Maier Vermögensverwaltung eGbR
Selbe AdresseWagniskapital-Beteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Rainer Frank seit 16.4.2007 | Prokura |
Klaus Maier seit 2.5.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% |
| Name | Anteil |
|---|---|
Erbengemeinschaft | 50.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Maier-Unitas GmbHKöngenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021BILANZAKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2021I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Maier-Unitas GmbH, Köngen wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§ 266 bzw. 275 HGB wurden angewandt. Mögliche Zusammenfassungen nach § 265 Abs. 7 HGB wurden nicht vorgenommen. Zur besseren Übersichtlichkeit der Darstellung wurden bei der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusätzliche Zwischensummen eingefügt. Von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurde teilweise Gebrauch gemacht. II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungsmethoden Der mir vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet: ANLAGEVERMÖGEN Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Grundlage der Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Es fand die lineare Abschreibungsmethode Anwendung. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 1.000 wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Die Bewertung der sonstigen Ausleihungen erfolgte zu Anschaffungskosten. UMLAUFVERMÖGEN Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu Anschaffungskosten, ggf. wurde der niedrigere Marktpreis angesetzt. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und den Abschreibungen auch die Material- und Fertigungsgemeinkosten, sowie Aufwendungen für soziale Kosten. Forschungs- und Vertriebskosten sowie kalkulatorische Kosten sind nicht enthalten. Für den Wertansatz gleichartiger Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens wurde unterstellt, dass die zuerst angeschafften Vermögensgegenstände zuerst verbraucht worden sind (FIFO). Für Bestandsrisiken werden ausreichende Abschläge gebildet. Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt verlustfrei. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nennwert bewertet. Die Risiken im Forderungsbestand sind angemessen berücksichtigt worden. Das latente Ausfallrisiko sowie das Mahnkosten- und Zinsrisiko wurde durch eine aktivisch gekürzte Pauschalwertberichtigung in Höhe von 3 % abgedeckt. Weiterhin waren Einzelwertberichtigungen in Höhe von EUR 8.902,16 vorzunehmen. Der Kassenbestand und das Bankguthaben wurden zum Nennwert ausgewiesen. Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden Ausgaben erfasst, die Aufwand in den Folgejahren darstellen. Die aktiven latenten Steuern betreffen die Steuerentlastung auf Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen bei Rückstellungen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Es wurde aktive latente Steuer auf die in den nächsten fünf Jahren zu erwartende Verlustverrechnung gebildet. EIGENKAPITAL Das gezeichnete Kapital wurde mit dem Nennwert angesetzt. Die Kapitalrücklage beinhaltet Zuführungen aus der Gewinnausschüttung 1994. Sie entstand aus einer Dividendenkapitalerhöhung. RÜCKSTELLUNGEN Die sonstigen Rückstellungen sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sein wird, um die jeweiligen Risiken abzudecken. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN Die Gesellschaft hat zum 31.12.2021 ein versicherungsmathematisches Gutachten unter Berücksichtigung der nach BilMoG geltenden Bewertungsvorschriften für Pensionsrückstellungen nach der sogenannten projected unit credit-Methode erstellen lassen. Dabei wurde ein Zinssatz von 1,87 % sowie eine erwartete Gehaltssteigerung von 1,5 % zugrunde gelegt. Zudem wurden die Sterbetafeln nach Heubeck aus dem Jahr 2018 verwendet. Zum 01.01.2010 ergibt sich aus der Bewertung der Pensionsrückstellungen eine Unterdotierung in Höhe von € 158.703,00. Die Gesellschaft hatte sich für die Ausübung des Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB und eine Verteilung der erforderlichen Zuführung über den längst möglichen Zeitraum von 15 Jahren entschieden. Folglich wird beginnend mit dem Geschäftsjahr 2010 in jedem Jahr ein Betrag von € 10.581,00 den Pensionsrückstellungen erfolgswirksam zugeführt. Zum 31.12.2021 beträgt der noch nicht in der Bilanz ausgewiesene Betrag der Unterdotierung € 31.731,00. Die Berechnung der Pensionsrückstellung gemäß versicherungsmathematischem Gutachten des Büros Gassner und Partner in Stuttgart zum 31.12.2021 weist eine planmäßige Erhöhung der Pensionsrückstellungen für das Geschäftsjahr 2021 in Höhe von € 105.931,00 aus und basiert auf folgenden Parametern:
Dementsprechend ergibt sich gemäß § 246 Abs. 2 HGB folgender saldierter Ausweis in Bilanz und GuV:
Zusätzliche Information: Gemäß § 253 Abs. 6 HGB ist im Falle von Rückstellungen für Altersversorungsverpflichtungen der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinses aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren zu ermitteln. Gewinne dürfen nur ausgeschüttet werden, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags mindestens diesem Unterschiedsbetrag entsprechen. Der Rechnungszins auf Basis des Durchschnitts der Marktzinssätze aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren (gem.RückAbzinsV, Stand 12.2021) beträgt 1,35 %. Der Erfüllungsbetrag für Altersversorgungsverpflichtungen zum 31.12.2021 auf Basis dieses Rechnungszinses beträgt € 2.018.970. Der Unterschiedsbetrag, welcher gemäß § 253 Abs. 6 HGB im Anhang zur Bilanz darzustellen ist, beträgt € 141.304. VERBINDLICHKEITEN Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Erläuterungen zur Bilanz Die Abschreibungen für Sachanlagen betragen € 10.903,87 (VJ. € 2.637,59). Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind innerhalb eines Jahres € 197.849,22 (VJ. € 158.168,75) fällig. Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr bestehen in Höhe von € 0,00 (VJ. € 0,00).
Die Verbindlichkeiten belaufen sich zum 31.12.2021 auf insgesamt € 1.695.649,91 (VJ. € 1.565.752,25), davon betragen die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 1.195.649,91 (VJ. € 877.948,98) bzw. mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren € 0,00 (VJ. € 0,00). Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen- und Leistungen von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, Halbfabrikaten und Waren bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte. Gegenüber Gesellschafter bestehen Verbindlichkeiten von € 1.556.419,15 (VJ. € 1.414.658,27). Für die Pensionsrückstellungen wurden die Aktivwerte der Rückdeckungsversicherungen i.H.v. EUR 1.463.643,18 als Sicherheit den Pensionären und Pensionsanwärtern abgetreten. IV. Sonstige Angaben Anzahl der Beschäftigten Zum Stichtag haben die folgenden Beschäftigungsverhältnisse bestanden
Geschäftsführer ist Herr: Klaus Maier, Diplom Ingenieur (FH), Köngen
Köngen, 25. November 2022 Maier Unitas GmbH Klaus Maier WEITERE DATENAnlagespiegel
Köngen, den 25. November 2022 Klaus Maier Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 08. Dezember 2022 |
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