Einzelhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln
Sames GmbH
Bahnhofstraße 106, 35325 Mücke, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Katrin Sames seit 15.8.2023 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sames GmbHMückeJahresabschluss zum 31. Dezember 2010Bilanz zum 31. Dezember 2010Aktiva
Passiva
Anhang 2010Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB auf. Der Jahresabschluss wurde nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften in der Fassung des am 25. Mai 2009 verkündeten Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgte nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden grundsätzlich unverändert beibehalten. Bilanzierungshilfen wurden nicht in Anspruch genommen. Die Bilanz wurde vor Ergebnisverwendung aufgestellt. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungsdauer wurde jeweils unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer geschätzt. Bei der Ermittlung der planmäßigen Abschreibungen beweglicher Anlagengegenstände kam sowohl die lineare Abschreibungsmethode als auch die degressive Abschreibungsmethode zur Anwendung. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Für die in den Jahren 2008 und 2009 zugegangenen beweglichen Anlagegüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 €, aber nicht mehr als 1.000,00 €, wurde für das jeweilige Geschäftsjahr ein Sammelposten gebildet, der im Jahr der erstmaligen Bilanzierung und in den folgenden vier Geschäftsjahren mit jeweils 20% abgeschrieben wird. Sonderabschreibungen erfolgten nicht. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Inventur der Handelswaren erfolgte durch das Unternehmen. Der Warenbestand wurde am 08. Januar 2011 körperlich aufgenommen und zunächst zu Verkaufswerten bewertet. Zur Ermittlung der Anschaffungskosten wurde ein durchschnittlicher Abschlag von 44,85 % von den Verkaufswerten abgezogen. Der Warenbestand zum Bilanzstichtag wurde durch Fortschreibung (Rückrechnung) ermittelt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert abzüglich erforderlicher Wertberichtigungen angesetzt. Das Körperschaftsteuerguthaben nach § 37 Abs. 5 KStG wurde mit dem Barwert angesetzt. Dabei wurde ein Zinssatz von 5,5 % zu Grunde gelegt. Die Forderung gegen den ehemaligen Gesellschafter Peter Sames wurde ohne Beurteilung der Werthaltigkeit mit dem Nennwert angesetzt. Ausgaben, die Aufwand für künftige Zeiträume darstellen, wurden als Rechnungsabgrenzungsposten aktivisch abgegrenzt. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter angemessener und ausreichender Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken. Rückstellungen, für die sich aufgrund der geänderten Bewertung eine Auflösung ergeben würde, wurden beibehalten, soweit der aufzulösende Betrag bis spätestens zum 31. Dezember 2024 wieder zugeführt werden müsste (Art. Abs. 1 S. 2 EGHGB). Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgte nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Anwendung versicherungsmathematischer Grundsätze mit einem Zinsfuß von 5,15 % p. a. auf Basis der veröffentlichten Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Der Zinssatz entspricht dem durchschnittlichen Marktzinssatz der Deutschen Bundesbank zum 31. Dezember 2010 bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren. Rentenanpassungen sind mit 2 % p. a. eingerechnet. Im Vorjahr erfolgte die Bewertung der zuvor genannten Rückstellungen auf der Grundlage des § 6a EStG nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Es wurde die Richttafel 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck unter Heranziehung eines Zinssatzes von 6 % verwandt. Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in Höhe von 72.820,00 €. Von der Übergangsregelung gem. Art. 67 Abs. 1 S. 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht und von diesem Betrag 1/15 der Pensionsrückstellungen in Höhe von 4.855,00 € zugeführt. Der noch nicht in der Bilanz ausgewiesene Betrag aus der Erstanwendung in Höhe von 67.965,00 € wird innerhalb des verbleibenden Übergangszeitraums den Pensionsrückstellungen zugeführt. Die Verpflichtung aus den Pensionszusagen ist teilweise mit einer Rückdeckungsversicherung gesichert. Die Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung dienen ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtung und sind dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Die Rückdeckungsversicherung wurde nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB im Berichtsjahr erstmals in Höhe des geschäftsplanmäßigen Deckungskapitals von € 196.140,90 mit der zugrundeliegenden Versorgungsverpflichtung verrechnet. In diesem Zusammenhang wurde von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern aufgrund der sich ergebenden Steuerentlastung nach § 274 Abs. 1 S. 2 HGB kein Gebrauch gemacht. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden nicht. Gemäß Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB wurden die Vorjahreszahlen nicht an die neuen Vorschriften des BilMoG angepasst. Alleiniger von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiter Geschäftsführer ist Herr Burghard Sames, Kaufmann, Mücke. Dem Gesellschafter-Geschäftsführer, Herrn Burghard Sames, wurde folgender Kontokorrentkredit zu einem Zinssatz von 3,12 % gewährt: Stand am 01.01.2010: € 3.805,03, Zugänge: € 118,72, Stand am 31.12.2010: € 3.923,75. Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestehen nicht. Mücke, den ..................... ................................ (Burghard Sames) Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde noch nicht festgestellt. |
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