MEISTERDACH- und Fassadenbau GmbH

Dresdener Straße 33A, 01909 Großharthau, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Dresden HRB 21891
Vorher
Petersberg 81. V V GmbH
Eingetragen
8.5.2003
Branche
Dachdeckerei und BauspenglereiGlasergewerbeErrichtung von Fertigteilbauten
Gegenstand
Ausführung von Dach- und Fassadenmontagen

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Frank Moser
seit 13.1.2020
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Frank MoserP+P Projektbau - Consulting GmbH
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Simona Paul
02625 Bautzen
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

MEISTERDACH- und Fassadenbau GmbH

Großharthau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 73.973,00 91.314,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 542,00 902,00
II. Sachanlagen 73.431,00 90.412,00
B. Umlaufvermögen 2.529.781,56 1.564.251,85
I. Vorräte 2.225.779,42 1.156.057,75
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 123.132,55 218.204,04
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 180.869,59 189.990,06
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.653,72 3.450,93
Summe Aktiva 2.605.408,28 1.659.016,78

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 183.078,83 149.706,05
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 124.706,05 92.581,44
III. Bilanzgewinn 33.372,78 32.124,61
B. Rückstellungen 109.631,51 137.604,62
C. Verbindlichkeiten 2.307.502,94 1.365.125,82
D. Passive latente Steuern 5.195,00 6.580,29
Summe Passiva 2.605.408,28 1.659.016,78

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB sowie nach den ergänzenden Regelungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs.1 HGB auf.

Der Jahresabschluss wurde nach den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB erstellt.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungs-posten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie Rechnungsabgrenzungs-posten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und sind hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, es sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Jahresabschlusserstellung bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlusstichtag realisiert wurden.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Zahlung erfasst worden.

Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

2. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- und Herstellungs-kosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Abschreibungen wurden bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens linear bzw. degressiv vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800 € wurden sofort abgeschrieben.

3. Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.

Der Bestand an unfertigen Leistungen wurde zu Material- und Lohnkosten ohne Gewinnzuschlag bewertet.

Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen.

4. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind durch eine Offene-Posten-Liste belegt.

Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

5. Rechnungsabgrenzungsposten

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Sie beinhalten Zahlungen im Geschäftsjahr für Aufwendungen, die erst nach dem Abschlussstichtag entstehen.

6. Eigenkapital

Das Stammkapital ist in der im Gesellschaftsvertrag festgelegten Höhe ausgewiesen und eingezahlt.

7. Rückstellungen

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet. Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

8. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

9. Latente Steuern

Als passive latente Steuern wurden Steueraufwendungen abgegrenzt, die sich auf Grund von Unterschieden in der Bewertung von Vermögensgegenständen zwischen Steuer- und Handelsbilanz ergeben haben.

10. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

C. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel. Die Gesellschaft besitzt keine eigenen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten.

Bei den sonstigen Vermögensgegenständen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr handelt es sich um Erstattungsansprüche aus der Lohnfortzahlung und Steuerrückzahlungen sowie Forderungen aus debitorischen Kreditoren. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.

Der Gewinnvortrag wird erhöht.

Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Angaben zu Verbindlichkeiten

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 2.307.502,94 € (Vorjahr 1.365.125,82 €).

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von 1 bis zu 5 Jahren beträgt 0 € (Vorjahr 0 €).

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen nicht (Vorjahr 0 €).

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer

Während des Geschäftsjahres waren 20 Arbeitnehmer beschäftigt.

Geschäftsführung

Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die Geschäftsführung der MEISTERDACH- und Fassadenbau GmbH durch den Geschäftsführer Herrn Frank Moser.

Es besteht eine umsatzsteuerliche Organschaft mit der P+P Projektbau-Consulting GmbH.

Feststellung des Jahresabschlusses

Das Datum der Feststellung entspricht dem Datum der Unterzeichnung.

 

Großharthau, den 23.09.2024

gez. Frank Moser

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 6.12.2024.

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