X-osome Therapeutics UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseHerstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen Geräten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jürgen Ulrich Weißer seit 7.12.2012 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
3 von 4 angezeigt
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
ILIAS-medical GmbHAufgelöst | 29.54% |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ILIAS-medical GmbHBochumJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2010AKTIVA
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2010A. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 wurde nach den Vorschriften der §§ 264 ff. HGB und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Berichtsgesellschaft gilt nach den Größenmerkmalen des § 267 Abs. 1 HGB als kleine Kapitalgesellschaft. Die Gesellschaft stellt den Jahresabschluss entsprechend den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften auf. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte auf Basis der handelsrechtlichen Vorschriften neuer Fassung nach dem am 29. Mai 2009 in Kraft getretenen Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG). Gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB sind Abweichungen von den bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben. Das Wahlrecht im Sinne von Art. 67 Abs. 8 EGHGB, wonach auf die Anwendung von § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB verzichtet werden kann, nehmen wir nicht in Anspruch. B. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte wurden zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten umfassen die Materialeinzelkosten für die Entwicklung von Prototypen. Des Weiteren wurden die bei der Entwicklung entstandenen Eigenleistungen aktiviert. Im Berichtsjahr erfolgte eine außerplanmäßige Abschreibung auf eine defekte Steuerkonsole. Die Bewertung der entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und des Sachanlagevermögens erfolgte zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Die Abschreibungen wurden unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände nach der linearen Methode berechnet. Hierbei wurden die entgeltlich erworbenen Konzessionen, gewerblichen Schutzrechte und ähnlichen Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten über 3 bis 15 Jahre, die anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung und technischen Anlagen über 3 bis 6 Jahre abgeschrieben. Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten über 150,00 € bis einschließlich 1.000,00 € betragen ("Sammelposten"), werden im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel abgeschrieben. Zudem erfolgte eine außerplanmäßige Abschreibung auf eine im Bau befindliche Schneidemaschine. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nominalwerten angesetzt. Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag ausgewiesen. Der Ausweis der zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleisteten Einlagen erfolgte zum Nennbetrag zuzüglich des Agios. Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur Bilanzerstellung bekannt gewordenen ungewissen Verbindlichkeiten, soweit sie das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Ihr Ansatz erfolgte in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig erschienenen Erfüllungsbetrags. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. C. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz1. Forderungen gegen Gesellschafter und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) Zum Bilanzstichtag bestehen Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von 3.101,19 € (Vorjahr: 1.004,99 €). Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von 809.028,75 € (Vorjahr: 623.025,06 €). 2. Zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlagen Die Bilanz weist zum 31. Dezember 2010 zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlagen in Höhe von 706 T€ aus. Im Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister am 18. Januar 2011 erfolgte die Wandlung in Eigenkapital. 3. Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr (§ 268 Abs. 5 HGB) und von mehr als fünf Jahren (§ 285 Nr. 1a und Nr. 2 HGB)
D. Sonstige Angaben1. An Organmitglieder gewährte Vorschüsse (§ 285 Nr. 9c HGB) Dem Geschäftsführer, Herrn Andreas Strauß, wurde ein unverzinslicher Reisekostenvorschuss in Höhe von 1.101,19 € (Vorjahr: 471,22 €) gewährt. 2. Mitglieder des Geschäftsführungsorgans (§ 285 Nr. 10 HGB)
3. Beirat (§ 285 Nr. 10 S. 2 HGB) Die Gesellschaft hat einen Beirat bestehend aus:
4. Unternehmensfortführung Gemäß § 19 Abs. 3 Ins0 "liegt Überschuldung vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Bei der Bewertung des Vermögens des Schuldners ist jedoch die Fortführung des Unternehmens zugrunde zu legen, wenn diese nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich ist." Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 778 T€ (Vorjahr: 213 T€) aus und ist damit buchmäßig überschuldet. Bezüglich einer zum Bilanzstichtag eventuell auch bestehenden Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne ist Folgendes anzumerken: Zum Bilanzstichtag war eine Kapitalerhöhung in Höhe von 706 T€ inklusive Aufgeld beschlossen, deren Anmeldung ins Handelsregister vorgenommen worden war. Am 18. Januar 2011 erfolgte die Eintragung ins Handelsregister und hierdurch die Wandlung in Eigenkapital. Zwei kapitalersetzende Darlehen der Gesellschafter treten nach § 39 Abs. 1 Nr. 5 Ins0 im Rang zurück nach übrigen Forderungen gemäß § 39 Ins0. Des Weiteren liegt eine positive Fortführungsprognose vor. Von der Stellung eines Antrages nach § 15a Ins0 ist insofern Abstand genommen worden, da ein Insolvenzgrund nicht vorliegt. 5. Ausschüttungssperre (§ 285 Nr. 28 HGB) Die Berichtsgesellschaft hat im abgelaufenen Geschäftsjahr unverändert vom Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens Gebrauch gemacht und einen weiteren Betrag von 76 T€ (Vorjahr: 193 T€) aktiviert. Insgesamt beläuft sich die Aktivierung somit zum Bilanzstichtag auf 269 T€ (Vorjahr: 193 T€). Der korrespondierende Wert passiver latenter Steuern beträgt 86 T€ (Vorjahr: 62 T€). Der relevante Steuersatz liegt bei 31,925 %. Unter Berücksichtigung der gebildeten aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge ergeben sich für die einzelnen Kategorien folgende ausschüttungsgesperrte Beträge:
In Summe unterliegen damit 269 T€ (Vorjahr: 193 T€) der Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB.
Bochum, 2. Mai 2011 |
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