My Choc -
Die Schokoladenwerkstatt - Unternehmergesellschaft
(haftungsbeschränkt)
Boltenhagen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.06.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
8.820,00 |
| I.
Sachanlagen |
8.820,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.793,76 |
| I.
Vorräte |
1.684,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.446,66 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.663,10 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
14.613,76 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
8.594,04 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
1,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
2.148,26 |
| III.
Bilanzgewinn |
6.444,78 |
| B.
Rückstellungen |
4.810,25 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.209,47 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
14.613,76 |
Anhang
Allgemeine Angaben zur Aufstellung
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte in
Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen
Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§
266 und 275 Abs. 2 HGB). Aus Gründen der Klarheit der
Aussage des Jahresabschlusses wurden entsprechend §
265 Abs. 7 Nr. 2 HGB die Restlaufzeiten der Forderungen (
§ 268 Abs. 4 HGB) und der Verbindlichkeiten
(§§ 268 Abs. 5 und 285 Nr. 1a HGB) sowie Vermerke
zu den Verbindlichkeiten aus Steuern und im Rahmen der
sozialen Sicherheiten im Anhang angegeben.
Bei der Aufstellung des Anhanges sind die
Erleichterungen gem. §§ 274a, 288 HGB teilweise
in Anspruch genommen, dabei aber die formelle
Darstellungstetigkeit gem. § 265 Abs. 1HGB gewahrt
worden.
Für die Veröffentlichung des
Jahresabschlusses werden die
größenabhängigen Erleichterungsvorschriften
nach § 326 HGB herangezogen.
Angaben und Erläuterungen zur Bilanz
Allgemeine Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
entsprechen den Vorschriften des HGB (§§ 238 bis
263 HGB) sowie den besonderen Vorschriften für
Kapitalgesellschaften und bestimmten
Personenhandelsgesellschaften (§§ 264 bis 289
HGB). Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
wurde nach den Vorgaben der §§ 252 bis 256a HGB
vorgenommen. Es wurde von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
Das in 2009 in Kraft getretene Gesetz zur
Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) ist in Bezug auf
Ansatz und Bewertungsvorschriften erstmals auf den
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010
anzuwenden (Art. 66 Abs. 3 S. 1 EGHGB). Von der
Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung (Art. 66 Abs.3
S. 6 EGHGB) wurde kein Gebrauch gemacht. Die
Einführung des BilMoG in der sogenannten
BilMoG-Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2010 hat zu
keinen Bewertungs- und Ausweisänderungen von
Bilanzposten geführt. Bei der erstmaligen Aufstellung
des Jahresabschlusses nach dem
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die
Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art.
67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände
erfolgte höchstens mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, die der Verbindlichkeiten mit dem
Erfüllungsbetrag. Rückstellungen wurden in
Höhe der Beträge gebildet, die nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung der
Risiken und möglichen Verpflichtungen zur
Erfüllung erforderlich sein werden.
Dem Prinzip der Bewertungsstetigkeit wurde Rechnung
getragen.
Die Bilanzerstellung erfolgt vor Verwendung des
Jahresergebnisses.
Aktivseite der Bilanz
Die Gegenstände des Anlagevermögens, die
keiner üblichen Abnutzung unterliegen, sind mit ihren
Anschaffungs-/Herstellungskosten bewertet. Bei den
Gegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung
zeitlich begrenzt ist, sind die
Anschaffungs-/Herstellungskosten um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungsbeträge
werden anhand der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
jeweiligen Vermögensgegenstände ermittelt. Im
Jahr des Zugangs erfolgt die Abschreibung pro rata
temporis. Gebraucht erworbene bewegliche
Anlagengegenstände werden verkürzt abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und - soweit abnutzbar -
um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert.
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als
150,00 Euro aber nicht mehr als 1.000,00 Euro wurde ein
Sammelposten gebildet und linear über 5 Jahre
abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Soweit Herstellungskosten zu ermitteln waren, ist dies
unter Einbeziehung angemessener Teile der allgemeinen
Verwaltungs-, Sozial- und Altersversorgungskosten (soweit
diese auf den Zeitraum der Herstellung entfallen sind),
erfolgt. Zinsen für Fremdkapital sind nicht in die
Herstellungskosten einbezogen worden. Soweit notwendig,
wurden Abschläge vorgenommen.
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände ist zum Nennwert erfolgt.
Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen teilen
sich hinsichtlich der Restlaufzeiten gem. § 268 Abs. 4
HGB wie folgt auf:
|
Bis 1 Jahr
|
Über 1 Jahr
|
Gesamt
|
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Forderungen
|
2.446,66
|
0,00
|
2.446,66
|
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Passivseite der Bilanz
Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden
allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
Rechnung getragen. Sie wurden einzeln in Höhe des
Betrages gebildet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung der jeweiligen Risiken und
möglichen Verpflichtungen zu deren vollständigen
Erfüllung erforderlich sein wird.
Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten
teilen sich hinsichtlich der Restlaufzeiten gem. § 268
Abs. 5 HGB und § 285 Nr. 1a HGB wie folgt auf:
|
Bis 1 Jahr
|
> 1 bis 5 Jahre
|
Über 5 Jahre
|
Gesamt
|
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Verbindlichkeiten
|
1.209,47
|
0,00
|
0,00
|
1.209,47
|
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Zusätzliche Angaben
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren folgende
Personen in den genannten Zeiträumen als
Geschäftsführer bestellt:
Anja Hüppe, für den Zeitraum 01.06.2011 -
31.12.2011
Boltenhagen, den 13. Februar
2013
gez. Anja Hüppe
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.02.2013 festgestellt.
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