Vattenfall Europe Windkraft GmbH

Amerigo-Vespucci-Platz, 20457 Hamburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 108603
Vorher
Vattenfall Europe BIM Vermögensverwaltungs-GmbH
Eingetragen
14.9.1995
Branche
Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur VerteilungElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern ohne VerteilungHerstellung von Turbinen
Gegenstand
die Planung, die Errichtung, der Erwerb und der Betrieb von Windkraft- und anderen regenerativen Energieerzeugungsanlagen sowie die Erzeugung und die Vermarktung elektrischer Energie.

Finanzübersicht

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Karin Kruse
seit 2.12.2025
Prokura
Catrin Fee Jung
seit 21.8.2025
Geschäftsführer
Tamara Ivonne Hermeier
seit 30.11.2023
Prokura
Philipp Danny Heucke
seit 23.8.2023
Prokura
Michael Lorenzen
seit 23.8.2023
Prokura
Anne Mette Traberg
seit 5.8.2022
Prokura
Samira Dr. Barakat
seit 5.8.2022
Geschäftsführer
Robert Zurawski
seit 20.10.2015
Geschäftsführer
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Vattenfall ABSWE
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
850.000 €
100.00%

Beteiligungen

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Vattenfall Europe Windkraft GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht

Grundlagen des Unternehmens

Geschäft und organisatorische Struktur


Die Unternehmen des deutschen Teilkonzerns von Vattenfall sind auf verschiedenen Stufen der energiewirtschaftlichen Wertschöpfungskette aktiv. Dazu gehören die Strom- und Wärmeerzeugung aus konventionellen und erneuerbaren Energieträgern sowie der Vertrieb und die Wärmeverteilung.


Die Vattenfall-Gruppe gliedert sich grenzübergreifend in sechs Business Areas (BA): Customers & Solutions, Distribution, Generation, Heat, Markets und Wind. Die Business Areas sind wiederum in Business Units und Operating Units untergliedert. Den unternehmensweiten Stabsfunktionen zugeordnete Fachabteilungen unterstützen das Business und üben eine funktionale Steuerung im Rahmen ihres Zuständigkeitsbereichs aus.


Länderübergreifend agierende Service Bereiche als Teil der unternehmensweiten Stabsfunktionen erbringen Dienstleistungen auf den Gebieten Facility- und Immobilienmanagement, Personalmanagement, Rechnungswesen und Finanzen. In Deutschland werden diese Services durch die Vattenfall GmbH erbracht.


Das Kerngeschäft der Vattenfall Europe Windkraft GmbH (VE Windkraft) ist die Planung, der Erwerb, die Errichtung und der Betrieb von Windkraft- und anderen regenerativen Erzeugungsanlagen sowie die Erzeugung und die Vermarktung elektrischer Energie.


Die BA Wind ist funktional nach Technologien in die Business Units Onshore, Offshore, Solar und Batteries sowie Innovation organisiert.

Wirtschaftsbericht


Nachfolgend werden das politische, wirtschaftliche sowie das Wettbewerbsumfeld beschrieben. Ebenfalls werden die Bemühungen zum Umweltschutz der Vattenfall Europe Windkraft GmbH erläutert.

Politisches Umfeld


Im Jahr 2023 haben Erneuerbare Energien rund 52 Prozent des Bruttoinlandstromverbrauchs gedeckt. Das zeigen Berechnungen des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) und des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Der Anteil der Erneuerbaren Energien am Stromverbrauch lag damit fünf Prozentpunkte höher als im Vorjahr und liegt erstmals für ein Gesamtjahr über der Marke von 50%. Im Juni erreichte die Stromerzeugung aus Photovoltaik einen neuen Allzeit-Rekord: 9,8 Mrd. kWh Strom wurden in diesem Monat aus Solarenergie produziert. Die Stromerzeugung aus Windenergie an Land erreichte für das Gesamtjahr betrachtet einen neuen Rekord mit 113,5 Mrd. kWh.


"In dem Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land ("Wind-an-Land-Gesetz") und dem zweiten Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes vom 20.07.2022 hat der Bundestag einige Gesetzesänderungen beschlossen, die dazu beitragen sollen, die Energiewende voranzutreiben. Die Änderungen traten am 01.01.2023 für Windenergie auf See und am 01.02.2023 für Windenergie an Land in Kraft.


Beide Gesetze unterstützen die im EEG 2023 verankerten Ausbauziele zur Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien auf 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs bis zum Jahr 2030. Bei der Windenergie an Land soll der Ausbau demnach jährlich um 10 GW steigen, damit im Jahr 2030 ein Wert von 115 GW erreicht wird (EEG 2023). Langfristig soll ab 2040 und darüber hinaus die installierte Leistung dann konstant bei 160 GW liegen. Um diese ambitionierten Ziele zu erreichen, müssen ausreichend Flächen für Windenergie an Land zur Verfügung stehen. Mittel- bis langfristig sind dafür zwei Prozent der Bundesfläche nötig. Derzeit sind ca. 0,8 Prozent der Bundesfläche für Windenergie an Land ausgewiesen. Nur 0,5 Prozent sind jedoch tatsächlich auch verfügbar.


Das Wind-an-Land-Gesetz legt nun erstmals verbindliche Flächenziele für die Bundesländer fest. Demnach sollen 2027 insgesamt 1,4 Prozent und bis 2032 insgesamt zwei Prozent der Bundesfläche für Windenergieanlagen ausgewiesen sein. Die Flächenziele leiten sich von den EEG-Ausbauzielen ab. Die Fristen gewährleisten zudem den notwendigen Vorlauf für Genehmigung und Bau der Windenergieanlagen. Dies dauert ca. drei bis vier Jahre. Wenn Anlagen 2030 Strom liefern sollen, müssen die Flächen also spätestens 2027 zur Verfügung stehen.


Die Neuerungen im Windenergie-auf-See-Gesetz sehen bis 2030 eine Erhöhung des Ausbauziels für Offs-hore-Windenergie auf 30 GW Leistung vor. Bis 2035 ist eine Erhöhung auf 40 GW geplant.


Auch im Bereich der Offshore-Windenergie gibt es gesetzliche Änderungen. Das Modell der Ausschreibung von Windkraftanlagen auf See ist verändert worden. So zahlen nun die Teilnehmer einer Ausschreibung, sofern sie bezuschlagt werden, einen von ihnen gebotenen Preis auf diesen Zuschlag. Die Kriterien für die Ausschreibung von Windenergieanlagen auf See sind nun die Folgenden:

der Beitrag zur Dekarbonisierung des Ausbaus der Windenergie auf See,

der Umfang der Lieferung von auf der ausgeschriebenen Fläche erzeugter Energie, die voraussichtlich über Lieferverträge mit anderen Unternehmen erfolgen soll,

die mit den eingesetzten Gründungstechnologien verbundene Schallbelastung und Versiegelung des Meeresbodens." (Bundesnetzagentur 2023: Gesetzliche Neuerungen im Bereich Windkraft)


Die Energieversorgung in Deutschland und Europa steht vor einer Zeitenwende. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und der Krieg in Nahost haben gezeigt, wie gefährlich Abhängigkeiten von einzelnen Importländern für die Versorgungssicherheit sind. Der Wegfall von russischen Energieimporten hat Deutschland und die EU vor sehr große Herausforderungen gestellt. Deshalb sollte neben einer Erhöhung der Energieeffizienz auch der beschleunigte Ausbau der erneuerbaren Energien mit hoher Priorität angegangen werden. Beides wirkt sich dämpfend auf die Entwicklung der Energiepreise aus.


Auf der Weltklimakonferenz in Dubai im Dezember 2023 wurde zur Abkehr von den fossilen Energieträgern Kohle, Öl und Erdgas aufgerufen, welches nicht nur ein sehr wichtiges Signal für den Klimaschutz ist. Diese Abkehr verlangt auch einen Ausbau der erneuerbaren Energien in ganz neuen Dimensionen. Die Ausbaudynamik der erneuerbaren Energien muss somit nicht nur in Deutschland, sondern weltweit noch deutlich zunehmen, um das Erreichen des 1,5 Grad-Ziels sicher zu stellen.

Wirtschaftliches Umfeld

Offshore Windenergie


Die Bundesnetzagentur hat im Jahr 2023 vier Flächen in der Nordsee für Windenergieanlagen auf See zur Ausschreibung gestellt. Die vier Ausschreibungen, die zwischen 270 MW und 630 MW liegen, sind ein weiterer Schritt, um das Offshore-Ausbauziel bis 2030 zu erreichen. Für das Jahr 2024 sind weitere Ausschreibungen geplant. Erstmals gelten erneuerbare Energien als im überragenden öffentlichen Interesse und der öffentlichen Sicherheit zuträglich. Damit erhält der Ausbau erneuerbarer Energien Vorrang in sämtlichen Schutzgüterabwägungen und soll dadurch erleichtert und beschleunigt werden.

Onshore Windenergie


Im Jahr 2023 gab es vier Ausschreibungen für Wind Onshore Anlagen die zwischen 1.666 MW und 3.210 MW lagen. Für das Jahr 2024 sind weitere Ausschreibungen in der Höhe geplant. Insgesamt soll bis 2030 eine Steigerung der installierten Leistung von Windenergie an Land auf 115 Gigawatt erfolgen. Die Bundesregierung hat jedoch bereits eine weitere deutliche Aufstockung der Ausschreibungsvolumina angekündigt. Die Planung sieht einen jährlichen zusätzlichen Zubau von bis zu 10.000 MW vor. Vattenfall geht davon aus, dass die Rahmenbedingungen für den deutlichen Zubau weiter attraktiv gestaltet werden.

Solarenergie


Mit dem neuen EEG werden Ausschreibungsmengen für solare Strahlungsenergie des Segments Freiflächen und sonstige bauliche Anlagen festgelegt. Im Solar Bereich wurden 2023 drei Freiflächen zu je 1.950 MW ausgeschrieben. Für das Jahr 2024 sind ebenfalls drei Ausschreibungen zu je 2.700 MW pro Freifläche geplant.

Wettbewerbsumfeld


Die Wettbewerbsintensität in den Ausschreibungen wird davon abhängen, wie die Wachstumsambitionen und entsprechende Ausschreibungsvolumina im Jahr 2024 definiert werden. Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote bei Windenergieanlagen an Land lagen im Jahr 2023 in der knappen Bandbreite zwischen 5,88 ct/kWh und dem zulässigen Höchstwert von 7,35 ct/kWh. Mit 7,31 ct/kWh liegt der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert im November 2023 nur ganz knapp unter dem Höchstwert und ist im Gegensatz zum Vorjahr nochmal gestiegen. Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte bei Solaranlagen lagen im Jahr 2023 zwischen 7,37 ct/kWh und dem Höchstwert von 11,25 ct/kWh.


Der eigentliche Wettbewerb findet primär um den Zugang von geeigneten Potenzialflächen statt. Vattenfall setzt hierzu sowohl auf regionale Partnerschaften als auch auf die Eigenakquise von geeigneten Flächen.

Umweltschutz und Nachhaltigkeit


Nachhaltigkeit ist ein grundlegender und vollständig integrierter Bestandteil der Geschäftstätigkeit und Strategie von Vattenfall. Die Strategie von Vattenfall spiegelt die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung wider, von denen sechs Ziele für das Unternehmen am relevantesten sind und zu denen Vattenfall den bedeutendsten globalen Beitrag leisten kann. Vattenfall konzentriert sich in seinen Geschäftsaktivitäten auf die Reduzierung der Treibhausgasemissionen, die Erhöhung der Kreislaufwirtschaft, die Zusammenarbeit mit Lieferanten zur nachhaltigen Beschaffung von Waren und Dienstleistungen, den Schutz der Artenvielfalt und die Förderung der sozialen Nachhaltigkeit.


Offshore-Wind ist eine effiziente und fossilfreie Energiequelle und in den letzten Jahren haben viele Regierungen ambitionierte Ziele für eine beschleunigte Expansion festgelegt. Außerdem steigt die Nachfrage nach Lebensmitteln mit einer geringen Klimabilanz und hier können die Meere als Ressource zum Einsatz kommen. Doch der Platz im Meer ist knapp und die Biodiversität wird gefährdet. Bei Vattenfall zielen wir darauf ab, fossilfreien Strom zu produzieren, ohne dabei Umwelt oder Biodiversität negativ zu beeinflussen. Wir arbeiten in Richtung energieerzeugende Vermögenswerte, wie Offshore-Windturbinen, um so einen positiven Beitrag zur Biodiversität zu leisten. Vattenfall arbeitet seit 2023 neben der Aarhus Universität, der Technischen Universität Dänemark, der Universität Kopenhagen, dem Kattegatcenter und der Kerteminde Seafarm zusammen am Projekt Win@Sea. Das Projekt soll 2026 abgeschlossen sein und neue Erkenntnisse bei der Frage aufwerfen, wie fossilfreie Offshore-Windenergie und nachhaltige Lebensmittel erzeugt werden - und das mit einer gleichzeitigen Verbesserung der Meeresumgebung und der Biodiversität im selben Meeresgebiet. Finanziert wird das Projekt teilweise vom Horizon Europe-Projekt: OLAMUR (OffshoreLow-trophic Aquaculture in Multi-Use scenario Realisation). Ziel soll es sein, eine Mehrzweck-Meeresplattform zu entwickeln und zu demonstrieren, dass diese gleichzeitig für mehrere Zwecke genutzt werden kann. Sie soll den Klimawandel eindämmen und nachhaltig die Produktion von Bioressourcen aus dem Meer anregen. Gleichzeitig soll das öffentliche Bewusstsein hinsichtlich der Bedeutung und Komplexität des Meeres dargestellt werden.


Gleichzeitig hat sich Vattenfall bereit erklärt als Knowledge-Partner im Horizon Europe-Projekt Seamark mitzuwirken. Bei diesem Projekt soll die Wertschöpfungskette des Seetangs sowie auf die Produktentwicklung und -prüfung geachtet werden. Die Produkte auf Algenbasis sollen in der EU ausgeweitet und bekannter gemacht werden. Das Projekt ist die ideale Ergänzung zum Wind@Sea-Projekt.


Gleichzeitig ist Vattenfall im Jahre 2023 dem KOBINE-Projekt beigetreten, das die Kosten naturverträglicher Maßnahmen dem Nutzen für die Natur gegenüberstellt. Vattenfall hat so die Möglichkeit das gesammelte Wissen über künstlich angelegte Riffe an Offshore Windparks zu teilen und von anderen Projekt-Teilnehmern zu lernen. Es kann nach jetzigem Kenntnisstand sechs bis zehn Jahre dauern, bis sich eine erwachsene Population einer bestimmten marinen Art in und auf den Riffen etabliert hat. Die Daten des Projektes geben erste Hinweise auf die Biodiversität, die sich entwickeln könnte.


Des Weiteren engagiert sich Vattenfall für einen nachhaltigen Umgang mit ausgedienten Rotorblättern von Windkraftanlagen. Dazu gehört seit 2021 ein in der Unternehmensphilosophie verankerter sofortiger Verzicht auf die Entsorgung von Rotorblättern auf Mülldeponien und bis 2030 soll das gesamte Material der Rotorblätter recycelt werden. Bei dem Umgang mit Rotorblättern und weiteren Komponenten betrachtet Vattenfall deren gesamte Lebensdauer und verfolgt das Ziel einer Kreislaufwirtschaft. Es werden aktiv Möglichkeiten gesucht und erforscht, Abfälle bereits im Vorwege zu vermeiden, beispielsweise indem die Recyclingfähigkeit von Rotorblättern durch ihre Konstruktion verbessert wird. Durch partnerschaftliche Zusammenarbeit mit anderen Akteuren innerhalb und außerhalb der Windindustrie kann Vattenfall in den kommenden Jahren eine führende Rolle bei der Entwicklung von Lösungen spielen.


Durch Kooperationen mit den zuständigen Behörden sowie Partnern in der Industrie versucht VE Windkraft die Rahmenbedingungen für die Windindustrie aktiv mitzugestalten, um Wirtschaftlichkeit und Umweltschutz optimal auszubalancieren. Dies geschieht durch die frühzeitige Einbindung der beteiligten Interessenten bei der Erstellung von Errichtungs- und Betriebskonzepten sowie bei der Entwicklung von umweltrelevanten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.


Im Solarbereich wird vermehrt auf das Konzept des Agri-PV-Solarparks zurückgegriffen und Maßnahmen dahingehend geprüft. Hier soll die Nutzung von Solarenergie mit landwirtschaftlichen Praktiken kombiniert werden. Dies soll eine besonders effektive Flächennutzung gewährleisten und so Engpässe bei der Akquisition bereits knapper Flächen und Nutzungskonflikte verhindern. Es wird erwartet, dass dadurch auch die Artenvielfalt verbessert und das Risiko von Schädlingsbefall verringert wird. Das Projekt Symbizon ist ein Pilotprojekt, um mehr Informationen über die Kombination von Solarpark und sogenannten Streifenanbau zu sammeln.

Lage des Unternehmens

Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren


Der wesentliche finanzielle Leistungsindikator der VE Windkraft für den handelsrechtlichen Jahresabschluss ist das Ergebnis nach Steuern.


In der BA Wind werden weitere finanzielle Kennzahlen wie Operative Aufwendungen (OPEX), EBITDA und EBIT und ROCE erhoben und über ein sogenanntes Dashboard ausgewertet, welches die Indikatoren nach IFRS-Rechnungslegungsstandards für die gesamte Business Area Wind als Einheit sowie die Technologiesparten (Business Units) anzeigt. Eine einzelne Auswertung für die VE Windkraft in Deutschland findet hier nicht statt.


Ebenso werden die wesentlichen nichtfinanziellen Leistungsindikatoren der Gesellschaft auf Ebene der BA Wind bzw. der Business Unit erhoben und verfolgt, eine Auswertung auf Ebene der VE Windkraft findet nicht statt. Ausgewertet werden hier als Beispiel auf BA Wind Ebene Umweltbelange und Arbeitnehmerbelange.

Geschäftsverlauf


Das Geschäft der VE Windkraft umfasste auch im Jahr 2023 im Wesentlichen den operativen Betrieb der Offshore-Windparks (OWPs) DanTysk und Sandbank in der Nordsee.


Die Vattenfall Windkraft GmbH hat im November 2023 sämtliche Anteile an der Vattenfall Nordlicht Offshore Wind Holding GmbH, vormals Alstersee 447. V V GmbH, (Nordlicht Holding) erworben. Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere das Halten und Verwalten von Beteiligungen. Anschließend hat VE Windkraft im Zuge einer Barkapitalerhöhung mit Sachaufgeld sämtliche Anteile an Vattenfall Nordlicht I Offshore Wind GmbH (Nordlicht I) und der Vattenfall Nordlicht II Offshore Wind GmbH (Nordlicht II) auf die Nordlicht Holding übertragen. Die Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge der Nordlicht I und Nordlicht II mit der VE Windkraft wurden mit Ablauf des 31. Dezember 2023, 24 Uhr aufgehoben.


Der Bereich Onshore profitiert von weiter stark verbesserten politischen Rahmenbedingungen und der strategischen Entscheidung Anfang 2022, die personellen Ressourcen kontinuierlich auszubauen. Der Schwerpunkt der Arbeit im Jahr 2023 lag auf dem Ausbau der frühen Projektpipeline. Hier konnte die Pipeline innerhalb von 12 Monaten von 500 MW auf 1200 MW deutlich gestärkt werden. Der regionale Schwerpunkt liegt weiterhin auf Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Zusätzlich wurden jedoch die Aktivitäten insbesondere in Niedersachsen gestärkt, um eine stabile regionale Verteilung der Pipeline zu gewährleisten.


Für das Jahr 2024 sind einige Batterie Projekte in Zusammenarbeit mit dem Onshore Bereich geplant. Sie sollen als Co-Entwicklungsprojekte (z.B. Batterien & Elektrolyseure) realisiert werden und das Portfolio der BA Wind im erneuerbare Energien-Bereich weiter ausbauen. Aktuell verfolgt die Vattenfall Solar GmbH als Tochtergesellschaft der VE Windkraft 113 (Vorjahr: 86) aktive Solar Projekte und 9 (Vorjahr: 14) aktive Batterie Projekte.


Die Ertragslage der VE Windkraft ist gekennzeichnet durch operative Tätigkeiten und weiterberechnete Leistungen für die OWPs Sandbank und DanTysk als auch durch Ausgaben im Bereich der Projektentwicklung und Projektakquise. Daneben spiegelt sich die Holdingfunktion im Beteiligungsergebnis wider, welches hauptsächlich die Gewinnausschüttungen der DanTysk Sandbank Offshore Wind GmbH & Co. KG (DTSB) und der Windenergiepark Westküste GmbH sowie die Ergebnisübernahmen der Tochtergesellschaften Vattenfall Solar GmbH (VBSB), Nordlicht I, Nordlicht II und der Vattenfall Innovation GmbH (VIG) beinhaltet.


Das im Vorjahr prognostizierte niedrigere Ergebnis deutlich unter dem Niveau von 2022 ist eingetroffen bzw. mit einem Verlust von 14.611 T€ sogar negativ ausgefallen. Ursächlich hierfür ist im Vorjahresvergleich die Vorabausschüttung aus dem Vorjahresergebnis der DTSB, so dass im Jahr 2023 nur noch ein Restbetrag von 16.634 T € vereinnahmt wurde. Eine Vorabausschüttung des Ergebnisanteiles für 2023 der DTSB erfolgte nicht. Im Plan-Ist-Vergleich sind höhere Aufwendungen für Serviceleistungen, sonstige Personalaufwendungen und Rechts- und Beratungskosten auf den Ausbau der BA Wind Projekte zurückzuführen.


Im Geschäftsjahr 2023 waren für die DTSB sowohl die energetische Verfügbarkeit (-1,5 Prozent) als auch die Winderträge (-0,2 m/s) leicht unter dem Vorjahresniveau. Dies führte zu einem leichten Rückgang der Produktion (inklusive der erstatteten Abschaltungen durch Tennet) von circa 7,0 Prozent. Da aber insbesondere die garantierten Einspeisevergütungen beim OWP DanTysk zum Teil vollständig wegfielen und die Marktpreise wesentlich unter den (anormal hohen) Vorjahrespreisen lagen, sind die Umsätze zurückgegangen. Dies spricht nicht für eine ungewöhnlich schlechte Lage im Jahr 2023, sondern für ein besonders gutes Jahr 2022. Auf der Kostenseite war das Geschäftsjahr 2023 im Wesentlichen durch die geplanten Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten geprägt. Die derzeitige Wirtschaftslage ist unverändert mit erhöhten Energiekosten (im Wesentlichen für die Betriebsstoffe der Schiffe in den Offshore Windparks) und einer Verknappung der verfügbaren Schiffe zu höheren Kosten schlechter als noch zu Beginn der Inbetriebnahme, jedoch im Rahmen des Vorjahresniveaus.

Ertragslage

T€ 2023 2022 Veränderung
Umsatzerlöse und übrige Erträge 73.328 52.610 20.718
Operative Aufwendungen -118.598 -78.213 -40.385
Finanzergebnis 30.659 149.179 -118.520
Ergebnis vor Steuern -14.611 123.576 -138.187


Die Steigerung der Umsatzerlöse und übrigen Erträge ist im Vergleich zum Vorjahr insbesondere aufgrund erhöhter Verrechnung von Projektleistungen und Dienstleistungen für andere Konzernunternehmen zurückzuführen.


Die operativen Aufwendungen setzen sich aus Material-, Personal- und sonstigen betrieblichen Aufwendungen sowie Abschreibungen zusammen. Der Anstieg resultiert hauptsächlich auf einem erhöhten Projektaufkommen und damit einhergehend einem Anstieg für internes und externes Personal. Gleichzeitig sind die Serviceleistungen und die Rechts- und Beratungskosten stark angestiegen.


Die Verschlechterung des Finanzergebnisses resultiert hauptsächlich aus der geringeren Ergebnisvereinnahmung von der DTSB.


Insgesamt erwirtschaftete die VE Windkraft im Geschäftsjahr 2023 einen Verlust nach Steuern in Höhe von 14.611 T€ (Vorjahresgewinn von 123.576 T€), der aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages von der Vattenfall GmbH ausgeglichen wurde.

Vermögens- und Finanzlage

Aktiva

T€ 31.12.
2023
31.12.
2022
Verände-
rung
Anlagevermögen 470.936 401.419 69.517
Umlaufvermögen (einschließlich RAP) 447.650 512.090 -64.440
918.586 913.509 5.077

Passiva

T€ 31.12.
2023
31.12.
2022
Verände-
rung
Eigenmittel 890.906 890.906 -
Langfristige Fremdmittel 5.844 5.419 425
Mittel- und kurzfristige Fremdmittel 21.836 17.184 4.652
918.586 913.509 5.077


Der Anstieg im Anlagevermögen resultiert hauptsächlich aus den Veränderungen innerhalb der Finanzanlagen, im Wesentlichen aufgrund der Einzahlung in die Kapitalrücklage der Vattenfall Solar GmbH (VBSB) in Höhe von 63.500 T€ und nachträglichen Anschaffungskosten für Nordlicht I in Höhe von 5.000 T€. Gegenläufig wirkt die Rückzahlung der gemeinschaftlichen Rücklage der DTSB (7.650 T€).


Der Rückgang des Umlaufvermögens ist im Wesentlichen auf geringere Forderungen an verbundene Unternehmen im Vergleich zum Vorjahr zurückzuführen.


Die langfristigen Fremdmittel bestehen ausschließlich aus Verpflichtungen für Altersversorgungszusagen.


Der Anstieg der mittel- und kurzfristigen Fremdmittel resultiert aus höheren Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen.


Aufgrund der Integration der Gesellschaft in das konzernweite Cashpooling haben sich keine unmittelbaren Auswirkungen der Finanzmarktsituation auf die Finanzierung der Gesellschaft ergeben.

Kapitalflussrechnung (Kurzfassung)

T€ 2023 2022 Verände-
rung
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 51.877 -41.987 93.864
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -30.215 192.991 -223.206
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 14.611 -123.576 138.187
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds 36.273 27.428 8.845
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 413.725 377.452 36.273


Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit verringerte sich hauptsächlich aufgrund der niedrigeren Kapitalrückzahlung der DTSB. Die Zunahme des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit resultiert aus der Verlustübernahme durch die Gesellschafterin Vattenfall GmbH.


Die Gesellschaft konnte im Geschäftsjahr 2023 jederzeit ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen.

Gesamtaussage


Insgesamt wird die wirtschaftliche Lage des Unternehmens durch die Geschäftsführung als positiv beurteilt.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter


Am 31. Dezember 2023 beschäftigte die VE Windkraft 355 Mitarbeiter. Die Belegschaft erhöhte sich gegenüber dem Ende des Vorjahres um 34 Mitarbeiter.


Der Zuwachs spiegelt das generelle Wachstum der BA Wind wider und verteilt sich ungefähr in gleichen Teilen über die Organisation. Darüber hinaus wurden weitere Entwicklungsprojekte der Vattenfall-Gruppe im Ausland unterstützt, die ebenfalls zu einer Personalerhöhung beitrugen.


Das Thema Arbeitssicherheit hat einen hohen Stellenwert bei Vattenfall und insbesondere bei VE Windkraft. Detaillierte Angaben zu Audits, Untersuchungen, Übungen etc. finden sich im Jahresbericht der Fachkraft für Arbeitssicherheit.


Es gab keine schwerwiegenden Vorfälle im Berichtszeitraum zu vermelden.

Prognosebericht


Für das Jahr 2024 wird ein deutlich besseres Ergebnis nach Steuern als im Jahr 2023 im mittleren zweistelligen Millionenbereich erwartet, da dann wieder der normale Rhythmus für die Ausschüttung des Vorjahresbilanzgewinnes der DTSB erwartet wird. Im Jahr 2023 wurde nur der Restbetrag des Vorjahresbilanzgewinns der DTSB vereinnahmt, da es im Jahr 2022 bereits zu einer Vorabausschüttung gekommen war.

Chancen- und Risikobericht


Nachfolgend werden die Chancen und Risiken der Vattenfall Europe Windkraft GmbH im Einzelnen erläutert.

Absatzchancen


Der Vattenfall Konzern möchte innerhalb einer Generation ein Leben frei von fossilen Brennstoffen ermöglichen. Ein zentraler Teil dieses Vorhabens liegt in Ausbau und Integration neuer Kapazitäten zur erneuerbaren Energiegewinnung. Derzeit stammen 48,3 Prozent (offizieller Stand 2022) der Erzeugungskapazität vom Vattenfall Konzern aus erneuerbaren Quellen und die Windkraft stellt eine wachsende Säule der Konzernstrategie dar. Die BA Wind wächst schnell und untersucht, ob sich der CO2-Fußabdruck der Windturbinen weiter minimieren lässt.


Weiterhin wurde im Jahr 2023 stark an der Akzeptanzsteigerung von betroffenen Stakeholdern für erneuerbare Projekte gearbeitet. Die Bemühungen sollen auch im Jahr 2024 fortgesetzt werden.


Im Geschäftsbereich Onshore wurden im Jahr 2023 die Aktivitäten zum Ausbau von strategischen Entwicklungspartnerschaften mit verschiedenen etablierten Projektentwicklern fortgesetzt. Dies soll insbesondere den Zugang zu Flächen und lokalen Stakeholdern stärken. Auch für 2024 sind weitere Aktivitäten in diesem Bereich geplant.

Ertragschancen


Insgesamt hängt das Ergebnis der Gesellschaft weiterhin in hohem Maße vom Betrieb der Offshore Windparks DanTysk und Sandbank und den damit verbundenen wetter- und technisch bedingten Verfügbarkeiten, der Produktion sowie der Kosten für Wartung und Instandhaltung ab. Darüber hinaus beeinflusst die Novellierung des EEG maßgeblich die Chancen und Risiken der Gesellschaft. Die erfolgreiche Ausübung der Eintrittsrechte für die Bauflächen N-7.2 (Nordlicht I) und N-6.6 (Nordlicht II) rund 85 Kilometer nördlich der Insel Borkum bringt in den nächsten Jahren neue Ertragschancen mit sich. Vorbehaltlich der finalen Investitionsentscheidung des Unternehmens kann Nordlicht I ab 2027 und Nordlicht II ab 2028 ans Netz gehen.

Finanzwirtschaftliche Risiken


Die Finanzierungen und das Cash-Management der VE Windkraft erfolgen im Wesentlichen über die Vattenfall GmbH. Aus Marktzinsschwankungen können sich Risiken ergeben, die jedoch im Rahmen des Finanzmanagements übergreifend gesteuert werden.


Wir leben in herausfordernden Zeiten. Mit Russlands Krieg in der Ukraine und dem Nahost-Krieg ist Energie eine Waffe zur Destabilisierung Europas geworden. Die Strom- und Gaspreise sind stark gestiegen, die Volatilität auf dem Markt ist hoch und die Situation schwer vorhersehbar. Private Haushalte, Unternehmen, Industrien und Staaten stehen unter Druck. Wir müssen gemeinsam die kurzfristigen Auswirkungen abmildern und zugleich langfristige Lösungen finden. Wichtig ist, dass die jetzt eingesetzten Instrumente die notwendigen Investitionen in die Energiewende nicht aufs Spiel setzen. Die einzige langfristige Möglichkeit, die derzeitige Situation zu überwinden, besteht in der Verringerung der Abhängigkeit von Erdgas, Öl- und Kohleimporten und einer schnellen Abkehr von fossilen Brennstoffen. Wir benötigen daher mehr erneuerbare Energieerzeugung in einem höheren Tempo als heute. Es gibt keine schnelle Lösung für die Energiekrise. Die Bereitstellung neuer Kapazitäten erfolgt nicht über Nacht. Es ist ein kontinuierlicher Prozess. Deshalb werden die Preise auch weiterhin hoch und unbeständig bleiben.

Leistungswirtschaftliche Risiken


Für die VE Windkraft bestehen die im Projektgeschäft üblichen Umsetzungs- und Ausfallrisiken. Innerhalb der vergangenen Jahre wurde die Personalkapazität der VE Windkraft stark ausgebaut. Die Gesellschaft beschäftigt qualifiziertes Personal, welches die Chancen erhöht, Einsparungen und Synergieeffekte zu erzielen, um künftige Windparkprojekte noch rentabler zu realisieren und zu betreiben.


Die Diskussion über eine Weiterentwicklung des regulatorischen Rahmens wird nach der Erwartung von Vattenfall weiterhin anhalten. Es ist nicht ausgeschlossen, dass dies auch Auswirkungen auf bereits in Betrieb befindliche Projekte haben könnte. Diesbezüglich entstehen die größten anzunehmenden Auswirkungen im Zusammenhang mit einer mittel- oder langfristigen Neuauflage nationaler Gewinnabschöpfungen. Zudem ist ein Neuzuschnitt nationaler Gebotszonen aktuell Teil der politisch-regulatorischen Diskussionen auf europäischer und nationaler Ebene. Derzeit erwogene Anpassungen könnten etwa in Schweden und Deutschland erhebliche Auswirkungen auf den Betrieb und die Einkünfte aus bestehenden Anlagen haben.

Technische Risiken


Windenergieanlagen sind während ihrer Betriebsdauer permanent den Einflüssen ihrer Umwelt ausgesetzt. So kann etwa starkes Windaufkommen sowohl große Chance und gleichzeitig ein Risiko für extreme Belastungen und damit für Schäden darstellen. Vor allem Offshore Anlagen sind aufgrund der Kräfte von Wellen und Wind extremen Belastungen ausgesetzt, die es erfordern, die technischen Anforderungen ständig zu überdenken und zu verbessern. Für allgemeine Betriebsrisiken wie z. B. Schäden im Park sowie Schäden Dritter hat die DTSB Versicherungen abgeschlossen.


Die VE Windkraft ergreift im Rahmen ihrer Geschäftsbesorgung für die Projekte DanTysk und Sandbank Maßnahmen im Hinblick auf ein hohes Sicherheitsniveau, risikoorientierte Instandhaltung sowie systematische Schulungen und Qualifizierungen von Mitarbeitern, um diesen Risiken gegenzusteuern.

Sonstige Risiken


Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und der Nahost-Krieg erfordern in Teilen eine neue Risikobewertung infolge der extremen - und bis heute dynamischen - Entwicklungen auf den Energiemärkten, welche auch bis auf weiteres andauern dürften. Diese Entwicklungen haben in erster Linie zu kurzfristigen politisch-regulatorischen Markteingriffen auf nationaler Ebene und zur Initiierung einer Reform des europäischen Strommarkts geführt, die, je nach Ausgestaltung, auch Risiken für bestehende und künftige Anlagen der VE Windkraft mit sich bringen kann. Neben den regulatorischen Risiken haben die geopolitischen Spannungen im Zusammenhang mit den Kriegen auch zu erhöhten Sicherheitsrisiken für den Betrieb bestehender Anlagen geführt. Hinzu kommen insbesondere höhere Liquiditätsrisiken aufgrund der massiven Marktverzerrungen.

Gesamtrisikolage


Für die VE Windkraft ergab sich im Jahr 2023 weder durch Einzelrisiken noch durch die aggregierte Risikoposition eine Bestandsgefährdung. Auch für das Geschäftsjahr 2024 sind keine derartigen Risiken erkennbar.

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Vattenfall Europe Windkraft GmbH, Hamburg, HRB-Nr. 108603, Amtsgericht Hamburg

Bilanz

AKTIVA

T€ Anhang 31.12.2023 31.12.2022
Anlagevermögen (1)
Sachanlagen 9 299
Finanzanlagen 470.927 401.120
470.936 401.419
Umlaufvermögen (2)
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 447.640 512.076
447.640 512.076
Rechnungsabgrenzungsposten 10 14
918.586 913.509

PASSIVA

T€ Anhang 31.12.2023 31.12.2022
Eigenkapital (3)
Gezeichnetes Kapital 850 850
Kapitalrücklage 890.029 890.029
Andere Gewinnrücklagen 27 27
890.906 890.906
Rückstellungen (4) 10.696 9.887
Verbindlichkeiten (5) 16.984 12.716
918.586 913.509

Gewinn- und Verlustrechnung

T€ Anhang 2023 2022
Umsatzerlöse (6) 72.073 49.418
Andere aktivierte Eigenleistungen 0 2
Sonstige betriebliche Erträge (7) 1.255 3.190
Materialaufwand (8) -11.107 -7.043
Personalaufwand (9) -38.183 -33.649
Abschreibungen (10) -3 -6
Sonstige betriebliche Aufwendungen (11) -69.305 -37.515
Beteiligungsergebnis (12) 18.684 147.818
Zinsergebnis (13) 11.975 1.361
Ergebnis nach Steuern -14.611 123.576
Sonstige Steuern 0 0
Aufwendungen aus Gewinnabführung 14.611 -123.576
Jahresergebnis - -

Kapitalflussrechnung

T€ 2023 2022
Jahresergebnis vor Ergebnisabführung -14.611 123.576
+/- Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlage-
vermögens
-8.836 -6.461
+/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen 813 1.753
+/- Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen abzüglich entsprechender Erträge 286 0
-/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder der Finanzierungstätigkeit
zuzuordnen sind
100.713 -114.729
+/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions-
oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
4.268 4.585
+/- Verlust/Gewinn aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 0 14
+/- Zinsaufwendungen/Zinserträge -12.072 -1.445
- Sonstige Beteiligungserträge -18.684 -49.280
= Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 51.877 -41.987
- Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen 0 -154
+ Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens 7.650 175.440
- Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen -68.616 -33.000
+ Erhaltene Zinsen 12.072 1.445
+ Erhaltene Dividenden 18.684 49.280
- Auszahlungen für den Erwerb oder die Herstellung von Deckungsvermögen -5 -20
= Cashflow aus der Investitionstätigkeit -30.215 192.991
+/- Verlustübernahme durch Anteilseigner/Gewinnabführung an Anteilseigner 14.611 -123.576
- Gezahlte Zinsen 0 0
= Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 14.611 -123.576
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds 36.273 27.428
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 377.452 350.024
= Finanzmittelfonds am Ende der Periode 413.725 377.452

Anhang

Allgemeine Vorbemerkungen


Der Jahresabschluss der Vattenfall Europe Windkraft GmbH (VE Windkraft) wurde nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes sowie unter Beachtung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt. Die Gesellschaft führt Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors im Sinne § 6b Abs. 3 EnWG aus. Alle Werte sind in Tausend Euro ausgewiesen. Im Bericht dargestellte Beträge in Höhe von 0,0 T€ stellen Rundungen und ein "-" eine Fehlanzeige dar.


Zur übersichtlicheren Darstellung sind in der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Aus dem gleichen Grund werden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und Davon-Vermerke ebenfalls an dieser Stelle gemacht. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.


VE Windkraft wird in den Konzernabschluss der Vattenfall AB mit Sitz in Stockholm/Schweden einbezogen. Vattenfall AB stellt den Konzernabschluss für den größten und den kleinsten Kreis von Unternehmen auf. Dieser wird nach den Vorschriften der von der EU-Kommission übernommenen IAS/IFRS erstellt und im Bundesanzeiger offengelegt. Des Weiteren ist er beim Bolagsverket in Sundsvall erhältlich. Dort ist die Gesellschaft in das Register unter der Nummer 556036-2138 eingetragen.


Nach § 291 HGB ist die VE Windkraft damit von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichts befreit.


Zwischen der Vattenfall GmbH und der VE Windkraft besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag.


Die VE Windkraft ist in den körperschaft-, gewerbe- und umsatzsteuerlichen Organkreis der Vattenfall GmbH einbezogen.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Bei der Erstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Der Jahresabschluss wurde unter der Prämisse der Unternehmensfortführung aufgestellt.

AKTIVA

Anlagevermögen


Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um Abschreibungen bewertet. Die Herstellungskosten der selbst erstellten Anlagen umfassen neben den direkt zurechenbaren Einzelkosten in angemessenem Umfang anteilige Gemeinkosten. Verwaltungsgemeinkosten und Fremdkapitalzinsen sind nicht einbezogen. Geleistete Anzahlungen sind zum Nennwert angesetzt.


Für ab dem 1. Januar 2008 angeschaffte oder hergestellte Sachanlagen wird die lineare Abschreibungsmethode angewandt.


Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Diese betragen im Wesentlichen bei den Sachanlagen 1 bis 13 Jahre.


Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn bei dauerhafter Wertminderung der Ansatz mit einem niedrigeren beizulegenden Wert erforderlich ist. Sofern die Gründe für die außerplanmäßigen Abschreibungen entfallen sind, erfolgt eine Wertaufholung bis maximal zu den fortgeführten Anschaffungskosten des Vermögensgegenstands.


Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 250,00 € werden im Zugangsjahr aufwandswirksam erfasst. Bei Anschaffungskosten über 250,00 € und bis zu 1.000,00 € erfolgt die Aktivierung als jahresbezogener Sammelposten. Diese werden über einen Zeitraum von fünf Jahren linear abgeschrieben.


Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert unter Beachtung des Wertaufholungsgebots bilanziert. Außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund vorübergehender Wertminderung werden nicht vorgenommen.

Umlaufvermögen


Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Allen erkennbaren Einzelrisiken und dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch angemessene Wertabschläge Rechnung getragen.

Rechnungsabgrenzungsposten


Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

PASSIVA

Rückstellungen


Die Rückstellungen tragen allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in notwendigem Umfang Rechnung.


Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln Heubeck 2018 G) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Zukünftig erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtungen berücksichtigt.

Versicherungsmathematische Prämissen

Angaben sind in % 31.12.2023 31.12.2022
Abzinsungsfaktor für Pensionsverpflichtungen 1,83 1,78
Abzinsungfaktor für die Pensionsverpflichtungen vergleichbare
und andere langfristige Rückstellungen
1,75 1,44
Abzinsungsfaktor für Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen 1,08 0,59
Langfristige Gehaltssteigerungsrate 2,50 2,50
Langfristige Rentensteigerungsrate 0,00 bis 2,50 0,00 bis 2,50
Fluktuationsrate 0,00 bis 10,40 0,00 bis 10,40
Inflationsrate 2,25 2,25
Dynamik der Beitragsbemessungsgrenze 3,50 3,50


Für die Abzinsung werden auf den 31. Dezember 2023 hochgerechnete Zinssätze angewandt. Basis für die Hochrechnung sind die von der Deutschen Bundesbank ermittelten und am 30. November 2023 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssätze. Bei Pensionsrückstellungen sind zur Durchschnittszinsermittlung die vergangenen zehn Geschäftsjahre, bei den anderen Rückstellungen die vergangenen sieben Geschäftsjahre einzubeziehen. Für langfristige Pensionsrückstellungen wird eine Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen.


Soweit Pensionsverpflichtungen mit einem Aktivwert einer Versicherung rückgedeckt sind, werden diese mit den jeweiligen Rückstellungen saldiert.


Kongruent rückgedeckte Altersversorgungszusagen, deren Höhe sich somit ausschließlich nach dem beizulegenden Zeitwert eines Rückdeckungsversicherungsanspruchs bestimmt, sind mit diesem bewertet, soweit er den garantierten Mindestbetrag (diskontierter Erfüllungsbetrag der Garantieleistung) übersteigt. Der beizulegende Zeitwert eines Rückdeckungsversicherungsanspruchs besteht aus dem sogenannten geschäftsplanmäßigen Deckungskapital des Versicherungsnehmers zuzüglich eines etwa vorhandenen Guthabens aus Beitragsrückerstattungen (sogenannte Überschussbeteiligung).


Der Zinsanteil aus der Zuführung zu den Pensions- und sonstigen Rückstellungen wird im Zinsergebnis erfasst. Das Ergebnis aus Zinssatzanpassungen wird mit den anderen Zuführungsbeträgen zur Rückstellung im zugehörigen Aufwandsposten verrechnet. Im Falle eines sich daraus ergebenden Ertrags wird dieser innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge ausgewiesen.


Die anderen sonstigen Rückstellungen werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Dabei werden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die zum 30. November 2023 veröffentlichten Daten wurden dafür auf den 31. Dezember 2023 hochgerechnet. Die anzuwendenden Zinssätze werden von der Deutschen Bundesbank regelmäßig veröffentlicht.

Verbindlichkeiten


Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern


Die VE Windkraft ist in den ertragsteuerlichen Organkreis der Vattenfall GmbH einbezogen. Latente Steuern auf temporäre oder quasi-permanente Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen werden unter Berücksichtigung steuerlicher Verlustvorträge auf Ebene des Organträgers ermittelt und bei Passivüberhang - nach Saldierung - auch dort bilanziert.

WÄHRUNGSUMRECHNUNG


Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden mit dem Kurs zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung bewertet. Am Bilanzstichtag erfolgt für Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten eine Umrechnung mit dem Devisenkassamittelkurs. Das Niederstwertprinzip für Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr und das Höchstwertprinzip für Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden im Wertansatz beachtet.

Mindeststeuer


Zum 31. Dezember 2023 wurden die BEPS Pillar Two Regelungen (MinBestRL-UmsG) bereits in deutsches Recht überführt (MinStG). Das Unternehmen fällt in den Anwendungsbereich dieser Regelungen.


Der Vattenfall-Konzern hat im Vorfeld des Abschlussstichtags eine erste indikative Analyse durchgeführt, um die grundsätzliche Betroffenheit und die Jurisdiktionen zu ermitteln, aus denen das Unternehmen möglichen Auswirkungen im Zusammenhang mit einer Pillar Two Top-Up Tax (Steuererhöhungsbetrag) ausgesetzt ist. Dabei wurde zunächst geprüft, ob die CbCR-Safe-Harbour Regelungen einschlägig sind, was für die Jurisdiktion, in der die VE Windkraft GmbH ansässig ist, insoweit zutrifft.


Der hiernach vereinfacht berechnete effektive Steuersatz für die Konzernunternehmen der sogenannten Mindeststeuergruppe innerhalb des deutschen Steuerhoheitsgebiets übersteigt den Übergangssteuersatz von 15%, weshalb sich ein möglicher Steuererhöhungsbetrag voraussichtlich auf Null reduziert.

Erläuterungen zur Bilanz

(1) Anlagevermögen


Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Anlageposten im Berichtsjahr 2023 ist in der Entwicklung des Anlagevermögens, beigefügt als Anlage, dargestellt.

Anteilsbesitz


Der Anteilsbesitz der VE Windkraft setzt sich am Bilanzstichtag wie folgt zusammen:

Beteiligungs-
anteil
Eigenkapital
31.12.2023
Ergebnis
2023
% T€ T€
Verbundene Unternehmen
DanTysk Sandbank Offshore Wind GmbH & Co. KG,
Hamburg (DTSB)
51,00 772.552 112.234
DanTysk Sandbank Offshore Wind Verwaltungs
GmbH, Hamburg
51,00 34 1
Vattenfall Nordlicht Offshore Wind Holding GmbH,
Hamburg
100,00 25.572 -
Vattenfall Windkraft Verwaltungs GmbH,
Hamburg
100,00 30 1
Vattenfall Solar GmbH,
Hamburg
100,00 102.836 - 1)
Vattenfall Innovation GmbH,
Hamburg
100,00 2.399 - 1)
Beteiligungen
DOTI Deutsche Offshore-Testfeld- und Infrastruktur-
GmbH & Co. KG, Oldenburg
26,25 60.143 2) 30.830 2)
DOTI Management GmbH, Oldenburg 26,25 115 2) -5 2)
WINDENERGIEPARK WESTKÜSTE GmbH,
Kaiser-Wilhelm-Koog
20,00 4.828 2) 1.308 2)
Vattenfall wiwi consult Erneuerbare Energie Südwest
GmbH, Hamburg
50,00 25 -

1) Ergebnisabführungsvertrag,
2) Ergebnis und Eigenkapital 2022

(2) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

T€ 31.12.2023 31.12.2022
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.072 -
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 441.466 508.957
Sonstige Vermögensgegenstände 5.102 3.119
447.640 512.076


Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen, nach Aufrechnung mit den Verbindlichkeiten, Lieferungen und Leistungen in Höhe von 28.813 T€ (Vorjahr: 131.505 T€). Darüber hinaus bestehen Forderungen gegen die Gesellschafterin Vattenfall GmbH aus verzinslichen kurzfristigen Geldanlagen in Höhe von 413.725 T€ (Vorjahr: 377.452 T€).


In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Anteile an der EEG Invest Windpark Hommerdingen GmbH & Co. KG in Höhe 3.609 T€, Anteile an der E&V Windfeld Birkhorst GmbH in Höhe von 153 T€ sowie Anteile an der Vattenfall Wind Heuchelheim GmbH in Höhe von 25 T€ enthalten.


Außer diesen Anteilen sind alle Forderungen sowie sonstige Vermögensgegenstände wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.

(3) Eigenkapital


Das gezeichnete Kapital wird zu 100 % von der Vattenfall GmbH gehalten.

(4) Rückstellungen

T€ 31.12.2023 31.12.2022
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 5.844 5.419
Sonstige Rückstellungen 4.852 4.468
10.696 9.887


Die Pensionsrückstellungen decken die Versorgungsverpflichtungen gegenüber ehemaligen und noch tätigen Mitarbeitern ab.


Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind teilweise durch Vermögensgegenstände gesichert. Die angelegten Vermögensgegenstände dienen ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen und sind dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Sie werden nach § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen verrechnet. Es handelt sich um Aktivwerte bei Rückdeckungsversicherungen.


Die Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren abgezinst. Bei einem Ansatz dieser Rückstellungen unter Anwendung einer Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Jahren ergäbe sich eine um 143 T€ höhere Rückstellung.

T€ 31.12.2023 31.12.2022
Erfüllungsbetrag der Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen 6.132 5.700
Beizulegender Zeitwert der Vermögensgegenstände -288 -281
Nettowert der Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen (Rückstellung) 5.844 5.419


Der beizulegende Zeitwert der Vermögensgegenstände entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten der Rückdeckungsversicherungen.


Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen personalbezogene Rückstellungen und Rückstellungen für antizipative Posten.

(5) Verbindlichkeiten

T€ 31.12.
2023
davon
Rest-
laufzeit
≤ 1 Jahr
davon
Rest-
laufzeit
> 1 Jahr
31.12.
2022
davon
Rest-
laufzeit
≤ 1 Jahr
davon
Rest-
laufzeit
> 1 Jahr
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
1.791 1.791 - 1.461 1.461 -
Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen
14.567 14.567 - 10.602 10.602 -
Sonstige Verbindlichkeiten 626 626 - 653 653 -
davon aus Steuern (658) (658) (-) (591) (591) (-)
davon im Rahmen der
sozialen Sicherheit
(6) (6) (-) (76) (76) (-)
16.984 16.984 (-) 12.716 12.716 (-)


Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten nach Aufrechnung mit den Forderungen 14.567 T€ (Vorjahr: 10.602 T€) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.


Keine der Verbindlichkeiten ist durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

(6) Umsatzerlöse

T€ 2023 2022
Betriebsführungsentgelte, Projektleistungen und Dienstleistungen für andere Konzernunternehmen 72.073 49.123
Übrige - 295
72.073 49.418


Die Umsatzerlöse wurden in Höhe von 38.912 T€ in Deutschland und in Höhe von 33.161 T€ im Ausland (England, Dänemark, Niederlande und Schweden) erzielt.

(7) Sonstige betriebliche Erträge

T€ 2023 2022
Erträge aus Weiterberechnung von Fremdrechnungen 807 1.732
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 238 38
Erträge aus der Umrechnung von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung 33 70
Übrige Erträge 177 1.350
1.255 3.190

(8) Materialaufwand

T€ 2023 2022
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
und für bezogene Waren
11 36
Aufwendungen für bezogene Leistungen 11.096 7.007
11.107 7.043

(9) Personalaufwand

T€ 2023 2022
Löhne und Gehälter 31.391 27.956
Soziale Abgaben 4.999 4.374
Aufwendungen
für Altersversorgung 703 1.295
für Unterstützung 1.090 24
38.183 33.649

Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt (ohne Auszubildende)

2023 2022
Angestellte 337 304
337 304

(10) Abschreibungen


Die Abschreibungen auf Sachanlagen sind im Einzelnen aus der Entwicklung des Anlagevermögens zu entnehmen.

(11) Sonstige betriebliche Aufwendungen

T€ 2023 2022
Serviceleistungen 31.421 22.908
Sonstige Personalaufwendungen 18.928 4.823
Rechts- und Beratungskosten 8.506 4.764
Aufwand für weiterzuberechnende Fremdrechnungen 7.125 432
Reisekosten 1.870 1.358
Mieten und Pachten 93 2.268
Versicherungen 48 65
Verluste aus Abgängen von Anlagevermögen 0 15
Übrige Aufwendungen 1.314 882
69.305 37.515


In den übrigen Aufwendungen sind 47 T€ (Vorjahr: 53 T€) aus der Umrechnung von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung enthalten.

Honorare des Abschlussprüfers


Für Tätigkeiten des Abschlussprüfers PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurden im Geschäftsjahr 45 T€ (Vorjahr: 45 T€) berechnet. Die Honorare entfallen mit 45 T€ auf Abschlussprüfungsleistungen.

(12) Beteiligungsergebnis

T€ 2023 2022
Erträge aus Beteiligungen an verbundenen Unternehmen 16.634 151.187
Erträge aus sonstigen Beteiligungen 40 93
Erträge aus Gewinnabführung verbundene Unternehmen 109 -
Zuschreibungen auf Finanzanlagen 10.500 6.467
Aufwendungen aus Verlustübernahme von verbundenen Unternehmen -6.939 -9.929
Abschreibungen auf Finanzanlagen -1.660 -
18.684 147.818


Die Erträge aus Beteiligungen an verbundenen Unternehmen resultieren aus der Ausschüttung aus dem Jahresüberschuss 2022 der DTSB. Die Erträge aus sonstigen Beteiligungen betreffen die Ausschüttung des Jahresüberschusses 2022 der Windenergiepark Westküste GmbH. Die Erträge aus Gewinnabführung betreffen die Tochtergesellschaft Vattenfall Innovation GmbH. Die Aufwendungen aus Verlustübernahme betreffen die Tochtergesellschaften Vattenfall Solar GmbH, Vattenfall Nordlicht I Offshore Wind GmbH (Nordlicht I) und Vattenfall Nordlicht II Offshore Wind GmbH (Nordlicht II). Die Zuschreibung auf Finanzanlagen betrifft die Beteiligung an der Nordlicht I. Die außerplanmäßigen Abschreibungen auf Finanzlagen betreffen die Beteiligung an der DOTI KG.

(13) Zinsergebnis

T€ 2023 2022
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 12.072 1.445
davon aus verbundenen Unternehmen 12.072 1.445
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -97 -84
davon an verbundene Unternehmen (-) (-)
11.975 1.361


Der Zinsanteil aus der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen wird unter den "Zinsen und ähnlichen Aufwendungen" ausgewiesen. Es handelt es sich um den Nettoaufwand nach Verrechnung mit Erträgen aus den Aktivwerten. Im Geschäftsjahr wurden Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen in Höhe von 99 T€ (Vorjahr: 86 T€) mit Erträgen aus den zugehörigen Aktivwerten in Höhe von 2 T€ (Vorjahr: 2 T€) verrechnet.

Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung


In der Kapitalflussrechnung sind die Zahlungsströme in Anlehnung an die Empfehlungen des DRS 21 des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e.V. nach Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit aufgeteilt. Abweichend zum DRS 21 werden Cashpool-Forderungen in den Finanzmittelfonds einbezogen.


Der Finanzmittelfonds am Ende der Periode setzt sich aus verzinslichen kurzfristigen Cashpool-Forderungen gegen die Vattenfall GmbH in Höhe von 413.725 T€ zusammen.

Sonstige Angaben

Außerbilanzielle Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen


Am 31. Dezember 2023 bestand ein Bestellobligo für Investitionen und Instandhaltungsmaßnahmen in Höhe von 28.301 T€.


Zwischen der VE Windkraft und der Vattenfall Solar GmbH und der Vattenfall Innovation GmbH bestehen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsverträge. Diese Verträge verpflichten die Vattenfall Europe Windkraft GmbH jeden während der Vertragslaufzeit entstandenen Jahresfehlbetrag nach Maßgabe des § 302 AktG auszugleichen.

Haftungsverhältnisse


Für bestimmte bestehende Pensionsverpflichtungen wurde teilweise auch die Gestaltung über Unterstützungs- und Pensionskassen, darunter die Pensionskasse der Bewag, gewählt. Sofern zukünftig das Vermögen der Pensionskasse der Bewag nicht ausreicht, die übernommenen Verpflichtungen zu erfüllen, gilt die Subsidiärhaftung durch die Gesellschaft. Die Gesellschaft macht vom Passivierungswahlrecht nach Art. 28 Abs. 1 EGHGB Gebrauch und verzichtet auf die Bilanzierung der mittelbaren Pensionsverpflichtungen. Nach den durch die Pensionskasse der Bewag übermittelten Angaben werden die für sämtliche Trägerunternehmen insgesamt gebildeten Deckungsrückstellungen durch die Zeitwerte des Anlagevermögens überdeckt. Die Gesellschaft hat dabei für die Untersuchung eines Fehlbetrages unterstellt, dass Deckungsrückstellungen und Vermögen der Pensionskasse einer Gleichgewichtung unterliegen, da detaillierte Angaben nach Trägerunternehmen nicht vorliegen.

Geschäfte größeren Umfangs nach § 6b Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)


Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen, die Einfluss auf die Höhe der Entgelte von regulierten Bereiche haben können, bestehen nicht.

Angaben zu den Organen der Gesellschaft


Von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Mitglieder der Geschäftsführung


Robert Zurawski (Vice President Business Control)


Dr. Samira Barakat (Vice President Business Innovation & Strategy)

Nachtragsbericht


Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach dem Abschlussstichtag nicht eingetreten.

 

Hamburg, 20. Februar 2024

Vattenfall Europe Windkraft GmbH

Geschäftsführung

Dr. Samira Barakat

Robert Zurawski


Entwicklung des Anlagevermögens

T€ Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2023 Zu-
gänge
Umbu-
chungen
Abgänge 31.12.2023
1. Andere Anlagen, Betriebs-
und Geschäftsausstattung
50 - - 9 41
2. Geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau
286 - - 286 -
I. Sachanlagen 336 - - 295 41
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 409.696 94.125 - 33.171 470.650
2. Beteiligungen 32.337 13 32.350
II. Finanzanlagen 442.033 94.138 - 33.171 503.000
Anlagevermögen 442.369 94.138 - 33.466 503.041
T€ Abschreibungen
01.01.2023 Zu-
gänge
Zu-
schrei-
bungen
Abgänge 31.12.2023
1. Andere Anlagen, Betriebs-
und Geschäftsausstattung
37 4 - 9 32
2. Geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau
- - - - -
I. Sachanlagen 37 4 - 9 32
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 10.500 - 10.500 - 0
2. Beteiligungen 30.413 1.660 - - 32.073
II. Finanzanlagen 40.913 1.660 10.500 - 32.073
Anlagevermögen 40.950 1.664 10.500 9 32.105
T€ Buchwerte
31.12.2023 31.12.2022
1. Andere Anlagen, Betriebs-
und Geschäftsausstattung
9 13
2. Geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau
- 286
I. Sachanlagen 9 299
1. Anteile an verbundenen Un-
ternehmen
470.650 399.196
2. Beteiligungen 277 1.924
II. Finanzanlagen 470.927 401.120
Anlagevermögen 470.936 401.419

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Vattenfall Europe Windkraft GmbH, Hamburg

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile


Wir haben den Jahresabschluss der Vattenfall Europe Windkraft GmbH, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023, der Gewinn- und Verlustrechnung und der Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Vattenfall Europe Windkraft GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.


Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.


Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile


Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht


Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.


Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.


Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts


Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.


Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.


Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.


Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerküber die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Prüfungsurteil


Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat.


Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.

Grundlage für das Prüfungsurteil


Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG


Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten.


Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG


Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben.


Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet.


Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.

 

Berlin, den 1. März 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Stefanie Bartel
Wirtschaftsprüferin

ppa. Rene Strobach
Wirtschaftsprüfer


Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 10. Juni 2024 festgestellt.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

Organisationen an dieser Adresse

100 nahegelegene Organisationen

Liste von Unternehmen und Organisationen an oder in der Nähe dieser Geschäftsadresse. Die Daten umfassen Firmennamen, Adressen, Registrierungsdetails und Branchenklassifikationen.
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.