OBI Heimwerkermarkt GmbH
Industriestraße 39, 86551 Aichach, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Herbst seit 14.3.2024 | Geschäftsführer |
Hendrik Voigt seit 24.1.2024 | Geschäftsführer |
Ray Salzborn seit 24.1.2024 | Geschäftsführer |
Christian Kautz seit 8.2.2023 | Geschäftsführer |
Annika Oberschelp seit 4.1.2023 | Prokura |
Sven vom Field seit 4.1.2023 | Prokura |
Guido Dahm seit 4.1.2023 | Geschäftsführer |
Oliver Weiße seit 29.11.2022 | Geschäftsführer |
Volker Zebandt seit 30.10.2007 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
OBI Heimwerkermarkt GmbHAichachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023A. Anwendung der gesetzlichen Vorschriften Der Jahresabschluss der OBl Heimwerkermarkt GmbH, Aichach, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für Kapitalgesellschaften und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Augsburg im Handelsregister, Abteilung B, unter Nr. 22964 eingetragen. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß 8 275 Abs. 2 HGB angewandt. Die Gesellschaft hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die gemäß EU-Richtlinie 2023/2775 ab dem 1. Januar 2024 verpflichtende Anhebung der monetären Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen § 267 HGB bereits zum 31. Dezember 2023 anzuwenden. Die Gesellschaft gilt damit als eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB. B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Im Einzelnen werden folgende Grundsätze angewandt: Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige und gegebenenfalls um außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden grundsätzlich nicht aktiviert. Die immateriellen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen Software und werden grundsätzlich linear über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige und gegebenenfalls erforderliche außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet. Bei vollständigem oder teilweisem Entfall der Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung erfolgt gemäß § 253 Abs. 5 HGB eine Wertaufholung bis, soweit es sich um abnutzbare Vermögensgegenstände handelt, zum fortgeführten Buchwert, höchstens jedoch bis zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden linear auf der Grundlage ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Den Abschreibungen zugrunde liegenden Nutzungsdauern:
Für Vermögensgegenstände mit einem Einzelanschaffungswert in Höhe von EUR 250,00 bis EUR 800,00 ohne Umsatzsteuer, folgt die handelsrechtliche Bewertung dieser Wirtschafts- güter der steuerlichen Bewertung als geringwertiges Wirtschaftsgut, was die vollständige Abschreibung im Jahr des Zugangs zur Folge hat. Vermögensgegenstände mit einem Einzelanschaffungswert von über EUR 800,00 ohne Umsatzsteuer werden über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Vorräte werden mit den durchschnittlichen Einstandspreisen abzüglich Anschaffungs- kostenminderungen, Einzelwertberichtigungen sowie Wertabschlägen in Abhängigkeit der Artikelreichweite und der Gängigkeit bewertet. Die Einzelwertberichtigungen werden z. B. für Muster- bzw. Ausstellungsware angesetzt. Die Wertabschläge in Abhängigkeit von der Reichweite und der Gängigkeit dienen der Erfassung schwergängiger Artikel und umfassen die Artikel mit einer Lagerdauer von mehr als einem Jahr, die nicht einzelwertberichtigt wurden. Bei der Bewertung des Vorratsvermögens werden die den Vermögensgegenständen einzeln zugeordneten Anschaffungspreisminderungen (im Wesentlichen sofort gewährte Rabatte, Skonti, Sofortboni etc.) berücksichtigt. Die nicht einzeln zuordenbaren Anschaffungspreis- minderungen (im Wesentlichen nachträglich gewährte Staffelboni, Festwertboni etc.) werden hingegen unmittelbar ertragswirksam erfasst. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag bzw. mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen wurden abgeschrieben. Forderungen gegen Gesellschafter und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern werden stets in einem gesonderten Posten ausgewiesen, der Vorrang vor den übrigen Forderungs- und Verbindlichkeitsposten hat. Der Ansatz der Kassenbestände erfolgt zum Nennwert. Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Zusätzlich zu den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden werden steuerliche Verlustvorträge in Höhe der innerhalb der nächsten fünf Jahre zu erwartenden Verlustverrechnung berücksichtigt. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung würde in der Bilanz als passive Steuer angesetzt. Im Falle einer Steuerentlastung würde vom entsprechenden Aktivierungswahlrecht gemäß § 274 Abs. 1 HGB kein Gebrauch gemacht. Insgesamt ergab sich im Geschäftsjahr eine - nicht bilanzierte - aktive latente Steuer. Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzu- decken. Bei der Ermittlung der Rückstellungen werden zukünftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt, wenn ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden und von der Deutsche Bundesbank herausgegebenen durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Die Pensionsrückstellungen decken die Versorgungsverpflichtungen gegenüber ehemaligen und noch tätigen Mitarbeitern ab. Sie werden versicherungsmathematisch, unter Zugrunde- legung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln Heubeck 2018G), nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) ermittelt. Zukünftig erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtungen berücksichtigt. Dabei wird derzeit von jährlichen Anpassungen von 2,20% (i. Vj. 2,00 %) bei den Renten ausgegangen. Der zugrunde gelegte Rechnungszins für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf 1,82 % (i. Vj. 1,79 %). Hierbei handelt es sich um den von der Deutsche Bundesbank ermittelten und veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren. Zuführungen zu den Pensions- und sonstigen längerfristigen Personalrückstellungen werden, soweit sie aus der Aufzinsung der Rückstellungen resultieren, im Zinsergebnis erfasst. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 3 HGB beträgt TEUR 10 (i. Vj. TEUR 44). Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. C. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage zu diesem Anhang dargestellt. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen wie im Vorjahr grundsätzlich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Restlaufzeiten sämtlicher Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände betragen wie im Vorjahr weniger als ein Jahr. 3. Eigenkapital Das Stammkapital beträgt DM 707.700,00. Eine Umstellung auf Euro ist noch nicht erfolgt. 4. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Beträge für Rückbauverpflichtungen (TEUR 60), Mietnebenkosten (TEUR 146) und ausstehende Kostenrechnungen (TEUR 29). 5. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen bzw. nahestehenden Unternehmen betreffen wie im Vorjahr grundsätzlich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. 6. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betragen zum Bilanzstichtag TEUR 4.871, davon gegenüber verbundenen Unternehmen TEUR 4.747. Sie umfassen Verpflichtungen aus dem Franchisevertrag sowie die Mietverpflichtungen für an- gemietete Räumlichkeiten für die fest vereinbarte Grundmietzeit. Zukünftige Mieterhöhungen aufgrund der Indexierung von Mietverträgen werden nicht berücksichtigt. Übersicht der sonstigen finanziellen Verpflichtungen
7. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse werden ausschließlich im Inland erzielt. 8. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 55, die in Höhe von TEUR 48 aus der Auflösung von Rückstellungen resultieren. 9. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Raumkosten in Höhe von TEUR 1.137 und Verwaltungskosten in Höhe von TEUR 770. D. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung haben sich nach Schluss des Geschäftsjahres nicht ereignet. E. Sonstige Angaben 1. Geschäftsführung Zu Geschäftsführer der Gesellschaft waren bestellt: Herr Peter Tepaß, Straelen, Herr Oliver Weiße, Leichlingen, Herr Guido Dahm, Overath, Herr Christian Kautz, Nürtingen (ab 16. Januar 2023), Herr Hendrick Voigt, Magdeburg (ab 14. Dezember 2023), Herr Ray Salzborn, Leipzig (ab 1. Januar 2024), Herr Michael Herbst, Wernigerode (ab 1. März 2024), Herr Christian Pfuhl, Bernau (bis 13. Dezember 2023), Herr Jens Schaefers, Duisburg (bis 13. Dezember 2023). Jeder Geschäftsführer ist gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer oder Prokuristen vertretungsberechtigt. 2. Mitarbeiter Im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 wurden im Durchschnitt 36 Vollzeitkräfte, 27 Teilzeitkräfte und 4 Aushilfen beschäftigt. 3. Konzernabschluss Die OBI Heimwerkermarkt GmbH, Aichach, steht zu 100 % im Besitz der OBI GmbH, Wermelskirchen, die ihrerseits ein mittelbares Tochterunternehmen der OBI Group Holding SE & Co. KGaA, Wermelskirchen, ist. Die Anteile dieses Unternehmens werden mittelbar mehrheitlich von der Tengelmann Warenhandelsgesellschaft KG, München, gehalten. Damit ist die OBI Heimwerkermarkt GmbH ein verbundenes Unternehmen zur Tengelmann Warenhandelsgesellschaft KG, München. Die OBI Group Holding SE & Co. KGaA, Wermelskirchen, stellt einen Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen auf, in den die Gesellschaft nach den Vorschriften zur Vollkonsolidierung gemäß §§ 301 ff. HGB einbezogen wird. Der Konzernabschluss dieser Gesellschaft wird im Unternehmensregister bekannt gemacht. Die Tengelmann Warenhandelsgesellschaft KG, München, stellt einen Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 für den größten Kreis von Unternehmen auf.
Aichach, den 7. Mai 2024 Peter
Tepaß
Sonstiger Berichtsteil: Angaben zur Feststellung Der Jahresabschluss wurde am 01.07.2024 festgestellt. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nachrichten & Medien
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen