SBB Projektbau GmbH
Selbe AdresseIngenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ömer Anamur seit 10.1.2025 | Geschäftsführer |
Jörg Kurt Goldstein seit 4.1.2024 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SVG Abrechnungs-Service GmbHKoblenzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023I. Grundlagen des Unternehmens 1.1. Rechtliche Grundlagen Die SVG Abrechnungs-Service GmbH (im Folgenden "SVG ARS GmbH") wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 29. August 1958 gegründet und ist beim Amtsgericht Koblenz eingetragen (HRB 15). Am 5. November 2021 erhielt die Gesellschaft von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Erlaubnis, als Finanzdienstleistungsinstitut das Factoringgeschäft gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 9 KWG zu betreiben. 1.2.Geschäftsmodell: Krankenfahrten- und Rechnungsfahrtenabrechnung Die SVG ARS GmbH bietet Taxi- und Mietwagenunternehmen zum einen den Service an, die Abrechnungen der Krankenfahrten für sie gegenüber den Sozialversicherungsträgern durchzuführen und zum anderen ihnen den Rechnungsbetrag bereits innerhalb von drei bis zehn Arbeitstagen nach Übermittlung der Transportscheine im Rahmen des unechten Factorings auszuzahlen. Taxi- und Mietwagenunternehmen können zudem auch sogenannte Rechnungsfahrten durchführen. Die Rechnungsfahrten werden dabei hauptsächlich mit Unternehmen vereinbart, welche sodann die durch die Geschäftsleitung und die Mitarbeiter und Kunden ausgeführten Fahrten in den vereinbarten Zeitintervallen von den Taxi- und Mietwagenunternehmen in Rechnung gestellt erhalten. Auch diese Rechnungsstellungen stellen für kleine und mittelständische Personenbeförderungsunternehmen einen großen Aufwand dar. In der weiteren Betrachtung wird das Abrechnen von Rechnungsfahrten vernachlässigt, da der Anteil im Jahr 2023 unter einem Prozent des Gesamtumsatzes liegt. 1.3. Ziele und Strategie Generell ist das Interesse an der Dienstleitung im Bereich der Taxi- und Mietwagenunternehmen als sehr groß anzusehen und wird auch von Branchenvertretern so bestätigt. Es werden marktübliche Factoring-Gebühren bei Krankenfahrten verlangt. Diese richten sich nach der Umsatzstärke der Kunden sowie nach der Marktzinslage. Im dritten aktiven Geschäftsjahr (2024) werden ein Abrechnungsvolumen im Bereich der Krankenfahrten von etwa 21 Mio. € und mithin Provisionen in Höhe von insgesamt TEUR 700 prognostiziert. Dies entspricht dem Umsatz mit ca. 110 mittelständischen Taxi- und Mietwagenunternehmen. II. Wirtschaftsbericht 2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die Gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Deutschland zeigen laut dem Sachverständigenrat Wirtschaft für 2023 einen erwarteten Rückgang des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 0,4 Prozent, gefolgt von einem prognostizierten Wachstum von 0,7 Prozent im Jahr 2024. Die Inflationsrate wird voraussichtlich im aktuellen Jahr bei 6,1 Prozent liegen und im kommenden Jahr auf 2,6 Prozent zurückgehen. Die Hauptfaktoren, die das zukünftige Wachstum beeinträchtigen, sind die demografische Alterung, geringes Produktivitätswachstum, ein veralteter Kapitalstock und ein Mangel an jungen und innovativen Unternehmen. Um die Wachstumsaussichten zu verbessern, werden verstärkte Innovationen und Investitionen empfohlen, die durch liquidere Kapitalmärkte, eine stärkere Aktienkultur und mehr Wagniskapital unterstützt werden sollten. Verbesserungen bei Erwerbsmöglichkeiten und -anreizen sind ebenfalls erforderlich, um das Arbeitsvolumen zu stützen und die Armutsgefährdung zu reduzieren. Langfristige Rentenreformen werden aufgrund der demografischen Alterung als notwendig erachtet, um die Lasten fairer zwischen den Generationen zu verteilen. Die Energiekrise und gesunkene Realeinkommen belasten kurzfristig die Wirtschaft, während mittelfristig vor allem das sinkende Arbeitsvolumen, ein veralteter Kapitalstock und das Fehlen innovativer Unternehmen das Wachstum bremsen. Die konjunkturelle Erholung in Deutschland verzögert sich aufgrund der Energiekrise, der gesunkenen Realeinkommen und der weltweit gestrafften Geldpolitik. Die Prognose sieht für 2023 einen Rückgang des BIP um 0,4 Prozent vor, gefolgt von einer verhaltenen Erholung im Jahr 2024 mit einem prognostizierten Anstieg des BIP um 0,7 Prozent. Die Inflationsrate hat sich seit Jahresbeginn 2023 halbiert, wird jedoch aufgrund hoher Preisdrücke zu Beginn des Jahres 2024 voraussichtlich bei 6,1 Prozent liegen. Für 2024 wird eine Inflationsrate von 2,6 Prozent prognostiziert. Die mittelfristigen Wachstumshemmnisse werden als entscheidender für das Produktionspotenzial der deutschen Volkswirtschaft betrachtet als die kurzfristige konjunkturelle Schwäche. 2.2. Branchenbezogene Rahmenbedingungen Gemäß deutschem Taxi- und Mietwagenverband e.V. gibt es zurzeit etwa 36.000 Taxi- und Mietwagenunternehmen und 100.000 (https://bundesverband.taxi/infomaterial/) zugelassene Taxi und Mietwagen in Deutschland. Fahrten im Auftrag von Krankenkassen sichern kranken und bedürftigen Menschen ein hohes Maß an Mobilität. Davon machen meist diejenigen Gebrauch, die selbst nicht oder nicht mehr fahren können, und zum Arztbesuch nicht von Familienangehörigen oder Freunden begleitet werden können. Die Taxi- und Mietwagenunternehmen befördern Fahrgäste (Patienten) in diesen Fällen nach § 60 SGB V. Ebenso werden Personenbeförderungen im Auftrag der Renten- und Unfallversicherungsträger durchgeführt. Die Taxi- und Mietwagenunternehmen können diese Fahrten zum einen direkt mit dem Fahrgast abrechnen; dieser zahlt nach Beendigung der Beförderung sofort den Fahrpreis in bar und lässt sich ihn von seiner Krankenkasse, Berufsgenossenschaft oder Rentenversicherung erstatten. Zum anderen ist aber auch die Abrechnung mit dem Sozialversicherungsträger statthaft; hier kann die Dienstleistung der SVG ARS GmbH in Anspruch genommen werden. 2.3. Geschäftsverlauf 2023 war das zweite vollständige Geschäftsjahr der SVG ARS GmbH. Die Gesellschaft erzielte Umsätze in Höhe von rund 15,8 Mio. €, daraus resultieren TEUR 529 Provisionserträge. 2.4. Darstellung der Vermögens- Finanz- und Ertragslage Vermögenslage
Die Bilanzsumme ist um TEUR 382 (+24,8 %) auf TEUR 1.920 gestiegen. Die Veränderung resultiert im Wesentlichen durch einen Zuwachs beim Kundenumsatz. Finanzlage Die Zahlungsbereitschaft war im Geschäftsjahr 2023 jederzeit gegeben. Zur Finanzierung des weiteren Wachstums und des Ausbaus des Factoring-Geschäfts prüft die Gesellschaft fortlaufend adäquate Formen der Eigenkapital- und/oder Fremdkapital-Finanzierung. Die Gesellschaft kann darüber hinaus jederzeit auf die Liquiditätsmittel der Muttergesellschaft zurückgreifen. Ertragslage
Das abgelaufene Geschäftsjahr 2023 war das zweite vollständige Geschäftsjahr mit operativer Tätigkeit. Den erwirtschafteten Erträgen standen insbesondere Personal- und Sachaufwendungen gegenüber. III. Finanzielle Leistungsindikatoren und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren Unter den finanziellen Leistungsindikatoren werden die Werte der Transportscheine und daraus resultierenden Gebühren / Provisionserträge betrachtet. Hier wurde für das Geschäftsjahr 2023 ein Abrechnungsvolumen (Wert der Transportscheine) von etwa 13 Mio. €, mithin Provisionserlöse von TEUR 390 prognostiziert. Erzielt wurden 15,8 Mio. €, mithin daraus resultierende Gebühren von TEUR 530; die Prognose wurde also übertroffen. Als nicht-finanzieller Leistungsindikator wurde die Anzahl der Kunden gewählt. Für das Geschäftsjahr 2023 wurden ca. 65 Kunden prognostiziert und die Gesamtkundenanzahl auf 98 gewachsen. IV. Risikomanagement 4.1. Risikomanagementsystem Im Einzelnen ist die SVG ARS GmbH den für Factoringinstitute relevanten Veritätsrisiken, Ausfallrisiken, Marktpreisrisiken, operationellen Risiken und Liquiditätsrisiken ausgesetzt. Diese Risiken gilt es zu identifizieren, zu bewerten, zu beobachten, mit ihnen verantwortungsvoll umzugehen, um sich bietende Marktchancen erschließen zu können. Steuerung und Reporting dieser Risiken sind Grundvoraussetzung für einen nachhaltigen Unternehmenserfolg. Unter Risikomanagement versteht die SVG ARS GmbH den systematischen und transparenten Umgang mit Risiken im Rahmen der durch die Geschäftsführung festgelegten Geschäfts- und Risikostrategien. Dazu gehören insbesondere eine angemessene Aufbau- und Ablauforganisation sowie Risikosteuerungs- und Controlling-Prozesse sowie die interne Revision. Die Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung der Risikomanagement-Systeme werden Finanzdienstleistungsinstituten auf der Grundlage des Kreditwesengesetzes (KWG) mit den "Mindestanforderungen an das Risikomanagement" (MaRisk) vorgegeben. 4.2. Kontrolle des Veritätsrisikos Die Veritätsrisiken werden dadurch reduziert, dass die Forderung von der SVG ARS GmbH, bevor sie die Vorauszahlung auf den Kaufpreis an das Taxi- oder Mietwagenunternehmen lenkt, auf ihre Verität geprüft wird. Zu diesem Zweck muss der Taxi- oder Mietwagenunternehmer der SVG ARS GmbH nachprüfbare Belege über die gegenüber seinen Kunden erbrachten Transportleistungen vorlegen. So muss das Taxi- und Mietwagenunternehmen bei Krankenfahrten den Transportschein im Original einreichen. Aus diesem ergibt sich die ärztliche Verordnung der betreffenden Krankenfahrten. Bei Rechnungsfahrten legt das Taxi- oder Mietwagenunternehmen der SVG ARS GmbH quittierte Belege des vom Rechnungskunden beförderten Fahrgastes vor, welche das Bestehen der Forderung nach Grund und Höhe nachweisen. Die Auszahlung der Vorauszahlung auf das Beförderungsgeld von der SVG ARS GmbH an das Taxi- oder Mietwagenunternehmen erfolgt erst nach Überprüfung der vorgenannten Belege durch die SVG ARS GmbH. 4.3. Kontrolle des Adressenausfallrisikos Das Adressenausfallrisiko besteht vorliegend darin, dass der Schuldner, mithin bei Krankenfahrten der Sozialversicherungsträger und bei Rechnungsfahrten der Rechnungskunde, zahlungsunfähig wird. In diesem Fall kann die SVG ARS GmbH die Forderung gegenüber dem Taxi- oder Mietwagenunternehmen realisieren, da es von diesem die gezahlte Vorauszahlung zurückverlangen kann. Um das Risiko von Zahlungsausfällen bezüglich Kunden und Schuldner zu verringern, überprüft die SVG ARS GmbH deren Kreditwürdigkeit vor Aufnahme einer Geschäftsbeziehung mit diesen unter Zuhilfenahme von Kreditauskünften externer Firmen (wie dem Creditreform e.V.). Des Weiteren wurde eine Vertrauensschadenversicherung abgeschlossen, um sich gegen Betrugsvorfälle zu schützen. Weiterhin verbessert die SVG ARS GmbH sukzessive das interne Kontrollsystem, durch welches gewährleistet wird, dass im Fall von Zahlungsrückständen von Kunden und Schuldnern die Geschäftsverbindung mit diesen überprüft und ggf. bei Vorliegen von negativen Merkmalen beendet wird. 4.4. Wettbewerbsfähigkeit der Marktpreise Unter Berücksichtigung der von der SVG ARS GmbH für die Taxi- oder Mietwagenunternehmen mit der Abrechnung erbrachten Serviceleistungen sind die von der SVG ARS GmbH hierfür geforderten Gebühren wettbewerbsfähig, sodass davon auszugehen ist, dass das Marktpreisrisiko vorliegend gering ist. 4.5. Kontrolle des operationellen Risikos Dem operationellen Risiko, welches im Betreiben des unechten Factorings liegt, wird durch die nachfolgend beschriebenen spezifischen betrieblichen Anforderungen Rechnung getragen. Das Unternehmen verfügt über eine Geschäftsleitung, die für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und deren Weiterentwicklung verantwortlich ist. Diese Gesamtverantwortung wird dadurch wahrgenommen, dass bei der SVG ARS GmbH ein angemessenes und wirksames Risikomanagement mit angemessenen Kontroll- und Überwachungsprozessen im gesamten Geschäftsbereich installiert und vorgehalten wird. So wurden für die Abwicklung der Geschäftsaktivitäten der SVG ARS GmbH von der Geschäftsleitung Arbeitsanweisungen und Arbeitsablaufbeschreibungen erstellt und in schriftlicher Form an die Mitarbeiter ausgehändigt und diese werden zudem regelmäßig wiederkehrend unterwiesen. In diesen Arbeitsanweisungen und Arbeitsablaufbeschreibungen sind Regelungen bezüglich des Arbeitsablaufs und der Aufgabenzuweisung sowie der Verantwortlichkeiten enthalten. Weiter erstellt die Geschäftsleitung Regelungen bezüglich der Ausgestaltung der Risikosteuerungs- und Controllingprozesse sowie der internen Revision. Darüber hinaus beinhalten die Organisationsrichtlinien Regelungen, die die Einhaltung rechtlicher Vorgaben dienen. Die rechtlichen Regelungen betreffen die Anforderungen des Sozialgesetzbuchs bezüglich der Abrechnung von Krankenfahrten sowie Datenschutz- und Verschwiegenheitsregelungen. Die SVG ARS GmbH hat einen eigenen Datenschutz-, Informationssicherheits-, Geldwäsche- und Compliance-Beauftragten bestellt. Die geforderte Meldestelle zum Hinweisgeber nach HinschG bzw. GwG wurde auf der Internetseite (www.krankenfahrtenabrechnung.de) installiert. Über die Organisationsrichtlinien erstellt die SVG ARS GmbH Dokumentationen, welche von der Gesellschaft mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden. Weiter setzt die SVG ARS GmbH in ihrem Unternehmen neben der Geschäftsleitung qualifizierte Mitarbeiter für die Durchführung des operativen Geschäfts in ausreichender Anzahl ein. Diese werden bei der SVG ARS GmbH als feste Mitarbeiter beschäftigt und verfügen mindestens über eine qualifizierte Berufsausbildung. Weiterhin werden sie im Bereich der Krankenfahrtenabrechnung bezüglich der dort zu beachtenden Regelungen intern durch eigenes Personal oder externe Dritte geschult, um das Qualitätsniveau gleichbleibend auf einem hohen Stand zu halten. Die Mitarbeiter verfügen daher über die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Kompetenzen. V. Prognosebericht In unserer Geschäftsstrategie haben wir ausgewiesen, dass unser präferiertes Zielgebiet in den ersten drei Jahren der Factoring-Dienstleistung das Rheinland und angrenzende Bundesländer sein werden. Unter normalen Bedingungen würden wir aufgrund der demographischen Entwicklung und der hohen Nachfrage im Bereich der Krankenfahrten von einem erfolgreichen Geschäftsjahr 2024 und einem Jahresüberschuss von etwa TEUR 50 ausgehen. Die Zukunftsfähigkeit unseres Geschäftsmodells sehen wir auch mit Blick auf die Liquiditätssituation als gesichert an, da die SVG Rheinland eG erhebliche Kreditlinien zur Verfügung stellen kann. Bei Bedarf kann jederzeit auch eine Kapitalerhöhung erfolgen. Im Geschäftsjahr 2024 wird ein Abrechnungsvolumen (Wert der Transportscheine) im Bereich der Krankenfahrten von etwa 21 Mio. € erwartet, mithin werden Provisionen in Höhe von insgesamt TEUR 700 prognostiziert. Dies entspricht einem Kundenvolumen von ca. 110 mittelständischen Taxi- und Mietwagenunternehmen. Das Abrechnungsvolumen bei den Rechnungsfahrten ist zu vernachlässigen. In den folgenden Jahren wird von uns ein kontinuierlicher Zuwachs im Bereich der Krankenfahrten erwartet. VI. Chancen- und Risikobericht Neben den oben dargestellten Risiken gibt es auch einige Chancen für unser Unternehmen. Die Chancen betreffen insbesondere den Gesundheitsmarkt, die demographische Entwicklung und die daraus bestehenden Folgen bei Alterung der Gesellschaft. Die Risikobetrachtung der SVG ARS GmbH richtet sich zunächst auf die Unsicherheit der zukünftigen Entwicklungen im Gesundheits- sowie im Personentransportwesen. Gesetzliche Anpassungen und wechselnde Marktgegebenheiten müssen frühzeitig erkannt werden, um flexibel und vorausschauend darauf reagieren zu können. Hierbei wird gerade auch der Bereich der Digitalisierung im Gesundheitswesen beobachtet werden müssen. VII. Bericht über Forschung und Entwicklung Unser Unternehmen betreibt keine Forschung und Entwicklung. VIII. Bericht über Zweigniederlassungen Zweigniederlassungen werden von unserem Unternehmen nicht unterhalten.
Koblenz, den 15. Juni 2024 SVG ARS GmbH Karl-Heinz Wagner, Geschäftsführer Jörg Goldstein, Geschäftsführer Jahresbilanz zum 31.12.2023der SVG Abrechnungs-Service GmbH, KoblenzAktivseite
Passivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023A. Allgemeine Angaben zur Gesellschaft
2. Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) (§§ 238 ff.) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. 3. Die Darstellung der Bilanz erfolgt nach dem Formblatt 1; für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde die Staffelform (Darstellung nach Formblatt 3) der Verordnung über die Rechnungslegung der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) gewählt. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden sowie Sonstige Vermögensgegenstände sind unter Berücksichtigung aller erkennbarer Risiken zum Nennwert ausgewiesen. Sofern erforderlich wurden Einzelwert- und Pauschalwertberichtigungen vorgenommen. 2. Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen passiviert. 3. Die Steuerrückstellungen und andere Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. 4. Zum Bilanzstichtag bestanden weder Forderungen noch Verbindlichkeiten in Fremdwährung. C. Entwicklung des Anlagevermögens 2023 Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer. Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem Anlagenspiegel in der Anlage zum Anhang zu entnehmen. D. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung Angaben zur Bilanz 1. Die Forderungen an Kreditinstitute bestehen ausschließlich gegenüber der VR Bank RheinAhrEifel eG, Koblenz. Dabei handelt es sich um täglich fällige Guthaben, die im Berichtsjahr von TEUR 207,0 auf TEUR 157,0 gesunken sind. 2. Der Posten Forderungen an Kunden enthält zum weit überwiegenden Teil Vorschussforderungen aus dem Factoringgeschäft, die durch noch offene und von der Gesellschaft im unechten Factoring übernommene Kassen- und Privatabrechnungen dieser Kunden unterlegt sind. 3. Bei den Sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von TEUR 34,0 handelt es sich im Wesentlichen um Geschäftsguthaben von TEUR 30,0 (Vorjahr: TEUR 30,0), in dessen Höhe die Gesellschaft Geschäftsanteile bei der VR Bank RheinAhrEifel eG gezeichnet hat, sowie Forderungen an Finanzamt und Sozialversicherungsträger in Höhe von TEUR 4,0 (Vorjahr: TEUR 2,0). 4. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (TEUR 22,8; Vorjahr: TEUR 0,0) enthalten solche gegenüber Taxiunternehmen und sind täglich fällig. 5. Die Sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten weitgehend die in Anspruch genommenen Darlehen von der Gesellschafterin, SVG Straßenverkehrsgenossenschaft Rheinland-Pfalz eG, sowie von einem weiteren verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 1.500 (Vorjahr: TEUR 1.250), eine weitere Verbindlichkeit gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von TEUR 33,6 (Vorjahr: TEUR 12,4) und gegenüber einem verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 40,4 (Vorjahr: TEUR 7,3), Steuer- und Sozialverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 93,3 (Vorjahr: TEUR 63,6) sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 25,3 (Vorjahr: TEUR 7,9). 6. Zur Entwicklung der Rückstellungen wird auf den separat dargestellten Rückstellungsspiegel verwiesen (vgl. Anlage zum Anhang). Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Die Zinsaufwendungen für in Anspruch genommene Darlehen sind auf TEUR 66,0 (Vorjahr: TEUR 15,2) gestiegen. 2. Die Provisionserträge für Leistungen aus dem unechten Factoring haben sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 257,4 auf TEUR 529,0 erhöht. 3. Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen die Dividende aus Geschäftsguthaben bei der VR Bank RheinAhrEifel eG von TEUR 1,2 (Vorjahr: TEUR 1,2) sowie Erstattungen seitens der Sozialversicherungsträger. 2023 betrugen diese TEUR 9,3 (Vorjahr: TEUR 5,5). 4. Der Personalaufwand stieg im Berichtsjahr von TEUR 147,5 auf TEUR 283,4. 5. Die anderen Verwaltungsaufwendungen beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen für Versicherungen und Beiträge i.H. v. TEUR 3,0 (Vorjahr: TEUR 4,1), für Rechts-, Gerichtsund- Beratungskosten in Höhe von TEUR 16,3 (Vorjahr: TEUR 2,5), für Miete und Mietnebenkosten i.H. v. TEUR 5,7 (Vorjahr: TEUR 3,3), Werbe- und Reisekosten in Höhe von TEUR 0,8 (Vorjahr: TEUR 3,3), Büro- und Geschäftskosten in Höhe von TEUR 21,4 (Vorjahr: TEUR 14,9), sonstige Aufwendungen in Höhe von TEUR 32,1 (Vorjahr: TEUR 21,9) sowie für Prüfungskosten von TEUR 25,0 (Vorjahr: TEUR 25,5). 6. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich wie folgt zusammen:
E. Nachtragsbericht Es haben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung gem. § 285 Nr. 33 HGB ergeben. F. ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 17,0 auf neue Rechnung vorzutragen. G. Sonstige Angaben 1. Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 80.000,00 ist voll eingezahlt. Alle Kapitalanteile befinden sich im Eigentum und Besitz der Obergesellschaft, der Straßenverkehrsgenossenschaft Rheinland eG, Koblenz. Mit dieser Gesellschaft bestand seit 1966 ein Ergebnisabführungsvertrag, der zum 31. Dezember 2019 aufgehoben wurde. 2. Es bestehen zum Abschlussstichtag sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Mietverträgen, fällig 2023 in Höhe von 4.198,00 EUR, fällig 2024 in Höhe von 2.799,00 EUR. Weitere Haftungsverhältnisse bestanden nicht. 3. Das Honorar des Abschlussprüfers beträgt 26.200 EUR und entfällt mit 25.000 EUR auf Abschlussprüfungsleistungen des Geschäftsjahres 2023 und auf Steuerberatungsleistungen in Höhe von 1.200,00 EUR. 4. Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer betrug im Jahr 2023 SECHS (Vorjahr DREI). 5. Zum einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer ist Herr Karl-Heinz Wagner, Diplomierter Bankbetriebswirt ADG, und Jörg Goldstein, Diplom-Kaufmann, (seit 01.01.2024) bestellt. 6. Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführer wurde gemäß § 286 Ab. 4 HGB verzichtet.
Koblenz, den 15. Juni 2024 Geschäftsführung gez. Wagner gez. Goldstein Rückstellungsspiegel
Entwicklung des Anlagevermögens 2023
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die SVG Abrechnungs-Service GmbH, Koblenz Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der SVG Abrechnungs-Service GmbH, Koblenz, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SVG Abrechnungs-Service GmbH, Koblenz, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Koblenz, 15. Juni 2024 Nexia
GmbH
gez. Iris Melzer, Wirtschaftsprüferin gez. Dr. H.J. Schirduan, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss wurde am 15. Juni 2024 festgestellt. |
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