HVD One GmbH
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ute-Kai, geb. Vollstädt Härtig-Vollstädt seit 8.6.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sedkrist GmbHSeddiner SeeJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANGI. Allgemeine Hinweise Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Seddiner See und ist im Handelsregister Potsdam unter HRB 17308 P unter der Firma Sedkrist GmbH eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss ist vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt worden. Die Gliederung der Bilanz entspricht § 266 HGB sowie § 42 GmbHG. Von den ihr eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung der Bilanz gemäß § 274a HGB macht die Gesellschaft Gebrauch. Die Aufstellung des Anhangs erfolgte unter teilweiser Inanspruchnahme der größen abhängigen Erleichterungen gem. § 288 Abs. 1 HGB. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB aufgestellt. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs und Bewertungsmethoden maßgebend. Die Bilanzgliederung wurde gegenüber dem Vorjahr nicht geändert. Gemäß § 265 Abs. 5 und 6 HGB wurden einige Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zwecks Aufstellung eines klaren und übersichtlichen Jahresabschlusses hinzugefügt bzw. deren Bezeichnung an ihren tatsächlichen Inhalt angepasst. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und werden nach der linearen Methode vorgenommen. Zuschreibungen wurden vorgenommen, soweit die Gründe für eine in Vorjahren vorgenommene Abschreibung nicht mehr bestehen. Außerplanmäßige Abschreibungen erfolgten bei Vorliegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für geringwertige Wirtschaftsgüter im Berichtsjahr mit einem Wert von bis zu EUR 800,00 wurden im Jahr der Anschaffung oder Herstellung vollständig in Abzug gebracht. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bzw. ihrem niedrigeren beizulegendem Wert am Bilanzstichtag bewertet. Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennwert angesetzt. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Erläuterungen zur Bilanz Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ergeben sich aus der Bilanz. Das Stammkapital in Höhe von EUR 25.000,00 wurde in voller Höhe einbezahlt. Die Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die Steuerrückstellungen sind in Höhe des voraussichtlichen Anfalls aufgrund des steuerlichen Gewinns dotiert. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus der Bilanz. IV. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse bestehen zum Bilanzstichtag nicht. Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen im Sinne von § 285 Nr. 3a HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht. Geschäftsführung Als Geschäftsführer der Gesellschaft ist bestellt: Ute Kai Härtig-Vollstädt, Berlin Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Anzahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer belief sich auf 7 (Vorjahr: 7).
Seddiner See, den 07. Januar 2025 gez. Ute Kai Härtig-Vollstädt Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 07. Januar 2025 |
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