom "Normal-Case" unterscheidet. Im Jahresverlauf war das Gesamtbanklimit für 2020 jederzeit eingehalten. Zum Jahresultimo lag das von uns ermittelte Gesamtbankrisiko bei rund 109 Mio. EUR, was bei einem Limit von 119 Mio. EUR einer Auslastung von rund 92 Prozent entsprach. Gegenüber dem Ultimo 2019 hat sich das Gesamtbankrisiko um rund 32 Mio. EUR erhöht, was vornehmlich auf die Berücksichtigung des Spreadrisikos Wertpapiere zurückzuführen ist. Dies stellt keine Risikoausweitung dar. Vielmehr wird ein bereits bestehendes und wesentliches Risiko i.S. der MaRisk seit dem 31.12.2020 auf das Gesamtbanklimit angerechnet. Die Risikolage hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.
Die Limitierung der wertorientierten Einzelrisiken erfolgt relativ zum entsprechenden Vermögenswert. Das Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2020 wie folgt dar:
| Risikoart | Risikokategorie | Limit | Anrechnung | |
| TEUR | TEUR | % | ||
| Adressenausfallrisiken | Kundengeschäft | 31.486 | 24.222 | 77 |
| Marktpreisrisiken | Zinsen (Zinsänderungsrisiko) | 44.077 | 35.217 | 80 |
| Aktien | 10.613 | 8.155 | 77 | |
| Immobilien | 7.359 | 5.205 | 71 | |
| Währungen | 57 | 49 | 86 | |
| Spreadrisiko Wertpapiere | 22.695 | 20.730 | 91 | |
| Beteiligungsrisiken | 14.239 | 13.749 | 97 | |
| Liquiditätsrisiken | 1.000 | 1.000 | 100 | |
| Operationelle Risiken | 1.000 | 1.000 | 100 | |
Der Ermittlung der periodischen Risikotragfähigkeit liegt ein Going-Concern-Ansatz zu Grunde, wonach sichergestellt ist, dass auch bei Verlust des Gesamtbanklimits die bankaufsichtlichen Mindestkapitalanforderungen erfüllt werden können. Das Gesamtbankrisiko setzt sich aus dem unerwarteten Verlust Kredit, dem unerwarteten Verlust Wertpapier sowie dem Zinsspannen-, Beteiligungs-, Liquiditätsrisiko und den operationellen Risiken zusammen. Zusätzlich wird noch das Risiko einer Rückstellungsbildung aus der verlustfreien Bewertung des Zinsbuchs berücksichtigt. Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurde ein Risikobetrachtungshorizont für das laufende Jahr bis zum Jahresultimo festgelegt. Um die Risikotragfähigkeit über den Bilanzstichtag hinaus sicherzustellen, ist in der periodischen Sicht ab Jahresmitte eine Betrachtung bis zum übernächsten Bilanzstichtag vorgesehen. Wesentliche Bestandteile des Risikodeckungspotenzials sind das geplante Betriebsergebnis, die Vorsorgereserven und der Fonds für allgemeine Bankrisiken. Am Jahresanfang hat der Vorstand für 2020 ein Gesamtlimit von 32 Mio. EUR bereitgestellt, das unterjährig stets ausreichte, um die Risiken abzudecken.
Die regulatorische Sicht der Risikotragfähigkeit wird allen Instituten aufsichtsrechtlich abverlangt. Zum Jahresultimo betrugen die Eigenmittel rund 219 Mio. EUR und die Gesamtkapitalquote lag bei 15,75 Prozent. Die aufsichtsrechtlichen Mindestkennzahlen wären in 2020 auch nach Verlust des Limits Risikotragfähigkeit eingehalten gewesen.
Demnach war die Risikotragfähigkeit in allen Sichtweisen stets gegeben.
Die Risikotragfähigkeit wird monatlich ermittelt. Im jährlichen Turnus werden die zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren überprüft.
Mit Hilfe von Stresstests sollen die Auswirkungen von außergewöhnlichen, aber plausibel möglichen Szenarien für das Kreditinstitut aufgezeigt werden. Gemäß den MaRisk sind Stresstests auch für das Gesamtrisikoprofil des Institutes durchzuführen. Hierzu haben wir insgesamt drei risikoartenübergreifende Stresstests konzipiert - u.a. das Szenario eines schweren konjunkturellen Abschwungs. Die Auswirkungen wurden sowohl wertorientiert wie auch periodisch und regulatorisch ermittelt. Sofern einzelne Risikofaktoren nicht in den Gesamtbankstresstests ausreichend abgebildet werden, haben wir zusätzlich Einzelstresstests erstellt. Die Risikotragfähigkeit ist auch unter Berücksichtigung der Stresstests gegeben. Darüber hinaus haben wir sogenannte "inverse Stresstests" durchgeführt. Diese sollen aufzeigen, welche Ereignisse die Überlebensfähigkeit der Sparkasse im Sinne des Going-Concern gefährden können. Im Ergebnis müssen unwahrscheinliche Ereignisse bzw. Marktbewegungen eintreten, um die von uns definierten kritischen Schwellen zu erreichen.
Auf Grundlage unserer Gesamtbankstresstests sowie der entsprechenden Parameter haben wir analysiert, inwieweit die Marktentwicklungen in der aktuellen Krise abgedeckt werden. Die Ergebnisse zeigen, dass die Risikohöhe in den Standard-Szenarien grundsätzlich ausreichend ist, die Risikotragfähigkeit unter Stressbedingungen zu beurteilen.
Um einen möglichen etwaigen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess. Dabei wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung getroffen sowie adverse Szenarien (z.B. Verlust in Höhe des periodischen Gesamtbanklimits) simuliert. Für den im Rahmen der Kapitalplanung betrachteten Zeitraum bis zum Jahr 2025 können die harten Mindestanforderungen an die Eigenmittelausstattung auch bei adversen Entwicklungen vollständig eingehalten werden. Es besteht ein ausreichendes internes Kapital (einsetzbares Risikodeckungspotenzial), um die Risikotragfähigkeit im Betrachtungszeitraum unter Going-Concern-Aspekten sicherstellen zu können.
Nach Analyse der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Ertragslage und möglicher Effekte auf die Eigenkapitalsituation der Sparkasse sind wir im abgelaufenen Jahr zu dem Schluss gekommen, die Planung 2020 bis 2024 nicht neu aufzusetzen. Die Erkenntnisse hieraus sind im Rahmen des turnusmäßigen Planungsprozesses in die Mittelfristige Finanz- und Geschäftsplanung sowie die Eigenkapitalplanung 2021 bis 2025 eingeflossen.
Gemäß § 25a KWG muss ein Institut über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verfügen, die die Einhaltung der von dem Institut zu beachtenden gesetzlichen Bestimmungen und der betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten gewährleistet. Dies umfasst insbesondere ein angemessenes und wirksames Risikomanagement, auf dessen Basis die Risikotragfähigkeit laufend sicherzustellen ist. Das Risikomanagement beinhaltet die Festlegung von Strategien, Verfahren zur Ermittlung und Sicherstellung der Risikotragfähigkeit sowie die Einrichtung interner Kontrollverfahren mit einem internen Kontrollsystem und einer Internen Revision. Das interne Kontrollsystem umfasst insbesondere aufbau- und ablauforganisatorische Regelungen mit klarer Abgrenzung der Verantwortungsbereiche sowie Prozesse zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung sowie Überwachung und Kommunikation der Risiken.
Die MaRisk konkretisieren diese Anforderungen. Die Ausgestaltung unseres Risikomanagements, welches die vorgenannten Anforderungen erfüllt, erfolgt stets unter Beachtung der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen.
Mit der Geschäfts- und Risikostrategie legt der Vorstand, der für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verantwortlich ist, die Eckpfeiler für das Risikomanagement der Sparkasse Mainz fest. Darüber hinaus bestimmt er über aufbau- und ablauforganisatorische Regelungen und somit über alle wesentlichen Elemente des Risikomanagements. Die Satzung, die Geschäftsanweisungen für den Kreditausschuss, den Vorstand und die Interne Revision sowie unser Risikohandbuch - in dem insbesondere die strategischen Komponenten des Risikomanagements dargestellt sind - und detaillierte Arbeitsanweisungen gewährleisten die Einhaltung gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Vorschriften sowie die klare Abgrenzung der Verantwortlichkeiten.
Die funktionale Trennung von Überwachung und Handel bzw. Markt wurde in unserem Hause auch aufbauorganisatorisch bis einschließlich der Ebene des Vorstandes umgesetzt. Dem für die Überwachung zuständigen Vorstandsvorsitzenden, Herrn Mühl, sind die Organisationseinheiten "Unternehmenssteuerung" und "Kreditrisikocontrolling" unterstellt, welche die Risiken sowie die Risikotragfähigkeit auf Gesamtbankebene ermitteln, beurteilen und überwachen und alle risikorelevanten Informationen an die zuständigen Stellen weitergeben. Eine wichtige Komponente des internen Kontrollsystems ist die Risikocontrolling-Funktion. Diese ist für die unabhängige Überwachung und Kommunikation der Risiken verantwortlich und hat den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen zu beraten und zu unterstützen. Die funktionale Trennung von Bereichen, die für die Initiierung bzw. den Abschluss von Geschäften zuständig sind, wurde ebenso für die Risikocontrolling-Funktion gewahrt. Dem Bereichsleiter "Unternehmenssteuerung" wurde auch die Leitung der Risikocontrolling-Funktion übertragen. Mit der Compliance-Funktion, als weiterem Bestandteil des internen Kontrollsystems, soll Risiken, die sich aus der Nichteinhaltung rechtlicher Regelungen und Vorgaben ergeben können, entgegengewirkt werden. Die Interne Revision fungiert als unabhängige Kontrollinstanz und nimmt in regelmäßigen Abständen Prüfungen des Risikomanagementsystems vor.
Neben der Aufbau- und Ablauforganisation haben wir zudem personell, quantitativ wie auch qualitativ, und technisch-organisatorisch - dies umfasst insbesondere die IT-Ausstattung - die Voraussetzungen für ein angemessenes Risikomanagement geschaffen. Bevor die Sparkasse Mainz auf neuen Märkten und / oder mit neuen Produkten agiert, wird sichergestellt, dass hierfür notwendige Ressourcen und Kompetenzen vorhanden sind bzw. aufgebaut werden können. Darüber hinaus werden die Auswirkungen von internen Anpassungen der Aufbau- und Ablauforganisation sowie von Veränderungen der IT-Systeme auf die Kontrollverfahren und -intensität analysiert. Für kritische Aktivitäten und Prozesse wurde ein Notfallmanagement implementiert, um mögliche Schäden zu reduzieren und die Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu gewährleisten.
Die Anforderungen aus der Institutsvergütungs-Verordnung wurden beachtet.
Der Gesamtvorstand wird regelmäßig über die Risikosituation unterrichtet. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung gibt es - sofern notwendig - ad-hoc-Berichtspflichten. Quartalsweise wird der Verwaltungsrat durch den Vorstand über die Risikosituation der Sparkasse informiert. Zudem haben wir ein Verfahren implementiert, welches prozessual sicherstellt, dass dem Aufsichtsorgan zusätzlich alle unter Risikogesichtspunkten wesentlichen Informationen unverzüglich weitergeleitet werden.
3.2. Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken
3.2.1. Adressenausfallrisiken
Unter dem Adressenrisiko wird eine negative Abweichung vom Erwartungswert einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, die durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich Ausfall eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt. Schuldner im Kundengeschäft im Sinne dieser Definition sind Kreditnehmer, also klassische Privat-, Gewerbe- und Firmenkunden, Kreditinstitute (Interbanken), Länder und die öffentliche Hand. Schuldner im Eigengeschäft sind jegliche Kontrahenten oder Emittenten.
Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert, welche aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners erfolgt.
Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Schuldners ändert und ein höherer Spread gegenüber der risikolosen Kurve berücksichtigt werden muss.
3.2.1.1. Adressenausfallrisiken im Kundengeschäft
Die Steuerung der Adressenausfallrisiken des Kundengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements.
Ein wesentlicher Aspekt des Risikomanagementprozesses umfasst die Trennung zwischen Markt (1. Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die Geschäftsverteilung des Vorstands.
Zur Klassifizierung von Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft und als wichtiger Bestandteil des Risikofrüherkennungssystems setzt die Sparkasse Mainz unterschiedliche, von der "S Rating und Risikosysteme GmbH (SR)" entwickelte, Bonitätseinstufungsverfahren ein. Die Bonitätseinstufungsverfahren basieren auf statistischen Ausfallwahrscheinlichkeiten und sehen 27 unterschiedliche Ratingklassen vor.
Alle Kreditnehmer in den Segmenten Firmenkunden, Gewerbekunden, Freie Berufe, Geschäftskunden, Agrarkunden und Existenzgründer mit einem Gesamtkreditvolumen ab 750 TEUR je Gruppe verbundener Kunden werden mit dem Sparkassen-Standard-Rating bewertet.
Gewerbliche Kreditnehmer mit einem Gesamtkreditvolumen auf Basis der Gruppe verbundener Kunden von weniger als 750 TEUR werden mittels des Sparkassen-KundenKompaktRatings bewertet.
Für Objektfinanzierungen sowie im Zusammenhang mit Krediten an Wohnungsbaugesellschaften, Bauträger, Investoren und vermögende Privatkunden ab 750 TEUR Gesamtkreditvolumen wird ergänzend das Sparkassen-ImmobiliengeschäftsRating angewandt.
Außerdem setzt die Sparkasse im Kreditgeschäft mit Privatkunden das Sparkassen-KundenScoring ein, das vor der Kreditgewährung zur Beurteilung des jeweiligen Schuldners heranzuziehen ist. Gleichzeitig wird mit diesem Instrument die laufende Bonitätsüberwachung im Privatkundengeschäft sichergestellt.
Die Rating- bzw. Scoringnote, als Ergebnis der zuvor beschriebenen Risikoklassifizierungsverfahren, hat zum einen Einfluss auf die Bewilligungskompetenz, zum anderen ist die Bonitätseinstufung Teil unseres Frühwarnverfahrens. Dieses gibt anhand von mehreren Kriterien, wie bspw. Bonitätsnote und Blankoanteil, bei Engagements ab einer bestimmten Größenordnung eine Systemempfehlung für die Normalbetreuung, die Intensiv-, Sanierungs- oder Abwicklungsbetreuung vor, nach der eine Einstufung erfolgt. Ferner basiert die Festlegung der jeweiligen Kundenkondition im gewerblichen Kreditgeschäft ebenfalls auf der Bonitätseinstufung.
Neben dem Einsatz zur kreditnehmerbezogenen Risikoklassifizierung verwendet die Sparkasse die Rating- und Scoringverfahren auch zur gesamtgeschäftsbezogenen Steuerung der Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft. Zu diesem Zweck wird quartalsmäßig in unserem Kreditrisikobericht eine Auswertung der im System erfassten Kreditengagements nach Ratingklassen erstellt und dem Vorstand vorgelegt. Der Vorstand entscheidet auf Basis dieser Informationen, ob weitere Konsequenzen für das Kreditgeschäft zu ziehen sind.
Zusätzlich zu der regelmäßigen Bonitätsbeurteilung erfolgt auch eine Beurteilung der Kapitaldiensttragfähigkeit auf Basis aktueller Unterlagen sowie eine regelmäßige Überprüfung von Sicherheiten.
Die Begrenzung von Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft erfolgt bei der Sparkasse Mainz durch die Einräumung kreditnehmerbezogener Limite. Dabei wurde intern eine Blankokredithöchstgrenze auf Basis der Gruppe verbundener Kunden festgelegt und in der Kreditrisikostrategie verankert. Sie dient der Vermeidung von Risikokonzentrationen im Kundenkreditportfolio. Einzelfälle, die diese Obergrenze überschreiten, unterliegen einer verstärkten Beobachtung. Ferner strebt die Sparkasse Mainz an, den Anteil der Kommunalkredite, gemessen an der Durchschnittsbilanzsumme, unter dem Durchschnitt der rheinland-pfälzischen Sparkassen zu halten. Des Weiteren hat der Vorstand festgelegt, dass - abweichend von den allgemein gültigen Bewilligungsbefugnissen - bestimmte Kreditgewährungen im Einzelfall nur vom nächsthöheren Kompetenzträger genehmigt werden dürfen.
Auf eine gesamtgeschäftsbezogene Limitierung der Branchenrisiken wird verzichtet. Die Beurteilung der Branchenrisiken erfolgt im Rahmen der Risikoberichterstattung. Hierzu werden für den vierteljährlichen Kreditrisikobericht Auswertungen aller Kreditengagements nach Kreditarten und Branchen erstellt. Soweit danach besondere Risiken erkennbar sind, werden im Einzelfall geeignete Gegensteuerungsmaßnahmen eingeleitet. Wir achten auf eine ausgewogene Risikostruktur in unserem Kreditportfolio. Bei Bedarf werden Maßnahmen zur Verbesserung der Risikosituation ergriffen.
Ein geeignetes Mittel zur modernen Steuerung der Risiken im Kreditportfolio bilden Transaktionen im Zusammenhang mit den Sparkassen-Kreditbaskets, an denen sich die Sparkasse Mainz bereits seit vielen Jahren beteiligt. Die Teilnahme in der Funktion als Sicherungsnehmer (Originator) und zugleich als Sicherungsgeber (Investor) führt zu einer Risikodiversifikation bei den in unserem Portfolio vorhandenen Bonitätsrisiken. Durch die bundesweite Ausrichtung dieses Risikosteuerungsinstruments wird dieser Effekt noch verstärkt. Nach positiven Erfahrungen aus unseren bisherigen Teilnahmen plant die Sparkasse Mainz auch künftig regelmäßig an Kreditbasket-Transaktionen teilzunehmen. Ende 2020 waren insgesamt 11 Einzelkreditnehmer durch Kreditbaskets abgesichert.
Neben den vorgenannten Maßnahmen erfolgt auch eine barwertorientierte Ermittlung des Adressenrisikos mittels der Software "Credit-Portfolio-View" (CPV). Hierzu wird monatlich der Value-at-Risk des Kreditportfolios mit einem Konfidenzniveau von 99 Prozent und einem Planungshorizont von einem Jahr simuliert. Die Ergebnisse sowie hieraus gegebenenfalls abzuleitende Maßnahmen zur Risikosteuerung werden dem Vorstand monatlich reportet. Das Limit für das wertorientierte Kreditrisiko war 2020 an einem Monatsultimo geringfügig überschritten. Der Value-at-Risk betrug zum 31.12.2020 ca. 24 Mio. EUR. In der periodischen Sichtweise wurde das Risikolimit stets eingehalten.
Der im Zusammenhang mit der Ermittlung der Risikopositionen verwendete aufsichtsrechtliche Ansatz ist der Kreditrisikostandardansatz (KSA).
Zum 31. Dezember 2020 wurden etwa 49 Prozent der zum Jahresende ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen vergeben, 42 Prozent an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen.
Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Der Schwerpunkt der Unternehmenskredite liegt in der Branche "Grundstücks- und Wohnungswesen" mit 30 Prozent, gefolgt von "öffentlichen Haushalten" (17 Prozent), "Bauträgern" (11 Prozent), "Kredit- und Versicherungsgewerbe" (9 Prozent), "Gesundheit und Soziales" (7 Prozent) und "Energie, Wasser, Bergbau" (5 Prozent). Alle übrigen Branchen liegen jeweils unter 5 Prozent.
Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt eine breite Streuung des Ausleihgeschäfts, rd. 38 Prozent des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG entfallen auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen bis 0,5 Mio. EUR. Ca. 24 Prozent des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG betreffen Kreditengagements mit einem Kreditvolumen von mehr als 0,5 Mio. EUR bis 5,0 Mio. EUR. Auf die Größenklasse über 5,0 Mio. EUR entfallen 38 Prozent des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG.
Die Kreditrisikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten bis mittleren Bonitäten bzw. vertretbaren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dies wird durch die Neugeschäftsplanung unterstützt.
Zum 31. Dezember 2020 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:
| Ratingklasse |
Anzahl
in % |
Volumen
in % |
| 1 bis 10 | 95,8 | 97,1 |
| 11 bis 15 | 3,7 | 2,4 |
| 16 bis 18 | 0,5 | 0,5 |
Das Länderrisiko, das sich aus unsicheren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen eines anderen Landes ergeben kann, ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung.
Insgesamt ist unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert. Beim Adressenausfallrisiko werden keine Konzentrationsrisiken gesehen.
Im Sinne einer angemessenen Risikovorsorge bildet die Sparkasse Mainz bei Forderungen, bei denen aufgrund einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners nicht mehr von einer vollständigen Zahlung der Zins- und Tilgungsleistungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen ausgegangen wird, Einzelwertberichtigungen. Die Höhe der zu bildenden Risikovorsorge orientiert sich am Blankoanteil des Kreditnehmers. Ermittelt wird der Blankoanteil, indem die offene Restforderung um den Realisationswert der Sicherheiten gemindert wird. Somit wird lediglich der unbesicherte Teil des Engagements mit einer Einzelwertberichtigung abgeschirmt. Kriterien für die Bildung der Risikovorsorge sind in erster Linie die Ertrags- und Vermögenssituation des Kreditnehmers, die Kapitaldienstfähigkeit sowie die Liquiditätssituation. Lässt die Gesamtsituation auf eine Gesundung des Kreditnehmers schließen, wird die gebildete Einzelwertberichtigung wieder aufgelöst. Erkenntnisse über wesentliche Verbesserungen der Bonität des Schuldners oder die Zunahme der Werthaltigkeit der Sicherheiten können auch zur teilweisen Auflösung der Einzelwertberichtigung führen. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.
Entwicklung der Risikovorsorge:
| Art der Risikovorsorge |
Anfangsbestand per 01.01.2020
TEUR |
Zuführung
TEUR |
Auflösung
TEUR |
Verbrauch
TEUR |
Endbestand per 31.12.2020
TEUR |
| Einzelwertberichtigungen | 4.564 | 152 | 925 | 889 | 2.902 |
| Rückstellungen | 325 | 0 | 5 | 0 | 320 |
| Pauschalwertberichtigungen | 1.500 | 0 | 300 | 0 | 1.200 |
| Gesamt | 6.389 | 152 | 1.230 | 889 | 4.422 |
3.2.1.2. Adressenausfallrisiken im Eigengeschäft
Die Adressenausfallrisiken im Eigengeschäft umfassen die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert, welche einerseits aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultiert, andererseits aus der Gefahr entsteht, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungsrisiko und ein Erfüllungsrisiko. Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen. Ferner beinhalten Aktien eine Adressenrisikokomponente. Diese besteht in der Gefahr einer negativen Wertveränderung aufgrund von Bonitätsverschlechterung oder Ausfall des Aktienemittenten.
Die Steuerung der Adressenausfallrisiken des Eigengeschäfts - welche von uns als nicht wesentlich i.S. der MaRisk eingestuft wurden - erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements. Emittenten- und Kontrahentenrisiken werden im Rahmen des wöchentlichen Risikocontrollings quantifiziert und die Limitauslastung, welche in 2020 stets unter 100 Prozent lag, ermittelt. Handelsgeschäfte sind nur mit den in der "Positivliste" aufgeführten Kontrahenten und Emittenten sowie innerhalb der vorgegebenen Höchstgrenzen zulässig. Die in Arbeitsanweisungen dokumentierten Bonitätsvorgaben der Sparkasse stellen zusätzlich eine qualitative Limitierung der Risiken dar.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
| ― |
Festlegung und regelmäßige Überprüfung von Limiten je Partner (Emittenten- und Kontrahentenlimite) |
| ― |
Quartalsweise Überprüfung der Bonitäten von aktuellen und potenziellen Vertragspartnern anhand von externen Ratingeinstufungen |
| ― |
Monatliche Berechnung des Risikofalls für die periodische Risikotragfähigkeit. Das Adressenausfallrisiko im Eigengeschäft ist Bestandteil des Handelsergebnisses. |
Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag einen Kurswert von 483,3 Mio. EUR. Wesentliche Positionen sind dabei die Schuldverschreibungen und Anleihen (319,0 Mio. EUR) sowie Wertpapierspezialfonds (124,2 Mio. EUR).
Dabei zeigt sich nachfolgende Ratingverteilung:
| Externes Rating Standard & Poor's (S&P) | AAA bis BBB- | BB+ bis BB- | B+ bis C | D | ungeratet |
| 31.12.2020 | 425,0 | 0 | 15,0 | 0 | 43,3 |
| 31.12.2019 | 359,2 | 0 | 15,2 | 0 | 45,3 |
Betragsangaben in Mio. €, ungeratet: Aktien, Immobilienfonds und Sonstiges
Die direkt durch die Sparkasse gehaltenen Wertpapiere verfügen ausnahmslos über ein Rating im Bereich des Investmentgrades. Die Spezialfonds werden auf der ersten Ebene durchgeschaut. Für Fonds in Fonds werden von den Fondsgesellschaften gelieferte Ausfallwahrscheinlichkeiten herangezogen, welche auf ein S&P-Rating gemappt werden. Für die Spezialfonds wird dann eine gewichtete Ausfallwahrscheinlichkeit zur Berechnung des Adressenausfallrisikos bestimmt.
3.2.2. Marktpreisrisiken
Das Marktpreisrisiko wird definiert als Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung von Risikofaktoren (z.B. Zinsen, Spreads, Aktien) ergibt.
Die Steuerung der Marktpreisrisiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der festgelegten Limite und der vereinbarten Anlagerichtlinien für Spezialfonds. Marktpreisrisiken werden nur eingegangen, sofern die vorhandenen Deckungsmassen hierfür ausreichen und das Risiko-Chance-Verhältnis günstig erscheint. Über die Limitierung auf Einzelrisiko- sowie Gesamtbankebene ist stets die Angemessenheit der Risikosituation gewährleistet.
Handelsgeschäfte werden von der Sparkasse Mainz im Rahmen der Umsetzung von Maßnahmen aus der Zinsbuchsteuerung, zur Diversifikation sowie zur permanenten Sicherstellung einer ausreichenden Liquidität getätigt. Maxime ist die Erwirtschaftung eines - auf das eingegangene Risiko bezogenen - angemessenen Ertrages unter Berücksichtigung des Liquiditätsaspekts. Dabei ist stets die Gewährleistung der Risikotragfähigkeit zu beachten. Grundsätzlich werden keine Handelsgeschäfte i.S. des aktiven Eingehens von Positionen getätigt, um durch kurzfristigen Wiederverkauf von erwarteten Preis- bzw. Kursänderungen zu profitieren. Die Sparkasse Mainz ist ein Nichthandelsbuchinstitut.
Unsere implementierten Steuerungsprozesse und -instrumente tragen der besonderen Bedeutung der Marktpreisrisiken und speziell des Zinsänderungsrisikos für unsere Geschäftsentwicklung Rechnung. Sofern möglich werden alle Assets in den entsprechenden Risikopositionen berücksichtigt ("Durchschauprinzip" bei den Spezialfonds), um potenzielle Konzentrationen mittels unserer Risikomessverfahren aufzeigen zu können. Bei allen Marktpreisrisiken sehen wir derzeit keine Risikokonzentrationen.
Im monatlichen Turnus erfolgt ein Reporting der wesentlichen Marktpreisrisiken an die Mitglieder des Dispositionsausschusses. Dieses Gremium ist verantwortlich für die Asset-Allokation sowie die Steuerung der Marktpreisrisiken. Somit überwacht die Sparkasse zeitnah die Entwicklung von Risiko und Performance und ist in der Lage, kurzfristig Steuerungsmaßnahmen zu ergreifen.
3.2.2.1. Marktpreisrisiken aus Zinsen (Zinsänderungsrisiken)
Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. Ferner ist die Gefahr einer unerwarteten Rückstellungsbildung bzw. -erhöhung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Zinsbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n.F. zu berücksichtigen. Im Sinne dieser Definition werden alle zinstragenden Positionen des Anlage- sowie Handelsbuches betrachtet.
Das Zinsänderungsrisiko wird von uns wertorientiert gesteuert. Dabei legen wir unserer Steuerung einen passiven Managementstil zu Grunde, d.h. es wird die Abbildung einer Benchmark angestrebt. Die Festlegung der Benchmark dokumentiert die anvisierte Risiko-Chance-Relation sowie den Grad der Fristentransformation und erfolgt unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit. Im jährlichen Turnus wird die Benchmarkfestlegung überprüft. Wir haben unsere Benchmark unverändert beibehalten, wobei strategisch eine sukzessive Reduzierung der Fristentransformation angestrebt wird. Die Ableitung von Steuerungsmaßnahmen erfolgt nach Maßgabe wertorientierter Kriterien. Ergänzend fließt die Auswirkung der Maßnahmen in der Gewinn- und Verlustrechnung in die Entscheidungsfindung ein.
Auf Grundlage des Gesamtbank-Cash-Flows werden der für das Zinsbuch erwartete Ertrag (Chance) und das eingegangene Risiko in Relation gesetzt und mit dem RisikoChance-Verhältnis der von uns gewählten Benchmark verglichen. Der Gesamtbankzahlungsstrom enthält alle zinstragenden Positionen, sowohl fest- als auch variabel verzinsliche. Für variable Produkte - also Produkte ohne vertraglich fixierte Fristen oder Bemessungsvorschriften für die Zinsanpassung - werden Ablauffiktionen nach der Methode "Gleitender Durchschnitt der Marktzinssätze" generiert. Produkte mit so genannten impliziten Optionen werden wie folgt in der Zinsbuchsteuerung abgebildet. Statistische Ausübungen, also Kündigungen im Zuwachssparen sowie aus dem Kreditgeschäft unabhängig eines finanziellen Vorteils für den Kunden (z.B. aus persönlichen Gründen), sind im regulären Steuerungs-Cash-Flow enthalten. Optionale Ausübungen, d.h. Kündigungen, die durch den finanziellen Vorteil für den Kunden motiviert sind, werden - je nach Szenario - bei der Ermittlung des aufsichtsrechtlichen Zinsrisikokoeffizienten berücksichtigt.
Das wertorientierte Zinsänderungsrisiko wird auf Basis der Modernen Historischen Simulation ermittelt, wobei die Sparkasse den Value-at-Risk als Differenz zwischen dem Barwert und dem Quantilswert des Konfidenzniveaus am Planungshorizont definiert. Die Risikomessung erfolgt monatlich für ein Konfidenzniveau von 95 Prozent und eine Haltedauer von drei Monaten. Durch unser Limitsystem werden zum einen der Value-at-Risk, bezogen auf den jeweiligen Barwert (Verlustlimit), und zum anderen das Abweichungsrisiko von der Benchmark (Abweichungslimit) begrenzt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren beide Limite stets eingehalten.
In der Risikotragfähigkeitsbetrachtung wird der Value-at-Risk für ein Konfidenzniveau von 99 Prozent und eine Haltedauer von 12 Monaten simuliert. Das entsprechende Limit, welches konsistent zu dem o.g. Verlustlimit festgelegt wird, wurde in 2020 nicht überschritten. Zum 31.12.2020 lag der Value-at-Risk des Zinsbuches (99 Prozent, 1 Jahr) bei rund 35 Mio. EUR. Die Performance wird ex ante sowie ex post ermittelt.
Das Zinsspannenrisiko, welches das Risiko einer Abweichung des Zinsergebnisses von unserem Planwert darstellt, wird monatlich anhand eines Zinsszenarios simuliert. Um negative Strukturveränderungen abzubilden, werden auch Annahmen für die Bestandsentwicklung getroffen, welche in die Risikosimulation mit einfließen. Das Risiko lag 2020 stets innerhalb des Limits.
Die Sparkasse hat zum Jahresultimo die "Verlustfreie Bewertung des Zinsbuchs" gem. IDW RS BFA 3 n. F. durchgeführt. Bei der Gegenüberstellung des Barwertes nach Risiko- und Verwaltungskosten mit dem Netto-Buchwert der Zinspositionen ergab sich ein Barwertüberschuss, so dass keine Drohverlustrückstellung zu bilden war. Ergänzend betrachten wir monatlich das Risiko einer Rückstellungsbildung aus der verlustfreien Bewertung des Zinsbuches. In 2020 bestand kein Rückstellungsrisiko.
Monatlich werden die mit Handelsgeschäften verbundenen Marktpreisrisiken (Abschreibungsrisiko) erfasst und quantifiziert, wobei für die Bestände in den Spezialfonds das Durchschauprinzip angewendet wird. Die Ermittlung des Risikofalls basiert auf einer GuV-Szenarioanalyse, welche definierte Annahmen für jedes Asset enthält. Das Risikolimit war in 2020 aufgrund der Marktentwicklungen im Zuge der Corona-Pandemie einmalig überschritten. Es wurde eine Änderung der Limitallokation in der periodischen Risikotragfähigkeit beschlossen, wobei das Gesamtbanklimit unverändert beibehalten wurde. Zum Stichtag 31.12.2020 erfolgte wieder eine Reduzierung des Limits für das Bewertungsergebnis Wertpapiere. Wöchentlich wird der Vorstand über das aktuelle sowie das zum Jahresende erwartete Handelsergebnis unterrichtet.
Im Rahmen der Gesamtbanksteuerung wurden zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente in Form von Zins-Swaps eingesetzt. Zudem befanden sich zeitweise Zins-Futures in den Spezialfonds zur Absicherung.
Aufsichtsrechtlich vorgeschrieben, berechnet die Sparkasse die Ausprägung des so genannten Zinsrisikokoeffizienten. Der Barwertverlust bei Eintritt eines aufsichtlich vorgegebenen Zinsschocks, welcher z. Zt. über Nacht +200 bzw. -200 Basispunkte beträgt, wird in das Verhältnis zu den Eigenmitteln gesetzt. Kreditinstitute mit einem Koeffizienten von >20 Prozent werden von der Aufsicht als "Institute mit erhöhtem Zinsänderungsrisiko" klassifiziert, was nicht per se kritikwürdig seitens der Aufsicht ist. Vielmehr ist die gesamte Risikotragfähigkeit entscheidend. Die Sparkasse Mainz wies 2020 stets einen Koeffizienten unter 20 Prozent aus. Per 31.12.2020 beläuft sich der Barwertrückgang bei einer unterstellten Zinserhöhung von 200 Basispunkten over-night auf ca. 37 Mio. EUR oder rund 17 Prozent der Eigenmittel.
3.2.2.2. Marktpreisrisiken aus Spreads
Das Spreadrisiko wird allgemein definiert als die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread der Aufschlag auf eine risikolose Zinskurve verstanden. Im Sinne dieser Definition ist also eine Spread-Ausweitung, die sich durch eine Migration ergibt, dem Adressenausfallrisiko zuzuordnen. Implizit enthalten im Spread ist auch eine Liquiditätskomponente.
Spreadrisiken werden in einem überschaubaren Rahmen zur Erzielung höherer Erträge eingegangen. Beim Kauf von Wertpapieren für die hochliquiden Aktiva der Liquidity Coverage Ratio wird vornehmlich in öffentliche Anleihen und Pfandbriefe investiert. Dabei ist auch die Auswahl von Emittenten der sogenannten "Peripherie" möglich. Sofern in Banktitel investiert wird, erfolgt dies in Preferred Senior Anleihen. Darüber hinaus können Investitionen in Unternehmensanleihen mit einem Mindestrating im Investmentgrade-Bereich zur Beimischung getätigt werden. Mit einem vertretbaren Volumen sind wir über Rentenfonds in den Märkten "High-Yield" bzw. "Emerging-Markets" investiert.
Seit dem 31.12.2020 wird das Spreadrisiko Wertpapiere im wertorientierten Steuerungskreis der Risikotragfähigkeit abgebildet - dabei werden Bestände in Fonds nach dem Durchschauprinzip berücksichtigt. Zum Jahresultimo lag das Risiko für ein 99 Prozent Konfidenzniveau und eine Haltedauer von einem Jahr bei rund 21 Mio. EUR. Das Spreadrisiko Wertpapiere wird periodisch im Handelsergebnis erfasst.
3.2.2.3. Aktienkursrisiken
Das Marktpreisrisiko aus Aktien wird definiert als die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine Adressenrisikokomponente.
Aktien und Aktienderivate wurden 2020 zur Risikodiversifizierung in unseren Spezialfonds gehalten. Mögliche Marktsegmente und das maximal zulässige Investitionsvolumen wurden über die Anlagerichtlinien vorgegeben. Diese Vorgaben werden auf Basis der Risikotragfähigkeit und des Risiko-Chance-Verhältnisses festgelegt. Eine Erhöhung des relativen Aktienkursrisikos ist nicht angedacht.
Das wertorientierte Aktienkursrisiko wird monatlich mittels historischer Simulation (Haltedauer 12 Monate, Konfidenzniveau 99 Prozent) ermittelt. In 2020 wurde das Risikolimit zeitweise überschritten. Zum Jahresultimo betrug der Value-at-Risk rund 8 Mio. EUR. Periodisch werden die Risiken aus Aktien im Handelsergebnis erfasst.
3.2.2.4. Kombinierte Produkte
Die Umsetzung der Assetstrategien kann im Einzelfall auch über Publikumsfonds realisiert werden. Darüber hinaus können Investitionen in weitere Assets über Fonds erfolgen. Die wertorientierten Risiken aus den bisher hier berücksichtigten Produkten werden seit dem Jahresultimo in den Risikokategorien Zinsen und Spreads abgebildet. Das Portfolio führt aktuell keinen Risikobestand. Periodisch werden kombinierte Produkte ebenfalls durchgeschaut und die Risiken der einzelnen Assets entsprechend im Handelsergebnis erfasst.
3.2.3. Beteiligungsrisiken
Das Risiko aus einer Beteiligung (Beteiligungsrisiko) umfasst die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert einer Beteiligung. Diese negative Abweichung setzt sich zusammen aus den Wertänderungen einer Beteiligung an sich sowie der negativen Abweichung zum erwarteten Ertrag (Ausschüttung).
Die Sparkasse Mainz verfolgt mit ihrer Beteiligungspolitik verschiedene Zielsetzungen und unterscheidet zwischen strategischen Beteiligungen, Funktions- und Kapitalbeteiligungen. Unsere Anforderungen auf strategischen und funktionalen Geschäftsfeldern werden überwiegend durch die Verbandsbeteiligungen erfüllt. Dabei erfolgt die grundsätzliche strategische Ausrichtung der Sparkassen durch die Entscheidungen der maßgeblichen Gremien auf Bundes- und Landesebene. Die Sparkasse Mainz wirkt an dieser strategischen Ausrichtung durch Mitgliedschaften in den verschiedenen Gremien mit.
Monatlich wird das wertorientierte Beteiligungsrisiko mittels historischer Simulation (Haltedauer 12 Monate, Konfidenzniveau 99 Prozent) ermittelt. Das Limit war im Jahresverlauf jederzeit eingehalten. Zum 31.12.2020 lag der Value-at-Risk bei rund 14 Mio. EUR. Periodisch wird das Beteiligungsrisiko über eine Verlustquote, welche mittels kritisch gewürdigter Expertenschätzungen festgelegt wurde, quantifiziert. In 2020 war das Limit stets eingehalten.
3.2.4. Liquiditätsrisiken
Das Liquiditätsrisiko setzt sich allgemein aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungsrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden nachfolgend definierten Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen. Das Refinanzierungsrisiko ist definiert als die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert der Refinanzierungskosten. Dabei sind sowohl negative Effekte aus veränderten Marktliquiditätsspreads als auch aus einer adversen Entwicklung des eigenen Credit-Spreads maßgeblich. Zum anderen beschreibt es die Gefahr, dass negative Konsequenzen in Form höherer Refinanzierungskosten durch ein Abweichen von der erwarteten Refinanzierungsstruktur eintreten.
Die Steuerung der Liquiditätsrisiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Übergeordnetes Ziel der Liquiditätssteuerung ist die jederzeitige Gewährleistung der Zahlungsfähigkeit - ohne dabei den Rentabilitätsaspekt zu vernachlässigen.
Zur Beurteilung der Zahlungsfähigkeit greifen wir auf die Kennzahlen Liquidity Coverage Ratio (LCR) und Survival Period (SVP) zurück, wobei die SVP die ökonomische Sichtweise darstellt und die LCR die regulatorischen Anforderungen abdeckt. Für die Limitierung der LCR wurde ein an den aufsichtlichen Mindestanforderungen ausgerichtetes Ampelsystem implementiert, bei dem in den Phasen gelb und rot ein Ad-Hoc-Bericht erstellt wird. Hierin werden mögliche Steuerungsmaßnahmen vorgeschlagen. Grundsätzlich erfolgen die Berechnung und das Reporting an den Gesamtvorstand monatlich. Daneben wird die Kennzahl täglich mittels Überschlagsrechnung simuliert. Die Schwellenwerte der "Liquiditäts-Ampel" wurden so festgelegt, dass aus unserer Sicht eine tägliche Einhaltung der aufsichtlichen Mindestanforderungen sichergestellt ist. In 2020 befand sich die Sparkasse an den Monatsultimos stets im grünen Bereich. Per 31.12.2020 betrug die LCR 1,94. Die Limitierung der Survival Period - welche vierteljährlich simuliert und berichtet wird - erfolgt ebenfalls über ein Ampelmodell. Zum 31.12.2020 befand sich die Survival Period im grünen Bereich. Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben. Die Innertagesliquidität ist über die tägliche Disposition sichergestellt.
Zur vorausschauenden Identifikation des kurz- und mittelfristigen Liquiditätsbedarfs erstellt der Handel regelmäßig eine Liquiditätsplanung. Darüber hinaus werden potenzielle Risikokonzentrationen in der jeweils aktuellen Liquiditäts- und Refinanzierungsstruktur untersucht. Neben der Zahlungsunfähigkeit kann das Liquiditätsrisiko auch in Form des Kostenrisikos auftreten. Aufgrund des hohen Anteils von kleinteiligem Kundengeschäft, des Liquiditätsverbundes der Sparkassen-Finanzgruppe sowie der lockeren Geldpolitik der Europäischen Zentralbank ergaben sich für uns bisher keine Engpässe in der Liquiditätsbeschaffung. Es sollte auch künftig möglich sein, sich über unsere Hauptrefinanzierungsquellen am Geldmarkt - die Bundesbank und der Liquiditätsverbund - zu refinanzieren. Zusätzlich haben wir mit dem Instrument des Pfandbriefpoolings die Möglichkeit geschaffen, Liquidität zu generieren. Höhere Refinanzierungsaufschläge aufgrund der Corona-Pandemie sind nicht auszuschließen, trotzdem sehen wir derzeit kein relevantes Kostenrisiko. Zudem verfügen wir über ein einfaches Liquiditätskostenverrechnungssystem, mit dem direkte Liquiditätskosten bzw. -nutzen auf Einzelgeschäftsebene in der Kalkulation berücksichtigt werden. Die Refinanzierungsaufschläge werden regelmäßig überprüft. Aktuell sehen wir keine Risikokonzentrationen.
Die Sparkasse hat einen Refinanzierungsplan aufgestellt, der die Liquiditätsstrategie und den Risikoappetit des Vorstands angemessen widerspiegelt. Der Planungshorizont umfasst einen Zeitraum von fünf Jahren. Grundlage des Refinanzierungsplans sind die geplanten Entwicklungen im Rahmen der mittelfristigen Unternehmensplanung, in der Veränderungen der eigenen Geschäftstätigkeit, der strategischen Ziele und des wirtschaftlichen Umfelds zu berücksichtigen sind. Darüber hinaus werden auch adverse Entwicklungen auf Liquiditätsbedarf und -kosten analysiert.
Das Liquiditätsrisiko wird in der wertorientierten und periodischen Risikotragfähigkeit über einen Pauschalbetrag in Höhe von 1 Mio. EUR berücksichtigt.
3.2.5. Operationelle Risiken
Unter operationellen Risiken versteht die Sparkasse die Gefahr von Schäden, die in Folge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten können.
Zur Identifizierung operationeller Risiken nutzt die Sparkasse Mainz zwei Instrumentarien. Mit der exante-Methode "Risikolandkarte" erfolgt die systematische Erfassung und Bewertung von wesentlichen operationellen Risiken unter Mitwirkung aller Geschäftsbereiche auf Basis von Szenarien und Verlustpotenzialschätzungen. Die Daten aus der "Risikolandkarte" werden durch eine Schadensfalldatenbank, in der eingetretene Schäden, die auf operationelle Risiken zurückzuführen sind, erfasst und systematisch analysiert werden, ergänzt. Die jährlichen Auswertungen erfolgen auch nach Konzentrationskriterien.
Für identifizierte operationelle Risiken ergriff die Sparkasse Mainz bereits verschiedene Maßnahmen zur Risikobegrenzung. Soweit möglich und betriebswirtschaftlich sinnvoll wurden Versicherungen abgeschlossen. Zudem erfolgt eine Minimierung von Risikoquellen über Personalentwicklungsmaßnahmen, das IT-Sicherheitsmanagement und die Optimierung der Aufbau- und Ablauforganisation. Auch Prüfungen der Internen Revision tragen zu einer Reduzierung operationeller Risiken bei.
Die Sparkasse Mainz setzte im abgelaufenen Jahr aufgrund der Corona-Pandemie bereits diverse Maßnahmen um, zum Schutz der Gesundheit von sowohl Kunden als auch Mitarbeitern. Es wurden diverse Investitionen getätigt und zu Beginn auch Mitarbeiter freigestellt.
Wir weisen darauf hin, dass die vertraglichen Regelungen zur Anpassung von Zinssätzen bei Prämiensparverträgen Gegenstand von Musterfeststellungsklagen von Verbraucherzentralen gegen Sparkassen im Bundesgebiet sind. Gegen erste Urteile haben beide Verfahrensbeteiligte Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Die endgültige Klärung durch den BGH steht noch aus. Eine hinreichend sichere Einschätzung, zu welcher Entscheidung der BGH kommen wird, ist derzeit nicht möglich. Als Sparkasse Mainz waren und sind wir nicht unmittelbar an den Verfahren beteiligt, beobachten und bewerten jedoch laufend die rechtlichen Entwicklungen.
Für Risiken aus Auslagerungen im Sinne der MaRisk haben wir einen gesonderten Prozess "Outsourcing" implementiert. Wesentliche Auslagerungen werden individuell gesteuert. Die Steuerung unwesentlicher Auslagerungen erfolgt im Rahmen des allgemeinen Controllings operationeller Risiken.
Operationelle Risiken werden in der wertorientierten und periodischen Risikotragfähigkeit über einen Pauschalbetrag in Höhe von 1 Mio. EUR berücksichtigt.
3.2.6. Sonstige Risiken
Aufgrund des Niedrigzinsumfeldes steigt der Druck auf die Zinsspanne und damit auf das Betriebsergebnis. Das Ertragsrisiko bezieht sich weniger auf die Abweichung von einer Erwartung als vielmehr auf die erwarteten/geplanten Erträge selbst und der daraus resultierenden Tragfähigkeit des Geschäftsmodells (strategisches Risiko). In der Mittelfristigen Finanz- und Geschäftsplanung sind die erwarteten Ergebnisse - unter Berücksichtigung der Inhalte aus der Geschäftsstrategie - quantitativ niedergelegt. Das Geschäftsmodell wird im Zuge der Geschäfts- und Risikostrategie überprüft und analysiert. Die Strategien enthalten Zielsetzungen und Maßnahmen zur Steuerung des Ertragsrisikos.
3.3. Gesamtbeurteilung der Risikolage
Unser Haus verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Durch das Risikomanagement und -controlling der Sparkasse können frühzeitig die wesentlichen Risiken identifiziert und gesteuert sowie Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden. Die Instrumentarien und Prozesse entsprechen unserer Strategie sowie dem Geschäftsmodell der Sparkasse. Alle risikopolitischen Entscheidungen werden an der Risiko-Chance-Relation sowie an der Risikotragfähigkeit ausgerichtet.
In 2020 war das Gesamtbanklimit in allen Steuerungskreisen jederzeit eingehalten. Zum Bilanzstichtag lag die Auslastung des wertorientierten bzw. periodischen Gesamtbanklimits bei rund 92 Prozent bzw. 78 Prozent. Die aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen wären auch bei Verlust des Gesamtbanklimits erfüllt gewesen. Sowohl in der wertorientierten als auch in der periodischen und regulatorischen Sichtweise war die Risikotragfähigkeit gegeben. Für den im Rahmen der Kapitalplanung betrachteten Zeitraum bis zum Jahr 2025 können die harten Mindestanforderungen an die Eigenmittelausstattung auch bei adversen Entwicklungen vollständig eingehalten werden.
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben wir im Einklang mit unserem internen Reporting bei der Darstellung der Risiken berücksichtigt.
Dreimal jährlich findet ein "Risikomonitoring" durch den Sparkassenverband Rheinland-Pfalz statt. Dabei werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Verbandsebene ausgewertet und die Entwicklungen beobachtet. Jede Sparkasse wird insgesamt bewertet und einer Monitoringstufe zugeordnet. Wir sind der besten Bewertungsstufe zugeordnet.
Die Sparkasse Mainz verfügt über eine ausreichende Zahlungsfähigkeit. Unsere Hauptrefinanzierungsquelle stellt traditionell das Kundengeschäft dar. Auf dem Interbankenmarkt tätigen wir Refinanzierungsgeschäfte primär mit der Bundesbank und dem Liquiditätsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe. Wir gehen nach derzeitigem Stand davon aus, dass wir - wie in der Vergangenheit - auch künftig im Bedarfsfall zusätzliche Liquidität über den Interbankensektor generieren können. Aufgrund der lockeren Geldpolitik der EZB sind derzeit grundsätzlich günstige Refinanzierungsbedingungen am Markt vorzufinden, durch die Corona-Pandemie können zusätzliche Kosten am Interbankenmarkt allerdings nicht ausgeschlossen werden. Wir halten jederzeit eine ausreichende Liquiditätsreserve vor.
Die Geldpolitik der EZB führte zu einem historisch niedrigen Zinsniveau mit dem Phänomen "Negativzinsen". Diese Marktverhältnisse stellen Banken und Sparkassen vor große Herausforderungen. Bei unverändertem Zinsniveau wird der Druck auf die wichtige Erfolgskomponente Zinsergebnis weiter steigen. In unserer Erfolgsplanung wurde die Zinssituation berücksichtigt. Darüber hinaus können Zinssteigerungen - deren Höhe auch von der Inflationsentwicklung abhängt - zu erhöhten Zinsänderungsrisiken führen. Aufgrund der aktuellen - durch die Corona-Pandemie bedingten - Entwicklungen ist weiterhin mit sehr niedrigen Zinsen zu rechnen. Im Handelsergebnis sind über die Planungen hinausgehende Abschreibungen durch die Aktienkursentwicklung und Veränderungen von Credit-Spreads ebenfalls möglich.
Sollten sich die wirtschaftlichen Verhältnisse unserer Kreditnehmer aufgrund der Abkühlung der allgemeinen Konjunktur verschlechtern und die "Hilfspakete" im Rahmen der Corona-Pandemie nicht ausreichen, kann dies zu erhöhten Ausfällen im Kreditgeschäft führen. Zusätzliche Risiken aus unserem Beteiligungsportfolio können ebenfalls nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden.
Unter Würdigung aller Aspekte halten wir unsere Risikolage für vertretbar. Auch für 2021 ist die Darstellung der Risiken - sowohl wertorientiert, als auch periodisch/ regulatorisch - gewährleistet. Bestandsgefährdende Risiken sind nicht zu erkennen. Die Corona-Pandemie kann allerdings einen erheblichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage haben.
4. Chancen- und Prognosebericht
Die Planung unserer Vermögens-, Finanz- und Ertragsentwicklung dient der abgestimmten Ausrichtung der geschäftlichen Aktivitäten auf die Unternehmensziele der Sparkasse Mainz. Hierbei werden eine Vielzahl von internen und externen Einflussfaktoren berücksichtigt, notwendigerweise basiert das gesamte Konzept auch auf Annahmen über künftig vorherrschende Bedingungen innerhalb der Sparkasse sowie innerhalb ihres Umfeldes. Somit ist unsere Planung ein vielstufiger und revolvierender Prozess.
Diese Planung geht von einigen Grundparametern aus. Sollten diese nicht wie von uns prognostiziert eintreten, so können sich daraus Chancen, aber auch Risiken ergeben. Solche können beispielhaft in einer deutlich anderen Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Lage, unentdeckten Potentialen, etwa in der Betriebsstrategie der Zukunft, oder in von uns nicht beeinflussbaren Ereignissen und Änderungen bei unseren Verbundpartnern liegen und einen wesentlichen Einfluss auf unsere Geschäftstätigkeit und unseren Geschäftsverlauf haben.
Durch regelmäßige Überprüfungen dieses Prozesses sowie aller Detailplanungen im Sinne einer Soll-Ist-Analyse wollen wir frühzeitig Chancen und Risiken erkennen und sachgerecht hierauf reagieren. Gleichwohl sind Planungen und Prognosen immer "Momentaufnahmen". Die tatsächlich eintretenden Ergebnisse können von der voraussichtlichen Entwicklung abweichen, welche maßgeblich von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie beeinflusst werden dürfte.
4.1. Allgemeines Umfeld/Perspektiven 2021
Die Chefvolkswirte der Sparkassen-Finanzgruppe blicken vorsichtig optimistisch auf die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland und Europa. Noch bremse der Lockdown zwar die Konjunktur, daher komme der erwartete Aufschwung noch nicht im ersten Quartal 2021. Dennoch rechnen die Ökonomen aus Sparkassen, Landesbanken und der DekaBank mit einer Erholung der deutschen Wirtschaft: Demnach werde das Wirtschaftswachstum im Jahr 2021 bei 3,5 % und im Jahr 2022 bei 3,1 % liegen.
Die Chefvolkswirte der Sparkassen-Finanzgruppe stimmt insbesondere optimistisch, dass die Auswirkungen der zweiten Infektionswelle und der Eindämmungsmaßnahmen bislang deutlich geringer ausfallen als während des ersten Lockdowns. Zwar sind einzelne Bereiche der Wirtschaft - der Dienstleistungssektor, das Hotellerie- und Gastgewerbe sowie der stationäre Einzelhandel - stark betroffen. Der Anteil dieser direkt betroffenen Betriebe an der gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung ist jedoch vergleichsweise gering, die fortgesetzte Erholung in der Industrie und auch eine zumindest bis Ende November sehr robuste Entwicklung im Einzelhandel könne deren Einbußen gesamtwirtschaftlich weitgehend kompensieren.
Störungen der Lieferketten blieben im jüngsten Lockdown im Gegensatz zur ersten Pandemiewelle weitgehend aus, sodass vielerorts weiter produziert werden konnte. Auch die Auslandsnachfrage hat die deutsche Wirtschaft spürbar gestützt. Zudem wird nach Einschätzung der Chefvolkswirte der Sparkassen-Finanzgruppe der private Konsum eine wesentliche Stütze für die Konjunkturerholung im laufenden und im kommenden Jahr sein.
Die Konjunktur in Rheinland-Pfalz steht zum Jahreswechsel 2020/21 weiterhin unter dem starken Eindruck der Corona-Pandemie, sodass der IHK-Konjunkturklimaindikator, der die Beurteilung der aktuellen und zukünftigen Geschäftslage in einem Wert darstellt, 99 Punkte erreicht. Nach dem Konjunktureinbruch im Frühsommer 2020 (77 Punkte) und der Erholung im Herbst 2020 (99 Punkte) stagniert der IHK-Konjunkturklimaindikator und verharrt nahe der neutralen Grenze von 100 Punkten, der Schwelle zwischen positiver und negativer Gesamtstimmung.
Der Konjunkturverlauf in Rheinland-Pfalz im Jahr 2021 wird wesentlich von der weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie und den sich daraus ergebenden künftigen Verschärfungen oder Lockerungen der Lockdown-Maßnahmen beeinflusst werden. Dies trifft insbesondere auf den Einzelhandel sowie die Tourismus- und Gastronomiewirtschaft zu, die besonders unter der derzeitigen Situation leiden. Aufgrund der überdurchschnittlich hohen Exportquote von Rheinland-Pfalz ist man auch in besonderem Maße von der Weltwirtschaft und intakten globalen Produktionsketten abhängig.
Auch ist nicht prognostizierbar, welche Auswirkung die Beendigung der großzügigen staatlichen Unterstützungsprogramme (Überbrückungsgeld, Kurzarbeitergeld, Aussetzung der Insolvenzantragspflicht usw.) auf die betroffenen Unternehmen haben werden. Vor diesem Hintergrund sind alle gesamtwirtschaftlichen Prognosen für das Jahr 2021 zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Prognoseberichts mit erhöhten Unsicherheiten behaftet. Daher können auch die möglichen Auswirkungen auf Prognosen der Sparkasse für das Geschäftsjahr 2021 noch nicht umfassend beurteilt werden. Nennenswerte negative Abweichungen von unseren Planungen können bei den wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren jedoch nicht ausgeschlossen werden. Im besonderen Maße dürfte dies für die notwendige Kreditrisikovorsorge gelten.
Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr.
Wir gehen davon aus, dass die aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen und Rahmenbedingungen auch unseren künftigen Geschäftserfolg nachhaltig bestimmen werden. Dabei wird die Ertragslage für das Jahr 2021, auch losgelöst von der aktuellen Entwicklung, stark beeinflusst von der anhaltenden (Niedrig-)Zinssituation, für die sich auch kurzfristig keine wesentliche Veränderung abzeichnet. Hier ist zwar mittlerweile ein Großteil der langfristigen Zinsbindungen bereits in unserer Gewinn- und Verlustrechnung verdaut, trotzdem bedeutet die Zinssituation auch weiterhin, dass für Kundenforderungen, für die eine längere Zinsbindungsfrist abläuft, eine Prolongation nur zu einem wesentlich niedrigeren Zinssatz möglich ist. Die Masse der Kundenverbindlichkeiten dagegen kennt keine langen Zinsbindungsfristen und ist daher weitgehend bereits auf dem aktuellen Zinsniveau angekommen.
Die Gremien der Sparkasse Mainz und der Sparkasse Worms-Alzey-Ried haben die Vorstände beauftragt, eine weitere Intensivierung der Zusammenarbeit bis hin zu einer Fusion zu prüfen. Derzeit wird geprüft, inwieweit ein Zusammenschluss einen positiven Beitrag zur künftigen Geschäftsentwicklung und zur Ausrichtung der Häuser auf die geänderten Kundenbedürfnisse leisten kann.
Unseren Planungen haben wir im Wesentlichen die folgenden Annahmen zugrunde gelegt:
1. eine weiter anhaltende Niedrigzinsphase,
2. ein Wachstum von 3,5 Prozent im Kundenkreditgeschäft sowie ein weitgehend unveränderter Wertpapiereigenbestand,
3. ein Wachstum der Kundeneinlagen von durchschnittlich 3,5 Prozent bei einer gleichzeitigen Strukturverschiebung von Spareinlagen hin zu kurzfristigen Sichteinlagen.
Davon ausgehend erwarten wir - nach einem starken Ergebnis in 2020 - für das laufende Jahr einen Zinsüberschuss deutlich unter dem Niveau des Jahres 2020 in einer Größenordnung um 32,7 Mio. EUR. Beim Provisionsergebnis (Provisionsüberschuss und sonstiger ordentlicher Ertrag) streben wir für das kommende Jahr die Beibehaltung des aktuellen Niveaus auf 18,1 Mio. EUR an. Dies führt zu einem zu erwartenden Bruttoertrag für das Jahr 2021 in Höhe von 50,8 Mio. EUR.
Die Personal- und Sachaufwendungen sowie den sonstigen ordentlichen Aufwand kalkulieren wir unter Berücksichtigung der tariflichen Lohnerhöhungen sowie unserer geplanten Investitionen zur weiteren Optimierung der vertrieblichen Infrastruktur mit einem Ergebnis über dem Niveau des Vorjahres (Plan: 37,1 Mio. EUR). Im Detail rechnen wir mit 22,8 Mio. EUR an Personalaufwendungen und 14,2 Mio. EUR an Sachaufwendungen und sonstigem ordentlichem Aufwand.
In der Summe dürften diese Erwartungen zu einem Betriebsergebnis vor Bewertung von 13,7 Mio. EUR oder 0,51 Prozent der DBS führen, also deutlich unter Vorjahresniveau. Hierin spiegelt sich das schwierige geschäftliche Umfeld, in dem sich unsere Sparkasse derzeit bewegt, deutlich wider. Durch das starke zurückliegende Jahr haben wir uns bei der Erfolgsplanung für das kommende Jahr nicht dazu verleiten lassen, diese Realitäten aus den Augen zu verlieren. Als Folge dürfte sich auch die CIR auf 72,7 Prozent erhöhen.
Für das Jahr 2021 rechnen wir mit einem Bewertungsaufwand im Kreditgeschäft in Höhe von etwa 3 Mio. EUR. Bei den Eigenanlagen gehen wir von einem Abschreibungsbedarf von ebenfalls ca. 3 Mio. EUR aus. Diese Planungsgrößen stehen angesichts der weiterhin unklaren Auswirkungen der Corona-Pandemie unter großem Druck. Eine Anpassung erfolgt jedoch aufgrund der Verwerfungen, ausgelöst durch die Corona-Pandemie, erst dann, wenn eine realistische Prognoseeinschätzung erfolgen kann. Insgesamt führt dies derzeit zu einem geplanten Betriebsergebnis nach Bewertung für das Jahr 2021 in Höhe von 7,7 Mio. EUR. Die DBS erhöht sich voraussichtlich auf 2.695,7 Mio. EUR.
Sollten unsere Konzepte noch besser als erwartet anschlagen und auch die Rahmenbedingungen unterstützend wirken, ist eine Steigerung unseres Ergebnisses über die Plangrößen hinaus möglich.
4.2. Gesamtaussage
Die Prognose für das Geschäftsjahr 2021 lässt insgesamt erkennen, dass das hinsichtlich Wettbewerbssituation und Zinslage und der gesamtwirtschaftlichen Risiken schwieriger werdende Umfeld auch an unserer Sparkasse nicht spurlos vorübergeht. Unsere Perspektiven für das Geschäftsjahr 2021 beurteilen wir mit Blick auf die erwartete Entwicklung des Betriebsergebnisses vor Bewertung und der CIR daher weiterhin als herausfordernd.
Mainz, den 31. März 2021
Der Vorstand
Thorsten Mühl
Michael Weil
Bericht des Verwaltungsrates
Der Verwaltungsrat erfüllte im Jahre 2020 die ihm aufgrund der sparkassenrechtlichen Bestimmungen obliegenden Aufgaben. Er wurde durch den Vorstand über alle grundsätzlichen Fragen der Geschäftspolitik und über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Sparkasse Mainz unterrichtet.
Der Vorstand hat dem Verwaltungsrat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht für das Jahr 2020 vorgelegt. Die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Rheinland-Pfalz hat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht für das Jahr 2020 geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 10. Juni 2021 den Jahresabschluss 2020 festgestellt und den Lagebericht gebilligt.
Der mit dem Jahresüberschuss identische Bilanzgewinn in Höhe von 2.030.263,74 € wird in voller Höhe der Sicherheitsrücklage zugeführt
Mainz, den 10. Juni 2021
Michael Ebling, Oberbürgermeister, Vorsitzender des Verwaltungsrates
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