Vattenfall Europe Windkraft GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Lagebericht
Grundlagen des Unternehmens
Geschäft und organisatorische
Struktur
Die Unternehmen des deutschen Teilkonzerns von
Vattenfall sind auf verschiedenen Stufen der
energiewirtschaftlichen Wertschöpfungskette aktiv.
Dazu gehören die Strom- und Wärmeerzeugung aus
konventionellen und erneuerbaren Energieträgern sowie
der Vertrieb und die Wärmeverteilung.
Die Vattenfall-Gruppe gliedert sich
grenzübergreifend in sechs Business Areas (BA):
Customers & Solutions, Distribution, Generation, Heat,
Markets und Wind. Die Business Areas sind wiederum in
Business Units und Operating Units untergliedert. Den
unternehmensweiten Stabsfunktionen zugeordnete
Fachabteilungen unterstützen das Business und
üben eine funktionale Steuerung im Rahmen ihres
Zuständigkeitsbereichs aus.
Länderübergreifend agierende Service
Bereiche als Teil der unternehmensweiten Stabsfunktionen
erbringen Dienstleistungen auf den Gebieten Facility- und
Immobilienmanagement, Personalmanagement, Rechnungswesen
und Finanzen. In Deutschland werden diese Services durch
die Vattenfall GmbH erbracht.
Das Kerngeschäft der Vattenfall Europe Windkraft
GmbH (VE Windkraft) ist die Planung, der Erwerb, die
Errichtung und der Betrieb von Windkraft- und anderen
regenerativen Erzeugungsanlagen sowie die Erzeugung und die
Vermarktung elektrischer Energie.
Die BA Wind ist funktional nach Technologien in die
Business Units Onshore, Offshore, Solar und Batteries sowie
Innovation organisiert.
Wirtschaftsbericht
Nachfolgend werden das politische, wirtschaftliche
sowie das Wettbewerbsumfeld beschrieben. Ebenfalls werden
die Bemühungen zum Umweltschutz der Vattenfall Europe
Windkraft GmbH erläutert.
Politisches Umfeld
Im Jahr 2023 haben Erneuerbare Energien rund 52
Prozent des Bruttoinlandstromverbrauchs gedeckt. Das zeigen
Berechnungen des Zentrums für Sonnenenergie- und
Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) und des
Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).
Der Anteil der Erneuerbaren Energien am Stromverbrauch lag
damit fünf Prozentpunkte höher als im Vorjahr und
liegt erstmals für ein Gesamtjahr über der Marke
von 50%. Im Juni erreichte die Stromerzeugung aus
Photovoltaik einen neuen Allzeit-Rekord: 9,8 Mrd. kWh Strom
wurden in diesem Monat aus Solarenergie produziert. Die
Stromerzeugung aus Windenergie an Land erreichte für
das Gesamtjahr betrachtet einen neuen Rekord mit 113,5 Mrd.
kWh.
"In dem Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung
des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land
("Wind-an-Land-Gesetz") und dem zweiten Gesetz zur
Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes vom
20.07.2022 hat der Bundestag einige Gesetzesänderungen
beschlossen, die dazu beitragen sollen, die Energiewende
voranzutreiben. Die Änderungen traten am 01.01.2023
für Windenergie auf See und am 01.02.2023 für
Windenergie an Land in Kraft.
Beide Gesetze unterstützen die im EEG 2023
verankerten Ausbauziele zur Steigerung des Anteils
erneuerbarer Energien auf 80 Prozent des
Bruttostromverbrauchs bis zum Jahr 2030. Bei der
Windenergie an Land soll der Ausbau demnach jährlich
um 10 GW steigen, damit im Jahr 2030 ein Wert von 115 GW
erreicht wird (EEG 2023). Langfristig soll ab 2040 und
darüber hinaus die installierte Leistung dann konstant
bei 160 GW liegen. Um diese ambitionierten Ziele zu
erreichen, müssen ausreichend Flächen für
Windenergie an Land zur Verfügung stehen. Mittel- bis
langfristig sind dafür zwei Prozent der
Bundesfläche nötig. Derzeit sind ca. 0,8 Prozent
der Bundesfläche für Windenergie an Land
ausgewiesen. Nur 0,5 Prozent sind jedoch tatsächlich
auch verfügbar.
Das Wind-an-Land-Gesetz legt nun erstmals
verbindliche Flächenziele für die
Bundesländer fest. Demnach sollen 2027 insgesamt 1,4
Prozent und bis 2032 insgesamt zwei Prozent der
Bundesfläche für Windenergieanlagen ausgewiesen
sein. Die Flächenziele leiten sich von den
EEG-Ausbauzielen ab. Die Fristen gewährleisten zudem
den notwendigen Vorlauf für Genehmigung und Bau der
Windenergieanlagen. Dies dauert ca. drei bis vier Jahre.
Wenn Anlagen 2030 Strom liefern sollen, müssen die
Flächen also spätestens 2027 zur Verfügung
stehen.
Die Neuerungen im Windenergie-auf-See-Gesetz sehen
bis 2030 eine Erhöhung des Ausbauziels für
Offs-hore-Windenergie auf 30 GW Leistung vor. Bis 2035 ist
eine Erhöhung auf 40 GW geplant.
Auch im Bereich der Offshore-Windenergie gibt es
gesetzliche Änderungen. Das Modell der Ausschreibung
von Windkraftanlagen auf See ist verändert worden. So
zahlen nun die Teilnehmer einer Ausschreibung, sofern sie
bezuschlagt werden, einen von ihnen gebotenen Preis auf
diesen Zuschlag. Die Kriterien für die Ausschreibung
von Windenergieanlagen auf See sind nun die Folgenden:
| ― |
der Beitrag zur Dekarbonisierung
des Ausbaus der Windenergie auf See,
|
| ― |
der Umfang der Lieferung von auf
der ausgeschriebenen Fläche erzeugter Energie,
die voraussichtlich über Lieferverträge mit
anderen Unternehmen erfolgen soll,
|
| ― |
die mit den eingesetzten
Gründungstechnologien verbundene Schallbelastung
und Versiegelung des Meeresbodens."
(Bundesnetzagentur 2023: Gesetzliche Neuerungen im
Bereich Windkraft)
|
Die Energieversorgung in Deutschland und Europa steht
vor einer Zeitenwende. Der russische Angriffskrieg gegen
die Ukraine und der Krieg in Nahost haben gezeigt, wie
gefährlich Abhängigkeiten von einzelnen
Importländern für die Versorgungssicherheit sind.
Der Wegfall von russischen Energieimporten hat Deutschland
und die EU vor sehr große Herausforderungen gestellt.
Deshalb sollte neben einer Erhöhung der
Energieeffizienz auch der beschleunigte Ausbau der
erneuerbaren Energien mit hoher Priorität angegangen
werden. Beides wirkt sich dämpfend auf die Entwicklung
der Energiepreise aus.
Auf der Weltklimakonferenz in Dubai im Dezember 2023
wurde zur Abkehr von den fossilen Energieträgern
Kohle, Öl und Erdgas aufgerufen, welches nicht nur ein
sehr wichtiges Signal für den Klimaschutz ist. Diese
Abkehr verlangt auch einen Ausbau der erneuerbaren Energien
in ganz neuen Dimensionen. Die Ausbaudynamik der
erneuerbaren Energien muss somit nicht nur in Deutschland,
sondern weltweit noch deutlich zunehmen, um das Erreichen
des 1,5 Grad-Ziels sicher zu stellen.
Wirtschaftliches Umfeld
Offshore Windenergie
Die Bundesnetzagentur hat im Jahr 2023 vier
Flächen in der Nordsee für Windenergieanlagen auf
See zur Ausschreibung gestellt. Die vier Ausschreibungen,
die zwischen 270 MW und 630 MW liegen, sind ein weiterer
Schritt, um das Offshore-Ausbauziel bis 2030 zu erreichen.
Für das Jahr 2024 sind weitere Ausschreibungen
geplant. Erstmals gelten erneuerbare Energien als im
überragenden öffentlichen Interesse und der
öffentlichen Sicherheit zuträglich. Damit
erhält der Ausbau erneuerbarer Energien Vorrang in
sämtlichen Schutzgüterabwägungen und soll
dadurch erleichtert und beschleunigt werden.
Onshore Windenergie
Im Jahr 2023 gab es vier Ausschreibungen für
Wind Onshore Anlagen die zwischen 1.666 MW und 3.210 MW
lagen. Für das Jahr 2024 sind weitere Ausschreibungen
in der Höhe geplant. Insgesamt soll bis 2030 eine
Steigerung der installierten Leistung von Windenergie an
Land auf 115 Gigawatt erfolgen. Die Bundesregierung hat
jedoch bereits eine weitere deutliche Aufstockung der
Ausschreibungsvolumina angekündigt. Die Planung sieht
einen jährlichen zusätzlichen Zubau von bis zu
10.000 MW vor. Vattenfall geht davon aus, dass die
Rahmenbedingungen für den deutlichen Zubau weiter
attraktiv gestaltet werden.
Solarenergie
Mit dem neuen EEG werden Ausschreibungsmengen
für solare Strahlungsenergie des Segments
Freiflächen und sonstige bauliche Anlagen festgelegt.
Im Solar Bereich wurden 2023 drei Freiflächen zu je
1.950 MW ausgeschrieben. Für das Jahr 2024 sind
ebenfalls drei Ausschreibungen zu je 2.700 MW pro
Freifläche geplant.
Wettbewerbsumfeld
Die Wettbewerbsintensität in den Ausschreibungen
wird davon abhängen, wie die Wachstumsambitionen und
entsprechende Ausschreibungsvolumina im Jahr 2024 definiert
werden. Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote bei
Windenergieanlagen an Land lagen im Jahr 2023 in der
knappen Bandbreite zwischen 5,88 ct/kWh und dem
zulässigen Höchstwert von 7,35 ct/kWh. Mit 7,31
ct/kWh liegt der durchschnittliche, mengengewichtete
Zuschlagswert im November 2023 nur ganz knapp unter dem
Höchstwert und ist im Gegensatz zum Vorjahr nochmal
gestiegen. Die im Gebotspreisverfahren ermittelten
Zuschlagswerte bei Solaranlagen lagen im Jahr 2023 zwischen
7,37 ct/kWh und dem Höchstwert von 11,25 ct/kWh.
Der eigentliche Wettbewerb findet primär um den
Zugang von geeigneten Potenzialflächen statt.
Vattenfall setzt hierzu sowohl auf regionale
Partnerschaften als auch auf die Eigenakquise von
geeigneten Flächen.
Umweltschutz und Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeit ist ein grundlegender und
vollständig integrierter Bestandteil der
Geschäftstätigkeit und Strategie von Vattenfall.
Die Strategie von Vattenfall spiegelt die UN-Ziele für
nachhaltige Entwicklung wider, von denen sechs Ziele
für das Unternehmen am relevantesten sind und zu denen
Vattenfall den bedeutendsten globalen Beitrag leisten kann.
Vattenfall konzentriert sich in seinen
Geschäftsaktivitäten auf die Reduzierung der
Treibhausgasemissionen, die Erhöhung der
Kreislaufwirtschaft, die Zusammenarbeit mit Lieferanten zur
nachhaltigen Beschaffung von Waren und Dienstleistungen,
den Schutz der Artenvielfalt und die Förderung der
sozialen Nachhaltigkeit.
Offshore-Wind ist eine effiziente und fossilfreie
Energiequelle und in den letzten Jahren haben viele
Regierungen ambitionierte Ziele für eine beschleunigte
Expansion festgelegt. Außerdem steigt die Nachfrage
nach Lebensmitteln mit einer geringen Klimabilanz und hier
können die Meere als Ressource zum Einsatz kommen.
Doch der Platz im Meer ist knapp und die Biodiversität
wird gefährdet. Bei Vattenfall zielen wir darauf ab,
fossilfreien Strom zu produzieren, ohne dabei Umwelt oder
Biodiversität negativ zu beeinflussen. Wir arbeiten in
Richtung energieerzeugende Vermögenswerte, wie
Offshore-Windturbinen, um so einen positiven Beitrag zur
Biodiversität zu leisten. Vattenfall arbeitet seit
2023 neben der Aarhus Universität, der Technischen
Universität Dänemark, der Universität
Kopenhagen, dem Kattegatcenter und der Kerteminde Seafarm
zusammen am Projekt Win@Sea. Das Projekt soll 2026
abgeschlossen sein und neue Erkenntnisse bei der Frage
aufwerfen, wie fossilfreie Offshore-Windenergie und
nachhaltige Lebensmittel erzeugt werden - und das mit einer
gleichzeitigen Verbesserung der Meeresumgebung und der
Biodiversität im selben Meeresgebiet. Finanziert wird
das Projekt teilweise vom Horizon Europe-Projekt: OLAMUR
(OffshoreLow-trophic Aquaculture in Multi-Use scenario
Realisation). Ziel soll es sein, eine
Mehrzweck-Meeresplattform zu entwickeln und zu
demonstrieren, dass diese gleichzeitig für mehrere
Zwecke genutzt werden kann. Sie soll den Klimawandel
eindämmen und nachhaltig die Produktion von
Bioressourcen aus dem Meer anregen. Gleichzeitig soll das
öffentliche Bewusstsein hinsichtlich der Bedeutung und
Komplexität des Meeres dargestellt werden.
Gleichzeitig hat sich Vattenfall bereit erklärt
als Knowledge-Partner im Horizon Europe-Projekt Seamark
mitzuwirken. Bei diesem Projekt soll die
Wertschöpfungskette des Seetangs sowie auf die
Produktentwicklung und -prüfung geachtet werden. Die
Produkte auf Algenbasis sollen in der EU ausgeweitet und
bekannter gemacht werden. Das Projekt ist die ideale
Ergänzung zum Wind@Sea-Projekt.
Gleichzeitig ist Vattenfall im Jahre 2023 dem
KOBINE-Projekt beigetreten, das die Kosten
naturverträglicher Maßnahmen dem Nutzen für
die Natur gegenüberstellt. Vattenfall hat so die
Möglichkeit das gesammelte Wissen über
künstlich angelegte Riffe an Offshore Windparks zu
teilen und von anderen Projekt-Teilnehmern zu lernen. Es
kann nach jetzigem Kenntnisstand sechs bis zehn Jahre
dauern, bis sich eine erwachsene Population einer
bestimmten marinen Art in und auf den Riffen etabliert hat.
Die Daten des Projektes geben erste Hinweise auf die
Biodiversität, die sich entwickeln könnte.
Des Weiteren engagiert sich Vattenfall für einen
nachhaltigen Umgang mit ausgedienten Rotorblättern von
Windkraftanlagen. Dazu gehört seit 2021 ein in der
Unternehmensphilosophie verankerter sofortiger Verzicht auf
die Entsorgung von Rotorblättern auf Mülldeponien
und bis 2030 soll das gesamte Material der
Rotorblätter recycelt werden. Bei dem Umgang mit
Rotorblättern und weiteren Komponenten betrachtet
Vattenfall deren gesamte Lebensdauer und verfolgt das Ziel
einer Kreislaufwirtschaft. Es werden aktiv
Möglichkeiten gesucht und erforscht, Abfälle
bereits im Vorwege zu vermeiden, beispielsweise indem die
Recyclingfähigkeit von Rotorblättern durch ihre
Konstruktion verbessert wird. Durch partnerschaftliche
Zusammenarbeit mit anderen Akteuren innerhalb und
außerhalb der Windindustrie kann Vattenfall in den
kommenden Jahren eine führende Rolle bei der
Entwicklung von Lösungen spielen.
Durch Kooperationen mit den zuständigen
Behörden sowie Partnern in der Industrie versucht VE
Windkraft die Rahmenbedingungen für die Windindustrie
aktiv mitzugestalten, um Wirtschaftlichkeit und
Umweltschutz optimal auszubalancieren. Dies geschieht durch
die frühzeitige Einbindung der beteiligten
Interessenten bei der Erstellung von Errichtungs- und
Betriebskonzepten sowie bei der Entwicklung von
umweltrelevanten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
Im Solarbereich wird vermehrt auf das Konzept des
Agri-PV-Solarparks zurückgegriffen und Maßnahmen
dahingehend geprüft. Hier soll die Nutzung von
Solarenergie mit landwirtschaftlichen Praktiken kombiniert
werden. Dies soll eine besonders effektive
Flächennutzung gewährleisten und so Engpässe
bei der Akquisition bereits knapper Flächen und
Nutzungskonflikte verhindern. Es wird erwartet, dass
dadurch auch die Artenvielfalt verbessert und das Risiko
von Schädlingsbefall verringert wird. Das Projekt
Symbizon ist ein Pilotprojekt, um mehr Informationen
über die Kombination von Solarpark und sogenannten
Streifenanbau zu sammeln.
Lage des Unternehmens
Finanzielle und nichtfinanzielle
Leistungsindikatoren
Der wesentliche finanzielle Leistungsindikator der VE
Windkraft für den handelsrechtlichen Jahresabschluss
ist das Ergebnis nach Steuern.
In der BA Wind werden weitere finanzielle Kennzahlen
wie Operative Aufwendungen (OPEX), EBITDA und EBIT und ROCE
erhoben und über ein sogenanntes Dashboard
ausgewertet, welches die Indikatoren nach
IFRS-Rechnungslegungsstandards für die gesamte
Business Area Wind als Einheit sowie die Technologiesparten
(Business Units) anzeigt. Eine einzelne Auswertung für
die VE Windkraft in Deutschland findet hier nicht statt.
Ebenso werden die wesentlichen nichtfinanziellen
Leistungsindikatoren der Gesellschaft auf Ebene der BA Wind
bzw. der Business Unit erhoben und verfolgt, eine
Auswertung auf Ebene der VE Windkraft findet nicht statt.
Ausgewertet werden hier als Beispiel auf BA Wind Ebene
Umweltbelange und Arbeitnehmerbelange.
Geschäftsverlauf
Das Geschäft der VE Windkraft umfasste auch im
Jahr 2023 im Wesentlichen den operativen Betrieb der
Offshore-Windparks (OWPs) DanTysk und Sandbank in der
Nordsee.
Die Vattenfall Windkraft GmbH hat im November 2023
sämtliche Anteile an der Vattenfall Nordlicht Offshore
Wind Holding GmbH, vormals Alstersee 447. V V GmbH,
(Nordlicht Holding) erworben. Gegenstand des Unternehmens
ist die Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere
das Halten und Verwalten von Beteiligungen.
Anschließend hat VE Windkraft im Zuge einer
Barkapitalerhöhung mit Sachaufgeld sämtliche
Anteile an Vattenfall Nordlicht I Offshore Wind GmbH
(Nordlicht I) und der Vattenfall Nordlicht II Offshore Wind
GmbH (Nordlicht II) auf die Nordlicht Holding
übertragen. Die Beherrschungs- und
Gewinnabführungsverträge der Nordlicht I und
Nordlicht II mit der VE Windkraft wurden mit Ablauf des 31.
Dezember 2023, 24 Uhr aufgehoben.
Der Bereich Onshore profitiert von weiter stark
verbesserten politischen Rahmenbedingungen und der
strategischen Entscheidung Anfang 2022, die personellen
Ressourcen kontinuierlich auszubauen. Der Schwerpunkt der
Arbeit im Jahr 2023 lag auf dem Ausbau der frühen
Projektpipeline. Hier konnte die Pipeline innerhalb von 12
Monaten von 500 MW auf 1200 MW deutlich gestärkt
werden. Der regionale Schwerpunkt liegt weiterhin auf
Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Zusätzlich
wurden jedoch die Aktivitäten insbesondere in
Niedersachsen gestärkt, um eine stabile regionale
Verteilung der Pipeline zu gewährleisten.
Für das Jahr 2024 sind einige Batterie Projekte
in Zusammenarbeit mit dem Onshore Bereich geplant. Sie
sollen als Co-Entwicklungsprojekte (z.B. Batterien &
Elektrolyseure) realisiert werden und das Portfolio der BA
Wind im erneuerbare Energien-Bereich weiter ausbauen.
Aktuell verfolgt die Vattenfall Solar GmbH als
Tochtergesellschaft der VE Windkraft 113 (Vorjahr: 86)
aktive Solar Projekte und 9 (Vorjahr: 14) aktive Batterie
Projekte.
Die Ertragslage der VE Windkraft ist gekennzeichnet
durch operative Tätigkeiten und weiterberechnete
Leistungen für die OWPs Sandbank und DanTysk als auch
durch Ausgaben im Bereich der Projektentwicklung und
Projektakquise. Daneben spiegelt sich die Holdingfunktion
im Beteiligungsergebnis wider, welches hauptsächlich
die Gewinnausschüttungen der DanTysk Sandbank Offshore
Wind GmbH & Co. KG (DTSB) und der Windenergiepark
Westküste GmbH sowie die Ergebnisübernahmen der
Tochtergesellschaften Vattenfall Solar GmbH (VBSB),
Nordlicht I, Nordlicht II und der Vattenfall Innovation
GmbH (VIG) beinhaltet.
Das im Vorjahr prognostizierte niedrigere Ergebnis
deutlich unter dem Niveau von 2022 ist eingetroffen bzw.
mit einem Verlust von 14.611 T€ sogar negativ
ausgefallen. Ursächlich hierfür ist im
Vorjahresvergleich die Vorabausschüttung aus dem
Vorjahresergebnis der DTSB, so dass im Jahr 2023 nur noch
ein Restbetrag von 16.634 T € vereinnahmt wurde. Eine
Vorabausschüttung des Ergebnisanteiles für 2023
der DTSB erfolgte nicht. Im Plan-Ist-Vergleich sind
höhere Aufwendungen für Serviceleistungen,
sonstige Personalaufwendungen und Rechts- und
Beratungskosten auf den Ausbau der BA Wind Projekte
zurückzuführen.
Im Geschäftsjahr 2023 waren für die DTSB
sowohl die energetische Verfügbarkeit (-1,5 Prozent)
als auch die Winderträge (-0,2 m/s) leicht unter dem
Vorjahresniveau. Dies führte zu einem leichten
Rückgang der Produktion (inklusive der erstatteten
Abschaltungen durch Tennet) von circa 7,0 Prozent. Da aber
insbesondere die garantierten Einspeisevergütungen
beim OWP DanTysk zum Teil vollständig wegfielen und
die Marktpreise wesentlich unter den (anormal hohen)
Vorjahrespreisen lagen, sind die Umsätze
zurückgegangen. Dies spricht nicht für eine
ungewöhnlich schlechte Lage im Jahr 2023, sondern
für ein besonders gutes Jahr 2022. Auf der Kostenseite
war das Geschäftsjahr 2023 im Wesentlichen durch die
geplanten Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten
geprägt. Die derzeitige Wirtschaftslage ist
unverändert mit erhöhten Energiekosten (im
Wesentlichen für die Betriebsstoffe der Schiffe in den
Offshore Windparks) und einer Verknappung der
verfügbaren Schiffe zu höheren Kosten schlechter
als noch zu Beginn der Inbetriebnahme, jedoch im Rahmen des
Vorjahresniveaus.
Ertragslage
| T€ |
2023 |
2022 |
Veränderung |
| Umsatzerlöse und
übrige Erträge |
73.328 |
52.610 |
20.718 |
| Operative
Aufwendungen |
-118.598 |
-78.213 |
-40.385 |
| Finanzergebnis |
30.659 |
149.179 |
-118.520 |
| Ergebnis vor
Steuern |
-14.611 |
123.576 |
-138.187 |
Die Steigerung der Umsatzerlöse und übrigen
Erträge ist im Vergleich zum Vorjahr insbesondere
aufgrund erhöhter Verrechnung von Projektleistungen
und Dienstleistungen für andere Konzernunternehmen
zurückzuführen.
Die operativen Aufwendungen setzen sich aus
Material-, Personal- und sonstigen betrieblichen
Aufwendungen sowie Abschreibungen zusammen. Der Anstieg
resultiert hauptsächlich auf einem erhöhten
Projektaufkommen und damit einhergehend einem Anstieg
für internes und externes Personal. Gleichzeitig sind
die Serviceleistungen und die Rechts- und Beratungskosten
stark angestiegen.
Die Verschlechterung des Finanzergebnisses resultiert
hauptsächlich aus der geringeren Ergebnisvereinnahmung
von der DTSB.
Insgesamt erwirtschaftete die VE Windkraft im
Geschäftsjahr 2023 einen Verlust nach Steuern in
Höhe von 14.611 T€ (Vorjahresgewinn von 123.576
T€), der aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrages von der Vattenfall GmbH
ausgeglichen wurde.
Vermögens- und Finanzlage
Aktiva
| T€ |
31.12.
2023 |
31.12.
2022 |
Verände-
rung |
| Anlagevermögen |
470.936 |
401.419 |
69.517 |
| Umlaufvermögen
(einschließlich RAP) |
447.650 |
512.090 |
-64.440 |
|
918.586 |
913.509 |
5.077 |
Passiva
| T€ |
31.12.
2023 |
31.12.
2022 |
Verände-
rung |
| Eigenmittel |
890.906 |
890.906 |
- |
| Langfristige
Fremdmittel |
5.844 |
5.419 |
425 |
| Mittel- und kurzfristige
Fremdmittel |
21.836 |
17.184 |
4.652 |
|
918.586 |
913.509 |
5.077 |
Der Anstieg im Anlagevermögen resultiert
hauptsächlich aus den Veränderungen innerhalb der
Finanzanlagen, im Wesentlichen aufgrund der Einzahlung in
die Kapitalrücklage der Vattenfall Solar GmbH (VBSB)
in Höhe von 63.500 T€ und nachträglichen
Anschaffungskosten für Nordlicht I in Höhe von
5.000 T€. Gegenläufig wirkt die Rückzahlung
der gemeinschaftlichen Rücklage der DTSB (7.650
T€).
Der Rückgang des Umlaufvermögens ist im
Wesentlichen auf geringere Forderungen an verbundene
Unternehmen im Vergleich zum Vorjahr
zurückzuführen.
Die langfristigen Fremdmittel bestehen
ausschließlich aus Verpflichtungen für
Altersversorgungszusagen.
Der Anstieg der mittel- und kurzfristigen Fremdmittel
resultiert aus höheren Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen.
Aufgrund der Integration der Gesellschaft in das
konzernweite Cashpooling haben sich keine unmittelbaren
Auswirkungen der Finanzmarktsituation auf die Finanzierung
der Gesellschaft ergeben.
Kapitalflussrechnung (Kurzfassung)
| T€ |
2023 |
2022 |
Verände-
rung |
| Cashflow aus laufender
Geschäftstätigkeit |
51.877 |
-41.987 |
93.864 |
| Cashflow aus der
Investitionstätigkeit |
-30.215 |
192.991 |
-223.206 |
| Cashflow aus der
Finanzierungstätigkeit |
14.611 |
-123.576 |
138.187 |
| Zahlungswirksame
Veränderungen des Finanzmittelfonds |
36.273 |
27.428 |
8.845 |
| Finanzmittelfonds am
Ende der Periode |
413.725 |
377.452 |
36.273 |
Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit
verringerte sich hauptsächlich aufgrund der
niedrigeren Kapitalrückzahlung der DTSB. Die Zunahme
des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit
resultiert aus der Verlustübernahme durch die
Gesellschafterin Vattenfall GmbH.
Die Gesellschaft konnte im Geschäftsjahr 2023
jederzeit ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen.
Gesamtaussage
Insgesamt wird die wirtschaftliche Lage des
Unternehmens durch die Geschäftsführung als
positiv beurteilt.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Am 31. Dezember 2023 beschäftigte die VE
Windkraft 355 Mitarbeiter. Die Belegschaft erhöhte
sich gegenüber dem Ende des Vorjahres um 34
Mitarbeiter.
Der Zuwachs spiegelt das generelle Wachstum der BA
Wind wider und verteilt sich ungefähr in gleichen
Teilen über die Organisation. Darüber hinaus
wurden weitere Entwicklungsprojekte der Vattenfall-Gruppe
im Ausland unterstützt, die ebenfalls zu einer
Personalerhöhung beitrugen.
Das Thema Arbeitssicherheit hat einen hohen
Stellenwert bei Vattenfall und insbesondere bei VE
Windkraft. Detaillierte Angaben zu Audits, Untersuchungen,
Übungen etc. finden sich im Jahresbericht der
Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Es gab keine schwerwiegenden Vorfälle im
Berichtszeitraum zu vermelden.
Prognosebericht
Für das Jahr 2024 wird ein deutlich besseres
Ergebnis nach Steuern als im Jahr 2023 im mittleren
zweistelligen Millionenbereich erwartet, da dann wieder der
normale Rhythmus für die Ausschüttung des
Vorjahresbilanzgewinnes der DTSB erwartet wird. Im Jahr
2023 wurde nur der Restbetrag des Vorjahresbilanzgewinns
der DTSB vereinnahmt, da es im Jahr 2022 bereits zu einer
Vorabausschüttung gekommen war.
Chancen- und Risikobericht
Nachfolgend werden die Chancen und Risiken der
Vattenfall Europe Windkraft GmbH im Einzelnen
erläutert.
Absatzchancen
Der Vattenfall Konzern möchte innerhalb einer
Generation ein Leben frei von fossilen Brennstoffen
ermöglichen. Ein zentraler Teil dieses Vorhabens liegt
in Ausbau und Integration neuer Kapazitäten zur
erneuerbaren Energiegewinnung. Derzeit stammen 48,3 Prozent
(offizieller Stand 2022) der Erzeugungskapazität vom
Vattenfall Konzern aus erneuerbaren Quellen und die
Windkraft stellt eine wachsende Säule der
Konzernstrategie dar. Die BA Wind wächst schnell und
untersucht, ob sich der CO2-Fußabdruck der
Windturbinen weiter minimieren lässt.
Weiterhin wurde im Jahr 2023 stark an der
Akzeptanzsteigerung von betroffenen Stakeholdern für
erneuerbare Projekte gearbeitet. Die Bemühungen sollen
auch im Jahr 2024 fortgesetzt werden.
Im Geschäftsbereich Onshore wurden im Jahr 2023
die Aktivitäten zum Ausbau von strategischen
Entwicklungspartnerschaften mit verschiedenen etablierten
Projektentwicklern fortgesetzt. Dies soll insbesondere den
Zugang zu Flächen und lokalen Stakeholdern
stärken. Auch für 2024 sind weitere
Aktivitäten in diesem Bereich geplant.
Ertragschancen
Insgesamt hängt das Ergebnis der Gesellschaft
weiterhin in hohem Maße vom Betrieb der Offshore
Windparks DanTysk und Sandbank und den damit verbundenen
wetter- und technisch bedingten Verfügbarkeiten, der
Produktion sowie der Kosten für Wartung und
Instandhaltung ab. Darüber hinaus beeinflusst die
Novellierung des EEG maßgeblich die Chancen und
Risiken der Gesellschaft. Die erfolgreiche Ausübung
der Eintrittsrechte für die Bauflächen N-7.2
(Nordlicht I) und N-6.6 (Nordlicht II) rund 85 Kilometer
nördlich der Insel Borkum bringt in den nächsten
Jahren neue Ertragschancen mit sich. Vorbehaltlich der
finalen Investitionsentscheidung des Unternehmens kann
Nordlicht I ab 2027 und Nordlicht II ab 2028 ans Netz
gehen.
Finanzwirtschaftliche Risiken
Die Finanzierungen und das Cash-Management der VE
Windkraft erfolgen im Wesentlichen über die Vattenfall
GmbH. Aus Marktzinsschwankungen können sich Risiken
ergeben, die jedoch im Rahmen des Finanzmanagements
übergreifend gesteuert werden.
Wir leben in herausfordernden Zeiten. Mit Russlands
Krieg in der Ukraine und dem Nahost-Krieg ist Energie eine
Waffe zur Destabilisierung Europas geworden. Die Strom- und
Gaspreise sind stark gestiegen, die Volatilität auf
dem Markt ist hoch und die Situation schwer vorhersehbar.
Private Haushalte, Unternehmen, Industrien und Staaten
stehen unter Druck. Wir müssen gemeinsam die
kurzfristigen Auswirkungen abmildern und zugleich
langfristige Lösungen finden. Wichtig ist, dass die
jetzt eingesetzten Instrumente die notwendigen
Investitionen in die Energiewende nicht aufs Spiel setzen.
Die einzige langfristige Möglichkeit, die derzeitige
Situation zu überwinden, besteht in der Verringerung
der Abhängigkeit von Erdgas, Öl- und
Kohleimporten und einer schnellen Abkehr von fossilen
Brennstoffen. Wir benötigen daher mehr erneuerbare
Energieerzeugung in einem höheren Tempo als heute. Es
gibt keine schnelle Lösung für die Energiekrise.
Die Bereitstellung neuer Kapazitäten erfolgt nicht
über Nacht. Es ist ein kontinuierlicher Prozess.
Deshalb werden die Preise auch weiterhin hoch und
unbeständig bleiben.
Leistungswirtschaftliche Risiken
Für die VE Windkraft bestehen die im
Projektgeschäft üblichen Umsetzungs- und
Ausfallrisiken. Innerhalb der vergangenen Jahre wurde die
Personalkapazität der VE Windkraft stark ausgebaut.
Die Gesellschaft beschäftigt qualifiziertes Personal,
welches die Chancen erhöht, Einsparungen und
Synergieeffekte zu erzielen, um künftige
Windparkprojekte noch rentabler zu realisieren und zu
betreiben.
Die Diskussion über eine Weiterentwicklung des
regulatorischen Rahmens wird nach der Erwartung von
Vattenfall weiterhin anhalten. Es ist nicht ausgeschlossen,
dass dies auch Auswirkungen auf bereits in Betrieb
befindliche Projekte haben könnte. Diesbezüglich
entstehen die größten anzunehmenden Auswirkungen
im Zusammenhang mit einer mittel- oder langfristigen
Neuauflage nationaler Gewinnabschöpfungen. Zudem ist
ein Neuzuschnitt nationaler Gebotszonen aktuell Teil der
politisch-regulatorischen Diskussionen auf
europäischer und nationaler Ebene. Derzeit erwogene
Anpassungen könnten etwa in Schweden und Deutschland
erhebliche Auswirkungen auf den Betrieb und die
Einkünfte aus bestehenden Anlagen haben.
Technische Risiken
Windenergieanlagen sind während ihrer
Betriebsdauer permanent den Einflüssen ihrer Umwelt
ausgesetzt. So kann etwa starkes Windaufkommen sowohl
große Chance und gleichzeitig ein Risiko für
extreme Belastungen und damit für Schäden
darstellen. Vor allem Offshore Anlagen sind aufgrund der
Kräfte von Wellen und Wind extremen Belastungen
ausgesetzt, die es erfordern, die technischen Anforderungen
ständig zu überdenken und zu verbessern. Für
allgemeine Betriebsrisiken wie z. B. Schäden im Park
sowie Schäden Dritter hat die DTSB Versicherungen
abgeschlossen.
Die VE Windkraft ergreift im Rahmen ihrer
Geschäftsbesorgung für die Projekte DanTysk und
Sandbank Maßnahmen im Hinblick auf ein hohes
Sicherheitsniveau, risikoorientierte Instandhaltung sowie
systematische Schulungen und Qualifizierungen von
Mitarbeitern, um diesen Risiken gegenzusteuern.
Sonstige Risiken
Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und der
Nahost-Krieg erfordern in Teilen eine neue Risikobewertung
infolge der extremen - und bis heute dynamischen -
Entwicklungen auf den Energiemärkten, welche auch bis
auf weiteres andauern dürften. Diese Entwicklungen
haben in erster Linie zu kurzfristigen
politisch-regulatorischen Markteingriffen auf nationaler
Ebene und zur Initiierung einer Reform des
europäischen Strommarkts geführt, die, je nach
Ausgestaltung, auch Risiken für bestehende und
künftige Anlagen der VE Windkraft mit sich bringen
kann. Neben den regulatorischen Risiken haben die
geopolitischen Spannungen im Zusammenhang mit den Kriegen
auch zu erhöhten Sicherheitsrisiken für den
Betrieb bestehender Anlagen geführt. Hinzu kommen
insbesondere höhere Liquiditätsrisiken aufgrund
der massiven Marktverzerrungen.
Gesamtrisikolage
Für die VE Windkraft ergab sich im Jahr 2023
weder durch Einzelrisiken noch durch die aggregierte
Risikoposition eine Bestandsgefährdung. Auch für
das Geschäftsjahr 2024 sind keine derartigen Risiken
erkennbar.
Jahresabschluss
zum 31. Dezember 2023 der Vattenfall Europe Windkraft GmbH,
Hamburg, HRB-Nr. 108603, Amtsgericht Hamburg
Bilanz
AKTIVA
| T€ |
Anhang |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| Anlagevermögen |
(1) |
|
|
| Sachanlagen |
|
9 |
299 |
| Finanzanlagen |
|
470.927 |
401.120 |
|
|
470.936 |
401.419 |
| Umlaufvermögen |
(2) |
|
|
| Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
|
447.640 |
512.076 |
|
|
447.640 |
512.076 |
|
Rechnungsabgrenzungsposten |
|
10 |
14 |
|
|
918.586 |
913.509 |
PASSIVA
| T€ |
Anhang |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| Eigenkapital |
(3) |
|
|
| Gezeichnetes
Kapital |
|
850 |
850 |
|
Kapitalrücklage |
|
890.029 |
890.029 |
| Andere
Gewinnrücklagen |
|
27 |
27 |
|
|
890.906 |
890.906 |
| Rückstellungen |
(4) |
10.696 |
9.887 |
| Verbindlichkeiten |
(5) |
16.984 |
12.716 |
|
|
918.586 |
913.509 |
Gewinn- und Verlustrechnung
| T€ |
Anhang |
2023 |
2022 |
| Umsatzerlöse |
(6) |
72.073 |
49.418 |
| Andere aktivierte
Eigenleistungen |
|
0 |
2 |
| Sonstige betriebliche
Erträge |
(7) |
1.255 |
3.190 |
| Materialaufwand |
(8) |
-11.107 |
-7.043 |
| Personalaufwand |
(9) |
-38.183 |
-33.649 |
| Abschreibungen |
(10) |
-3 |
-6 |
| Sonstige betriebliche
Aufwendungen |
(11) |
-69.305 |
-37.515 |
|
Beteiligungsergebnis |
(12) |
18.684 |
147.818 |
| Zinsergebnis |
(13) |
11.975 |
1.361 |
| Ergebnis nach
Steuern |
|
-14.611 |
123.576 |
| Sonstige Steuern |
|
0 |
0 |
| Aufwendungen aus
Gewinnabführung |
|
14.611 |
-123.576 |
| Jahresergebnis |
|
- |
- |
Kapitalflussrechnung
| T€ |
|
2023 |
2022 |
|
Jahresergebnis vor
Ergebnisabführung |
-14.611 |
123.576 |
| +/- |
Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände
des Anlage-
vermögens |
-8.836 |
-6.461 |
| +/- |
Zunahme/Abnahme der
Rückstellungen |
813 |
1.753 |
| +/- |
Sonstige
zahlungsunwirksame Aufwendungen abzüglich
entsprechender Erträge |
286 |
0 |
| -/+ |
Zunahme/Abnahme der
Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen
sowie anderer Aktiva, die nicht der
Investitions- oder der Finanzierungstätigkeit
zuzuordnen sind |
100.713 |
-114.729 |
| +/- |
Zunahme/Abnahme der
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der
Investitions-
oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen
sind |
4.268 |
4.585 |
| +/- |
Verlust/Gewinn aus dem
Abgang von Gegenständen des
Anlagevermögens |
0 |
14 |
| +/- |
Zinsaufwendungen/Zinserträge |
-12.072 |
-1.445 |
| - |
Sonstige
Beteiligungserträge |
-18.684 |
-49.280 |
| = |
Cashflow aus der
laufenden Geschäftstätigkeit |
51.877 |
-41.987 |
| - |
Auszahlungen für
Investitionen in das Sachanlagevermögen |
0 |
-154 |
| + |
Einzahlungen aus
Abgängen von Gegenständen des
Finanzanlagevermögens |
7.650 |
175.440 |
| - |
Auszahlungen für
Investitionen in das Finanzanlagevermögen |
-68.616 |
-33.000 |
| + |
Erhaltene Zinsen |
12.072 |
1.445 |
| + |
Erhaltene
Dividenden |
18.684 |
49.280 |
| - |
Auszahlungen für
den Erwerb oder die Herstellung von
Deckungsvermögen |
-5 |
-20 |
| = |
Cashflow aus der
Investitionstätigkeit |
-30.215 |
192.991 |
| +/- |
Verlustübernahme
durch Anteilseigner/Gewinnabführung an
Anteilseigner |
14.611 |
-123.576 |
| - |
Gezahlte Zinsen |
0 |
0 |
| = |
Cashflow aus der
Finanzierungstätigkeit |
14.611 |
-123.576 |
|
Zahlungswirksame
Veränderungen des Finanzmittelfonds |
36.273 |
27.428 |
|
Finanzmittelfonds am
Anfang der Periode |
377.452 |
350.024 |
| = |
Finanzmittelfonds am
Ende der Periode |
413.725 |
377.452 |
Anhang
Allgemeine Vorbemerkungen
Der Jahresabschluss der Vattenfall Europe Windkraft
GmbH (VE Windkraft) wurde nach den handelsrechtlichen
Rechnungslegungsvorschriften für große
Kapitalgesellschaften und den ergänzenden Vorschriften
des GmbH-Gesetzes sowie unter Beachtung des
Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt. Die
Gesellschaft führt Tätigkeiten außerhalb
des Elektrizitäts- und Gassektors im Sinne § 6b
Abs. 3 EnWG aus. Alle Werte sind in Tausend Euro
ausgewiesen. Im Bericht dargestellte Beträge in
Höhe von 0,0 T€ stellen Rundungen und ein "-"
eine Fehlanzeige dar.
Zur übersichtlicheren Darstellung sind in der
Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung Posten
zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen und
erläutert. Aus dem gleichen Grund werden die Angaben
zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und
Davon-Vermerke ebenfalls an dieser Stelle gemacht. Die
Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
VE Windkraft wird in den Konzernabschluss der
Vattenfall AB mit Sitz in Stockholm/Schweden einbezogen.
Vattenfall AB stellt den Konzernabschluss für den
größten und den kleinsten Kreis von Unternehmen
auf. Dieser wird nach den Vorschriften der von der
EU-Kommission übernommenen IAS/IFRS erstellt und im
Bundesanzeiger offengelegt. Des Weiteren ist er beim
Bolagsverket in Sundsvall erhältlich. Dort ist die
Gesellschaft in das Register unter der Nummer 556036-2138
eingetragen.
Nach § 291 HGB ist die VE Windkraft damit von
der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und
eines Konzernlageberichts befreit.
Zwischen der Vattenfall GmbH und der VE Windkraft
besteht ein Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag.
Die VE Windkraft ist in den körperschaft-,
gewerbe- und umsatzsteuerlichen Organkreis der Vattenfall
GmbH einbezogen.
Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend. Der Jahresabschluss
wurde unter der Prämisse der
Unternehmensfortführung aufgestellt.
AKTIVA
Anlagevermögen
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um Abschreibungen bewertet.
Die Herstellungskosten der selbst erstellten Anlagen
umfassen neben den direkt zurechenbaren Einzelkosten in
angemessenem Umfang anteilige Gemeinkosten.
Verwaltungsgemeinkosten und Fremdkapitalzinsen sind nicht
einbezogen. Geleistete Anzahlungen sind zum Nennwert
angesetzt.
Für ab dem 1. Januar 2008 angeschaffte oder
hergestellte Sachanlagen wird die lineare
Abschreibungsmethode angewandt.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der
voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Diese
betragen im Wesentlichen bei den Sachanlagen 1 bis 13
Jahre.
Außerplanmäßige Abschreibungen
werden vorgenommen, wenn bei dauerhafter Wertminderung der
Ansatz mit einem niedrigeren beizulegenden Wert
erforderlich ist. Sofern die Gründe für die
außerplanmäßigen Abschreibungen entfallen
sind, erfolgt eine Wertaufholung bis maximal zu den
fortgeführten Anschaffungskosten des
Vermögensgegenstands.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit
Anschaffungskosten bis 250,00 € werden im Zugangsjahr
aufwandswirksam erfasst. Bei Anschaffungskosten über
250,00 € und bis zu 1.000,00 € erfolgt die
Aktivierung als jahresbezogener Sammelposten. Diese werden
über einen Zeitraum von fünf Jahren linear
abgeschrieben.
Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten oder dem
niedrigeren beizulegenden Wert unter Beachtung des
Wertaufholungsgebots bilanziert.
Außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund
vorübergehender Wertminderung werden nicht
vorgenommen.
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert oder
mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Allen
erkennbaren Einzelrisiken und dem allgemeinen Kreditrisiko
wird durch angemessene Wertabschläge Rechnung
getragen.
Rechnungsabgrenzungsposten
Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der
Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen,
die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen.
PASSIVA
Rückstellungen
Die Rückstellungen tragen allen erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in
notwendigem Umfang Rechnung.
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen werden
versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung
biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln Heubeck
2018 G) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt.
Zukünftig erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen
werden bei der Ermittlung der Verpflichtungen
berücksichtigt.
Versicherungsmathematische
Prämissen
| Angaben sind in % |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| Abzinsungsfaktor
für Pensionsverpflichtungen |
1,83 |
1,78 |
Abzinsungfaktor für
die Pensionsverpflichtungen vergleichbare
und andere langfristige
Rückstellungen |
1,75 |
1,44 |
| Abzinsungsfaktor
für Verpflichtungen aus
Altersteilzeitregelungen |
1,08 |
0,59 |
| Langfristige
Gehaltssteigerungsrate |
2,50 |
2,50 |
| Langfristige
Rentensteigerungsrate |
0,00 bis 2,50 |
0,00 bis 2,50 |
| Fluktuationsrate |
0,00 bis 10,40 |
0,00 bis 10,40 |
| Inflationsrate |
2,25 |
2,25 |
| Dynamik der
Beitragsbemessungsgrenze |
3,50 |
3,50 |
Für die Abzinsung werden auf den 31. Dezember
2023 hochgerechnete Zinssätze angewandt. Basis
für die Hochrechnung sind die von der Deutschen
Bundesbank ermittelten und am 30. November 2023
veröffentlichten durchschnittlichen
Marktzinssätze. Bei Pensionsrückstellungen sind
zur Durchschnittszinsermittlung die vergangenen zehn
Geschäftsjahre, bei den anderen Rückstellungen
die vergangenen sieben Geschäftsjahre einzubeziehen.
Für langfristige Pensionsrückstellungen wird eine
Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen.
Soweit Pensionsverpflichtungen mit einem Aktivwert
einer Versicherung rückgedeckt sind, werden diese mit
den jeweiligen Rückstellungen saldiert.
Kongruent rückgedeckte Altersversorgungszusagen,
deren Höhe sich somit ausschließlich nach dem
beizulegenden Zeitwert eines
Rückdeckungsversicherungsanspruchs bestimmt, sind mit
diesem bewertet, soweit er den garantierten Mindestbetrag
(diskontierter Erfüllungsbetrag der Garantieleistung)
übersteigt. Der beizulegende Zeitwert eines
Rückdeckungsversicherungsanspruchs besteht aus dem
sogenannten geschäftsplanmäßigen
Deckungskapital des Versicherungsnehmers zuzüglich
eines etwa vorhandenen Guthabens aus
Beitragsrückerstattungen (sogenannte
Überschussbeteiligung).
Der Zinsanteil aus der Zuführung zu den
Pensions- und sonstigen Rückstellungen wird im
Zinsergebnis erfasst. Das Ergebnis aus Zinssatzanpassungen
wird mit den anderen Zuführungsbeträgen zur
Rückstellung im zugehörigen Aufwandsposten
verrechnet. Im Falle eines sich daraus ergebenden Ertrags
wird dieser innerhalb der sonstigen betrieblichen
Erträge ausgewiesen.
Die anderen sonstigen Rückstellungen werden mit
dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Zukünftige
Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt,
sofern ausreichende objektive Hinweise für deren
Eintritt vorliegen. Dabei werden Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst. Die zum 30. November 2023 veröffentlichten
Daten wurden dafür auf den 31. Dezember 2023
hochgerechnet. Die anzuwendenden Zinssätze werden von
der Deutschen Bundesbank regelmäßig
veröffentlicht.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Latente Steuern
Die VE Windkraft ist in den ertragsteuerlichen
Organkreis der Vattenfall GmbH einbezogen. Latente Steuern
auf temporäre oder quasi-permanente Differenzen
zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von
Vermögensgegenständen, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen
Wertansätzen werden unter Berücksichtigung
steuerlicher Verlustvorträge auf Ebene des
Organträgers ermittelt und bei Passivüberhang -
nach Saldierung - auch dort bilanziert.
WÄHRUNGSUMRECHNUNG
Geschäftsvorfälle in fremder Währung
werden mit dem Kurs zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung
bewertet. Am Bilanzstichtag erfolgt für
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten eine
Umrechnung mit dem Devisenkassamittelkurs. Das
Niederstwertprinzip für Forderungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr und das
Höchstwertprinzip für Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden im Wertansatz
beachtet.
Mindeststeuer
Zum 31. Dezember 2023 wurden die BEPS Pillar Two
Regelungen (MinBestRL-UmsG) bereits in deutsches Recht
überführt (MinStG). Das Unternehmen fällt in
den Anwendungsbereich dieser Regelungen.
Der Vattenfall-Konzern hat im Vorfeld des
Abschlussstichtags eine erste indikative Analyse
durchgeführt, um die grundsätzliche Betroffenheit
und die Jurisdiktionen zu ermitteln, aus denen das
Unternehmen möglichen Auswirkungen im Zusammenhang mit
einer Pillar Two Top-Up Tax (Steuererhöhungsbetrag)
ausgesetzt ist. Dabei wurde zunächst geprüft, ob
die CbCR-Safe-Harbour Regelungen einschlägig sind, was
für die Jurisdiktion, in der die VE Windkraft GmbH
ansässig ist, insoweit zutrifft.
Der hiernach vereinfacht berechnete effektive
Steuersatz für die Konzernunternehmen der sogenannten
Mindeststeuergruppe innerhalb des deutschen
Steuerhoheitsgebiets übersteigt den
Übergangssteuersatz von 15%, weshalb sich ein
möglicher Steuererhöhungsbetrag voraussichtlich
auf Null reduziert.
Erläuterungen zur Bilanz
(1) Anlagevermögen
Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten
Anlageposten im Berichtsjahr 2023 ist in der Entwicklung
des Anlagevermögens, beigefügt als Anlage,
dargestellt.
Anteilsbesitz
Der Anteilsbesitz der VE Windkraft setzt sich am
Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
|
Beteiligungs-
anteil |
Eigenkapital
31.12.2023 |
Ergebnis
2023 |
|
% |
T€ |
T€ |
| Verbundene
Unternehmen |
|
|
|
DanTysk Sandbank
Offshore Wind GmbH & Co. KG,
Hamburg (DTSB) |
51,00 |
772.552 |
112.234 |
DanTysk Sandbank
Offshore Wind Verwaltungs
GmbH, Hamburg |
51,00 |
34 |
1 |
Vattenfall Nordlicht
Offshore Wind Holding GmbH,
Hamburg |
100,00 |
25.572 |
- |
Vattenfall Windkraft
Verwaltungs GmbH,
Hamburg |
100,00 |
30 |
1 |
Vattenfall Solar GmbH,
Hamburg |
100,00 |
102.836 |
-
1) |
Vattenfall Innovation
GmbH,
Hamburg |
100,00 |
2.399 |
-
1) |
| Beteiligungen |
|
|
|
DOTI Deutsche
Offshore-Testfeld- und Infrastruktur-
GmbH & Co. KG, Oldenburg |
26,25 |
60.143
2) |
30.830
2) |
| DOTI Management GmbH,
Oldenburg |
26,25 |
115
2) |
-5
2) |
WINDENERGIEPARK
WESTKÜSTE GmbH,
Kaiser-Wilhelm-Koog |
20,00 |
4.828
2) |
1.308
2) |
Vattenfall wiwi consult
Erneuerbare Energie Südwest
GmbH, Hamburg |
50,00 |
25 |
- |
1) Ergebnisabführungsvertrag,
2) Ergebnis und Eigenkapital 2022
(2) Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
| T€ |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen |
1.072 |
- |
| Forderungen gegen
verbundene Unternehmen |
441.466 |
508.957 |
| Sonstige
Vermögensgegenstände |
5.102 |
3.119 |
|
447.640 |
512.076 |
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen
betreffen, nach Aufrechnung mit den Verbindlichkeiten,
Lieferungen und Leistungen in Höhe von 28.813 T€
(Vorjahr: 131.505 T€). Darüber hinaus bestehen
Forderungen gegen die Gesellschafterin Vattenfall GmbH aus
verzinslichen kurzfristigen Geldanlagen in Höhe von
413.725 T€ (Vorjahr: 377.452 T€).
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
Anteile an der EEG Invest Windpark Hommerdingen GmbH &
Co. KG in Höhe 3.609 T€, Anteile an der E&V
Windfeld Birkhorst GmbH in Höhe von 153 T€ sowie
Anteile an der Vattenfall Wind Heuchelheim GmbH in
Höhe von 25 T€ enthalten.
Außer diesen Anteilen sind alle Forderungen
sowie sonstige Vermögensgegenstände wie im
Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.
(3) Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital wird zu 100 % von der
Vattenfall GmbH gehalten.
(4) Rückstellungen
| T€ |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| Rückstellungen
für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen |
5.844 |
5.419 |
| Sonstige
Rückstellungen |
4.852 |
4.468 |
|
10.696 |
9.887 |
Die Pensionsrückstellungen decken die
Versorgungsverpflichtungen gegenüber ehemaligen und
noch tätigen Mitarbeitern ab.
Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind teilweise
durch Vermögensgegenstände gesichert. Die
angelegten Vermögensgegenstände dienen
ausschließlich der Erfüllung der
Pensionsverpflichtungen und sind dem Zugriff übriger
Gläubiger entzogen. Sie werden nach § 246 Absatz
2 Satz 2 HGB mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen
verrechnet. Es handelt sich um Aktivwerte bei
Rückdeckungsversicherungen.
Die Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr wurden mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren
abgezinst. Bei einem Ansatz dieser Rückstellungen
unter Anwendung einer Abzinsung mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Jahren ergäbe
sich eine um 143 T€ höhere Rückstellung.
| T€ |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| Erfüllungsbetrag
der Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen |
6.132 |
5.700 |
| Beizulegender Zeitwert
der Vermögensgegenstände |
-288 |
-281 |
| Nettowert der Pensionen
und ähnlichen Verpflichtungen
(Rückstellung) |
5.844 |
5.419 |
Der beizulegende Zeitwert der
Vermögensgegenstände entspricht den
fortgeführten Anschaffungskosten der
Rückdeckungsversicherungen.
Die sonstigen Rückstellungen enthalten im
Wesentlichen personalbezogene Rückstellungen und
Rückstellungen für antizipative Posten.
(5) Verbindlichkeiten
| T€ |
31.12.
2023 |
davon
Rest-
laufzeit
≤ 1 Jahr |
davon
Rest-
laufzeit
> 1 Jahr |
31.12.
2022 |
davon
Rest-
laufzeit
≤ 1 Jahr |
davon
Rest-
laufzeit
> 1 Jahr |
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen
und Leistungen |
1.791 |
1.791 |
- |
1.461 |
1.461 |
- |
Verbindlichkeiten
gegenüber
verbundenen Unternehmen |
14.567 |
14.567 |
- |
10.602 |
10.602 |
- |
| Sonstige
Verbindlichkeiten |
626 |
626 |
- |
653 |
653 |
- |
| davon aus Steuern |
(658) |
(658) |
(-) |
(591) |
(591) |
(-) |
davon im Rahmen der
sozialen Sicherheit |
(6) |
(6) |
(-) |
(76) |
(76) |
(-) |
|
16.984 |
16.984 |
(-) |
12.716 |
12.716 |
(-) |
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen beinhalten nach Aufrechnung mit den Forderungen
14.567 T€ (Vorjahr: 10.602 T€) Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen.
Keine der Verbindlichkeiten ist durch Pfandrechte
oder ähnliche Rechte gesichert.
Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
(6) Umsatzerlöse
| T€ |
2023 |
2022 |
|
Betriebsführungsentgelte, Projektleistungen und
Dienstleistungen für andere
Konzernunternehmen |
72.073 |
49.123 |
| Übrige |
- |
295 |
|
72.073 |
49.418 |
Die Umsatzerlöse wurden in Höhe von 38.912
T€ in Deutschland und in Höhe von 33.161 T€
im Ausland (England, Dänemark, Niederlande und
Schweden) erzielt.
(7) Sonstige betriebliche
Erträge
| T€ |
2023 |
2022 |
| Erträge aus
Weiterberechnung von Fremdrechnungen |
807 |
1.732 |
| Erträge aus der
Auflösung von Rückstellungen |
238 |
38 |
| Erträge aus der
Umrechnung von Vermögensgegenständen und
Verbindlichkeiten in Fremdwährung |
33 |
70 |
| Übrige
Erträge |
177 |
1.350 |
|
1.255 |
3.190 |
(8) Materialaufwand
| T€ |
2023 |
2022 |
Aufwendungen für
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
und für bezogene Waren |
11 |
36 |
| Aufwendungen für
bezogene Leistungen |
11.096 |
7.007 |
|
11.107 |
7.043 |
(9) Personalaufwand
| T€ |
2023 |
2022 |
| Löhne und
Gehälter |
31.391 |
27.956 |
| Soziale Abgaben |
4.999 |
4.374 |
| Aufwendungen |
|
|
| für
Altersversorgung |
703 |
1.295 |
| für
Unterstützung |
1.090 |
24 |
|
38.183 |
33.649 |
Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt (ohne
Auszubildende)
|
2023 |
2022 |
| Angestellte |
337 |
304 |
|
337 |
304 |
(10) Abschreibungen
Die Abschreibungen auf Sachanlagen sind im Einzelnen
aus der Entwicklung des Anlagevermögens zu entnehmen.
(11) Sonstige betriebliche
Aufwendungen
| T€ |
2023 |
2022 |
| Serviceleistungen |
31.421 |
22.908 |
| Sonstige
Personalaufwendungen |
18.928 |
4.823 |
| Rechts- und
Beratungskosten |
8.506 |
4.764 |
| Aufwand für
weiterzuberechnende Fremdrechnungen |
7.125 |
432 |
| Reisekosten |
1.870 |
1.358 |
| Mieten und Pachten |
93 |
2.268 |
| Versicherungen |
48 |
65 |
| Verluste aus
Abgängen von Anlagevermögen |
0 |
15 |
| Übrige
Aufwendungen |
1.314 |
882 |
|
69.305 |
37.515 |
In den übrigen Aufwendungen sind 47 T€
(Vorjahr: 53 T€) aus der Umrechnung von
Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten in
Fremdwährung enthalten.
Honorare des Abschlussprüfers
Für Tätigkeiten des Abschlussprüfers
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurden im
Geschäftsjahr 45 T€ (Vorjahr: 45 T€)
berechnet. Die Honorare entfallen mit 45 T€ auf
Abschlussprüfungsleistungen.
(12) Beteiligungsergebnis
| T€ |
2023 |
2022 |
| Erträge aus
Beteiligungen an verbundenen Unternehmen |
16.634 |
151.187 |
| Erträge aus
sonstigen Beteiligungen |
40 |
93 |
| Erträge aus
Gewinnabführung verbundene Unternehmen |
109 |
- |
| Zuschreibungen auf
Finanzanlagen |
10.500 |
6.467 |
| Aufwendungen aus
Verlustübernahme von verbundenen
Unternehmen |
-6.939 |
-9.929 |
| Abschreibungen auf
Finanzanlagen |
-1.660 |
- |
|
18.684 |
147.818 |
Die Erträge aus Beteiligungen an verbundenen
Unternehmen resultieren aus der Ausschüttung aus dem
Jahresüberschuss 2022 der DTSB. Die Erträge aus
sonstigen Beteiligungen betreffen die Ausschüttung des
Jahresüberschusses 2022 der Windenergiepark
Westküste GmbH. Die Erträge aus
Gewinnabführung betreffen die Tochtergesellschaft
Vattenfall Innovation GmbH. Die Aufwendungen aus
Verlustübernahme betreffen die Tochtergesellschaften
Vattenfall Solar GmbH, Vattenfall Nordlicht I Offshore Wind
GmbH (Nordlicht I) und Vattenfall Nordlicht II Offshore
Wind GmbH (Nordlicht II). Die Zuschreibung auf
Finanzanlagen betrifft die Beteiligung an der Nordlicht I.
Die außerplanmäßigen Abschreibungen auf
Finanzlagen betreffen die Beteiligung an der DOTI KG.
(13) Zinsergebnis
| T€ |
2023 |
2022 |
| Sonstige Zinsen und
ähnliche Erträge |
12.072 |
1.445 |
| davon aus verbundenen
Unternehmen |
12.072 |
1.445 |
| Zinsen und ähnliche
Aufwendungen |
-97 |
-84 |
| davon an verbundene
Unternehmen |
(-) |
(-) |
|
11.975 |
1.361 |
Der Zinsanteil aus der Zuführung zu den
Pensionsrückstellungen wird unter den "Zinsen und
ähnlichen Aufwendungen" ausgewiesen. Es handelt es
sich um den Nettoaufwand nach Verrechnung mit Erträgen
aus den Aktivwerten. Im Geschäftsjahr wurden
Aufwendungen aus der Aufzinsung der
Pensionsrückstellungen in Höhe von 99 T€
(Vorjahr: 86 T€) mit Erträgen aus den
zugehörigen Aktivwerten in Höhe von 2 T€
(Vorjahr: 2 T€) verrechnet.
Erläuterungen zur
Kapitalflussrechnung
In der Kapitalflussrechnung sind die
Zahlungsströme in Anlehnung an die Empfehlungen des
DRS 21 des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee
e.V. nach Geschäfts-, Investitions- und
Finanzierungstätigkeit aufgeteilt. Abweichend zum DRS
21 werden Cashpool-Forderungen in den Finanzmittelfonds
einbezogen.
Der Finanzmittelfonds am Ende der Periode setzt sich
aus verzinslichen kurzfristigen Cashpool-Forderungen gegen
die Vattenfall GmbH in Höhe von 413.725 T€
zusammen.
Sonstige Angaben
Außerbilanzielle Geschäfte
und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Am 31. Dezember 2023 bestand ein Bestellobligo
für Investitionen und Instandhaltungsmaßnahmen
in Höhe von 28.301 T€.
Zwischen der VE Windkraft und der Vattenfall Solar
GmbH und der Vattenfall Innovation GmbH bestehen
Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsverträge.
Diese Verträge verpflichten die Vattenfall Europe
Windkraft GmbH jeden während der Vertragslaufzeit
entstandenen Jahresfehlbetrag nach Maßgabe des §
302 AktG auszugleichen.
Haftungsverhältnisse
Für bestimmte bestehende Pensionsverpflichtungen
wurde teilweise auch die Gestaltung über
Unterstützungs- und Pensionskassen, darunter die
Pensionskasse der Bewag, gewählt. Sofern
zukünftig das Vermögen der Pensionskasse der
Bewag nicht ausreicht, die übernommenen
Verpflichtungen zu erfüllen, gilt die
Subsidiärhaftung durch die Gesellschaft. Die
Gesellschaft macht vom Passivierungswahlrecht nach Art. 28
Abs. 1 EGHGB Gebrauch und verzichtet auf die Bilanzierung
der mittelbaren Pensionsverpflichtungen. Nach den durch die
Pensionskasse der Bewag übermittelten Angaben werden
die für sämtliche Trägerunternehmen
insgesamt gebildeten Deckungsrückstellungen durch die
Zeitwerte des Anlagevermögens überdeckt. Die
Gesellschaft hat dabei für die Untersuchung eines
Fehlbetrages unterstellt, dass Deckungsrückstellungen
und Vermögen der Pensionskasse einer Gleichgewichtung
unterliegen, da detaillierte Angaben nach
Trägerunternehmen nicht vorliegen.
Geschäfte größeren
Umfangs nach § 6b Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz
(EnWG)
Geschäfte größeren Umfangs mit
verbundenen oder assoziierten Unternehmen, die Einfluss auf
die Höhe der Entgelte von regulierten Bereiche haben
können, bestehen nicht.
Angaben zu den Organen der
Gesellschaft
Von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB wurde
Gebrauch gemacht.
Mitglieder der
Geschäftsführung
Robert Zurawski (Vice President Business Control)
Dr. Samira Barakat (Vice President Business
Innovation & Strategy)
Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach dem
Abschlussstichtag nicht eingetreten.
Hamburg, 20. Februar
2024
Vattenfall
Europe Windkraft GmbH
Geschäftsführung
Dr.
Samira Barakat
Robert
Zurawski
Entwicklung des Anlagevermögens
| T€ |
Anschaffungs- und Herstellungskosten |
|
01.01.2023 |
Zu-
gänge |
Umbu-
chungen |
Abgänge |
31.12.2023 |
1. Andere Anlagen,
Betriebs-
und Geschäftsausstattung |
50 |
- |
- |
9 |
41 |
2. Geleistete
Anzahlungen und
Anlagen im Bau |
286 |
- |
- |
286 |
- |
| I. Sachanlagen |
336 |
- |
- |
295 |
41 |
| 1. Anteile an
verbundenen Unternehmen |
409.696 |
94.125 |
- |
33.171 |
470.650 |
| 2. Beteiligungen |
32.337 |
13 |
|
|
32.350 |
| II. Finanzanlagen |
442.033 |
94.138 |
- |
33.171 |
503.000 |
| Anlagevermögen |
442.369 |
94.138 |
- |
33.466 |
503.041 |
| T€ |
Abschreibungen |
|
01.01.2023 |
Zu-
gänge |
Zu-
schrei-
bungen |
Abgänge |
31.12.2023 |
1. Andere Anlagen,
Betriebs-
und Geschäftsausstattung |
37 |
4 |
- |
9 |
32 |
2. Geleistete
Anzahlungen und
Anlagen im Bau |
- |
- |
- |
- |
- |
| I. Sachanlagen |
37 |
4 |
- |
9 |
32 |
| 1. Anteile an
verbundenen Unternehmen |
10.500 |
- |
10.500 |
- |
0 |
| 2. Beteiligungen |
30.413 |
1.660 |
- |
- |
32.073 |
| II. Finanzanlagen |
40.913 |
1.660 |
10.500 |
- |
32.073 |
| Anlagevermögen |
40.950 |
1.664 |
10.500 |
9 |
32.105 |
| T€ |
Buchwerte |
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
1. Andere Anlagen,
Betriebs-
und Geschäftsausstattung |
9 |
13 |
2. Geleistete
Anzahlungen und
Anlagen im Bau |
- |
286 |
| I. Sachanlagen |
9 |
299 |
1. Anteile an
verbundenen Un-
ternehmen |
470.650 |
399.196 |
| 2. Beteiligungen |
277 |
1.924 |
| II. Finanzanlagen |
470.927 |
401.120 |
| Anlagevermögen |
470.936 |
401.419 |
BESTÄTIGUNGSVERMERK
DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die Vattenfall Europe Windkraft
GmbH, Hamburg
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES
JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Vattenfall Europe
Windkraft GmbH, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31.
Dezember 2023, der Gewinn- und Verlustrechnung und der
Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang,
einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus
haben wir den Lagebericht der Vattenfall Europe Windkraft
GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum
31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte
Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und
vermittelt unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum
31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für
das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31.
Dezember 2023 und
|
| ― |
vermittelt der beigefügte
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen
steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem
Jahresabschluss, entspricht den deutschen
gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
dar.
|
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die
Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317
HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen
ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen
unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und
haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen
Vertreter für den Jahresabschluss und den
Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen
wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und
Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet
haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in
Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um
ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im
Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen
wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen
im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und
führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf
diese Risiken durch sowie erlangen
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher
als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt
werden, da dolose Handlungen kollusives
Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende
Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen
interner Kontrollen beinhalten können.
|
| ― |
gewinnen wir ein
Verständnis von dem für die Prüfung
des Jahresabschlusses relevanten internen
Kontrollsystem und den für die Prüfung des
Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu
planen, die unter den gegebenen Umständen
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein
Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme
der Gesellschaft abzugeben.
|
| ― |
beurteilen wir die
Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die
Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten geschätzten Werte und damit
zusammenhängenden Angaben.
|
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen
über die Angemessenheit des von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
sowie, auf der Grundlage der erlangten
Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung
der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine
wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir
verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die
dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen
unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis
zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse
oder Gegebenheiten können jedoch dazu
führen, dass die Gesellschaft ihre
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen
kann.
|
| ― |
beurteilen wir Darstellung,
Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt
einschließlich der Angaben sowie ob der
Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung
der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft vermittelt.
|
| ― |
beurteilen wir den Einklang des
Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild
von der Lage der Gesellschaft.
|
| ― |
führen wir
Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen
Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben
im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender
geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir
dabei insbesondere die den zukunftsorientierten
Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde
gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die
sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten
Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges
Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten
Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen
geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches
unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse
wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben
abweichen.
|
Wir erörtern mit den für die
Überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie
bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im
internen Kontrollsystem, die wir während unserer
Prüfung feststellen.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE
RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
Vermerküber die Prüfung der
Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b
Abs. 3 EnWG
Prüfungsurteil
Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre
Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur
Führung getrennter Konten für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
eingehalten hat.
Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach
§ 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung
getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen
eingehalten.
Grundlage für das
Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der
Pflichten zur Führung getrennter Konten in
Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter
Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach
§ 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.
(07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach
diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten
nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir
sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des
IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das
Qualitätsmanagement in der
Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir
sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur
Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b
Abs. 3 EnWG zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen
Vertreter für die Einhaltung der
Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3
Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie
als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur
Führung getrennter Konten einzuhalten.
Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung der Einhaltung der
Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter
ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5
EnWG zur Führung getrennter Konten in allen
wesentlichen Belangen eingehalten haben.
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in
den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser
Prüfungsurteil zur Einhaltung der
Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG
beinhaltet.
Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach
§ 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung
getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung
der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3
Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar
erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet
wurde.
Berlin, den 1. März
2024
PricewaterhouseCoopers
GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Stefanie
Bartel
Wirtschaftsprüferin
ppa.
Rene Strobach
Wirtschaftsprüfer
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am
10. Juni 2024 festgestellt.
|