Hotel
Bitburger Hof GmbH
Bitburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013 |
31.12.2012 |
| A.
Anlagevermögen |
18.910,00 EUR |
19.101,00 EUR |
| I.
Sachanlagen |
18.910,00 EUR |
19.101,00 EUR |
| B.
Umlaufvermögen |
20.823,71 EUR |
26.553,20 EUR |
| I.
Vorräte |
5.843,55 EUR |
5.030,79 EUR |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
8.507,99 EUR |
16.760,79 EUR |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
6.472,17 EUR |
4.761,62 EUR |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
348.257,38 EUR |
360.240,12 EUR |
| D.
sonstige Aktiva |
0,00 EUR |
280,00 EUR |
| Erläuterungen
zu Sonstige Aktiva |
Der Wert beträgt
0,00 EUR. |
Der Wert beträgt
280,00 EUR. |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
387.991,09 EUR |
406.174,32 EUR |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
385.240,12 |
402.511,82 |
| III.
Jahresüberschuss |
11.982,74 |
17.271,70 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
348.257,38 |
360.240,12 |
| B.
Rückstellungen |
13.925,00 |
15.600,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
374.066,09 |
390.574,32 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
387.991,09 |
406.174,32 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften
in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Eine Anpassung der
Vorjahresbeträge wurde nicht vorgenommen.
Ergänzend zu den handelsrechtlichen Vorschriften
wurden die Regelungen des GmbHG und des
Gesellschaftsvertrages beachtet.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemachtwerden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Die Gesellschaft weist die Größenmerkmale
einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß §
267 Abs. 1 HGB auf. Von den
größenabhängigen Erleichterungen wurde
Gebrauch gemacht.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
2.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 251
HGB und die Bewertungsvorschriften der
§§ 252 bis 256a HGB wurden beachtet. Sofern
Ansatzwahlrechte in Anspruch genommen wurden, werden diese
-soweit erforderlich- im Folgenden erläutert.
Die Bewertung wurde trotz der bestehenden
bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der Annahme
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§
252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen, da seitens der
Geschäftsführung eine positive
Fortführungsprognose gestellt wird.
Die erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten
erfasst und auf ihre voraussichtliche Nutzungsdauer linear
abgeschrieben.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 €
wurden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens wurde zu Anschaffungskosten bei
Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren
oder zu niedrigeren Tageswerten vorgenommen.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am
Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des
Geschäftsvorfalls bei Forderungen darunter bzw. bei
Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt.
3.
Angaben zu Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung
Von den Verbindlichkeiten haben 67T€ (VJ
70T€) eine Restlaufzeit von weniger als 1 Jahr und
306T€ (VJ 320T€) eine Restlaufzeit von mehr als 5
Jahren.
4. Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
war zur Geschäftsführung bestellt:
Hotelier
| • |
Der Geschäftsführer
ist alleinvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
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sonstige Berichtsbestandteile
Sülm, 07.04.2015
gez.
Bernhard Zender
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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