Gramsch
Bauunternehmen GmbH
Walsrode
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
346.404,25 |
341.737,25 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
8.158,00 |
6.750,00 |
| II.
Sachanlagen |
338.246,25 |
334.987,25 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.714.374,68 |
3.216.282,21 |
| I.
Vorräte |
2.965.336,82 |
2.341.342,48 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
716.465,54 |
512.969,54 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
160.574,40 |
185.175,54 |
| davon
gegen Gesellschafter |
157.823,44 |
183.741,61 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
32.572,32 |
361.970,19 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.904,00 |
3.286,00 |
| Aktiva |
4.063.682,93 |
3.561.305,46 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
636.714,15 |
680.016,13 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
611.149,56 |
654.451,54 |
| davon
Gewinnvortrag |
654.451,54 |
680.905,62 |
| B.
Rückstellungen |
183.644,94 |
213.891,08 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.242.694,82 |
2.666.769,23 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
3.182.591,78 |
2.595.894,78 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
60.103,04 |
70.874,45 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
629,02 |
629,02 |
| Passiva |
4.063.682,93 |
3.561.305,46 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Die Gramsch Bauunternehmen GmbH, Walsrode, ist beim
Amtsgericht Walsrode unter HRB 5006 eingetragen.
Von der Gramsch Bauunternehmen GmbHsind aufgrund der
ergänzenden Regelungen im Gesellschaftsvertrag
die Vorschriften für kleine Gesellschaften zu
beachten.
Die größenabhängigen Erleichterungen
der §§ 274a und 288 HGB wurden in Anspruch
genommen.
Um die Übersichtlichkeit zu erhöhen, werden
abweichend zum Vorjahr die Vermerke zu den Restlaufzeiten
bei den Verbindlichkeiten im Anhang angegeben.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Entgeltlich erworbene
Geschäfts- oder Firmenwerte werden mit ihren
Anschaffungskosten aktiviert und linear über die
voraussichtliche betriebliche Nutzungsdauer
planmäßig abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert
um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei
Zugängen von abnutzbaren beweglichen
Vermögenswerten werden die Abschreibungen pro rata
temporis ermittelt.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit
Anschaffungskosten bis EUR 250,00 werden aus
Vereinfachungsgründen im Zugangsjahr voll
abgeschrieben und als Abgang behandelt, soweit sie nicht
wegen Unwesentlichkeit (bei Anschaffungskosten bis
EUR 250,00) in den Aufwendungen ausgewiesen werden.
Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
angesetzt. Bei einer voraussichtlich dauernden und
vorübergehenden Wertminderung am Bilanzstichtag
erfolgt eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden
Wert.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu
durchschnittlichen Anschaffungskosten bzw. den jeweils
niedrigeren beizulegenden Werten bewertet; die niedrigeren
beizulegenden Werte werden im Wesentlichen nach den
Verhältnissen am Beschaffungsmarkt, aber unter
Berücksichtigung der Einsatzmöglichkeit der
Bestände ermittelt. Bei der Ermittlung der
Anschaffungskosten wird unterstellt, dass die zuletzt
angeschafften Produkte zuerst verbraucht werden (LIFO).
Unfertige und fertige Erzeugnisse sind zu
Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten
umfassen Fertigungsmaterial, Fertigungslöhne sowie
angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten,
der Verwaltungsgemeinkosten sowie des Werteverzehrs des
Anlagevermögens, soweit dieser durch die
Fertigung veranlasst ist. Der in den
Herstellungskosten enthaltene Werteverzehr des
Anlagevermögens, das der Fertigung der Erzeugnisse
dient, wird durch lineare Abschreibungen vom
Anschaffungswert ermittelt. Für ungängige und
technisch veraltete Erzeugnisse werden ausreichende
Bewertungsabschläge vorgenommen. Die Erzeugnisse sind
verlustfrei nach den Verhältnissen am Absatzmarkt
bewertet. Fremdkapitalzinsen, die auf den
Zeitraum der Herstellung entfallen, werden/werden nicht in
die Herstellungskosten einbezogen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit den
Anschaffungskosten (in der Regel dem Nennwert) bzw. mit den
am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Werten
angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit
erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene
Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen
werden ausgebucht. Sobald die Gründe für den
niedrigeren Wertansatz nicht mehr bestehen, wird maximal
bis zu den Anschaffungskosten zugeschrieben. Zur Abdeckung
des allgemeinen Kreditrisikos wird eine
Pauschalwertberichtigung (von 0,05 %) auf die nicht
einzelwertberichtigten und nicht versicherten
Nettoforderungen gebildet.
Der
Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten
sind zu Anschaffungskosten bilanziert.
Bis zum 31. Dezember 2019 wurden die
Pensionsrückstellungen mit Teil- bzw. Barwerten
angesetzt, die nach versicherungsmathematischen
Grundsätzen unter Beachtung steuerlicher Vorschriften
mit einem Zinssatz von 6 % p.a. ermittelt wurden. Die
aus der Bewertungsänderung zum
1. Januar 2020 durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz resultierende
erforderliche Zuführung zu den
Pensionsrückstellungen erfolgt in gleichbleibenden
Beträgen über einen Zeitraum von 15 Jahren.
Die
Steuerrückstellungen werden in Höhe des
Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Bei der Bildung der
sonstigen Rückstellungen werden alle ungewissen
Verbindlichkeiten, drohenden Verluste aus schwebenden
Geschäften und innerhalb der nächsten drei Monate
nachzuholenden im Geschäftsjahr 2020 unterlassenen
Instandhaltungen berücksichtigt. Die
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
erforderlichen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Sofern sich bei der Ermittlung der Steuerauswirkungen
von temporären und quasi permanenten Differenzen
zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen
Wertansätzen unter Berücksichtigung von in
den nächsten fünf Jahren zu erwartenden nutzbaren
steuerlichen Verlustvorträgen ein
aktiver
Steuerabgrenzungsposten ergibt, wird von dem
Wahlrecht der Aktivierung dieser Steuerentlastung Gebrauch
gemacht. Die sich ergebenden Steuerbelastungen- und
-entlastungen werden dabei unverrechnet angesetzt.
Eine Abzinsung dieser Beträge erfolgt nicht.
3. Erläuterungen zur Bilanz
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind alle
wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände sind alle
wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.
In den
Forderungen sind Forderungen gegen Gesellschafter in
Höhe von EUR 157.823,44 (Vorjahr:
EUR 183.741,61) enthalten.
Das Stammkapital der Gesellschaft beläuft sich
auf EUR 25.564,59.
Die
sonstigen Rückstellungen betreffen im
Wesentlichen die Gewährleistungsrückstellungen.
Die
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind mit geschäftsüblichen
Eigentumsvorbehalten besichert.
Von den sonstigen Verbindlichkeiten bestehen EUR
42.203,52 (Vorjahr: EUR 106.222,30) aus Steuern
und EUR 14.146,22 (Vorjahr: EUR 13.662,22) im
Rahmen der sozialen Sicherheit.
4. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die
Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Der
Personalaufwand enthält
Aufwendungen für Altersversorgung
EUR 16.686,00 (Vorjahr: EUR 16.656,00).
5. Sonstige Angaben
Der Gesamtbetrag der
sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt
EUR
40.460,89.
Während des abgelaufenden Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
- Hubert Gramsch, Walsrode (bis 30.06.2020)
- Maren Gramsch-Ernst, Walsrode (bis 19.11.2020)
ab 01.07.2020
- Joana Ernst, Walsrode
Auf die Angabe der Gesamtbezüge der
Geschäftsführung wird unter Hinweis § 288
i.V.m. § 285 Nr. 9 HGB verzichtet.
Walsrode, den 30. Mai 2022
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Joana Ernst
(Geschäftsführerin)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.05.2022 festgestellt.
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