Axma
Consult GmbH
Bad
Marienberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.500,00 |
| B.
Anlagevermögen |
575,00 |
822,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
574,00 |
821,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
15.700,64 |
61,54 |
| I.
Vorräte |
13.000,00 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.334,29 |
0,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
366,35 |
61,54 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
10,00 |
| E.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
13.939,53 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
30.215,17 |
13.393,54 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
1.236,76 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
10.000,00 |
10.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
36.439,53 |
33.763,24 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
13.939,53 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
2.020,00 |
1.200,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
28.195,17 |
10.956,78 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
28.195,17 |
10.956,78 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
30.215,17 |
13.393,54 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschlusses
1. Gliederung des Jahresabschlusses
Die Bilanz ist nach dem gesetzlich vorgeschriebenen
Gliederungsschema des § 266 Abs. 2 und 3 HGB
aufgestellt.
Für die Darstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
gewählt.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde erstmalig
nach dem BilMoG aufgestellt. Die Vorjahresvergleichszahlen
wurden auf Grund des Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 8 S. 2
EGHGB nicht angepasst.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
a) Angabe der Bilanzierungsmethoden
Die Bewertung wurde trotz der bestehenden
bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der Annahme
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§
252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen. Folgende Maßnahmen
beseitigen eine wirtschaftliche Überschuldung:
Rangrücktritt des
Gesellschafter-Geschäftsführers bezüglich
seiner Forderungen gegen die Gesellschaft.
Alle bilanzierungspflichtigen
Vermögensgegenstände und Schulden sind unter den
gesetzlich vorgeschriebenen Posten ausgewiesen.
Ansatzwahlrechte und Ausweiswahlrechte sind nicht in
Anspruch genommen worden.
b) Angabe der Bewertungsmethoden
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu
Anschaffungs- und Herstellungskosten und soweit abnutzbar,
vermindert um planmäßige Abschreibungen,
bewertet. Der Abschreibungszeitraum entspricht der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem
Anschaffungswert von EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 werden in
einem Sammelposten erfasst und über 5 Jahre
abgeschrieben.
Der Wert der unfertigen Leistungen ist retrograd
durch Abschlag eines pauschalen Satzes für Gewinn und
Vertriebs- und Verwaltungskosten vom Angebotspreis
ermittelt.
Forderungen sind unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Im Übrigen sind die Posten des
Umlaufvermögens zu Nominalwerten angesetzt.
Die Rückstellungen wurden gem. § 253 Abs. 1
S. 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten sind mit ihren
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
II. Angaben zur Bilanz
1. Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern. Diese sind zum 31.12.2010 mit EUR
19.408,21 (Vorjahr EUR 9.766,78) ausgewiesen.
2. Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beläuft sich auf EUR
28.195,17 (Vorjahr EUR 10.956,78)
3. Am Bilanzstichtag bestehen keine
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren.
4. Die Gesellschaft hat für ihre
Verbindlichkeiten keine Sicherheiten gestellt.
5. Besondere Haftungsverhältnisse im Sinne
von § 251 HGB bestehen am Bilanzstichtag nicht. Die
Gesellschaft haftet nicht für fremde
Verbindlichkeiten.
III. Sonstige Angaben
1. Die Gesellschaft verzichtet auf die Nennung
der den Mitgliedern der Geschäftsführung
gewährten Bezüge unter Hinweis auf § 286
Abs. 4 HGB.
2. Das Geschäftsführungsorgan der
Gesellschaft bestand im Geschäftsjahr aus den
alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführern:
Herr Dr. Harry Schmidt-Bovendeert,
Kaufmann
Herr Philipp Schmidt-Bovendeert,
Kaufmann
Bad Marienberg, den 28. März 2012
gez. Dr. Harry Schmidt-Bovendeert
gez. Philipp Schmidt-Bovendeert
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.03.2012 festgestellt.
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