Stammdaten

Register
Amtsgericht Schwerin HRB 11084
Vorher
My Choc - Die Schokoladenwerkstatt - Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)Chocohelden UG (haftungsbeschränkt)Chocohelden GmbH
Eingetragen
13.2.2012
Branche
Großhandel mit Kaffee, Tee, Kakao und GewürzenGroßhandel mit Zucker, Süßwaren und BackwarenEinzelhandel mit sonstigen Nahrungs- und Genussmitteln
Gegenstand
Veredelung und der Einzelhandel mit Schokolade sowie der Betrieb und die Beratung von Gastronomieunternehmen aller Art und die Vornahme aller mit dem Gesellschaftszweck in Zusammenhang stehender oder zur Durchführung des Zwecks erforderlichen Geschäfte und Rechtshandlungen.

Historie

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Management

NameRolle
Stephan Hüppe
seit 5.11.2020
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Wichmannsdorfer Straße 16, 23946 Boltenhagen OT Wichmannsdorf
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

My Choc - Die Schokoladenwerkstatt - Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Boltenhagen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.06.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
A. Anlagevermögen 8.820,00
I. Sachanlagen 8.820,00
B. Umlaufvermögen 5.793,76
I. Vorräte 1.684,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.446,66
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.663,10
Bilanzsumme, Summe Aktiva 14.613,76

Passiva

31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 8.594,04
I. gezeichnetes Kapital 1,00
II. Gewinnrücklagen 2.148,26
III. Bilanzgewinn 6.444,78
B. Rückstellungen 4.810,25
C. Verbindlichkeiten 1.209,47
Bilanzsumme, Summe Passiva 14.613,76

Anhang


Allgemeine Angaben zur Aufstellung

Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte in Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 266 und 275 Abs. 2 HGB). Aus Gründen der Klarheit der Aussage des Jahresabschlusses wurden entsprechend § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB die Restlaufzeiten der Forderungen ( § 268 Abs. 4 HGB) und der Verbindlichkeiten (§§ 268 Abs. 5 und 285 Nr. 1a HGB) sowie Vermerke zu den Verbindlichkeiten aus Steuern und im Rahmen der sozialen Sicherheiten im Anhang angegeben.

Bei der Aufstellung des Anhanges sind die Erleichterungen gem. §§ 274a, 288 HGB teilweise in Anspruch genommen, dabei aber die formelle Darstellungstetigkeit gem. § 265 Abs. 1HGB gewahrt worden.

Für die Veröffentlichung des Jahresabschlusses werden die größenabhängigen Erleichterungsvorschriften nach § 326 HGB herangezogen.

Angaben und Erläuterungen zur Bilanz

Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des HGB (§§ 238 bis 263 HGB) sowie den besonderen Vorschriften für Kapitalgesellschaften und bestimmten Personenhandelsgesellschaften (§§ 264 bis 289 HGB). Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten wurde nach den Vorgaben der §§ 252 bis 256a HGB vorgenommen. Es wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

Das in 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) ist in Bezug auf Ansatz und Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 anzuwenden (Art. 66 Abs. 3 S. 1 EGHGB). Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung (Art. 66 Abs.3 S. 6 EGHGB) wurde kein Gebrauch gemacht. Die Einführung des BilMoG in der sogenannten BilMoG-Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2010 hat zu keinen Bewertungs- und Ausweisänderungen von Bilanzposten geführt. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgte höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die der Verbindlichkeiten mit dem Erfüllungsbetrag. Rückstellungen wurden in Höhe der Beträge gebildet, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung der Risiken und möglichen Verpflichtungen zur Erfüllung erforderlich sein werden.

Dem Prinzip der Bewertungsstetigkeit wurde Rechnung getragen.

Die Bilanzerstellung erfolgt vor Verwendung des Jahresergebnisses.

Aktivseite der Bilanz

Die Gegenstände des Anlagevermögens, die keiner üblichen Abnutzung unterliegen, sind mit ihren Anschaffungs-/Herstellungskosten bewertet. Bei den Gegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungs-/Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungsbeträge werden anhand der voraussichtlichen Nutzungsdauer der jeweiligen Vermögensgegenstände ermittelt. Im Jahr des Zugangs erfolgt die Abschreibung pro rata temporis. Gebraucht erworbene bewegliche Anlagengegenstände werden verkürzt abgeschrieben.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und - soweit abnutzbar - um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert.

Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro aber nicht mehr als 1.000,00 Euro wurde ein Sammelposten gebildet und linear über 5 Jahre abgeschrieben.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Soweit Herstellungskosten zu ermitteln waren, ist dies unter Einbeziehung angemessener Teile der allgemeinen Verwaltungs-, Sozial- und Altersversorgungskosten (soweit diese auf den Zeitraum der Herstellung entfallen sind), erfolgt. Zinsen für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen worden. Soweit notwendig, wurden Abschläge vorgenommen.

Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände ist zum Nennwert erfolgt.

Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen teilen sich hinsichtlich der Restlaufzeiten gem. § 268 Abs. 4 HGB wie folgt auf:
  

 
Bis 1 Jahr
Über 1 Jahr
Gesamt
 
Euro
Euro
Euro
Forderungen
2.446,66
0,00
2.446,66
 
0,00
0,00
0,00



Passivseite der Bilanz

Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Sie wurden einzeln in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung der jeweiligen Risiken und möglichen Verpflichtungen zu deren vollständigen Erfüllung erforderlich sein wird.

Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten teilen sich hinsichtlich der Restlaufzeiten gem. § 268 Abs. 5 HGB und § 285 Nr. 1a HGB wie folgt auf:
  

 
Bis 1 Jahr
> 1 bis 5 Jahre
Über 5 Jahre
Gesamt
 
Euro
Euro
Euro
Euro
Verbindlichkeiten
1.209,47
0,00
0,00
1.209,47
 
0,00
0,00
0,00
0,00



Zusätzliche Angaben

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren folgende Personen in den genannten Zeiträumen als Geschäftsführer bestellt:

Anja Hüppe, für den Zeitraum 01.06.2011 - 31.12.2011

Boltenhagen, den 13. Februar 2013                                                                                      
gez. Anja Hüppe

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.02.2013 festgestellt.

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