Gramsch Bauunternehmen GmbHLiquidiert

29664 Walsrode, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Walsrode HRB 5006
Eingetragen
23.12.1992
Branche
BeteiligungsgesellschaftenKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenBauträger für andere Gebäude und Bauwerke
Gegenstand
Der Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung von Bauten aller Art auf fremde Rechnung. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Rechtsgeschäfte abzuschließen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die unmittelbar oder mittelbar dem Gegenstand des Unternehmens dienen oder ihn zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, andere Unternehmen zu erwerben und sich an solchen zu beteiligen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Joana Ernst
seit 22.6.2020
Geschäftsführer
Hans-Erhard Ernst
seit 22.6.2020
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Hubert Gramsch
75.00%
25.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Hubert Gramsch
37500
75.00%
Hans-Erhard Ernst
12500
25.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Gramsch Bauunternehmen GmbH

Walsrode

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 346.404,25 341.737,25
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 8.158,00 6.750,00
II. Sachanlagen 338.246,25 334.987,25
B. Umlaufvermögen 3.714.374,68 3.216.282,21
I. Vorräte 2.965.336,82 2.341.342,48
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 716.465,54 512.969,54
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 160.574,40 185.175,54
davon gegen Gesellschafter 157.823,44 183.741,61
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 32.572,32 361.970,19
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.904,00 3.286,00
Aktiva 4.063.682,93 3.561.305,46

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 636.714,15 680.016,13
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Bilanzgewinn 611.149,56 654.451,54
davon Gewinnvortrag 654.451,54 680.905,62
B. Rückstellungen 183.644,94 213.891,08
C. Verbindlichkeiten 3.242.694,82 2.666.769,23
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 3.182.591,78 2.595.894,78
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 60.103,04 70.874,45
D. Rechnungsabgrenzungsposten 629,02 629,02
Passiva 4.063.682,93 3.561.305,46

Anhang

1. Allgemeine Angaben

Die Gramsch Bauunternehmen GmbH, Walsrode, ist beim Amtsgericht Walsrode unter HRB 5006 eingetragen.

Von der Gramsch Bauunternehmen GmbHsind aufgrund der ergänzenden Regelungen im Gesellschafts­vertrag die Vorschriften für kleine Gesellschaften zu beachten.

Die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 HGB wurden in Anspruch genommen.

Um die Übersichtlichkeit zu erhöhen, werden abweichend zum Vorjahr die Vermerke zu den Restlaufzeiten bei den Verbindlichkeiten im Anhang angegeben.

  2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte werden mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und linear über die voraussichtliche betriebliche Nutzungsdauer planmäßig abge­schrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei Zugängen von abnutzbaren beweglichen Vermögenswerten werden die Abschreibungen pro rata temporis ermittelt.

Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis EUR 250,00 werden aus Vereinfachungsgründen im Zugangsjahr voll abgeschrieben und als Abgang behandelt, soweit sie nicht wegen Unwesentlichkeit (bei Anschaffungskosten bis EUR 250,00) in den Aufwendungen ausgewiesen werden.

Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Bei einer voraussichtlich dauernden und vorübergehenden Wertminderung am Bilanzstichtag erfolgt eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten bzw. den jeweils niedrigeren beizulegenden Werten bewertet; die niedrigeren beizulegenden Werte werden im Wesentlichen nach den Verhältnissen am Beschaffungsmarkt, aber unter Berücksich­tigung der Einsatzmöglichkeit der Bestände ermittelt. Bei der Ermittlung der Anschaffungskosten wird unterstellt, dass die zuletzt angeschafften Produkte zuerst verbraucht werden (LIFO).

Unfertige und fertige Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungs­kosten umfassen Fertigungsmaterial, Fertigungslöhne sowie angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten, der Verwaltungsgemeinkosten sowie des Werteverzehrs des Anlage­vermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. Der in den Herstellungs­kosten enthaltene Werteverzehr des Anlagevermögens, das der Fertigung der Erzeugnisse dient, wird durch lineare Abschreibungen vom Anschaffungswert ermittelt. Für ungängige und technisch veraltete Erzeugnisse werden ausreichende Bewertungsabschläge vorgenommen. Die Erzeugnisse sind verlustfrei nach den Verhältnissen am Absatzmarkt bewertet. Fremd­kapital­zinsen, die auf den Zeitraum der Herstellung entfallen, werden/werden nicht in die Herstellungs­kosten einbezogen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten (in der Regel dem Nennwert) bzw. mit den am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden ausgebucht. Sobald die Gründe für den niedrigeren Wertansatz nicht mehr bestehen, wird maximal bis zu den Anschaffungskosten zugeschrieben. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung (von 0,05 %) auf die nicht einzelwert­berichtigten und nicht versicherten Nettoforderungen gebildet.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Anschaffungskosten bilanziert.

Bis zum 31. Dezember 2019 wurden die Pensionsrückstellungen mit Teil- bzw. Barwerten angesetzt, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Beachtung steuerlicher Vorschriften mit einem Zinssatz von 6 % p.a. ermittelt wurden. Die aus der Bewertungs­änderung zum 1. Januar 2020 durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz resultierende erforderliche Zuführung zu den Pensionsrückstellungen erfolgt in gleichbleibenden Beträgen über einen Zeitraum von 15 Jahren.

Die Steuerrückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Bei der Bildung der sonstigen Rückstellungen werden alle ungewissen Verbindlichkeiten, drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften und innerhalb der nächsten drei Monate nachzuholenden im Geschäftsjahr 2020 unterlassenen Instandhaltungen berücksichtigt. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Sofern sich bei der Ermittlung der Steuerauswirkungen von temporären und quasi permanenten Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen unter Berück­sichtigung von in den nächsten fünf Jahren zu erwartenden nutzbaren steuerlichen Verlust­vorträgen ein aktiver Steuerabgrenzungsposten ergibt, wird von dem Wahlrecht der Aktivierung dieser Steuerentlastung Gebrauch gemacht. Die sich ergebenden Steuer­belastungen- und -ent­lastungen werden dabei unverrechnet angesetzt. Eine Abzinsung dieser Beträge erfolgt nicht.

  3. Erläuterungen zur Bilanz

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind alle wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.

Die sonstigen Vermögensgegenstände sind alle wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.

In den Forderungen sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von EUR 157.823,44 (Vorjahr: EUR 183.741,61) enthalten.

Das Stammkapital der Gesellschaft beläuft sich auf EUR 25.564,59.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen die Gewährleistungsrückstellungen.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind mit geschäftsüblichen Eigentums­vorbehalten besichert.

Von den sonstigen Verbindlichkeiten bestehen EUR 42.203,52 (Vorjahr: EUR 106.222,30) aus Steuern und EUR 14.146,22 (Vorjahr: EUR 13.662,22) im Rahmen der sozialen Sicherheit.

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Der Personalaufwand enthält Aufwendungen für Altersversorgung EUR 16.686,00 (Vorjahr: EUR 16.656,00).

5. Sonstige Angaben

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt EUR   40.460,89.

Während des abgelaufenden Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

- Hubert Gramsch, Walsrode (bis 30.06.2020)
- Maren Gramsch-Ernst, Walsrode (bis 19.11.2020)

ab 01.07.2020
-  Joana Ernst, Walsrode

Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wird unter Hinweis § 288 i.V.m. § 285 Nr. 9 HGB verzichtet.

Walsrode, den 30. Mai 2022

sonstige Berichtsbestandteile


gez. Joana Ernst 
(Geschäftsführerin)    

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.05.2022 festgestellt.

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