mission:palliativ gGmbH
Selbe AdresseStationäre Einrichtungen zur palliativen Pflege
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ute Schneider-Smierantana seit 8.5.2024 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Verein für Innere Mission | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
mission:lebenshaus gGmbHBremenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Anhang für das Geschäftsjahr 20231. Allgemeine Angaben zur Gesellschaft
2. Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung 2.1. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des Handelsgesetzbuches, des GmbH-Gesetzes sowie der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt worden. 2.2. Die Gesellschaft unterliegt gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2 der Pflegebuchführungsverordnung (PBV), fällt jedoch unter die Befreiung nach § 9 der PBV. Daher wurden die Vorschriften der PBV nicht angewendet. 2.3. Die Gesellschaft ist als gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken dienend vom Finanzamt Bremen anerkannt (§§ 51 ff. AO). Die Ausschüttung etwa erzielter Gewinne ist unzulässig; diese müssen vielmehr satzungsgemäß verwendet werden. 2.4. In Anwendung der Regelungen des § 42 Abs. 3 GmbHG und des § 265 Abs. 5 HGB wurde zum Zwecke der Klarheit und Übersichtlichkeit der Bilanz der Posten "Verbindlichkeiten" durch den Ausweis "Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern" weitergehend untergliedert. Aufgrund branchenspezifischer Besonderheiten wurde die Gewinn- und Verlustrechnung um den Posten "Betriebskostenzuschüsse und Spenden" erweitert. 2.5. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte gemäß § 275 Abs. 2 HGB in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren. 2.6. Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag eine mittelgroße Kapitalgesellschaft i. S. des § 267 Abs. 2 HGB. 2.7. Für die Leistungen und Vergütungen der Gesellschaft sind die Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (SGB) - insbesondere des SGB V und des SGB XI - von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung. 3. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 3.1. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. 3.2. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen orientieren sich an der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (von 3 bis 80 Jahren). Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten unter EUR 800,00 werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben und als Abgang behandelt. 3.3. Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bewertet. 3.4. Die liquiden Mittel, Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert angesetzt worden. Soweit erforderlich, sind Einzelwertberichtigungen vorgenommen worden. 3.5. Investitionszuschüsse werden in den Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens eingestellt. Der Sonderposten wird in Höhe der Buchwerte abgehender geförderter Teile des Anlagevermögens sowie der anteiligen Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten Anlagegüter aufgelöst. 3.6. Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und sonstige erkennbare Risiken nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet. Rückstellungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr wurden abgezinst. 3.7. Sämtliche Verbindlichkeiten der Gesellschaft sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. 4. Angaben zur Bilanz 4.1. Zur Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens wird auf den separat dargestellten Anlagenspiegel verwiesen (vgl. Anlage 1 zum Anhang). Im Anlagenspiegel sind, ausgehend von den gesamten Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie den kumulierten Vorjahresabschreibungen, die Zugänge, Abgänge und Abschreibungen des Geschäftsjahres gesondert aufgeführt. Die Gesellschaft hält 33,3 % der Anteile an der Haus der Hospiz- und Palliativarbeit "Am Jadebusen" gGmbH. Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2023 einen Jahresüberschuss von TEUR 32 erzielt. Sie weist zum 31. Dezember 2023 ein Eigenkapital von TEUR 291 aus. Des Weiteren hält die Gesellschaft 45,45 % der Anteile an der Palliativ Care Team (PCT) Wilhelmshaven - palliativmedizinischer Konsiliardienst - gemeinnützige GmbH. Die Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2023 ein Eigenkapital von TEUR 800 aus. Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2023 einen Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 84 erzielt. 4.2. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. 4.3. Das gezeichnete Kapital (Stammkapital) beträgt EUR 50.000,00 und ist in voller Höhe eingezahlt worden. 4.4. Der Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens entwickelte sich wie folgt (vgl. 3.5.):
Die Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens betreffen im Wesentlichen die Erstausstattung des Haven Hospizes (TEUR 96). 4.5. Die sonstigen Rückstellungen umfassen Rückstellungen für Urlaub, Mehrarbeit und Zeitzuschläge (TEUR 497), Prüfungsrisiken betreffend Erstattungen aus dem Corona-Rettungsschirm (TEUR 59), Kosten der Rechtsberatung (TEUR 20), Jahresabschluss- und Beratungskosten (TEUR 23), Berufsgenossenschaftsbeiträge (TEUR 6) und Aufbewahrungskosten (TEUR 2). 4.6. Zu den Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten verweisen wir auf den separat dargestellten Verbindlichkeitenspiegel (vgl. Anlage 2 zum Anhang). 4.7. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern resultieren in Höhe von TEUR 1.031 (Vorjahr: TEUR 118) aus Lieferungen und Leistungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungsunternehmen (TEUR 7; Vorjahr: TEUR 9) betreffen weiterbelastete Kosten. 5. Sonstige Angaben 5.1. Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB bestehen nicht. Die am 31. Dezember 2023 bestehenden sonstigen finanziellen Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB ergeben sich aus folgenden Rechtsverhältnissen:
Von den sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen gegenüber verbundenen Unternehmen TEUR 2.996. 5.2. Die Geschäftsführung wurde von folgenden Personen wahrgenommen: Frau Sigrun Deneke Herrn Hans-Christoph Ketelhut (bis zum 30. April 2023) Herrn Thomas Krebs (ab dem 1. Mai bis zum 13. September 2023) Herrn Dr. Thomas Röhr (ab dem 14. September 2023) 5.3. Der Geschäftsführerin und den Geschäftsführern wurden weder Vorschüsse und Kredite gewährt, noch sind zu ihren Gunsten Haftungsverhältnisse eingegangen worden. 5.4. Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer, ermittelt nach § 267 Abs. 5 HGB, betrug in 2023 169 (Vorjahr: 148) Angestellte. Diese verteilen sich auf folgende Bereiche:
5.5. Die Gesellschaft ist seit dem 1. Juni 2021 Beteiligte der Evangelischen Zusatzversorgungskasse (EZVK). Es handelt sich um eine Zusatzversorgung, die als Kapitaldeckungsverfahren nach dem Punktemodell ausgestaltet ist. Der Pflichtbeitragssatz betrug in 2023 6,5 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. 5.6. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach vollständiger Ergebnisverwendung. Der Jahresfehlbetrag wird mit dem Gewinnvortrag verrechnet und als Bilanzverlust auf neue Rechnung vorgetragen. Die Ergebnisverwendung bedarf noch der Zustimmung der Gesellschafterversammlung.
Bremen, den 28. März 2024 mission:lebenshaus gGmbH gez. Sigrun Deneke, Geschäftsführerin gez. Dr. Thomas Röhr, Geschäftsführer Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 19. August 2024 den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 festgestellt. Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023
Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231 Geschäfts- und Rahmenbedingungen 1.1 Organisatorische und rechtliche Struktur, Leitung und Kontrolle 1.2 Standorte und Leistungssegmente 1.2.1 Stationäre Hospize für Erwachsene 1.2.2 Stationäres Kinder- und Jugendhospiz 1.2.3 Bildungsbereich 1.2.4 Beteiligungen 2 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 2.1 Entwicklung im Bereich aller stationären Hospize 2.2 Entwicklung des Kinder- und Jugendhospizes 2.3 Ertragslage 2.3.1 Entgelte aus den Betreuungsleistungen 2.3.2 Erlöse aus Betriebskostenzuschüssen und Spenden 2.3.3 Sonstige betriebliche Erträge 2.3.4 Aufwendungen 2.4 Finanzlage 2.5 Vermögenslage 3 Prognose, Chancen und Risiken 3.1 Prognose 3.2 Risiken 3.2.1 Umfeld- und Branchenrisiken, unternehmensstrategische Risiken 3.2.2 Personalrisiken 3.2.3 Finanzwirtschaftliche Risiken 3.2.4 Entwicklungen zur Finanzierung stationärer Hospize 3.3 Chancen 1 Geschäfts- und Rahmenbedingungen 1.1 Organisatorische und rechtliche Struktur, Leitung und Kontrolle Die mission:lebenshaus gGmbH (m:l) ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft des Verein für Innere Mission in Bremen (VIM). Die Gesellschaft verwirklicht ihren Zweck insbesondere durch den Betrieb von stationären Hospizen. Die Personal- und Finanzverwaltung sowie IT-Betreuung erfolgen durch den VIM. Ein Vorstandsmitglied des VIM ist Teil der Geschäftsführung der Gesellschaft. Die operative Geschäftsführung ist in der m:l angestellt. Das unternehmensinterne Steuerungssystem der Gesellschaft besteht im Wesentlichen aus folgenden Komponenten:
1.2 Standorte und Leistungssegmente 1.2.1 Stationäre Hospize für Erwachsene Die m:l betreibt das Laurentius Hospiz in Falkenburg (8 Plätze), das Friedel-Orth-Hospiz in Jever (9 Plätze), das Hospiz am Wattenmeer in Varel (8 Plätze), das Andreas-Hospiz in Bremen (8 Plätze) und das Haven Hospiz in Bremerhaven (8 Plätze). Es werden folgende Leistungen angeboten:
1.2.2 Stationäres Kinder- und Jugendhospiz Das Angelika Reichelt Kinder- und Jugendhospiz Joshuas Engelreich bietet sechs Plätze für Kinder und zwei für Jugendliche und junge Erwachsene. Neben der palliativ-medizinischen und palliativ-pflegerischen Versorgung der jungen Gäste sowie der psychosozialen und seelsorgerischen Begleitung des gesamten Familiensystems werden zusätzlich folgende Leistungen angeboten:
1.2.3 Bildungsbereich Die hospiz:bildung bündelt die Weiterbildungsbedarfe von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen und kooperiert bei den "Palliative Care"-Weiterbildungen mit einem privaten Bildungsveranstalter, um relevante Weiterbildungsinhalte nicht nur intern sondern auch extern anzubieten. Die Kooperation mit dem privaten Bildungsanbieter "mediacion" hat sich dahingehend verändert, dass die m:l zum 30.06.2023 die Verwaltungsaufgaben für die Bildungsarbeit abgegeben hat. 1.2.4 Beteiligungen Die m:l ist an zwei Gesellschaften beteiligt:
2 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Die jährliche Verhandlung der Bedarfssätze für jedes einzelne Hospiz ist weiterhin ein wesentlicher Bestandteil zur Refinanzierung der stationären Hospizarbeit. 2.1 Entwicklung im Bereich aller stationären Hospize Die Krankenversicherungen übernehmen bei stationären Hospizen 95 % der von ihnen anerkannten Kosten. Die bundesweite Weiterentwicklung geltender Qualitätskriterien wird zunehmend konkreter, so dass bereits seit dem Jahr 2018 ein erhöhter Verwaltungsaufwand vor allem durch die geplanten umfassenderen Qualitätsprüfungen durch die Kostenträger zu berücksichtigen ist. 5 % der von den Krankenversicherungen anerkannten Kosten sowie darüber hinaus entstehenden Kosten sollten durch Spenden, Nachlässe, Bußgelder, Kollekten sowie durch Zuschüsse von Fördervereinen und Freundeskreisen refinanziert werden. 2.2 Entwicklung des Kinder- und Jugendhospizes Das Kinder- und Jugendhospiz nimmt die Gäste und deren Familien nicht erst am Lebensende sondern ab Diagnosestellung zur Entlastung der Familien auf. Kinder mit einer lebensverkürzenden Erkrankung benötigen eine sehr personalintensive Betreuung, die eines höheren Personalschlüssels als in Erwachsenenhospizen bedarf. Es ist weiterhin zu beobachten, dass bei allgemein hoher Nachfrage vermehrt Aufnahmeanfragen für Kinder, welche intensivpflegerisch versorgt werden müssen, gestellt werden. Die Personalkosten bei Kindern, die durch die teilweise 1:1-Betreuung entstehen, sind aktuell nicht ausreichend refinanziert. Eine Vollbelegung kann deshalb i. d. R. nicht erzielt werden. 2.3 Ertragslage 2.3.1 Entgelte aus den Betreuungsleistungen Das Friedel-Orth-Hospiz in Jever hatte eine weiter rückläufige Belegung. Der Planwert wurde mit 88 % nicht erreicht. (TEUR 1.514; VJ TEUR 1.601). Das Laurentius Hospiz in Falkenburg wies eine überdurchschnittlich gute Belegung auf und überschritt mit 98 % den Planwert (TEUR 1.564; VJ TEUR 1.355). Das Hospiz am Wattenmeer in Varel hatte ebenfalls eine überdurchschnittlich gute Belegung. So wurde mit 100 % der Planwert erreicht (TEUR 1.583; VJ TEUR 1.464). Das Andreas-Hospiz in Bremen hat sich stetig weiterentwickelt und mit 88 % den Planwert erreicht (TEUR 1.438; VJ TEUR 1.047). Das Haven Hospiz in Bremerhaven hat seit seiner Eröffnung eine stetig steigende Belegung aufgezeigt und überschritt mit 58 % jahresdurchschnittlicher Belegung den Planwert (TEUR 956; VJ TEUR 0). Die Belegungsquote konnte im Kinder- und Jugendhospiz Joshuas Engelreich in Wilhelmshaven auf 76 % erhöht werden (TEUR 2.258; VJ TEUR 1.457). Der Geschäftsbereich der hospiz:bildung befindet sich insbesondere mit den Palliativ Care-Kursen in einem konkurrenzbehafteten Umfeld. Durch die Auflösung der Kooperation mit dem privaten Bildungsanbieter zum 30.06.2023 und eine weitere Reduzierung der Personalkosten konnte der Bereich ausgeglichen abgeschlossen werden (TEUR 151; VJ TEUR 205). 2.3.2 Erlöse aus Betriebskostenzuschüssen und Spenden Die Einnahmen reduzierten sich insbesondere aufgrund der im Vorjahr erhaltenen coronabedingten Ausgleichszahlungen auf TEUR 1.561 (VJ TEUR 1.985). Auch die Zuschüsse aller Fördervereine und ähnlicher Formen haben sich leicht reduziert (TEUR 309; VJ TEUR 345) und decken somit offensichtlich nicht mal ansatzweise die 5 %-Lücke in den Bedarfssätzen. 2.3.3 Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge (TEUR 489; VJ TEUR 920) werden i. W. durch Erträge aus der Auflösung von Sonderposten (TEUR 185; VJ TEUR 476), Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (TEUR 117; VJ TEUR 57), Erträge aus der Herabsetzung von Einzelwertberichtigungen auf Forderungen (TEUR 95; VJ TEUR 0) und die Lohnkostenerstattungen der Krankenkassen (TEUR 80; VJ TEUR 103) bestimmt. 2.3.4 Aufwendungen Die Materialaufwendungen stiegen (TEUR 1.672; VJ TEUR 1.409) und setzen sich i. W. aus in Anspruch genommenen Leistungen z. B. für Referenten der hospiz:bildung (TEUR 168; VJ TEUR 184), der Verpflegung (TEUR 206; VJ TEUR 166), der Gebäude- und Wäschereinigung (TEUR 306; VJ TEUR 238) sowie den Raumkosten (TEUR 789; VJ TEUR 589) zusammen. Der Personalaufwand stieg aufgrund der Eröffnung des Haven Hospizes, der weiteren Personalgewinnung für das im Vorjahr eröffnete Andreas-Hospiz sowie der tariflichen Steigerungen erwartungsgemäß um TEUR 1.043 auf TEUR 7.988. Entlastend war dabei der Dienstgeberwechsel des vierköpfigen Teams für die Öffentlichkeitsarbeit im Frühjahr 2023 in den VIM, wo es im Team Unternehmenskommunikation für die m:l tätig wurde. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (TEUR 1.712; VJ TEUR 1.601) bestanden u. a. aus den Zuführungen zu Sonderposten und den Verbindlichkeiten aus noch nicht verwendeten Mitteln (TEUR 110; VJ TEUR 30), IT-Kosten (TEUR 108; VJ TEUR 68), sonstigen Personalkosten (TEUR 292; VJ TEUR 390) und den Dienstleistungen der Muttergesellschaft im Verwaltungsbereich (TEUR 854; VJ TEUR 725). Insgesamt erhöhten sich die Betreuungstage im Vorjahresvergleich um 24 % von 12.180 Tage auf 15.144 Tage, während der Personalaufwand um 15 % und der Aufwand für Dienstleistungen der Muttergesellschaft im Verwaltungsbereich um 18 % anstieg. Die m:l weist für das Geschäftsjahr 2023 ein negatives Ergebnis von TEUR 264 (VJ TEUR 199) aus. 2.4 Finanzlage Die Liquidität der Gesellschaft wurde auch im Berichtsjahr 2023 regelmäßig und zeitnah geprüft. Die stichtagsbezogenen liquiden Mittel stiegen von TEUR 94 auf TEUR 402. Die Summe aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 1.257), sonstigen Vermögensgegenständen (TEUR 380) und flüssigen Mitteln (TEUR 402) übersteigt die Summe der laufenden Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter (TEUR 1.044), der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 171), der sonstigen Verbindlichkeiten (TEUR 120) und der Rückstellungen (TEUR 607). 2.5 Vermögenslage Das Anlagevermögen (TEUR 6.820; VJ TEUR 6.840) wird vollständig durch Eigenmittel (TEUR 4.268; VJ TEUR 4.608) sowie mittel- und langfristige Darlehen (TEUR 2.662; VJ TEUR 2.779) gedeckt. 3 Prognose, Chancen und Risiken 3.1 Prognose Die Gesellschaft ist durch das schnelle Wachstum, gepaart mit fehlender Finanzierung durch Bankdarlehen oder sonstiger finanzieller Unterstützungsstrukturen (wie z. B. Spender), in Schieflage geraten. Zudem hat die Corona-Pandemie zu einer geringen Auslastung der Einrichtungen geführt. Der Regelbetrieb in den Hospizen wurden nicht analog zum Auslaufen des Corona-Rettungsschirms wieder aufgenommen, weshalb die fehlende Belegung die Gesellschaft zusätzlich finanziell belastete. Die Gesellschafterin, der Verein für Innere Mission in Bremen, unterstützt die mission:lebenshaus gGmbH wohlwollend und sieht die Hospizarbeit als festen Bestandteil ihres diakonischen Auftrages. Nichtsdestotrotz ist über diese bisherigen Sanierungsmaßnahmen hinaus im Jahr 2024 ein endgültiges Sanierungskonzept in enger Abstimmung mit dem Verein für Innere Mission zu erarbeiten. Aufgrund der Einzigartigkeit jedes Hospizes mit unterschiedlichen Herausforderungen in einem eigenständigen Umfeld, wird ein Maßnahmenplan je Hospiz zu entwickeln sein. Zudem werden übergeordnete Prozesse und Strukturen zu überprüfen und anzupassen sein. Die m:l plant für das Wirtschaftsjahr 2024 mit einer Auslastung von durchschnittlich 91 % über alle Hospize. Daraus ergeben sich Umsatzerlöse inklusive sonstiger betrieblicher Erträge von TEUR 12.614. Den Personalaufwendungen liegt ein Stellenplan von durchschnittlich 117 VB zu Grunde. Die Hochrechnung mit Stand März 2024 geht von einem EBITDA von 3,5 % und einem Gewinn von TEUR 78 zzgl. TEUR 250 aus einem vom VIM gewährten Zuschuss aus. Es sind Maßnahmen in der Umsetzung und Planung, die das Ergebnis weiter positiv beeinflussen werden. 3.2 Risiken 3.2.1 Umfeld- und Branchenrisiken, unternehmensstrategische Risiken Das im April 2023 eröffnete Haven Hospiz konnte sehr zeitnah eine gute Belegung aufzeigen und so die nicht refinanzierten Anlaufkosten gering halten. Jedoch konnten die von den Krankenversicherungen in den Bedarfssatzverhandlungen angesetzten Belegungen für das Haven Hospiz und das Andreas-Hospiz nicht erreicht werden. Die gezahlten Mieten beider Hospize wurden ebenso wie die Miete im Hospiz am Wattenmeer über die von den Krankenversicherungen erstatteten Investitionskosten nur anteilig refinanziert. Die eng beieinanderliegenden Starttermine der beiden neuen Häuser in Bremen und Bremerhaven haben im Berichtsjahr einen besonders hohen Liquiditäts- und Ressourcenaufwand erfordert. Die Belegung des Kinder- und Jugendhospizes sollte nach Ende der pandemischen Lage wieder auf eine durchschnittliche Belegung von 80% erhöht werden. Ohne eine über die in der Rahmenvereinbarung verhandelte Personalausstattung hinausgehende Stellenplanung war eine solche Belegung auch auf Grund der intensiver werdenden Versorgung und Betreuung der Gastkinder und ihrer Familien nicht möglich. Insgesamt ist die Erreichung der durch die Krankenkassen bei den Bedarfssatzverhandlungen vorgegebenen Belegung eine große Herausforderung auch in den Erwachsenenhospizen. Insbesondere bei kurzer Verweildauer ist mit Ein- und Auszugstagen sowie den damit verbundenen Formalitäten und logistischen Aufgaben eine Belegung an 27 oder sogar 28 Tagen pro Monat kaum zu schaffen. Die Inanspruchnahme der unter Pkt. 1.1. beschriebenen Verwaltungsleistungen der Muttergesellschaft konnte bisher nicht über den Bedarfssatz refinanziert werden. Die Anerkennung dieser Kosten erfolgte in sehr geringem Umfang erstmals mit den Bedarfssatzverhandlungen für das Andreas-Hospiz und das Haven Hospiz. Diese Kostenposition wird auch künftig bei den Verhandlungen mit den Kostenträgern aufgerufen. Diese Verwaltungskosten (KJ 2023 TEUR 854; KJ 2022 TEUR 724; KJ 2021 TEUR 478, KJ 2020 TEUR 458, KJ 2019 TEUR 434, KJ 2018 TEUR 391) liegen für 2023 bei 9,0% bezogen auf den Umsatz. Aktuell und für die Zukunft nimmt das Fundraising einen existentiellen Stellenwert für die m:l ein. 3.2.2 Personalrisiken Eine gute Personalentwicklung und Mitarbeiterbindung bleiben von großer Bedeutung, um Pflegefachkräfte langfristig zu halten. Das gilt insbesondere für fachlich speziell ausgebildetes Personal vor allem im Kinder- und Jugendhospiz. Für die beiden neuen Hospize in Bremerhaven und Bremen ist der Fachkräftemangel bis zur Stabilisierung des Teams ein limitierender Faktor. In 2023 wurde die Leitungsstruktur dahingehend verschlankt und umgestaltet, dass die Gesellschaft bei künftigen Bedarfssatzverhandlungen eine verbesserte Refinanzierung dieser Personengruppe vorweisen kann. Die weiterhin anstehende Überprüfung der Verwaltungsstruktur sowie die ggfs. daraus resultierenden Maßnahmen sollen der m:l auch in Zukunft eine stabile Basis ermöglichen. 3.2.3 Finanzwirtschaftliche Risiken Die langen Wartezeiten auf die Kostenerstattungen stellten weiterhin ein Liquiditätsrisiko dar, da erst zu Beginn des Folgemonats abgerechnet wird und die Kostenträger oft erst nach mehreren Wochen den Betrag überweisen. Vereinzelt zahlen private Krankenkassen nicht den verhandelten Bedarfssatz sondern einen deutlich geringeren Tagessatz, der üblicherweise für einen Krankenhausaufenthalt gezahlt wird. Auch die anteiligen Leistungen von Beihilfestellen sind i. d. R. nicht ohne erhöhten Aufwand zu erhalten. Ergänzend wurde das Mahnwesen für die Hospize intensiviert sowie inhaltlich und prozessual optimiert. Im Kinder- und Jugendhospiz schöpfen die Kostenträger zunächst die Leistungen aus der Pflegeversicherung aus (Kurzzeit- und Verhinderungspflege). Diese Praxis kann dazu führen, dass notwendige Hospizaufenthalte seitens der Betroffenen kurzfristig nicht in Anspruch genommen werden, weil ein Großteil dieser zusätzlichen Leistungen aus der Pflegeversicherung zur Sicherung der häuslichen Pflege eingesetzt wird. Auch der drohende Wegfall des Pflegegeldes kann zu kurzfristigen Absagen und somit zu einer geringeren Belegung führen. In den vergangenen Jahren stellten die hohen Umbaukosten des Laurentius Hospizes, die verspätete Eröffnung des Andreas-Hospizes und die Eröffnung des Haven Hospizes hohe Liquiditätsbedarfe dar. Hier gilt es weiterhin, die aktuelle Entwicklung regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf zeitnah Maßnahmen einzuleiten. Bei der Beurteilung der finanzwirtschaftlichen Risiken ist immer die Einbindung in den Unternehmensverbund des VIM zu berücksichtigen. Die insgesamt schwierige Lage bezogen auf stabilisierende GuV-Ergebnisse und die damit verbundene Liquidität wird durch den VIM wohlwollend und engmaschig begleitet. Verschiedene Maßnahmen wie z. B. die Gewährung eines Zuschusses von TEUR 250 und die geplante Stundung kurzfristiger Verbindlichkeiten bis Ende 2026 sowie ein in Aussicht stehendes Zuschussversprechen über TEUR 700 sichern die Fortführung des operativen Betriebs verbunden mit den flankierenden Bemühungen zur Optimierung der finanzwirtschaftlichen Lage. 3.2.4 Entwicklungen zur Finanzierung stationärer Hospize Die Struktur der grundsätzlichen Refinanzierung von stationären Hospizen wird sich in absehbarer Zeit nicht ändern, weshalb die jährlichen Verhandlungen mit dem Kostenträger weiterhin von hoher Bedeutung sind. Dabei stehen die Abbildung der tariflichen Gehaltssteigerungen, der tatsächlichen betrieblichen Sach- und Investitionskosten und deren Steigerungen im Vordergrund, um perspektivisch einen möglichst kostendeckenden Tagesbedarfssatz zu erhalten. Der Bereich der Sach- und Investitionskostenebene stellt weiterhin eine besondere Herausforderung dar, da die Krankenversicherungen dort erheblichen Widerstand leisten, sowohl eine realistische Preissteigerung als auch die einzelnen Komponenten (z.B. für IT, Bürokratie und Personalnebenkosten) akzeptieren zu wollen. Auch die Refinanzierung der Kosten für die Erstausstattung im Rahmen von Umbaumaßnahmen oder Neueröffnungen gestalten sich sehr schwierig. Die tatsächlichen Mietkosten für die drei angemieteten Hospize werden nicht im angemessenen Umfang übernommen. Somit stehen insbesondere die Vergütung der Verwaltungskosten und die Investitionskosten bei den künftigen Verhandlungen wiederholt als zentrale Verhandlungsforderungen im Raum. Dem Fundraising wird eine immer wichtigere Rolle bei der Finanzierung der Hospizarbeit zuteil. Denn neben den 5 % der verhandelten Bedarfssätze, die nach Gesetzesvorgabe über Spenden zu erbringen sind, müssen die darüber hinaus von den Krankenversicherungen gar nicht anerkannten Kosten über Fundraising finanziert werden. 3.3 Chancen Die Anlaufphasen für das Haven Hospiz und das Andreas-Hospiz sind weitestgehend abgeschlossen, obwohl eine wirkliche Routine in allen Prozessen erst im Laufe der ersten drei Jahre verstetigt sein wird. Der Übergang in die Regelhaftigkeit und damit in eine kontinuierliche Belegung auch in diesen beiden Hospizen steht somit in den kommenden Jahren an. Neueröffnungen oder Umbauten von Hospizen sind bis auf Weiteres nicht geplant, um die Gesellschaft in eine Phase der Konsolidierung zu führen. Durch eine Verstärkung von Fundrainsingmaßnahmen sollen erhöhte Erträge generiert werden. Unser großer Dank gilt allen haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden, die in diesem wieder sehr schwierigen Geschäftsjahr durch ihr hohes Maß an Engagement, Professionalität und Empathie die Tätigkeit in den Hospizen trotz der schwierigen Umstände ermöglicht haben. Dieses gilt sowohl für die Leitungen und Teams der Hospize als auch für die hospizübergreifend tätigen Mitarbeitenden.
Bremen, 28. März 2024 gez. Sigrun Deneke Geschäftsführung gez. Dr. Thomas Röhr Geschäftsführung BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die mission:lebenshaus gGmbH: Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der mission:lebenshaus gGmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der mission:lebenshaus gGmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Bremen, den 23. Mai 2024 Nordwest
Revision GmbH
Holger Genenger, Wirtschaftsprüfer Karen Isernhinke, Wirtschaftsprüfer Verbindlichkeitenspiegel 2023
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Stationäre Einrichtungen zur palliativen Pflege
Ambulante Betreuungsdienste für ältere Menschen
Erbringung von haushaltsbezogenen Dienstleistungen
Ambulante Betreuungsdienste für ältere Menschen
Ambulante Pflegedienste
Beteiligungsgesellschaften
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Architekturbüros für Orts-, Regional- und Landesplanung
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen