Gotland-Haus GmbH
Buchholz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
79.243,38 |
81.623,38 |
| I.
Sachanlagen |
78.943,38 |
81.323,38 |
| II.
Finanzanlagen |
300,00 |
300,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.874.517,82 |
9.342.430,09 |
| I.
Vorräte |
|
4.342.230,54 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
133.118,96 |
72.446,47 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.741.398,86 |
4.927.753,08 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
649,55 |
782,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
|
117.086,82 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.954.410,75 |
9.541.922,29 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
817.295,51 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
106.000,00 |
106.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
50.000,00 |
50.000,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
56.000,00 |
56.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
761.295,51 |
-173.086,82 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
|
-117.086,82 |
| B.
Rückstellungen |
892.242,49 |
495.291,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
244.872,75 |
9.046.631,29 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.954.410,75 |
9.541.922,29 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2016
I.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Gotland-Haus GmbH hat ihren Sitz in Buchholz. Sie
ist im Handelsregister des Amtsgerichts Amtsgericht Tostedt
unter HRB 3763 eingetragen.
II.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des
GmbHG aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) des
Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 Abs. 1 Satz 2, 266 ff. HGB).
III.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen
bewertet. Die Abschreibungen sind nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorgenommen.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten zwischen EUR
150,00 und EUR 410,00 liegen, werden im Jahr der
Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.
Das Finanzanlagevermögen ist grundsätzlich
zu Anschaffungskosten angesetzt.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind
mit dem Nennwert angesetzt.
Der Ansatz der sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgt zu Nennwerten.
Die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem
Nominalwert angesetzt.
Der Ansatz des aktiven Rechnungsabgrenzungspostens
erfolgt zum Nennwert.
Bei der Bewertung von Rückstellungen werden
erwartete Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt
und Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr mit dem laufzeitadäquaten
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB). Die
Preis- und Kostensteigerungen orientieren sich an der
Teuerungsrate und wurden über die jeweilige Laufzeit
der Rückstellung mit einem Teurungssatz von 1,5% p.a.
berücksichtigt.
Die Bemessung der übrigen Rückstellungen
erfolgt unter Berücksichtigung aller zu erwartenden
Steuernachzahlungen sowie erkennbaren Risiken sowie
Verpflichtungen. Sie sind in der Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bemessen.
Die Verbindlichkeiten werden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
IV.
Erläuterungen zur Bilanz
1.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
beinhalten Forderungen gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von EUR 129,39 (Vorjahr: EUR 0,00).
Die sonstigen Vermögensgegenstände
beinhalten Forderungen gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von EUR 64.859,10 (Vorjahr: EUR 63.623,37).
2.
Eigenkapital
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter
teilweiser Ergebnisverwendung (§ 268 Abs. 1 Satz 2
HGB). In dem ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von
EUR 761.295,51 ist ein Verlustvortrag in Höhe von EUR
173.086,82 sowie eine Vorabausschüttung in Höhe
von EUR 4.000,00 enthalten.
3.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben Restlaufzeiten von bis zu
einem Jahr in Höhe von EUR 166.083,42 (Vorjahr EUR
8.963.305,92) sowie von mehr als einem Jahr in Höhe
von EUR 78.789,33 (Vorjahr EUR 83.325,37). Sie sind durch
Pfandrechte an unbeweglichen Sachen in Höhe von TEUR
1.474,0 (Vorjahr TEUR 8.479,9) besichert.
Die Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR
12.109,03 (Vorjahr EUR 434,57) und Verbindlichkeiten aus
Steuern in Höhe von EUR 3.112,85 (Vorjahr EUR
1.714,18).
V.
Sonstige Pflichtangaben
Im Berichtsjahr hat die Gesellschaft keine
Arbeitnehmer im Sinne des § 285 HGB beschäftigt.
Mitglieder der Geschäftsführung
· Frau Ingrid Blohm, Immobilienmaklerin,
Buchholz
Die Geschäftsführerin ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Buchholz, 20. November 2017
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 24.11.2017.
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