K & F Projektentwicklung GmbH

Butenring 22, 25479 Ellerau, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Kiel HRB 19754 KI
Eingetragen
27.6.2018
Branche
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenBauträger für WohngebäudeBauträger für andere Gebäude und Bauwerke
Gegenstand
An- und Verkauf bebauter und unbebauter Grundstücke sowie Entwicklung von Immobilienprojekten

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Willi Ferch
seit 27.6.2018
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Anja Krebs
Quickborn
20.000 €
80.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

K & F Projektentwicklung GmbH

Ellerau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 1.091.238,00 911.592,02
I. Sachanlagen 1.091.238,00 911.592,02
B. Umlaufvermögen 87.223,19 917.213,27
I. Vorräte 7.000,00 806.023,23
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 53.157,84 72.719,98
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 8.008,09 5.740,10
davon gegen Gesellschafter 223,72 0,00
III. Wertpapiere 0,00 500,00
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 27.065,35 37.970,06
Aktiva 1.178.461,19 1.828.805,29

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 178.244,44 135.175,85
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 110.175,85 180.649,90
III. Jahresüberschuss 43.068,59 -70.474,05
B. Rückstellungen 10.611,00 2.500,00
C. Verbindlichkeiten 989.605,75 1.691.129,44
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 76.343,44 61.831,57
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 913.262,31 1.629.297,87
Passiva 1.178.461,19 1.828.805,29

Anhang

A.  Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1) Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 (1) HGB

2) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

3) In der Bilanz und in der G. u. V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

4) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

5) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert

6) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

7) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen.

8) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

9) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit den des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

B.  Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs.1 und § 248 Abs.2 HGB wurden beachtet.

3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs.1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch

4) Haftungsverhältnisse i. S. des § 251 HGB bestehen nicht.

II. Bewertungsmethoden

1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.

2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibung angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibung wurde von der voraussichtliche Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode mit Sätzen zwischen 10% und 25% Gebrauch gemacht.

Vermögensgegenstände bis € 800,00 werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben.

7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

8)  Das gezeichnete Kapitel ist zum Nennbetrag angesetzt.

9)  Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher Schätzung ermittelt.

10) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

11) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C.  Angaben zu Bilanzposten

I. Verbindlichkeitenspiegel

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht. Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter sind nicht bestellt.

II. Forderungen und Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter

1)  Die Gesellschaft hatte gegenüber den Gesellschaftern keinerlei Darlehensforderungen oder Darlehensverbindlichkeiten.

III. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

D. Angaben zu G. u. V. - Posten

I. Steuerliche Sonderabschreibungen

Im Geschäftsjahr wurden keine steuerlichen Sonderabschreibungen vorgenommen.

E. Sonstige Angaben

I. Geschäftsführungsorgane

Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft geführt von:

Herrn Willi Ferch, Butenring 22, 25479 Ellerau

sonstige Berichtsbestandteile

Unterzeichnung gemäß § 245 HGB

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.

 

Quickborn, den 18.09.2024

gez. W. Ferch


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2024 festgestellt.

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