voltayo
GmbH
Hagen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
199.958,00 |
164.929,00 |
| I.
Sachanlagen |
199.958,00 |
164.929,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.071.985,97 |
1.352.032,00 |
| I.
Vorräte |
1.776.051,64 |
1.077.214,90 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
288.798,87 |
197.060,44 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
7.135,46 |
77.756,66 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
40.873,27 |
21.013,83 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
|
171.012,25 |
| Aktiva |
2.312.817,24 |
1.708.987,08 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
189.546,68 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
196.012,25 |
-5.629,04 |
| III.
Jahresüberschuss |
360.558,93 |
-201.641,29 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
|
171.012,25 |
| B.
Rückstellungen |
118.943,96 |
22.930,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.993.047,57 |
1.680.807,09 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.690.603,89 |
1.316.392,82 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
302.443,68 |
364.414,27 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
11.279,03 |
5.249,99 |
| Passiva |
2.312.817,24 |
1.708.987,08 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die voltayo GmbH ist eine Kapitalgesellschaft. Die
Gesellschaft hat ihren Sitz in Hagen. Sie ist im
Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 12091
eingetragen.
Die Gesellschaft hat eine natürliche Person als
persönlich haftenden Gesellschafter und unterliegt
daher nicht den Anforderungen §§ 264a ff. HGB.
Die Aufstellung des Anhangs erfolgte freiwillig unter
teilweise Anwendung der Vorschriften für
mittelgroße Kapitalgesellschaften im Sinne des §
267 Abs. 2 HGB.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entsprechen den §§ 266 und
275 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung ist
das Gesamtkostenverfahren angewandt worden.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 bis 256a HGB sowie §§ 264 bis
288 HGB unter der Beachtung der ergänzenden
Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften
aufgestellt.
Ausweis der nach § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB
zusammengefassten Posten
Zur Vergrößerung der Klarheit der
Darstellung wurden in der Bilanz einzelne Posten des
Gliederungsschemas in § 266 HGB zusammengefasst.
Die folgende Aufstellung entspricht in ihrer
Reihenfolge dem Postenaufbau des gesetzlich
vorgeschriebenen Gliederungsschemas.
2.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
In der Bilanz sind sämtliche
bilanzierungspflichtigen Vermögensgegenstände und
Schulden aufgeführt. Der Ansatz erfolgt mit den
Anschaffungs-/Herstellungskosten bzw. dem Nennwert der
Vermögensgegenstände, abzüglich
Abschläge zur Berücksichtigung von
Wertminderungen, sowie dem Erfüllungsbetrag der
Schulden. Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Fremdwährungspositionen sind grundsätzlich
zu historischen Kursen oder zu ungünstigeren
Devisenkassamittelkursen bewertet. Kurzfristige
Fremdwährungspositionen sind mit dem zum
Bilanzstichtag geltenden Devisenkassamittelkursen bewertet
worden.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Die im Vorjahresabschluss angewandten Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden sowie die Inanspruchnahme von
Ausweis- und Ansatzwahlrechten wurden im Geschäftsjahr
beibehalten.
Unterschrift der Geschäftsführung
Hagen, den 4. September 2024
voltayo GmbH
(Louchiri-Schmidt)
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.08.2024
festgestellt.
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