Filztuchfabrik Rodewisch GmbH
Polenzstraße 101, 08485 Lengenfeld, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marcus Klug seit 9.3.2023 | Geschäftsführer |
Thomas Wolfrum seit 9.3.2023 | Geschäftsführer |
Jürgen Klug seit 11.8.2010 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 4 angezeigt
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Filztuchfabrik Rodewisch GmbHLengenfeldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt. Weiterhin wurden die Vorschriften des GmbH-Gesetzes sowie die Regelungen des Gesellschaftsvertrags beachtet. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen gilt die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft. Die nach den gesetzlichen Vorschriften in der Bilanz anzubringenden Vermerke wurden aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit insgesamt im Anhang aufgeführt. Der Jahresabschluss wurde gemäß § 244 HGB in Euro aufgestellt. II. Angaben zu Bilanzierung und Bewertung Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der allgemeinen Ansatzvorschriften (§§ 246-251 HGB) und der allgemeinen Bewertungsvorschriften (§§ 252-256a HGB) sowie unter Berücksichtigung der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) erstellt. Auf die Gliederung der Bilanz fand die Vorschrift des § 266 HGB Anwendung. Die Bewertungen erfolgten im Einzelnen wie folgt: Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Bei den Gegenständen, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, wurden planmäßige Abschreibungen unter Anwendung der linearen Abschreibungsmethode auf die voraussichtliche Nutzungsdauer vorgenommen. Die Abschreibungen auf Zugänge zum Anlagevermögen im Geschäftsjahr erfolgten zeitanteilig (pro rata temporis). Für im Geschäftsjahr 2023 angeschaffte geringwertige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens im Sinne von § 6 Abs. 2 EStG (€ 250,01 bis € 800,00) konnte der steuerliche Sofortabzug in die Handelsbilanz übernommen werden, da die Position für den Jahresabschluss der Gesellschaft von untergeordneter Bedeutung ist. Bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 250,00 wurden im Jahr des Zugangs vollständig als Aufwand verbucht. Die Vorräte wurden zum Abschlussstichtag mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. In die Herstellungskosten wurden neben den direkten Kosten auch angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten und Verwaltungskosten sowie Sondereinzelkosten der Fertigung einbezogen. Der Ansatz des gesamten Vorratsvermögens erfolgt unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominalwert bewertet. Soweit Risiken erkennbar waren, wurden diese durch Bildung angemessener Wertberichtigungen berücksichtigt. Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt. Der Sonderposten wurde für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen gebildet, welche der Gesellschaft im Zeitraum von 2014 bis 2016 für zwei Investitionsvorhaben gewährt wurden (sog. indirekte Methode). Der Sonderposten wird planmäßig über die jeweilige Nutzungsdauer der geförderten Vermögensgegenstände ertragswirksam aufgelöst. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und wurden in Höhe des voraussichtlich notwendigen Erfüllungsbetrags nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung angesetzt. Die bestehenden Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Auf fremde Währung lautende Forderungen, Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Die passiven latenten Steuern wurden zum Abschlussstichtag gemäß § 274 HGB aufgrund von Unterschiedsbeträgen zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen unter Berücksichtigung von steuerlichen Verlustvorträgen angesetzt, sofern sich diese Differenzen in späteren Jahren voraussichtlich abbauen. III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Bilanzposten Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen zum Abschlussstichtag in Höhe von T€ 0,8 (Vorjahr: T€ 0,8). Forderungen gegen Gesellschafter oder gegen Geschäftsführer bestehen wie im Vorjahr nicht. Der Jahresabschluss 2023 wurde gemäß § 268 Abs. 1 HGB unter teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe von T€ 148,7 enthalten. Es bestehen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von T€ 549,7 (Vorjahr: T€ 576,4). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen zum Abschlussstichtag nicht (Vorjahr: T€ 96,8). Verbindlichkeiten sind in Höhe eines Gesamtbetrags von T€ 652,6 durch Eintragungen von Grundschulden auf die Betriebsgrundstücke, durch Globalzession von Kundenforderungen sowie durch Sicherungsübereignungen von Maschinen und Fahrzeugen gesichert. Weiterhin bestehen für die Lieferantenverbindlichkeiten regelmäßig die geschäftsüblichen Eigentumsvorbehalte aus dem Erwerb von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen. IV. Weitere Angaben Angaben nach § 264 Abs. 1a HGB: Firma: Filztuchfabrik Rodewisch GmbH Sitz: Lengenfeld Registergericht: AG Chemnitz, HRB-Nr. 9983 Angaben zu Mitgliedern der Unternehmensorgane: Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte eine Veränderung in der Geschäftsführung der Gesellschaft. Mit Handelsregistereintragung vom 9. März 2023 wurde Herr Dr. Peter Klose als Geschäftsführer abberufen. Herr Marcus Klug und Herr Thomas Wolfrum wurden als weitere Geschäftsführer bestellt. Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2023: - Herr Jürgen Klug (ganzjährig) - Herr Dr. Peter N. Klose (bis 9. März 2023) - Herr Marcus Klug (ab 9. März 2023) - Herr Thomas Wolfrum (ab 9. März 2023) Arbeitnehmeranzahl: Die Gesellschaft beschäftigte während des Geschäftsjahres 2023 im Jahresdurchschnitt 50 Arbeitnehmer. Für die Gesellschaft bestehen zum Abschlussstichtag keine valutierenden Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB.
Lengenfeld, 17. April 2024 gez. Jürgen Klug, Geschäftsführer gez. Marcus Klug, Geschäftsführer gez. Thomas Wolfrum, Geschäftsführer Feststellung des Jahresabschlusses: Der Jahresabschluss 2023 wurde am 13. Mai 2024 von der Gesellschafterversammlung festgestellt. |
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