Kreditinstitute des Sparkassensektors
CRONBANK Aktiengesellschaft
Hans-Strothoff-Platz 1, 63303 Dreieich, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Frank Klomfaß seit 9.2.2026 | Vorstandsmitglied |
Klaus Werner Dr. Vajc seit 22.10.2025 | Vorstandsmitglied |
Yvonne Körper seit 23.5.2024 | Prokura |
Patrick Steiner seit 17.1.2024 | Prokura |
Jan-Philipp Florian seit 17.1.2024 | Vorstandsmitglied |
Steffen Holste seit 29.10.2019 | Prokura |
Simon Birbacher seit 29.10.2019 | Prokura |
Ralf Robert Allig seit 6.11.2018 | Prokura |
Markus Hiepe seit 14.1.2016 | Prokura |
Holger Flick seit 29.9.2009 | Prokura |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
CRONBANK AktiengesellschaftDreieichJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtI. Grundlagen der Geschäftstätigkeit Die CRONBANK (nachfolgend "Bank" genannt) hat ihren Sitz in Dreieich, in Rechtsform einer Aktiengesellschaft. Die Bank ist Teil der MHK Group und Alleinaktionär ist die Hans Strothoff MHK Group Unternehmensstiftung mit Sitz in Dreieich (nachfolgend "Unternehmensstiftung"). Als "Bank der Kooperationen" steht die Bank dem mittelständischen Küchen- und Möbelfachhandel (vornehmlich Handelspartner der MHK Group) und anderen Verbundgruppen als Bank des kooperierenden Fachhandels und des Handwerks als spezialisierter Finanzdienstleister zur Verfügung. Strategisches Ziel der Bank ist es, maßgeschneiderte Dienst- und Serviceleistungen anzubieten, um das Kerngeschäft sowohl der Kooperationszentralen - als "Bank der Kooperationen", als auch der angeschlossenen Partner - als "Bank vom Fach" zu fördern und zu stärken. Die MHK Group ist in der Betrachtungsweise der Bank der Kooperationen eine von mehreren aber die wichtigste Verbundgruppe für die Bank. Die Bank ist bekennender Nischenanbieter, der Wert auf Beständigkeit legt und Leistungen mit einem hohen Praxisbezug, handlungsorientiert und umsetzungsstark erbringt. Die bisher schon erfolgreich praktizierte Akquise von weiteren Kooperationen und deren Mitglieder soll konsequent weiterverfolgt werden. Durch den engen und intensiven Austausch mit den Kooperationszentralen erwirbt die Bank branchenspezifisches Wissen, dadurch wird die Branchenexpertise immer weiter ausgebaut. Die Erfahrungen aus der Tätigkeit für Kooperationen - allen voran der MHK Group - nutzt die Bank, um passgenaue Lösungen für den kooperierenden Fachhandel und das Handwerk für die Zukunft zu gestalten. Zusätzlich wird durch den intensivierten Aufbau neuer Kundenverbindungen, auch außerhalb des mittelständischen Küchen- und Möbelfachhandels, weiterhin eine Risikodiversifikation des Kreditportfolios sowie eine Verbesserung der Produktnutzenquote angestrebt. Die Bank hat ihre Marktposition in den letzten Jahren kontinuierlich ausgebaut. Strategisch steht hierbei im Fokus, die Entwicklung und das Wachstum der MHK Group weiter zu unterstützen, die Diversifikation des Portfolios weiter voranzutreiben, neue Wachstumsmärkte zu erschließen sowie strategische Vertriebskanäle zu besetzen, um ein langfristiges, nachhaltiges und risikoorientiertes Wachstum zu ermöglichen. Die Bank betreibt folgende strategische Geschäftsfelder: • Obergeschäftsfeld "Bank der Kooperationen" mit • Geschäftsfeld "Markt Kooperationen" • Geschäftsfeld "Finanzkauf" • Geschäftsfeld "Assekuranzservice" • Geschäftsfeld "Direktgeschäft" • Geschäftsfeld "Markt Individualgeschäft" Markt Kooperationen Den Schwerpunkt im Geschäftsfeld Markt Kooperationen bildet die Förderung des inhabergeführten mittelständischen Fachhandels und Handwerks. Die Bank sichert in diesem Segment die Versorgung mit Investitions- und Betriebsmittelfinanzierungen, die im Rahmen von Konzeptfinanzierungsmodellen mit den Zentralen der Kooperationen abgestimmt sind. Durch die Gestaltung attraktiver, branchenspezifischer Konzeptfinanzierungsmodelle schafft die Bank Loyalität zwischen Kooperationszentralen auf der einen und Handels-, Kooperations-, Franchisepartnern und Mitgliedern auf der anderen Seite. Finanzkauf Das Geschäftsfeld Finanzkauf trägt wegen seiner granularen Einzelforderungen maßgeblich zur Risikodiversifikation des Gesamtportfolios bei. Die Bank betrachtet das Segment Finanzkauf als strategisches Geschäftsfeld, vor allem wegen seiner Funktion als Einstiegssegment in die Zusammenarbeit mit MHK-Handelspartnern sowie mit anderen Verbundgruppen/Kooperationen. Das Leistungsbündel Finanzkauf steht den Partnern der MHK Group, den Anschlusshäusern der weiteren Kooperationen sowie externen Vertriebspartnern zur Verfügung und trägt zur Erhöhung von deren Umsätzen und der Verbesserung des Geschäftserfolges bei. Assekuranzservice Die Bank ist als unabhängiger Versicherungsmakler zugelassen und registriert und steht in keinerlei Beteiligungsverhältnis mit Versicherungsunternehmen. Im Rahmen der Maklertätigkeit der Bank werden Personen- und Kompositversicherungsprodukte für gewerbliche und private Kunden angeboten. Dabei werden vorrangig speziell für die mittelständischen Partnerunternehmen der MHK Group und für die Mitglieder und Franchisenehmer weiterer angebundener Kooperationen entwickelte Deckungskonzepte vertrieben. Darüber hinaus stellt die Vermittlung von Versicherungsschutz für von der Bank finanzierte Immobilien eine wichtige Absatzgröße dar. Direktgeschäft Das Geschäftsfeld Direktgeschäft spielt eine wesentliche Rolle bei der Refinanzierung des Kundenkreditgeschäfts. Die Volumenentwicklung wird durch eine angemessene Konditionspolitik seitens der Bank gesteuert. Markt Individualgeschäft Neben den einzelnen Geschäftsfeldern aus der "Bank der Kooperationen" besteht das Geschäftsfeld Markt Individualgeschäft. Dieses Geschäftsfeld ist ursprünglich aus der von der Aufsicht gewünschten Diversifikation des Kreditportfolios entstanden. Seit mittlerweile mehr als 15 Jahres ist die Bank in diesem Segment der gewerblichen Immobilien- und Projektfinanzierung als Nischenspezialist aktiv. Die Bank begleitet als Spezialist die Finanzierung von Immobilienprojekten mit Schwerpunkt an wirtschaftlich prosperierenden und demografisch zukunftsträchtigen Standorten, in denen von einem stabilen Immobilienmarkt trotz des dynamischen Marktumfelds ausgegangen wird. Durch das hohe Fachwissen und kurzen Entscheidungswegen wird die Bank im Immobilienbereich als ein zuverlässiger Partner am Markt mit hoher Weiterempfehlungsquote angesehen. Wenn es die Rahmendaten der jeweiligen Finanzierungsnachfrage zulassen, liegt der Fokus der Kreditherausgabe im Eigengeschäft. Konsortialfinanzierungen werden aktiv sowohl als eigenmittelschonende Maßnahme genutzt als auch zur langfristigen Bindung attraktiver, bonitätsstarker Bestandskunden an die Bank. Produkte und Absatzmarkt Der Fokus liegt auf den Bedürfnissen der Partner von Verbundgruppen, allen voran den MHK-Handelspartnern. Die Bank will mit den Produkten die Kundenbindung zur Bank und der jeweiligen Verbundgruppe stärken. Gleichzeitig sollen die Produkte, soweit möglich, zur Umsatzförderung bei den Partnern der Verbundgruppen dienen. Für das Kreditgeschäft beschränkt sich das Portfolio auf kurz-, mittel- und langfristige Investitionsfinanzierungen, Wohnbaudarlehen, Ratenkredite (Finanzkauf) und Avale. Zudem werden Förderkredite der KfW sowie der Landesförderbanken vermittelt. Für die Anlage von Einlagen werden Sicht-, Termin- und Spareinlagen angeboten. Das Angebot der Bank wird um Versicherungsprodukte (Komposit- und Personenversicherungen) abgerundet. Das Kerngeschäftsgebiet der Bank umfasst derzeit überwiegend Deutschland. Organisation Jedem Vertriebsbereich der Bank (Markt Kooperationen, Finanzkauf, Assekuranzservice, Direktgeschäft, Markt Individualgeschäft) ist ein separater Marktfolgebereich (Marktfolge Aktiv / Qualitätssicherung Aktiv (kurz: QSA), Finanzkaufverwaltung, Assekuranzservice Innendienst, Kontenverwaltung Passivgeschäft) zugeordnet. Des Weiteren ist ein Betriebsbereich (Rechnungswesen, Gesamtbanksteuerung / Berichtswesen, Regulatorik und Prüfungswesen, Unternehmensentwicklung) als interner Dienstleister für die anderen Bereiche eingerichtet. Der Bereich der Unternehmensentwicklung bündelt dabei die Bereiche Prozessmanagement/Organisation/IT, Kontenverwaltung Passivgeschäft, Finanzkaufverwaltung, Service-Center, Business Development/Projekt- und Innovationsmanagement sowie das Produktmanagement. Der im Jahr 2023 neu etablierte Bereich "Digital Bancassurance" zeichnet sich für den Aufbau einer digitalen Präsenz und der Erschließung zusätzlicher Kanäle für den hybriden sowie digitalen Vertrieb im Assekuranzservicebereich verantwortlich. In der Bank bestehen darüber hinaus die den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben entsprechenden Stellen (Risikocontrollingfunktion, Revisionsbeauftragter, Datenschutzbeauftragter, Informationssicherheitsbeauftragter, Zentrale Stelle (Geldwäsche und strafbare Handlungen), zentraler Auslagerungsbeauftragter, Compliancefunktion i. S. KWG/MaRisk und Liquiditätsmanagementfunktion i. S. CRR). Die Funktion der Internen Revision ist an die AWADO GmbH - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft - in Neu-Isenburg teilweise ausgelagert. Es wurden wie vorgesehen ab dem Jahr 2023 verschiedene Prüffelder durch die Bank selbst geprüft. Durch die Teilauslagerung an die AWADO GmbH wird gewährleistet, dass entsprechende Bereiche der Bank durch Spezialisten geprüft werden. Personal Zum 31. Dezember 2023 wurden 106 (in 2022: 102) Mitarbeiter/innen in Vollzeit (inkl. Vorstand) und 12 (in 2022: 9) Mitarbeiterinnen in Teilzeit beschäftigt. Die Vergütungsstruktur ist angelehnt an den Tarifvertrag des privaten Bankgewerbes. Bei 47,5 Prozent der Mitarbeiter bestehen neben dem Fixgehalt variable Vergütungsbestandteile. Es bestehen keine Geschäftsaktivitäten, die die Eingehung unverhältnismäßig hoher Risikopositionen forcieren. Auch durch die einzelvertragliche Ausgestaltung sind keine extrem hohen variablen Vergütungsbestandteile möglich. Die Bank reagiert auf den durch externe Faktoren bedingten Wandel (z. B. Arbeitskräftemangel, disruptive Marktveränderungen, Digitalisierung, Regulierung) mittels einer dynamischen Personalarbeit, insbesondere hinsichtlich der Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Geschäftsprozesse Der strategische Anspruch der Bank spiegelt sich auch in der Weiterentwicklung der Geschäftsprozesse sowie der IT-Infrastruktur und IT-Sicherheit wider. Es wird kontinuierlich in die Automatisierung und Digitalisierung von Prozessen investiert. Hier wird insbesondere auch auf die angebotenen Automatisierungslösungen des Rechenzentrums Atruvia AG zurückgegriffen. Durch die laufenden Maßnahmen wird eine positive Auswirkung auf die Prozess- und Datenqualität erwartet. Mit der Omnikanalplattform der Atruvia AG wird es den Kunden ermöglicht, ihre Anliegen in digitalen Kanälen eigenständig zu erledigen (z.B. Online-Banking, Kartenbestellung/-verwaltung). Das Angebot wird sukzessive ausgebaut. Im Jahr 2023 hat die Bank mit dem Aufbau einer digitalen Präsenz und zusätzlichen Kanälen für den hybriden sowie digitalen Vertrieb im Assekuranzservicebereich begonnen (Digital Bancassurance). Die Bank hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht Aktivitäten und Prozesse an andere Unternehmen auszulagern. Die aus Auslagerungen resultierenden Leistungen werden regelmäßig und anlassbezogen beurteilt. Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine wesentlichen Auslagerungen vorgenommen. Einlagensicherung Die Bank ist der Einlagensicherung des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen und der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH zugewiesen. II. Geschäftsverlauf und Lage (Wirtschaftsbericht) II.1. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung[1] Leichter Rückgang der Wirtschaftsleistung Im Jahr 2023 beeinträchtigten die Spätfolgen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine und der Coronapandemie die konjunkturelle Entwicklung Deutschlands. Wegen dieser Belastungen sank das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt gegenüber dem Vorjahr leicht um 0,3 Prozent, nachdem es 2022 noch merklich zugelegt hatte (+1,8 Prozent). Die Inflationsrate verminderte sich zwar von 6,9 Prozent im Jahresdurchschnitt 2022 auf 5,9 Prozent 2023. Der Preisauftrieb blieb damit aber weiterhin ausgesprochen hoch. Dämpfende Einflüsse überlagern sich Die bereits Ende 2022 im Zuge des Ukrainekriegs eingetretene wirtschaftliche Schwächephase dauerte im Wesentlichen das gesamte Jahr 2023 an. Dabei überlagerten sich die dämpfenden Einflüsse vielfach. Die bis ins Frühjahr bestehenden Hoffnungen auf eine konjunkturelle Erholung erfüllten sich nicht. Zu Jahresbeginn wurde die Konjunktur vor allem durch die nur langsam schwindenden Belastungen durch die hohe Inflation, die Materialengpässe und die teilweise noch bestehenden Coronaschutzmaßnahmen gedämpft. Im weiteren Jahresverlauf belasteten dann verstärkt die von den westlichen Notenbanken in Reaktion auf die Inflation vorgenommenen kräftigen Leitzinsanhebungen die wirtschaftliche Situation in Deutschland und weltweit. Überlagert wurden diese Einflüsse auch von dem andauernden Arbeits- und Fachkräftemangel hierzulande und den hohen Unsicherheiten, beispielsweise über die Folgen des Ende 2023 eskalierenden Nahostkonflikts und den wirtschaftspolitischen Kurs in Deutschland nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts im November. In Reaktion auf das Urteil musste die Bundesregierung zum Jahresende in ihrer Finanzplanung deutliche Kürzungen und Einsparungen vornehmen. Inflation hemmt Privatkonsum Nach einem durch die Erholung von der Coronakrise getriebenen kräftigen Zuwachs im Vorjahr um 3,9 Prozent gingen die privaten Konsumausgaben 2023 preisbereinigt um 0,8 Prozent zurück. Hauptgrund war der kräftige Anstieg der Verbraucherpreise, der die Kaufkraft der Einkommen vieler Haushalte deutlich dämpfte. Vor allem in Bereichen, in denen die Preise auf dem hohen Stand des Vorjahres verharrten oder sogar weiter zulegten, kam es zu rückläufigen Ausgaben. Die Privathaushalte gaben insbesondere für Einrichtungsgegenstände und Haushaltsgeräte (-6,2 Prozent) sowie Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren (-4,5 Prozent) erheblich weniger aus, trotz der vielfach deutlichen Lohn- und Gehaltssteigerungen und der insgesamt robusten Arbeitsmarktlage. Die staatlichen Konsumausgaben verminderten sich mit dem Wegfall von pandemiebedingten Sonderausgaben ebenfalls. Der Staatskonsum, der 2022 noch um 1,6 Prozent gestiegen war, sank um deutliche 1,7 Prozent. Insgesamt trugen die Konsumausgaben mit einem Beitrag von -0,8 Prozentpunkten wesentlich zum Rückgang des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts bei. Gespaltene Investitionskonjunktur Ähnlich wie bereits im Vorjahr zeigte sich die Investitionskonjunktur gespalten. Einerseits legten die Investitionen in Ausrüstungen wie Fahrzeuge und Maschinen erneut zu, wenn auch schwächer als 2022 (+3,0 Prozent nach +4,0 Prozent). Hier stützen die abnehmenden Lieferengpässe die Entwicklung, die eine sukzessive Abarbeitung der aufgestauten Auftragsbestände ermöglichten. Andererseits gaben die Bauinvestitionen, die im Vorjahr um 1,8 Prozent gesunken waren, abermals nach. Sie wurden noch stärker als die Ausrüstungsinvestitionen durch die rasant steigenden Leitzinsen ausgebremst und verminderten sich, trotz eines witterungsbedingt günstigen Jahresauftakts, um 2,1 Prozent. Neben dem zinsbedingten Nachfragerückgang, von dem der Wohnungsbau noch stärker als der Gewerbebau betroffen war, belastete die nur langsam nachlassende Baupreisdynamik das Investitionsgeschehen. Es gingen von den Bruttoanlageinvestitionen kaum Impulse für das preisbereinigte Wirtschaftswachstum aus. Niedrigeres Finanzierungsdefizit des Staates Die staatlichen Einnahmen expandierten 2023 mehr als die Ausgaben. Befördert wurde das Einnahmenwachstum vor allem durch steigende Sozialbeiträge und höhere Verkaufserlöse, unter anderem aus Anhebungen von städtischen Gebühren und von Eintrittsgeldern für öffentliche Einrichtungen. Stärkste Treiber des Ausgabenwachstums waren Anpassungen bei den Renten und Pensionen sowie höhere Zinsaufwendungen. Hinzu kamen umfangreiche Mehrausgaben zur Abmilderung der Energiekrise, wie die Zahlungen für die Gas-, Fernwärme- und Strompreisbremsen der Bundesregierung. Das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit gab in Relation zum nominal kräftig gestiegenen Bruttoinlandsprodukt leicht von 2,5 Prozent im Vorjahr auf 2,0 Prozent nach. Die staatliche Schuldenquote, die 2022 noch bei 66,1 Prozent lag, dürfte auf rund 65 Prozent gesunken sein. Erste amtliche Angaben zur Schuldenquote im Jahr 2023 werden voraussichtlich Ende April 2024 veröffentlicht. Stabiler Arbeitsmarkt Trotz der allgemeinen Konjunkturschwäche blieb der Arbeitsmarkt in einer soliden Grundverfassung. Zwar stieg die Arbeitslosenzahl in der Statistik, auch wegen der verstärkten Erfassung Geflüchteter, von 2,4 Millionen Menschen im Vorjahr auf 2,6 Millionen Menschen. Die Arbeitslosenquote befand sich mit 5,7 Prozent aber nach wie vor auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau und nur leicht über dem Stand von 2022 (+5,3 Prozent). Zudem hielt der Beschäftigungsaufbau an. Die Erwerbstätigenzahl kletterte im Vorjahresvergleich um rund 300.000 auf einen neuen Rekordwert von gut 45,9 Millionen Menschen. Inflationsrate nach Höchststand etwas gesunken Nachdem die jährliche Veränderungsrate des Verbraucherpreisindex 2022 mit 6,9 Prozent den höchsten Stand seit der Wiedervereinigung erreicht hatte, ging sie 2023 etwas zurück. Im Jahresdurchschnitt lag die Inflationsrate bei 5,9 Prozent, wobei die Monatswerte einen klar rückläufigen Trend zeigten. So ist die Inflationsrate ausgehend von den im Januar und Februar mit jeweils 8,7 Prozent markierten Maximalwerten bis November und Dezember auf Jahrestiefstände von 3,2 Prozent und 3,7 Prozent gefallen. Generell haben sich die Triebkräfte der Inflation verschoben, weg von den Importpreisen hin zur Binnenteuerung. Verantwortlich für den Rückgang der Gesamtteuerung war in erster Linie der nachlassende Preisanstieg bei Energie. Angesichts staatlicher Entlastungsmaßnahmen und rückläufiger Notierungen für Energieträger verteuerten sich Energieprodukte 2023 um unterdurchschnittliche 5,3 Prozent, nach einem enormen Anstieg um 29,7 Prozent im Vorjahr. Bei Nahrungsmitteln hielt hingegen der hohe Preisauftrieb nahezu ungebremst an. Sie verteuerten sich um 12,4 Prozent, nach einer Erhöhung um 13,4 Prozent im Vorjahr. Die Finanzmärkte sehen Zins- und Inflationsgipfel erreicht Das langsame, noch andauernde Abklingen des Inflationsschocks des Jahres 2022 dominierte das vergangene Jahre 2023 an den Finanzmärkten. Die Notenbanken setzten ihre geldpolitischen Straffungen aus dem Vorjahr fort und erhöhten ihre Leitzinsen weiter. Beide Notenbanken erreichten damit 2023 und binnen unter achtzehn Monaten Erholungsphase die höchsten Leitzinsniveaus seit der globalen Finanzkrise von 2008; im Falle der EZB die höchsten seit Einführung des Euro. Im Zuge dieser Zinspolitik sanken die konjunkturellen Aussichten der Weltwirtschaft aufgrund der steigenden Finanzierungskosten. Geopolitische Unsicherheiten wie der andauernde russische Angriffskrieg gegen die Ukraine, der durch den Terrorangriff der Hamas auf Israel intensivierte Nahostkonflikt oder die Rivalität zwischen China und den USA belasteten die Konjunkturaussichten ebenfalls. Die Finanzmärkte entwickelten sich trotz dieser Belastungen jedoch eher positiv und bewerteten die rückläufigen Inflationsraten des Jahres 2023 als Zeichen für schneller als erwartet folgende Zinssenkungen im Jahr 2024. So fiel die Verbraucherpreisinflation in den USA zum Jahresende auf 3,4 Prozent, nachdem sie im Januar 2023 noch bei mehr als doppelt so hohen 6,4 Prozent gelegen hatte. Im Euroraum war sie im selben Zeitraum von 8,6 auf 2,9 Prozent gefallen. Zwar entwickelte sich die für die Geldpolitik maßgebliche Kernrate, die um die schwankungsanfälligen Komponenten Energie und Nahrung bereinigt ist, weniger dynamisch. Sie fiel in den USA von 5,6 auf 3,9 Prozent und im Euroraum von 7,1 auf ebenfalls 3,9 Prozent. EZB erhöht Leitzinsen um 200 Basispunkte auf höchstes Zinsniveau ihrer Geschichte Nachdem die Europäische Zentralbank ihre Leitzinsen 2022 um 250 Basispunkte erhöht hatte, vollzog sie 2023 sechs weitere Zinserhöhungen um 200 Basispunkte. Am 20. September 2023 erreichten die Leitzinsen ihren vorläufigen Höhepunkt mit 4 Prozent für die Einlagefazilität und 4,5 Prozent für die Hauptrefinanzierungsfazilität sowie 4,75 Prozent für die Spitzenrefinanzierungsfazilität. Damit überschritt die EZB erstmals ihr vor der Finanzkrise erreichtes Leitzinsniveau, als die Einlagefazilität im Maximum bei 3,25 Prozent gelegen hatte. Auf den nachfolgenden Sitzungen bis zum Jahresende bestätigte die EZB dieses Zinsniveau und kündigte an, es so lange aufrecht halten zu wollen, bis die Inflation das mittelfristige EZB-Ziel von 2 Prozent wieder erreiche. Parallel zu ihren Leitzinserhöhungen fuhr die EZB auch ihre Anleihekaufprogramme weiter zurück, um dadurch ihre restriktive Geldpolitik zu verstärken. Dadurch ging die zusätzliche Nachfrage der Notenbank an den Anleihemärkten deutlich zurück, die in der Niedrigzinsphase dazu gedient hatte, die langfristigen Zinsen durch Übernachfrage zu senken. Indem sie diese Nachfrage entzog, wollte die EZB diese Zinsen wieder steigen lassen und damit die Wirkung ihrer zuerst die kurzen Fristen beeinflussenden Leitzinsen unterstützen. Ab Juli 2023 wurden fällig werdende Anleihen im Portfolio des 2014 eingeführten Programms APP nicht wieder reinvestiert, nachdem sie zuvor noch teilweise reinvestiert worden waren. Auf der letzten geldpolitischen Sitzung am 14. Dezember 2023 entschied die Notenbank zudem, fällig werdende Anleihen des 2020 aufgelegten Pandemiekaufprogramms PEPP ab Juli 2024 nur noch teilweise zu reinvestieren. II.2 Interne finanzielle Steuerung Durch eine Eckwertplanung über einen Zeitraum von drei Jahre und mit Hilfe von Kennzahlen und Limit-Systemen wird die Entwicklung der Bank geplant und gesteuert. Dabei werden bedeutsame finanzielle Leistungsindikatoren, die sich aus der Geschäfts- und Risikostrategie ableiten lassen, verwendet. Diese werden mit Hilfe des internen Berichtswesens regelmäßig überwacht. Als Leistungsindikator für die Wirtschaftlichkeit/Effizienz oder Produktivität der Bank wurde die Cost-Income-Ratio (CIR) bestimmt. Sie stellt das Verhältnis von Aufwendungen und Erträgen dar. Strategisch soll die Quote von 65 Prozent nicht überschritten werden. Mit einem Ergebnisanspruch (Gewinn nach Steuern) in Höhe von 1,5 Mio. Euro hat die Bank den Leistungsindikator in Bezug auf die Rentabilität abgeleitet. Zu Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Bank durch nachhaltiges Wachstum werden im Kontext steigender Kapitalanforderungen angemessene Eigenmittel benötigt. Als bedeutsamer Leistungsindikator für die Kapitalausstattung dient die aufsichtsrechtlich festgelegte Gesamtkapitalquote nach Art. 92 Abs. 2 CRR in Verbindung mit § 10 KWG, bei der die Bank dauerhaft mindestens einen Puffer von 0,5 Prozent über den gesetzlichen Mindestanforderungen einhalten will. Eine angemessene Ausstattung mit Liquiditätsreserven in Bezug auf die Risiken aus zukünftigen Zahlungsverpflichtung will die Bank mit einem strategischen Zielwert von mindestens 120 bezogen auf die Kennziffer Liquidity Coverage Ratio (LCR) erreichen. Die Darstellung, Analyse und Beurteilung der einzelnen finanziellen Leistungsindikatoren erfolgt in den nächsten Abschnitten. Im Prognosebericht wird ein Ausblick auf die Entwicklung gegeben. Die Bank hat keine nicht finanziellen Leistungsindikatoren festgelegt. II.3 Geschäftliche Entwicklung Die Bank hat ihre stabile und nachhaltige Geschäftsentwicklung der letzten Jahre im Jahr 2023 weiter fortgesetzt. Die quantitativen Zielwerte 2023 der Geschäftsfelder "Markt Individualgeschäft", "Markt Kooperationen", "Finanzkauf" und "Assekuranzservice" konnten nominell zum Teil deutlich übertroffen werden. Die Entwicklung des nominellen Neugeschäftsvolumens zeigt per 31. Dezember 2023 folgendes Bild auf:
Insgesamt war die Planung für das Jahr 2023 geprägt von den herausfordernden Rahmenbedingungen in Folge des Russland-Ukraine-Konflikt, der hohen Inflation und des stark gestiegenen Zinsniveaus. Es wurde für das Jahr 2023 von einer insgesamt verhaltenen Finanzierungsanfrage im Vergleich zu den Vorjahren ausgegangen. In der Neuproduktion im Bereich Markt Individualgeschäft spiegeln sich knapp 52 Mio. Euro Prolongation wider, so dass die Neuproduktion bereinigt um diese Positionen bei rund 142 Mio. Euro und damit knapp unter dem Zielwert lag. Die Marktsituation in der Immobilienbranche war geprägt von Unsicherheit und Zurückhaltung, ausgelöst durch die starke Erhöhung der Zinsen und dem weiter bestehenden hohen Niveau der Baukosten. Durch teils verzögerte Abverkäufe bei einem Teil der Bestandskunden ist projektbezogen eine Verknappung der Liquidität eingetreten, welche zu höheren Prolongationsanfragen geführt hat. Die Mehrproduktion im Bereich Markt Kooperationen ist vor allem auf die gute Geschäftsentwicklung mit Kooperationen zurückzuführen. Durch die enge und mittlerweile jahrelange Zusammenarbeit mit der ServiCon Service & Consult eG (Schwestergesellschaft: Der Mittelstandsverbund - ZGV e.V.) in Köln und dem Deutschen Franchiseverband e.V. in Berlin sowie deren Dienstleistungsableger Business Community GmbH in München wurde die Wahrnehmung bei den Zielgruppen weiter nachhaltig erhöht. Im Geschäftsfeld Finanzkauf zahlt sich unter anderem die konsequentere Marktbearbeitung (Erhöhung Kontaktpunkte) aus und führt neben den anhaltenden Finanzierungsanfragen zu einer positiven Planabweichung. Vor allem im Bereich Handwerk (im Wesentlichen Sanitär) sind die Neugeschäftszahlen deutlich über den Planwerten. Aus der Geschäftsentwicklung ergibt sich ein Betriebsergebnis vor Bewertung (entspricht dem Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit vor Risikovorsorge) von 21,6 Mio. Euro (Vorjahr 15,9 Mio. Euro). Dieses Ergebnis übersteigt den Planwert von 15,1 Mio. Euro um 43,2 Prozent. Mio. Euro. Ein Teil des Mehrertrages aus dem Zins- und Provisionsergebnis wird durch erhöhte Verwaltungsaufwendungen kompensiert. Ausgehend von der guten Geschäftsentwicklung in Verbindung mit den sich eintrübenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen hat die Bank die Gelegenheit genutzt, die Risikovorsorge für das Kundenkreditgeschäft (+10,2 Mio. Euro) deutlich auszuweiten, um alle erkennbaren Risiken komfortabel abzuschirmen. Das Ergebnis vor Steuern von 7,2 Mio. Euro befindet sich in etwa auf Vorjahresniveau (7,5 Mio. Euro). Das positive Geschäftsergebnis wird genutzt, um die Kapitalbasis und somit die Zukunftsfähigkeit der Bank weiter zu stärken. Vermögenslage Die Bilanzsumme beträgt zum Bilanzstichtag 1.276,0 Mio. Euro (Vorjahr: 1.202,5 Mio. Euro). Dies bedeutet eine Steigerung um 6,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Jahresüberschuss und Bilanzsumme, beträgt 0,24 Prozent (Vorjahr: 0,28 Prozent). Das Guthaben bei der Deutschen Bundesbank Hauptverwaltung Frankfurt am Main beträgt zum 31. Dezember 2023 6,4 Mio. Euro (Vorjahr: 5,4 Mio. Euro). Die Forderungen an Kreditinstitute belaufen sich auf 101,9 Mio. Euro (Vorjahr: 157,8 Mio. Euro) und haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 55,9 Mio. Euro reduziert. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf das Wachstum in den Kundenforderungen zurückzuführen. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere befinden sich nicht im Bestand der Bank. Insgesamt beträgt der ausgewiesene Bestand an Kundenforderungen 1.146,6 Mio. Euro (Vorjahr: 1.014,7 Mio. Euro). Die Nettoforderungen an Kunden stiegen gegenüber dem Vorjahr um 131,9 Mio. Euro bzw. +13,0 Prozent. Der Bestand im Kreditgeschäft außerhalb des Konsumentenkreditgeschäftes (Finanzkauf) ist im Berichtsjahr um 86,9 Mio. Euro bzw. 9,9 Prozent gestiegen. Zum Jahresende betrug dieser 965,0 Mio. Euro (Vorjahr: 878,1 Mio. Euro). Im Finanzkauf ist der Bestand auf 181,6 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr (136,6 Mio. Euro) um 45,0 Mio. Euro bzw. 32,9 Prozent gestiegen. Auf der Passivseite bestehen insgesamt 807,5 Mio. Euro (Vorjahr: 726,4 Mio. Euro) an Kundeneinlagen, insbesondere in Form von täglich fälligen und befristeten Einlagen. Gesellschaften der MHK Group unterhielten Kundeneinlagen in Höhe von 182,6 Mio. Euro per 31. Dezember 2023 (Vorjahr: 167,3 Mio. Euro) und zählen damit zu den wichtigen Vertragspartnern der Bank. Die Bank bietet ein Programm zur Kapitalvorsorge für die Inhaber/Gesellschafter der Handelspartner an, welche in den Verbandsgesellschaften der MHK Group organisiert sind. Das Angebot wurde im Berichtsjahr weiter gut in Anspruch genommen (+ 6,0 Prozent Anlagevolumen) und stärkt die Kundenbindung zusätzlich. Die zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 295,1 Mio. Euro (Vorjahr: 308,0 Mio. Euro) bestehen zum Wesentlichen aus Refinanzierungen in Form von ausgereichten Förderkreditmittel von öffentlichen Förderinstituten. Bei den eingegangenen Haftungsverhältnissen aus Bürgschaften geht die Bank, wie in den Vorjahren, von einem geringen Risiko der Inanspruchnahme aus. Ertragslage Das erreichte Ergebnis im Geschäftsjahr 2023 ist zufriedenstellend. Es wurde, nach der Dotation des Fonds für allgemeine Bankrisiken in Höhe von 4,0 Mio. Euro und der Bildung einer Vorsorgereserve nach § 340f HGB in Höhe von 1,0 Mio. Euro, ein Jahresüberschuss von 3,2 Mio. Euro erwirtschaftet. Die wesentlichen Ertragsquellen der Bank sind der Zins- und der Provisionsertrag. Der Zinsüberschuss betrug 38,7 Mio. Euro, dieser ist um 9,1 Mio. Euro bzw. 30,7 Prozent gegenüber dem Vorjahreswert gestiegen. Dies resultiert im Wesentlichen aus dem Wachstum im Kundenkreditgeschäft, dem aktuellen Marktzinsumfeld und der Teilnahme an der Einlagefazilität der Deutschen Bundesbank. Durch die überproportionale Erhöhung der Zinssätze für die Refinanzierung über institutionelle Einlagen im Vergleich zu den Zinsanpassungen auf der Aktivseite, hat sich die Zinsspanne im Laufe des Jahres 2024 eingeengt. Dieser Effekt wird sich entsprechend auf das Zinsergebnis in den Folgejahren auswirken. Das Provisionsergebnis ergibt sich im Wesentlichen aus dem Kredit- und Versicherungsvermittlungsgeschäft, den Umsatz- und Kontoführungsgebühren und dem Avalgeschäft. Im Vergleich zum Vorjahr ist beim Provisionsüberschuss (2,8 Mio. Euro) aufgrund von höheren Aufwendungen für Kreditvermittlungen ein Rückgang von 0,4 Mio. Euro bzw. -11,8 Prozent zu verzeichnen. Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen sind um 19,0 Prozent von 16,9 Mio. Euro auf 20,1 Mio. Euro gestiegen. Die Entwicklung ergibt sich primär aus den Steigerungen der Personalkosten sowie der Projekt-, Prüfungs- und Beratungskosten. In den allgemeinen Verwaltungsaufwendungen sind auch Investitionen zur Erhaltung und zum Ausbau der Sicherheitsstandards im Bereich des IT-Sicherheitsmanagement enthalten. Eine Einzelrisikovorsorge wird für alle Kredite gebildet, für die belastbare Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen und es insoweit wahrscheinlich ist, dass die Bank voraussichtlich einen materiellen Ausfall erleiden wird. Für die Bildung der Einzelrisikovorsorge sind die Marktfolgebereiche im Kreditgeschäft verantwortlich, die durch regelmäßige und sorgfältige Bonitätskontrollen den Vorsorgebedarf ermitteln. Für alle erkennbaren Risiken wurden Einzelwertberichtigungen bzw. Rückstellungen gebildet. Beim Bewertungsergebnis ergibt sich inklusive der Zuführung zu den Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB in Höhe von 1,0 Mio. Euro im Berichtsjahr ein Aufwand von 10,2 Mio. Euro (Vorjahr: Aufwand von 4,4 Mio. Euro). In der Höhe des Bewertungsergebnisses spiegelt sich die aktuelle Wirtschaftslage mit ihren Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation der Kunden wider. Das Kreditrisikomanagement der Bank wurde entsprechend ausgebaut. Neben der Einzel- und Pauschalrisikovorsorge bestehen weitere Vorsorgereserven in Höhe von 4,9 Mio. Euro. Nach Genehmigung des Jahresabschlusses 2023 wird diese 5,9 Mio. Euro betragen. Für alle erkennbaren Risiken wurde in ausreichendem Umfang Vorsorge getroffen. Die Bank hat 4,0 Mio. Euro dem Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340 g HGB zugeführt. Insgesamt ist damit ein Bestand von 26,0 Mio. Euro zum 31. Dezember 2023 erreicht. Die Eigenkapitalrentabilität (inkl. dem Bestand nach § 340g HGB) hat sich gegenüber dem Vorjahr vor Zuweisung der 4,0 Mio. Euro für den Fonds für allgemeine Bankrisiken und Bildung von 1,0 Mio. Euro als Vorsorgereserve nach § 340f HGB von 7,5 Prozent auf 7,6 Prozent erhöht. Die Aufwands- und Ertragsrelation hat sich gegenüber dem Vorjahr von 51,08 Prozent auf 48,07 Prozent reduziert. Aufsichtsrechtliche Kennziffern Die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel der Bank betragen zum Jahresende 131,3 Mio. Euro (Vorjahr 116,4 Mio. Euro). Die Erhöhung zum Vorjahr resultiert aus der Gewinnthesaurierung aus dem Jahr 2022 und aus der Wiederanlage der nachrangigen Einlage in Höhe von 9,3 Mio. Euro durch die MHK Group AG im Dezember 2023. Da die Restlaufzeit dieser Einlage damit wieder größer als fünf Jahre ist, ist wieder eine vollumfängliche Anrechnung als Ergänzungskapital gegeben (Vergleich: Anrechnung per 31. Dezember 2022: 1,7 Mio. Euro). Die Kapitalquoten gemäß Art. 92 Abs. 2 CRR wurden in 2023 durchgehend eingehalten. Die Gesamtkapitalkennziffer betrug zum Jahresende 12,83 Prozent (Vorjahr 13,47 Prozent). Die Veränderung der Gesamtkapitalquote resultiert neben der oben erwähnten Gewinnthesaurierung im Wesentlichen aus dem Kreditwachstum. Zudem haben sich Verschiebungen innerhalb der Forderungsklassen ergeben, die insgesamt zu einer höheren Gewichtung der Risikopositionen geführt haben. Die Entwicklung der risikotragenden Aktiva (RWA) wird eng beobachtet, da diese zur Einhaltung der Eigenmittelanforderungen eine zentrale Steuerungsgröße darstellt. Im Jahresdurchschnitt lag die Gesamtkapitalkennziffer bei 12,94 Prozent (Vorjahresdurchschnitt 13,59 Prozent). Die Reduzierung resultiert unter anderem aus der sukzessiv sinkenden Anrechenbarkeit der nachrangigen Einlage, welche ab Dezember 2023 wieder voll anrechenbar ist. Die Kernkapital- und die harte Kernkapitalkennziffer lag zum Jahresende bei 10,47 Prozent (Vorjahr: 11,54 Prozent). Das Liquiditätsrisiko wird unter anderem durch das aufsichtsrechtlich definierte Stressszenario LCR (Liquidity Coverage Ratio) begrenzt und gesteuert. Zum Jahresende lag die LCR der Bank unverändert zum Vorjahr bei 181 Prozent. In 2023 wurde die Mindestkennziffer von 100 Prozent jederzeit eingehalten. Die Zahlungsfähigkeit der Bank war damit im Geschäftsjahr jederzeit gegeben. III. Risikobericht Risikomanagementsystem und -prozess Das Unternehmensleitbild ist die Grundlage aller Aktivitäten der Bank. Hierin hat sich die Bank auf die Bedürfnisse ihrer Kunden ausgerichtet und daraus eine langfristige Unternehmensplanung entwickelt, welche in der Geschäfts- und Risikostrategie dokumentiert ist. Diese basiert auf einem regelmäßigen Strategieprozess und beinhaltet darüber hinaus Teilstrategien für die wesentlichen Geschäftsstrategien. Vor dem Hintergrund der dynamischen Umweltveränderungen wird die Geschäfts- und Risikostrategie mindestens einmal jährlich bzw. auch anlassbezogen überprüft und aktualisiert. Die Geschäfts- und Risikostrategie basiert auf einer umfassenden Geschäftsplanung mit einem Planungshorizont von drei Jahren, welche die wesentlichen Ziele in qualitativer und quantitativer Form beinhaltet sowie einer konsistent darauf aufbauenden Risikostrategie, die alle relevanten Risiken umfasst. Auf Basis der in der Geschäfts- und Risikostrategie formulierten Unternehmensziele wird die operative Jahresplanung erstellt. Dazu werden für einzelne Geschäftsfelder Volumens- und/oder Ertragsziele vereinbart. Diese werden monatlich in Form von Soll-Ist-Vergleichen überprüft und gegebenenfalls angepasst. Zur Erreichung der Ziele gehört es zu der Kernaufgabe der Bank, bewusst Risiken einzugehen und diese verantwortungsbewusst zu steuern. Im Rahmen der mindestens jährlich bzw. anlassbezogenen Risikoinventur leitet die Bank ihre wesentlichen Risiken ab. Hierbei erfolgt die formale Festlegung der wesentlichen Risiken durch den Vorstand. Wesentliche Risiken der Bank sind primär die in den MaRisk genannten Risikoarten Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken, Liquiditätsrisiken und operationelle Risiken. Darüber hinaus hat der Vorstand keine anderen Risiken als wesentlich für die Bank eingestuft. Zur Beherrschung dieser Risiken wurde ein umfassendes Risikomanagement etabliert. Der Vorstand hat eine Risikokultur in der Bank implementiert. Die abgeleiteten Maßnahmen soll die Identifizierung und den bewussten Umgang mit Risiken fördern und sicherstellen, dass Entscheidungsprozesse zu Ergebnissen führen, die auch unter Risikogesichtspunkten ausgewogen sind. Risikomanagement ist eine Gesamtverantwortung und folgt dem Prinzip der drei Verteidigungslinien ("Three Lines of Defence"). Dieses Modell stellt die Verankerung des Risikomanagements in der gesamten Bank sicher. Es beinhaltet die klare Zuordnung von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten und bildet den Rahmen für ein funktionsfähiges Kontroll- und Überwachungssystem (IKS). Ziel des Risikomanagements der Bank ist es, Risiken, die den Erfolg wesentlich beeinflussen oder gar den Fortbestand gefährden können, frühzeitig zu erkennen sowie umfassend zu messen, zu überwachen und zu steuern. Integraler Bestandteil ist dabei die fortlaufende Sicherstellung der Risikotragfähigkeit. Seit dem 01. Januar 2023 ermittelt die Bank ihre Risikotragfähigkeit vollumfänglich nach den Richtlinien des Leitfadens "Aufsichtliche Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte und deren prozessualer Einbindung in die Gesamtbanksteuerung", auch bekannt unter dem Kürzel ICAAP ("Internal Capital Adequacy Assessment Process"). Das Risikotragfähigkeitskonzept in der ökonomischen Perspektive gemäß ICAAP basiert auf einer barwertnahen Ableitung des Risikodeckungspotentials unter Hinzunahme handelsrechtlicher Bilanzgrößen und weiterer zurechenbarer, bzw. abzuziehender Positionen sowie einer barwertigen Ermittlung der Risiken und zielt auf den sogenannten Gläubigerschutz ab. Zur Bewertung der Risiken nutzt die Bank die von der Atruvia AG angebotenen EDV-gestützten Systeme ("VR-Control"). Die Risikoquantifizierung erfolgt auf Basis betriebswirtschaftlicher Quantifizierungsmethoden (z.B. Value-at-Risk) und unterstellt dabei grundsätzlich ein Konfidenzniveau von 99,9 Prozent. Auf Basis dieser Methoden, bzw. Ergebnisse wurden für die Adressenausfall-, Marktpreis-, Liquiditäts- und operationellen Risiken Teillimite definiert. Die Summe der Teillimite ergibt das Gesamtbanklimit im Risikoszenario. Für die Abdeckung der Risiken im Risikoszenario stellt die Bank aus konservativen Gründen nicht ihr gesamtes Risikodeckungspotential zur Verfügung, so wurde beispielsweise ein Strategischer Puffer (=Sicherheitsbedürfnis des Vorstands) festgelegt. Die normative Risikotragfähigkeit gemäß ICAAP bildet die Fortführungsfähigkeit der Bank ab, mit dem Ziel, die Fähigkeit zu analysieren, schlagend werdende Risiken aus eigenen Mitteln auffangen zu können. Die normative Perspektive zielt daher auf die Einhaltung aller regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen ab. Wesentliche Steuerungsgrößen sind demnach insbesondere die Kernkapitalanforderung, SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung sowie sämtliche Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, wie beispielsweise die Höchstverschuldungsquote und Großkreditgrenzen. Über den ICAAP hinaus betrachtet die Bank auch regelmäßig weitere Risiken im Bereich der Liquidität (Internal Liquidity Adequacy Assessment Process - ILAAP), hier im speziellen den Überlebenshorizont der Bank. Basis der Ermittlung ist die Gegenüberstellung des Liquiditätsfundingpotentials (Guthaben bei der Bundesbank, bei der DZ BANK AG sowie Kassenbestände) zu den erwarteten saldierten Zahlungsmittelabflüsse auf Basis der Kapital- und Volumensplanung. Im Rahmen der monatlichen Berichterstattung werden der Vorstand sowie die Führungskräfte über den Status Quo der beiden Perspektiven sowie des ILAAP ́s unterrichtet. Zusätzlich wird vierteljährlich an den Aufsichtsrat berichtet. Sowohl in der regelmäßigen Berichterstattung als auch in der mehrjährigen Planung sind die bisherigen Erkenntnisse aus der Ukraine-Krise berücksichtigt. Die daraus resultierende hohe Inflation in Kombination mit Materialengpässen und Lieferkettenstörungen in Deutschland und die kräftigen Leitzinsanhebungen der EZB belasten den Privatkonsum und die Investitionskonjunktur in Deutschland. Diese Effekte sind in Bezug auf die Geschäftsentwicklung und die Risikolage mit eingeflossen und im Rahmen der Geschäftsplanung entsprechend berücksichtigt. Die eingerichteten Systeme und Verfahren des Risikomanagements sind dem Profil und der Geschäfts- und Risikostrategie der Bank sowie ihrer Größe angemessen und entsprechen den Anforderungen der MaRisk. Adressenausfallrisiko Das Adressenausfallrisiko beschreibt die Gefahr, dass Verluste oder entgangene Gewinne aufgrund des Ausfalls von Geschäftspartnern, Ratingmigration und/oder der adressbezogenen Spreadveränderungen entstehen. Das Adressenausfallrisiko bezieht sich bei der Bank im Wesentlichen nur auf das Kundengeschäft. Die Ermittlung von Kreditrisiken im Kundenkreditgeschäft basiert auf regelmäßigen Einstufungen aller Kreditnehmer in Risikogruppen durch die Anwendung von Ratingverfahren. Zur Bestimmung von Ausfallwahrscheinlichkeiten verwendet die Bank grundsätzlich die VR-Ratingverfahren der parcIT GmbH (Tochter IT-Dienstleister Atruvia AG). Außerhalb der VR-Ratingverfahren kommt im Bereich der gewerblichen Immobilienfinanzierungen das VR-Rating Immo der DZ Hyp AG/parcIT GmbH und für die Finanzkaufkunden das auslaufende BVR-I-Rating zum Einsatz. Für das BVR-I-Rating wurde hinsichtlich der sukzessiven Ablösung durch die Weiterentwicklung der VR-Ratingverfahren eine Exit-Strategie verfasst. Zum 31. Dezember 2023 sind insgesamt nur 4,7 Prozent des Gesamtrisikovolumens mit dem BVR-I-Rating geratet. Gemäß den Grundsätzen zur Risikosteuerung werden zur Absicherung von Kreditrisiken werthaltige Sicherheiten hereingenommen. Ratingnoten und Sicherheiten fließen in alle relevanten Kreditprozesse ein von der Kreditvergabe bis zur Kreditüberwachung. Als Risikoprämie sind sie im Rahmen der Vorkalkulation bzw. in der Nachkalkulation als Kostenkomponente Bestandteil der Kreditbepreisung. Zudem finden Ratingnoten und Sicherheiten Berücksichtigung in der Risikomessung (erwarteter und unerwarteter Verlust) und in den Steuerungsprozessen. Auswirkungen aus in der Realität abweichenden Ausfallwahrscheinlichkeiten schätzt die Bank derzeit als sehr gering ein. Hier ist im Rahmen des regelmäßigen Berichtswesens (primär: Kreditrisikobericht/Ratingbericht) sowie der monatlichen Ergebnisvorschaurechnung eine enge Beobachtung gewährleistet, um auf etwaige negative Abweichungen schnell reagieren zu können. Die Steuerung von Kreditrisiken wird sowohl auf Kunden- und Portfolioebene vorgenommen. Auf Kundenebene sind insbesondere die Prozesse zur Kreditbewilligung unter Beachtung der Kreditvergaberichtlinien sowie die Kreditüberwachung und -abwicklung maßgeblich. Als zentrales Kriterium für die Prüfung der akuten Ausfallrisiken wird die Nachhaltigkeit der Kapitaldienstfähigkeit herangezogen. Die Bank prüft die Bildung von Risikovorsorge bei Vorliegen von Frühwarnsignalen und Ausfallkriterien. Die Risikovorsorge wird grundsätzlich in voller Höhe des unbesicherten Kreditanteils (Blankoanteil) gebildet. Darüber hinaus werden latente Ausfallrisiken über Pauschalwertberichtigungen abgeschirmt. Auf Gesamtportfolioebene stehen bei der Identifizierung und Steuerung der Risiken Bonitätsstrukturen, Größenklassen, Blankoanteile und Risikokonzentrationen im Vordergrund. Risikokonzentrationen werden im Rahmen der Stresstests berücksichtigt. Verlust- bzw. Volumenslimite dienen der Einleitung risikosteuernder Maßnahmen. Zur Bewertung und Steuerung des Adressenausfallrisikos auf Portfolioebene setzt die Bank das Kreditportfoliomodell barwertig aus dem VR-Control Modul KRM ein. Bei dem Modell handelt es sich um ein Simulationsmodell, das Verlustschätzungskomponenten, die geforderte barwertige Perspektive für die Risikotragfähigkeit, Migrations- und Ausfallrisiken sowie Wechselwirkungen innerhalb des Portfolios berücksichtig. Die Risikoermittlung erfolgt mit einem Konfidenzniveau von 99,9 Prozent und einer Haltedauer von 250 Tagen (1 Jahr). Im Bereich der Kredite an Unternehmen nach Berücksichtigung werthaltiger Sicherheiten (Blankovolumen) ist der Anteil der drei größten Branchen per 31. Dezember 2023 wie folgt:
Die Kredite an Privatkunden stellen nach Berücksichtigung werthaltiger Sicherheiten stabile 37,5 Prozent (Vorjahr 35,4 Prozent) des gesamten Kundenkreditportfolios dar. Mit der vorliegenden Diversifizierung ist die gewünschte Granularität im Kundenportfolio gegeben. Marktpreisrisiken Marktpreisrisiken bestehen bei der Bank in Form von Zinsänderungsrisiken, also das Risiko negativer Auswirkungen von Marktzinsschwankungen auf den Erfolg beziehungsweise die Vermögenswerte der Bank. Die Bank betrachtet die Liquiditätswirkung unter dem Liquiditätsrisiko. Die Bank nutzt im Risikoszenario ein Dynamisches Value at Risk Modell mit einem Konfidenzniveau von 99,9 Prozent und einer Haltedauer von einem Jahr auf simulierter täglich rollierender Basis, wobei die Bewertung des Marktpreisrisikos im Risikoszenario über eine 3-Monats Swapkurve erfolgt. Als Datengrundlage dient eine Marktdatenhistorie über die allgemeine Zinsentwicklung ab Januar 2011, also ein Zeitraum kurz nach der großen Finanzkrise 2007 - 2009. Hierbei ist der Dynamische Value at Risk als ein sich im Zeitverlauf änderbares Risikomaß zu verstehen. Für die wesentlichen variablen Positionen hat die Bank Ablauffiktionen auf der Grundlage gleitender Durchschnitte ermittelt. Die Risken werden mit der Anwendung VR-Control ermittelt. Darüber hinaus wird monatlich das Zinsänderungsrisiko barwertig mit den von der Aufsicht aktuell vorgegebenen Zinsschocks von +/-200 Basispunkten gemessen. Die regulatorisch vorgeschriebene Berechnung des Zinsänderungsrisikos lag im gesamten Jahresverlauf weit unterhalb der Grenze von 20 Prozent der Eigenmittel und somit jederzeit innerhalb des regulatorisch vorgegebenen Rahmens. Auch der monatlich ermittelte aufsichtsrechtliche Frühwarnindikator (Berechnung auf Basis von sechs Zinsszenarien gemäß EBA-Leitlinien - Grenze 15 Prozent in Relation zum Kernkapital) wurde zu allen Stichtagen im Berichtsjahr eingehalten. Währungsgeschäfte beschränken sich auf Devisenkassageschäfte, die stets durch entsprechende Gegengeschäfte bei der DZ Bank abgesichert werden. Die Bank hat somit nur geschlossene Devisenpositionen, aus denen keine Marktpreis- und Währungsrisiken entstehen können. Fremdwährungsverbindlichkeiten gegenüber Kunden sind durch entsprechende Fremdwährungsforderungen gegenüber Banken gedeckt. Liquiditätsrisiken Die von der Bank betrachteten Liquiditätsrisiken umfassen die Unsicherheit einer adäquaten Verfügbarkeit liquider Mittel für die (fristgerechte) Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen (Zahlungsunfähigkeitsrisiko) und die Reduzierung risikobehafteter Positionen oder damit verbundenen, erhöhten Liquiditätskosten zur Deckung des Bedarfs an Zahlungsmitteln (Refinanzierungsrisiko). Zur Quantifizierung der Liquiditätsrisiken für die Risikotragfähigkeit wird ein bankindividueller Spreadaufschlag (Creditspread) ermittelt und auf die risikofreie Swapkurve aufgesetzt; das Zinsbuch wird damit verbarwertet. Demgegenüber gestellt wird im Risikoszenario die Bewertung des Zinsbuchs auf Basis der risikofreien Swapkurve. Das Delta der beiden Barwerte ergibt den erwarteten Verlust, dieser wird direkt als Abzugsposten im Risikodeckungspotential berücksichtigt. Als unerwarteter Verlust wird in der Risikotragfähigkeit das Delta zwischen der risikolosen Zinskurve und einer mit einem weiteren Spread verbarwerteten Zinsbuch ausgewiesen. Durch die Abteilung Gesamtbanksteuerung/Berichtswesen wird zudem täglich über die zu erwarteten Zu- und Abflüsse (pro Bankarbeitstag) in den nächsten 30 Tagen berichtet, ggf. werden direkt Handlungsmaßnahmen vorgeschlagen. Die tägliche Übersicht dient der Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit im kurzfristigen Bereich. Zur Erfüllung der Anforderungen aus den MaRisk, bzw. dem Risikotragfähigkeitsleitfaden (hier: ILAAP) wird zudem monatlich der Überlebenshorizont (Survival Period) der Bank mittels Liquiditätsablaufbilanzen betrachtet. Wesentliche Refinanzierungsquellen der Bank sind Kundeneinlagen, welche sich größtenteils aus Sicht- und Termineinlagen zusammensetzen, eine Risikokonzentration stellen dabei die Einlagen der MHK Group dar. Operationelle Risiken Das operationelle Risiko sieht die Bank als die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren und Systemen, Menschen oder infolge externer Ereignisse eintreten. Diese Definition schließt Rechtsrisiken und dolose Handlungen, sowie die aufsichtsrechtliche Definition operationeller Risiken vollumfänglich ein und grenzt die operationellen Risiken damit klar von anderen Risiken -wie bspw. Reputationsrisiken- ab. Darüber hinaus werden auch sogenannte "boundary events" sowie Beinaheverluste in dieser Risikoart berücksichtigt. Dem Management der Risiken im IT-Bereich (auch "Cyberrisiken") wird besondere Beachtung geschenkt, dieses liegt primär in der Verantwortung des Bereichs Unternehmensentwicklung. Aufbauend auf der IT-Strategie besteht ein Regelwerk für die Beschaffung und Einführung von Hard- und Software sowie die Einhaltung von Sicherheitsstandards. Der IT-Betrieb von wesentlichen Anwendungen der Bank ist an die Atruvia AG ausgelagert, welche über die erforderlichen Ersatzsysteme, Störfallkonzepte und Notfallpläne verfügt. Operationelle Risiken in den Geschäftsprozessen werden unter anderem durch die schriftlich fixierte Ordnung begrenzt. Diese enthält für alle Geschäftsfelder und wesentlichen Prozesse der Bank Ablaufbeschreibungen und Kompetenzregelungen. Gegen rechtliche Risiken sichert sich die Bank vorrangig durch die Verwendung standardisierter und rechtlich abgesicherter Verträge und Formulare ab, die bei Bedarf kontinuierlich aktualisiert werden. Sämtliche individuellen Verträge sowie Vereinbarungen werden hausintern einer rechtlichen Würdigung unterzogen. Es wurde ein einheitlicher Rahmen für die Behandlung von Auslagerungen zur Begrenzung der Risiken aus der Auslagerung von wesentlichen Aktivitäten und Prozessen definiert. Kernelemente zur Minimierung von Risiken im Zusammenhang mit den Auslagerungen sind Risikoanalysen sowie ein angemessenes Auslagerungsmanagement. Zur systematischen Analyse von aufgetretenen Schadensfällen werden seitens der Bank eine Schadensfalldatenbank sowie additiv eine Beschwerdedatenbank geführt. Auf Basis der jeweils aktuellen Risikoinventur wird das operationelle Risiko jährlich unter Verwendung von VR-Control quantifiziert und in der Risikotragfähigkeit berücksichtigt. Dabei werden je nach Szenario verschiedene Verteilungen simuliert und es wird ein Konfidenzniveau von 99,9 Prozent angewendet. Der erwartete Verlust wird vorab im ökonomischen Risikodeckungspotential abgezogen. Sonstige Risiken Neben den vier aufsichtsrechtlich als wesentlich eingestuften Risikoarten (Adressenausfall-, Marktpreis- und Liquiditätsrisiko sowie operationelles Risiko) können folgende weitere Risikoarten für die Bank wesentlich sein:
Darüber hinaus werden folgende Risikoklassen querschnittlich, d.h. über alle Risikoklassen hinweg betrachtet:
Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation haben können. Nachhaltigkeitsrisiken werden nicht als eine eigene Risikoart betrachtet, können jedoch auf die bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoart beitragen. Im Hinblick auf die einzelnen Risikoarten wurden die einzelnen Risikoarten im Rahmen einer Risikoinventur einer überwiegend qualitativen Analyse in Bezug auf die Nachhaltigkeitsaspekte unterzogen. Im Rahmen der jährlichen Risikoinventur erfolgte in 2023 eine Überprüfung der genannten Risiken auf Wesentlichkeit. Für die sonstigen Risiken wurde keine Wesentlichkeit für die Bank festgestellt. Im ICAAP ökonomisch wird für die Sonstigen unwesentlichen Risiken bei der Ermittlung des Risikodeckungspotentials ein pauschaler Abzugsposten berücksichtigt. Gesamtbild der Risikolage Auf Grundlage der Verfahren des Risikomanagements zur Ermittlung der Risiken und des Risikodeckungspotentials ist die Risikotragfähigkeit unter den definierten Standard- und Stressszenarien gegeben. Die bankaufsichtlichen Regelungen zur Risikobegrenzung werden sowohl quantitativ (u.a. Gesamtkapitalquote, Großkreditbegrenzungen) als auch qualitativ (Mindestanforderungen an das Risikomanagement) eingehalten. Dies gilt auch hinsichtlich der Vorkehrungen zur Sicherung der Zahlungsunfähigkeit. Bestandsgefährdende Risiken sind nicht erkennbar. Zu Stichtag 31. Dezember 2023 betrugen die barwertigen Risiken insgesamt 36,4 Mio. Euro. Demgegenüber stand ein ermitteltes Risikodeckungspotential in Höhe von 133,5 Mio. Euro. Die Risikosituation im Standardszenario stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
Im Jahr 2023 lag die Auslastung des Gesamtlimits stets in einem komfortablen Bereich. In Bezug auf den ILAAP betrug der Überlebenshorizont per 31. Dezember 2023 im als steuerungsrelevant definierten Kombinationsszenario (Kombination des bankindividuellen und des marktweiten Stresstests) auskömmliche 1.461 Tage. Nach dem derzeitigen Planungsstand ist die Risikotragfähigkeit angesichts der laufenden Ertragskraft und der Vermögenssituation der Bank weiterhin gegeben. IV. Prognosebericht Prognose für die weitere Entwicklung der CRONBANK Im Mittelpunkt der strategischen Zielentwicklung steht der Erfolg in den wesentlichen Geschäftsfeldern (Markt Kooperationen, Markt Individualgeschäft, Finanzkauf, Direktgeschäft, Assekuranzservice). Die aktuellen Bemühungen zur Optimierung der Aufbau- und Ablauforganisationen verbunden mit dem Ausbau der Digitalisierungsaktivitäten und den Einbezug der Folgen des Klimawandels in unsere Geschäftsaktivitäten werden auch im Jahr 2024 kontinuierlich fortgeführt. Daneben besteht ein hoher Fokus auf die negativen Folgen der aktuellen gesamtwirtschaftlichen Lage auf die Wirtschaftsfähigkeit unserer Kunden. Die Auswirkungen sind aktuell in der Ergebnisbelastung der Bank spürbar. Eine merkliche Entlastung in den nächsten Monaten wird nicht erwartet. Zur Minimierung der Belastung baut die Bank auf die Erfahrungen aus dem bisherigen Krisenmanagement und wird dies auch sukzessive im Rahmen des aktiven Risikomanagements weiter ausbauen (unter anderem durch das Projekt "KPI gestützte Risikofrüherkennung"). Insgesamt wird im Jahr 2024 aufgrund eines zurückhaltenden Investitionsverhaltens der Kunden mit einer Reduzierung der Neugeschäftsproduktion im Vergleich zum Jahr 2023 gerechnet. Die freien Ressourcen werden genutzt, um fokussiert das Bestandsgeschäft mit Blick auf Risikosensibilisierung/-früherkennung und -vermeidung zu bearbeiten und die Kunden in den sich verändernden Rahmenbedingungen verlässlich beraten zu können. In den nachfolgenden Ausführungen sind die erwarteten Rahmenbedingungen für das Jahr 2024 für die wesentlichen Geschäftsfelder dargestellt: Markt Kooperationen Ausgehend von der aktuellen Risikosituation und der strategischen Ausrichtung wird die Zentrale Vertriebseinheit verkleinert. Die Fokussierung auf die Bearbeitung des Bestandsgeschäfts wird erhöht. Durch die künftige Ausweitung und stringente Umsetzung des Betreuungskonzepts in der aktiven Betreuung der Schlüssel- und Potentialkooperationen sowie unserer Servicepartner verfolgen wir das Ziel, die persönliche und emotionale Bindung der Kooperationen an unser Unternehmen auszubauen. Die strategischen Gespräche mit den Bürgschaftsbanken sowie den Förderinstituten des Bundes und der Länder sollen auch im Jahr 2024 fortgesetzt werden. Aufgrund der aktuellen gesamtwirtschaftlichen Situation wird eine Konzentration auf ausgewählte Branchen erfolgen. Das Geschäft mit Franchisesystemen und Gründern wird nur sehr selektiv weiterverfolgt. Im Vergleich zum Jahr 2023 wird der Planwert für die Neuproduktion für das Geschäftsjahr 2024 um 31,8 Prozent auf 75 Mio. Euro reduziert. Finanzkauf Weiterhin wird fokussiert die konsequente Steigerung der Nutzungsquote bei den Handelspartnern/Gesellschaftern und über alle Geschäftsfelder der Bank angestrebt. Die große Anzahl an vertraglich angebundenen Handelspartnern/Gesellschaftern erfordert eine adressatengerechte Kommunikation und Betreuung. Dies erfolgt unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und vorhandenen Kapazitäten. Die Anbindung neuer Kooperationspartner erfolgt, neben der wirtschaftlichen Gesamtbeurteilung, unter Bewertung von möglichem Finanzkaufvolumen und Konditionen. In der Planung 2024 wird eine geringere Finanzierungsnachfrage aufgrund der angepassten Konditionen an das Marktzinsniveau erwartet. Der Planwert 2024 für die Neuproduktion liegt auf dem Niveau der Planung 2023. Die einfache und schnelle Absicherung persönlicher Risiken wie z.B. Todesfall ist seit vielen Jahren Bestandteil im Angebots- und Kundenservice im Finanzkauf. Die daraus resultierenden Erlöse stärken das Provisionsergebnis der Bank. Die aktuellen politischen Überlegungen (Stichwort: Zukunftsfinanzierungsgesetz) könnten konkret Einfluss auf die Erlösplanung nehmen. Assekuranzservice Bestehende Kundenbeziehungen werden intensiver genutzt, um die Neukundengewinnung zu erleichtern und das Geschäft auszubauen. Durch die Erweiterung der Mehrwerte für unsere Kunden und die Stärkung unseres Wettbewerbsvorteils durch entsprechende Versicherungsangebote wird eine verstärkte Marktpräsenz angestrebt. Die lokale Präsenz der Mitarbeiter fördert Vertrauen und ermöglicht maßgeschneiderte Lösungen, während der Zugang zu Ressourcen, Know-how und Unterstützung durch die MHK-Gruppe und die Bank die Marktposition weiter stärkt. Prozessuale Verbesserungen sowie innovative Produkt- und Marktzugänge sollen die Bemühungen für die Erreichung des Planwertes 2024 in Höhe von 2,0 Mio. Euro (Provisionsertrag) unterstützen. Direktgeschäft Die Steuerungsmechanismen zum Ausbau einer granularen und ausgewogenen Refinanzierung in Verbindung mit einer aktiven Steuerung der Konditionen und wesentlichen Produkten zur Geldanlage werden weiter ausgebaut. Um die Durchdringung bei präferierten Kundengruppen nachhaltig zu steigern, wird das Angebot attraktiver und möglichst branchenorientierter Konto- und Zahlungsverkehrsmodelle erweitert. Dadurch soll eine bedeutende laufende Kontoverbindung zu den Verbundgruppen- und Kooperationszentralen sowie deren Mitgliedern aufgebaut werden. Markt Individualgeschäft Im Jahr 2024 wird das Hauptaugenmerk auf die Entwicklung des Bestandes (Vermarktungstätigkeiten unserer Kunden, Weiterentwicklung von Grundstücken und Baumaßnahmen, Beobachten der Liquiditätssituation etc.) sowie auf ein risiko- und preisorientiertes Neugeschäft gelegt. Eigenkapitalbelastende Finanzierung werden vermieden. Hier sind substituierende Finanzierungsmittel wie Mezzanine-Kapital oder Kautionsversicherungen bzw. Konsortialpartner zur Ressourcenschonung einzubeziehen. Die Investitionsbereitschaft wird aufgrund der beengten Liquiditätssituation der Kunden sowie der hohen Verunsicherung in der Branche weiterhin stark zurückhaltend sein. Auf Basis dieser Einschätzung im Jahr 2024 wird mit einer Neugeschäftsproduktion (inkl. Prolongationen) in Höhe von 130 Mio. Euro (sowie zusätzliches Konsortialgeschäft in Höhe von 25 Mio. Euro) gerechnet. Zusammenfassung Für das Geschäftsjahr 2024 erwartet die Bank unter den zuvor geschilderten Annahmen ein zufriedenstellendes Ergebnis (Betriebsergebnis vor Bewertung geplant für das Jahr 2024: 14,4 Mio. Euro). Das erwartete Ergebnis liegt mit knapp 33 Prozent unter dem erreichten Ergebnis für das Jahr 2023. Dies resultiert im Wesentlichen aus der zunehmenden Einengung der Zinsspanne aufgrund der insgesamt verteuerten Refinanzierung mit Ergebniswirkung auf das Zinsergebnis. Entsprechende Gegensteuerungsmaßnahmen wurden eingeleitet. Ausgehend von den in den Bereichen "Markt Kooperationen", "Finanzkauf" und "Markt Individualgeschäft" vorliegenden Neugeschäfts- bzw. Volumensplanungen bis zum Jahresende 2024 wird zugunsten einer hohen Fokussierung auf das Bestandsgeschäft kein weiteres Wachstum im Bereich des Kundenkreditgeschäftes generiert und insgesamt von einem konstantem Bilanzvolumen ausgegangen. Das erwartete Zinsergebnis wurde unter den quantitativen Planungsannahmen und unter Berücksichtigung der angenommenen Neugeschäftskonditionen berechnet. Dabei wurde ein leicht sinkendes Marktzinsniveau und eine bankindividuell adäquate Konditionsanpassung berücksichtigt. Zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit der Bank und zur Einhaltung der zunehmenden Regulatorik sind Investitionen in den Personalaufbau, der Fortführung der Digitalisierungsaktivtäten bzw. Prozessoptimierungen sowie in strategische Projekte (neue Finanzkaufsoftware FiBS 7, Digital Bancassurance) notwendig. Durch die geplanten Aufwendungen und die erwartete Reduzierung im Zinsergebnis ergibt sich für die Aufwands- und Ertragsrelation für das Jahr 2024 ein Hochrechnungswert in Höhe von 59,8 Prozent. Trotz der Erhöhung im Vergleich zu den Vorjahren liegt der Hochrechnungswert weiterhin unter dem strategischen Zielwert von 65,0 Prozent. Die notwendigen Investitionen und die Prozessanpassungen werden sich erst in den Folgejahren positiv auf die Aufwands- und Ertragssituation auswirken. Der Bedarf an Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäft unterliegt konjunkturellen Schwankungen. Grundsätzlich wird in 2024 eine Konjunkturerholung erwartet. Jedoch werden zeitversetzte Effekte aus dem bereits im Jahr 2022 eingetretenen schwierigen makroökonomischen Umfeld erwartet. Aus Konsistenz- und Vorsichtsgründen wurde in der Planung für das Jahr 2024 weiterhin von einem negativen Bewertungsergebnis aus dem Kreditgeschäft ausgegangen. Der Planwert in Höhe von 8,0 Mio. Euro basiert auf einer Expertenschätzung basierend auf den aktuellen Erkenntnissen sowie möglichen Auswirkungen aus der erwarteten künftigen Konjunkturentwicklung. Im erwarteten Bewertungsergebnis ist der entsprechende Zuführungsbedarf aus dem Ansatz der Pauschalwertwertberichtigung gemäß IDW BFA 7 enthalten. Die Bank weist eine solide Kapitalausstattung auf. Unter Berücksichtigung der Gewinnthesaurierung und der weiteren Planungsannahmen für das Jahr 2024 wird per 31. Dezember 2024 eine Gesamtkapitalquote von 13,81 Prozent prognostiziert. Mit der nunmehr im Jahr 2024 avisierten Finalisierung der CRR III wird eine Änderung des Kreditrisikostandardansatzes (KSA) zur Eigenmittelunterlegung von Adressenausfallrisiken erwartet, die nach aktuellem Stand im Jahr 2025 umzusetzen ist. Erste bankindividuelle Analysen zeigen keine signifikant erhöhten Kapitalanforderungen auf. Zusammenfassend wird festgehalten, dass sich die Bank für die anstehenden Herausforderungen auch im Hinblick auf die aktuellen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen gut aufgestellt sieht. Die Einhaltung der Anforderungen an das Eigenkapital und die Liquidität sind gewährleistet. Risiken, die den Bestand des Unternehmens im Planungszeitraum gefährden oder die zukünftige Entwicklung wesentlich beeinträchtigen könnten, sind derzeit nicht erkennbar. V. Erklärung nach § 312 Abs. 3 AktG Die Bank hat gemäß § 312 Aktiengesetz einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) aufgestellt. Der Vorstand hat nach § 312 Abs. 3 Aktiengesetz erklärt: "Bei allen Rechtsgeschäften, die im Berichtsjahr 2023 mit dem beherrschenden Gesellschafter sowie den mit ihm verbundenen Unternehmen getätigt wurden, hat die CRONBANK Aktiengesellschaft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Dieser Beurteilung liegen die Umstände zugrunde, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren. Maßnahmen wurden weder getroffen noch unterlassen".
Dreieich, 08. März 2024 Frank Bermbach Jan-Philipp Florian [1] Auszüge aus BVR: "Übersicht über die Entwicklung der Wirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland sowie an den Finanzmärkten im Jahr 2023" Jahresbilanz zum 31.12.2023Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2023
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die CRONBANK Aktiengesellschaft ist ein Kreditinstitut im Sinne des § 1 Abs. 1 KWG. Der Jahresabschluss der CRONBANK Aktiengesellschaft wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes sowie der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach den Formblättern der RechKredV. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Liquide Mittel sind zu Nennwerten bilanziert. Forderungen an Kreditinstitute werden mit den Nennwerten zuzüglich abgegrenzter Zinsen ausgewiesen. Forderungen an Kunden sowie andere Forderungen werden mit den Nennwerten abzüglich angemessener Einzel- und Pauschalwertberichtigungen für das Kreditrisiko angesetzt. Unterschiedsbeträge zu den Anschaffungskosten werden in die passiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und auf die Laufzeit der Zinsbindung verteilt. Die Ausfallrisiken der Forderungen an Kunden sind durch Einzelwertberichtigungen in ausreichender Höhe berücksichtigt. Für latent vorhandene Kreditrisiken bestehen darüber hinaus Pauschalwertberichtigungen. Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen für die latenten Kreditrisiken erfolgte - analog zum Vorjahr - gemäß IDW RS BFA 7 auf Basis eines Berechnungsverfahrens, das den auf Grundlage unserer internen Risikosteuerung ermittelten, zu erwarteten Verlust der nächsten zwölf Monate, schätzt. Der über die steuerlichen Vorschriften hinaus gebildete Betrag beläuft sich auf TEUR 3.397,4. Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände werden mit Anschaffungskosten unter Ansatz linearer Abschreibung bewertet. Den planmäßigen Abschreibungen liegen die der geschätzten Nutzungsdauer entsprechenden Abschreibungssätze zugrunde, die sich grundsätzlich an den von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen orientieren. Zugänge werden monatsgenau in die Anlagenbuchhaltung übernommen und entsprechend anteilig monatsweise die Abschreibung angesetzt. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einer Höhe von EUR 1.000,00 (exklusive Umsatzsteuer) werden analog § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung sofort abgeschrieben. Bei Bedarf erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung für dauernde Wertminderungen. Die Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung werden gemäß § 340e HGB nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet. Die Bewertung der Sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips zum beizulegenden Wert. In der Position Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) sind nur transitorische Posten enthalten. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. Bei der Bilanzierung von Sparbriefen Typ A (abgezinste Sparbriefe) wendet die Bank die Nettomethode (Bilanzierung zum Ausgabebetrag und jährliche Zinszuschreibung) an. Die Sonstigen Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. In der Position Passive Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) sind nur Zinsen und Gebühren, die für künftige Rechnungsperioden vereinnahmt wurden, enthalten. Die Pensionsrückstellungen betreffen unverfallbare Anwartschaften, die einzelvertraglich vereinbart wurden. Der Umfang der Pensionsverpflichtung wird nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Method) mit einem Rechnungszinssatz von 1,82 % p.a. (Vorjahr 1,80 % p.a.) und einem Rententrend von 1,60 % p.a. (Vorjahr 1,60 % p.a.) ermittelt und ist durch versicherungsmathematische Gutachten der Condor Dienstleistungs-GmbH, Hamburg, nachgewiesen. Dem Gutachten liegt die Richttafel 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde. Die Abzinsung erfolgt mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre, wie er von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekanntgegeben wird. Bis zum 31. Dezember 2015 war der laufzeitadäquate durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre anzuwenden. Der laufzeitadäquate Abzinsungssatz beträgt zum Stichtag 1,82 % (Vorjahr 1,80 %), während sich nach den bisher anzuwendenden Regelungen ein laufzeitadäquater Abzinsungssatz von 1,74 % (Vorjahr 1,46 %) ergeben hätte. Laut diesem Berechnungsverfahren ergab sich per 31. Dezember 2023 ein Rückstellungsbetrag von TEUR 867,3 (Vorjahr TEUR 768,3). Aufgrund der Abzinsung mit einem höheren Zinssatz ist die Pensionsrückstellung zum Bilanzstichtag TEUR 7,7 (Vorjahr TEUR 30,6) niedriger. In Höhe dieses Betrages besteht nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB eine Ausschüttungssperre. Die übrigen Rückstellungen sind ausreichend bemessen und tragen allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung; sie wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. Zur Bestimmung, ob Drohverlustrückstellungen nach § 340a i.V.m. § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB gebildet werden müssen, wurde der barwertigen Ansatz verwendet. Die Bestimmung des Barwerts der Geschäfte erfolgt durch Diskontierung der Zahlungsströme mittels laufzeitkongruenter Zinssätze. Das Eigenkapital wird in die Berechnung nicht einbezogen. Die Berücksichtigung von Risikokosten erfolgt durch Einbeziehung in den zur Diskontierung der Zahlungsströme verwendeten Zinssatz. Dabei wird die Risikoprämie anhand des Ratings ermittelt. Die Berücksichtigung von Verwaltungsaufwendungen erfolgt, sofern diese für die künftige Bestandsverwaltung notwendig sind. Aufwendungen und Erträge werden periodengerecht abgegrenzt. Vom Ansatzwahlrecht für aktive latente Steuern wurde kein Gebrauch gemacht. III. Erläuterungen zur Bilanz Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen haben folgende Restlaufzeiten:
Die täglich fälligen Forderungen an Kreditinstituten belaufen sich auf TEUR 101.892,1. In den "Forderungen an Kunden" sind TEUR 24.706,8 Forderungen mit unbestimmter Laufzeit und Zinsabgrenzungen in Höhe von TEUR 340,1 enthalten. In den "Forderungen an Kunden" sind Forderungen an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 1.035,0 (Vorjahr TEUR 1.125,0) enthalten. Das Treuhandvermögen in Höhe von TEUR 20.313,5 (Vorjahr TEUR 23.544,4) umfasst ausschließlich Forderungen an Kunden aus durchgereichten Förderkrediten. Bei den Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich um korrespondierende Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Die Entwicklung des Anlagevermögens stellt sich im Geschäftsjahr wie folgt dar:
Die Abschreibungen des Geschäftsjahres belaufen sich auf TEUR 56,8. Es wurden im Berichtsjahr keine Anzahlungen geleistet. Im Bilanzposten "Beteiligungen" sind keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr eingetreten. Im Posten "Sonstige Vermögensgegenstände" sind TEUR 127,0 (Vorjahr TEUR 98,1) Forderungen aus offenen Rechnungen enthalten. Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist weisen folgende Restlaufzeiten auf:
Anteilige Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nicht nach den Restlaufzeiten gegliedert. Die täglich fälligen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten belaufen sich auf TEUR 1.021,2 Die täglich fälligen Verbindlichkeiten gegenüber Kunden belaufen sich auf TEUR 233.940,9. In den "Verbindlichkeiten gegenüber Kunden" sind Verbindlichkeiten an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 182.635,7 (Vorjahr TEUR 167.345,65) enthalten. Die nachrangigen Verbindlichkeiten belaufen sich auf TEUR 9.300,0 und werden mit einem Zinssatz von 2,49 % verzinst und haben nach Neuvereinbarung eine Laufzeit bis mindestens 7. Dezember 2033. Ein vorzeitiger Rückerwerb oder eine anderweitige Rückzahlung (gleich aus welchem Grunde sie erfolgt ist) ist der Bank ohne Rücksicht auf entgegenstehende Vereinbarungen zurück zu gewähren, sofern nicht das Kapital durch die Einzahlung anderer, zumindest gleichwertiger Eigenmittel ersetzt worden ist. In jedem Fall ist eine Erlaubnis der zuständigen Behörde erforderlich. Der Zinsaufwand für die nachrangige Verbindlichkeit betrug im Berichtszeitraum TEUR 144,8. In den "nachrangigen Verbindlichkeiten" sind Verbindlichkeiten an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 9.300,0 (Vorjahr TEUR 9.300,0) enthalten. Im Posten "Sonstige Verbindlichkeiten" sind TEUR 756,5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, TEUR 142,5 aus Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt, TEUR 190,3 Teilgewinnabführungsbetrag an die IHT Industrie- und Handels-Treuhand Gesellschaft mit beschränkter Haftung sowie TEUR 245,2 Vermittlungsprovisionen enthalten. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Disagio- und Entgeltbeträge in Höhe von TEUR 3.659,5, die bei der Ausreichung von Krediten in Abzug gebracht wurden. Die Pensionsrückstellung betrifft unverfallbare Anwartschaften für ein ehemaliges Vorstandsmitglied, die durch das Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt wurden. Für die Zusatzverzinsung des Produktes MHK Kapitalvorsorge wurde eine Zuführung zu den Rückstellungen in Höhe von TEUR 453,7 auf jetzt insgesamt TEUR 4.222,7 vorgenommen. In der Position "Rückstellungen" sind als weitere wesentliche Positionen die Rückstellungen für Tantiemen mit TEUR 1.235,0 und die Rückstellungen für Vermittlungsprovisionen von Finanzkaufdarlehen mit TEUR 1.425,00 enthalten. Für die Jahresabschlussprüfung wurde eine Rückstellung in Höhe von TEUR 127,2 (inklusive Umsatzsteuer) gebildet. Das gezeichnete Kapital beträgt zum 31. Dezember 2023 TEUR 50.000,0 und ist aufgeteilt in 2.000.000 nennwertlose vinkulierte Namensaktien. Aus dem Bilanzgewinn des Vorjahres wurden im Geschäftsjahr TEUR 6,2 in die gesetzliche Rücklage und TEUR 3.300,0 in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Mit der IHT Industrie- und Handels-Treuhand Gesellschaft mit beschränkter Haftung wurde am 11. November 2020 ein Teilgewinnabführungsvertrag geschlossen. Mit diesem Vertrag wurde eine nachrangige typische stille Beteiligung über TEUR 10.000,0 begründet. Die Stille Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit, aber mindestens fünf Jahre, geschlossen. Die stille Beteiligung kann vor dem Ablauf von fünf Jahren von dem stillen Beteiligten nicht ordentlich gekündigt werden. Auch eine außerordentliche Kündigung durch den Stillen Beteiligten ist gemäß § 10 Abs. 5 KWG ausgeschlossen. Nach Ablauf von fünf Jahren kann die stille Einlage von dem Stillen Beteiligten ordentlich mit einer Kündigungsfrist von fünf Jahren gekündigt werden. Die erbrachte stille Einlage kann im Fall der Liquidation oder der Insolvenz der CRONBANK AG erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubigern zurückerstattet werden. Der Stille Beteiligte erhält für seine stille Beteiligung am Handelsgewerbe der CRONBANK AG für 2023 eine Gewinnbeteiligung in der Höhe von 1,67 %. Der Ergebnisbeteiligung ist das im handelsrechtlichen Jahresabschluss ausgewiesene Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit zugrunde zu legen. In der Position "Eventualverbindlichkeiten" sind Anzahlungsbürgschaften mit TEUR 3.482,5 und andere Bürgschaften (z. B. Mietkautionsbürgschaften) mit TEUR 10.102,5 nach Abzug von Rückstellungen ausgewiesen; ein Risiko der Inanspruchnahme wird aus den Erfahrungswerten der Vergangenheit als gering angesehen. In der Position "Andere Verpflichtungen" sind unwiderrufliche Kreditzusagen enthalten; es wird von einer vollständigen Inanspruchnahme ausgegangen. In dieser Position sind auch zugesagte noch nicht ausgezahlte Finanzkaufdarlehen in Höhe von TEUR 22.421,6 enthalten. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Aufwendungen und Erträge sind fast ausschließlich in Deutschland angefallen. Es fielen keine Aufwendungen und Erträge in Fremdwährungen an, es bestand kein Fremdwährungsrisiko für die Bank. Die in Vorjahr angefallenen negativen Zinsen aus Kredit- und Geldmarktgeschäften in der Höhe von TEUR 724,58 resultierten überwiegend aus dem über das Mindestreserve-Soll hinausgehende gehaltene Guthaben bei der Deutschen Bundesbank. Im Jahr 2023 fielen keine negativen Zinsen an. Die Bank vereinnahmt für die Vermittlung von Versicherungen Provisionserträge in Höhe von TEUR 1.799,5. Im Posten "sonstige betriebliche Aufwendungen" sind TEUR 453,7 für MHK-Kapitalvorsorge enthalten, denen "sonstige betriebliche Erträge" in gleicher Höhe aus der Übernahme der Aufwendungen für das Programm MHK-Kapitalvorsorge durch die MHK Marketing Handel Kooperation GmbH gegenüberstehen. Für die Bank erwachsen aus dem Programm MHK-Kapitalvorsorge keine wirtschaftlichen Belastungen. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von TEUR 4.046,6 entfallen überwiegend auf das Geschäftsjahr 2023. V. Sonstige Angaben Auf die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstandes wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Auf die Angabe der Gesamtbezüge des früheren Vorstandes wurde ebenfalls gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Die Aufwandsentschädigungen der Mitglieder des Aufsichtsrates betrugen TEUR 295,7. Es bestehen keine Mandate, die vom Vorstand oder anderen Mitarbeitern in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien von großen Kapitalgesellschaften wahrgenommen werden. Am Bilanzstichtag betrugen die Forderungen an und aus eingegangenen Haftungsverhältnissen für Mitglieder des Vorstandes TEUR 181,80 und Mitglieder des Aufsichtsrats TEUR 30,0. Die Forderungen wurden zu marktüblichen Konditionen vergeben. Im Jahresdurchschnitt wurden 115 Mitarbeiter/innen inklusive Vorstände (davon 10 Mitarbeiter/innen in Teilzeit) beschäftigt. Das von dem Abschlussprüfer in dem Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar belief sich in 2023 auf TEUR 226,9 (exklusive Umsatzsteuer): Abschlussprüfungsleistungen TEUR 226,9; andere Bestätigungsleistungen TEUR 0,00; Steuerberatungsleistungen TEUR 0,00; sonstige Leistungen TEUR 0,00. Von dem ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 3.156,8 wurden TEUR 157,8 gemäß § 150 Abs. 2 Aktiengesetz in die gesetzliche Rücklage eingestellt. Unter Einbeziehung des Gewinnvortrages aus dem Vorjahr von TEUR 5,4 ergibt sich ein Bilanzgewinn von TEUR 3.004,3. Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, davon weitere TEUR 2,2 in die gesetzliche Rücklage und TEUR 3.000,0 in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen und den Restbetrag von TEUR 2,1 auf neue Rechnung vorzutragen. Die Bank ist zukünftige finanzielle Verpflichtungen in Form eines Mietvertrages mit der AIT Allgemeine Immobilien Treuhandgesellschaft Liegenschaftsverwaltung GmbH eingegangen. Die Verpflichtungen belaufen sich auf TEUR 1.038,0 p.a. Der Mietvertrag endet am 31. Dezember 2027. Die Hans Strothoff MHK Group Unternehmensstiftung hält das gesamte Grundkapital der Bank. Die CRONBANK AG hat ihren Sitz in 63303 Dreieich und ist im Registergericht Offenbach am Main unter HR B-Nr. 34140 eingetragen. VI. Nachtragsbericht Besondere Vorkommnisse nach dem Abschlussstichtag, die Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben, sind nicht aufgetreten. VII. Organe der CRONBANK Aktiengesellschaft Mitglieder des Vorstandes Wolfgang Becker Bankkaufmann, Bodenheim (bis 31.12.2023) Frank Bermbach Bankkaufmann, Bad Camberg Jan-Philipp Florian Diplom-Betriebswirt (DH), Wiesbaden (ab 1.1.2024) Mitglieder des Aufsichtsrates Emmerich Müller (ab dem 07. Juli 2023 Vorsitzender) Bankier, Bad Homburg vor der Höhe selbständig, Bad Homburg vor der Höhe Prof. Rainer Kirchdörfer (Vorsitzender bis zum 06. Juli 2023, ab dem 07. Juli 2023 stellvertretender Vorsitzender) Rechtsanwalt, Gerlingen Hennerkes, Kirchdörfer & Lorz GbR, Stuttgart Meinhard Mundt (stellvertretender Vorsitzender bis zum 06. Juli 2023, ab dem 07. Juli 2023 Mitglied des Aufsichtsrates) Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, Friedrichsdorf selbständig, Friedrichsdorf Dr. Kurt -Ludwig Gutberlet Kaufmann, Holzkirchen selbständig, Holzkirchen Jörg Hashagen Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, Eltville am Rhein selbständig, Eltville am Rhein Hans Struwe Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, Friedrichsdorf selbständig, Friedrichsdorf
Dreieich, 08. März 2024 Frank Bermbach Jan-Philipp Florian BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die CRONBANK Aktiengesellschaft, Dreieich VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS PRÜFUNGSURTEILE Wir haben den Jahresabschluss der CRONBANK Aktiengesellschaft, Dreieich - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der CRONBANK Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE IN DER PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Wir haben den folgenden Sachverhalt als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt, der in unserem Bestätigungsvermerk mitzuteilen ist: IDENTIFIKATION UND ERMITTLUNG VON EINZEL- UND PAUSCHALWERTBERICHTIGUNGS- BZW. RÜCKSTELLUNGSBEDARF IM KREDITGESCHÄFT GEGENÜBER KUNDEN Sachverhalt Das Kreditgeschäft gegenüber Kunden betrug nach Abzug der Wertberichtigungen zum 31. Dezember 2023 EUR 1.216,4 Mio. und betrifft die Posten Forderungen an Kunden (EUR 1.146,6 Mio.) sowie Eventualverbindlichkeiten (EUR 13,9 Mio.) und unwiderrufliche Kreditzusagen (EUR 69,8 Mio.). Diese entfallen zum größten Teil auf Projektentwickler-/ Bauträger- und Immobilienfinanzierungen, Händlerfinanzierungen (bei der CRONBANK "Bank der Kooperationen" genannt) sowie Finanzkauf. Kreditinstitute sind verpflichtet am Bilanzstichtag bereits individuell konkretisierten Adressenausfallrisiken durch Einzelwertberichtigungen bzw. entsprechende Rückstellungen angemessen Rechnung zu tragen. Forderungen an Kunden sind gemäß § 340e Abs. 2 HGB mit dem Nennwert abzüglich Wertberichtigungen anzusetzen. Bei Eventualverbindlichkeiten und unwiderruflichen Kreditzusagen sind Rückstellungen zu bilden. Die Identifikation und Ermittlung von Einzelwertberichtigungs- bzw. Rückstellungsbedarf im Kreditgeschäft gegenüber Kunden der Bank ist abhängig von Ermessensentscheidungen und mit Unsicherheiten behaftet. Sie erfordert eine Einschätzung der gesetzlichen Vertreter über die Fähigkeit der Kreditnehmer den vertraglich vereinbarten Kapitaldienst (Zins und Tilgung) zu leisten, wozu Annahmen über die aus dem Kapitaldienst zu erwartenden Zahlungsströme und/oder über die zu erwartenden Zahlungsströme aus der Verwertung gestellter Kreditsicherheiten erforderlich sind. Darüber hinaus hat die Bank für vorhersehbare, aber noch nichtindividuell konkretisierte Adressenausfallrisiken im Kundenkreditgeschäft sowie auf Eventualverbindlichkeiten und Kreditzusagen Pauschalwertberichtigungen bzw. Rückstellungen nach den Grundsätzen des IDW RS BFA 7 gebildet. Dazu wird auf nicht einzelwertberichtigte Kredite eine Pauschalwertberichtigung und auf nicht einzelwertberichtigte Eventualverbindlichkeiten und Kreditzusagen eine Rückstellung in Höhe des erwarteten Verlusts für einen Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten gebildet. Die Bank hat eine Überprüfung ihrer Ausgeglichenheitsannahme durchgeführt und geht daher unverändert davon aus, dass bei den Geschäften die erwarteten Verluste durch die Bonitätsprämien gedeckt sind. Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen bzw. entsprechenden Rückstellungen stellt bei der Bank einen wesentlichen Bereich dar, in dem der Vorstand Ermessensentscheidungen trifft. Der Vorstand bildet die Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen an Kunden sowie die Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und unwiderrufliche Kreditzusagen unter Verwendung mathematischer Modelle. Die Ermessensentscheidungen im Rahmen der Ermittlung der Wertberichtigungen umfassen unter anderem die Auswahl des verwendeten Modells für die Wertermittlung (Geeignetheit des Modells) und die im Modell verwendeten Schätzparameter Probability of Default, Loss given Default sowie Exposure at Default. Das Risiko für den Abschluss besteht insbesondere darin, dass aufgrund der Komplexität der Beurteilung ein Einzelwertberichtigungs- bzw. Rückstellungsbedarf im Kreditgeschäft gegenüber Kunden nicht identifiziert wurde sowie dass die in die Ermittlung der Einzelwertberichtigungen bzw. Rückstellungen einfließenden Annahmen über die Kapitaldienstfähigkeit der Kreditnehmer fehlerhaft sein können und etwaige Einzelwertberichtigungen bzw. Rückstellungen nicht in angemessener Höhe im Abschluss abgebildet sind. Darüber hinaus besteht für den Abschluss insbesondere auch das Risiko, dass die in die Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen bzw. der entsprechenden Rückstellungen einfließenden Annahmen fehlerhaft sein können und sich Ermessensentscheidungen bei der Ermittlung wesentlich auf die Bewertung des Kreditportfolios auswirken. Deswegen war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt. Zu den auf die Identifikation und Ermittlung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungs- bzw. Rückstellungsbedarf im Kreditgeschäft gegenüber Kunden angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Angabe im Anhang in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen. Prüferische Reaktion Auf Basis unserer Risikobeurteilung haben wir zur Erlangung unseres Prüfungsurteils sowohl kontrollbasierte als auch aussagebezogene Prüfungshandlungen durchgeführt. Im Rahmen der Prüfung haben wir uns ein Verständnis über den Prozess zur Identifikation von Einzelwertberichtigungs- bzw. Rückstellungsbedarf im Kreditgeschäft gegenüber Kunden verschafft und dessen Angemessenheit gewürdigt. Als Grundlage für die Beurteilung der Angemessenheit des Internen Kontrollsystems in Bezug auf die Steuerung und Überwachung der Forderungen an Kunden inklusive der Identifikation von Einzelwertberichtigungs- bzw. Rückstellungsbedarf im Kreditgeschäft gegenüber Kunden haben wir Einsicht in die relevanten Unterlagen genommen sowie Befragungen durchgeführt. Neben der Angemessenheit und Implementierung der relevanten Kontrollen, die die Bank zur Identifizierung von Engagements mit Einzelwertberichtigungs- bzw. Rückstellungsbedarf eingerichtet hat, haben wir deren Wirksamkeit geprüft. Dabei haben wir unter Einbeziehung von IT-Spezialisten auch die Wirksamkeit der Kontrollen zur Sicherstellung der richtigen und vollständigen Erfassung und Verarbeitung der für die Identifikation von Einzelwertberichtigungs- bzw. Rückstellungsbedarf im Kreditgeschäft gegenüber Kunden zugrunde liegenden relevanten Datenströme geprüft. In einem nächsten Schritt haben wir anhand einer unter Wesentlichkeits- und Risikogesichtspunkten bestimmten bewussten Auswahl von Einzelengagements geprüft, ob ein möglicher Einzelwertberichtigungs- bzw. Rückstellungsbedarf im Kreditgeschäft gegenüber Kunden korrekt identifiziert wurde. Dabei haben wir insbesondere beurteilt, ob die Annahmen der gesetzlichen Vertreter über die Ausfallwahrscheinlichkeit und über den noch zu erwartenden Kapitaldienst und/oder über die zu erwartenden Zahlungsströme aus der Verwertung gestellter Kreditsicherheiten angemessen sind. Dazu haben wir die wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer sowie die Werthaltigkeit der Sicherheiten gewürdigt. Darüber hinaus haben wir die getroffenen Annahmen mit den Verantwortlichen für die Identifikation von Einzelwertberichtigungs- bzw. Rückstellungsbedarf im Kreditgeschäft gegenüber Kunden erörtert. Anschließend wurde die Ermittlung der Höhe der Einzelwertberichtigung bzw. Rückstellung geprüft. Für den von der Bank zum 31. Dezember 2023 identifizierten Einzelwertberichtigungs- bzw. Rückstellungsbedarf haben wir auf Basis von Stichproben die Ableitung der zu erwartenden Zahlungsströme und Zahlungszeitpunkte nachvollzogen. In unsere Würdigung haben wir in Abhängigkeit von der jeweils verfolgten Engagementstrategie auch die erwarteten Zahlungsströme aus der Verwertung von Kreditsicherheiten eingeschlossen. Schließlich haben wir auf Basis von Stichproben die Berechnung des zu erwartenden erzielbaren Betrags für die Kreditengagements und der gebildeten Einzelwertberichtigungen nachvollzogen. Wir haben auf Basis der von der Bank vorgelegten Dokumentation zum Nachweis der Ausgeglichenheitsvermutung davon überzeugt, dass sowohl anfänglich als auch zum Stichtag die Ausgeglichenheitsvermutung unverändert gegeben ist, damit die Bank das vereinfachte Verfahren zur Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen gemäß IDW RS BFA 7 anwenden kann. Wir haben uns darüber hinaus von der Angemessenheit des verwendeten Modells für die Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen an Kunden sowie entsprechende Rückstellungen auf Eventualverbindlichkeiten und unwiderrufliche Kreditzusagen überzeugt und uns mit den zugrundeliegenden Prozessen und Kontrollen im Zusammenhang mit der Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen für Forderungen an Kunden sowie den Rückstellungen auf Eventualverbindlichkeiten und unwiderrufliche Kreditzusagen befasst. Wir haben die Validierung des Kreditportfoliomodells durch die CRONBANK einer kritischen Überprüfung unterzogen und die ordnungsgemäße Berücksichtigung von aktuellen makroökonomischen Faktoren beurteilt. Wir haben die im Rahmen dieses Prozesses implementierten Kontrollen hinsichtlich ihrer Angemessenheit und Wirksamkeit in Bezug auf die korrekte Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen für Forderungen an Kunden sowie für Rückstellungen auf Eventualverbindlichkeiten und unwiderrufliche Kreditzusagen getestet. Wir haben uns zudem mit den Prozessen im Zusammenhang mit dem Genehmigungs- und Vergabeverfahren befasst und die im Rahmen dieser Prozesse implementierten Kontrollen hinsichtlich ihrer Angemessenheit und Wirksamkeit betreffend der Kreditwürdigkeitsprüfung sowie der Einhaltung der Kompetenzregelungen beurteilt. Wir haben beurteilt, ob bei der Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen die relevanten Parameter in dem verwendeten Modell berücksichtigt werden. Darüber hinaus haben wir die Angemessenheit der zur Berechnung der Pauschalwertberichtigungen sowie Rückstellungen auf Eventualverbindlichkeiten und unwiderrufliche Kreditzusagen verwendeten Schätzparameter Probability of Default, Loss given Default sowie Exposure at Default anhand bestehender Validierungsberichte methodisch nachvollzogen und mittels Einsichtnahme ins Kreditportfoliomodell in VR Control in Einzelfällen nachvollzogen. Die rechnerische Ermittlung der Pauschalwertberichtigung haben wir mittels eigener Berechnungen in Einzelfällen nachvollzogen. SONSTIGE INFORMATIONEN Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die übrigen Teile des Geschäftsberichts, der uns voraussichtlich nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt werden wird, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN ÜBRIGE ANGABEN GEMÄß ARTIKEL 10 EU-APRVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 27. März 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 31. Mai 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2023 als Abschlussprüfer der CRONBANK Aktiengesellschaft, Dreieich, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Alexander Gaiser.
Frankfurt am Main, 11. März 2024 BDO
AG
Gass, Wirtschaftsprüferin Gaiser, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung des Vorstands im Geschäftsjahr 2023 nach den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften überwacht. Über die Lage und Entwicklung der Bank sowie den allgemeinen Geschäftsverlauf wurde der Aufsichtsrat während des Geschäftsjahres regelmäßig, zeitnah und umfassend durch mündliche und schriftliche Berichte des Vorstands unterrichtet und konnte sich so von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugen. Wichtige Einzelvorgänge sind dem Aufsichtsrat zur Entscheidung vorgelegt worden. Der Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum am 27. März 2023, 7. Juli 2023, 5. Oktober 2023 und am 4. Dezember 2023 vier ordentliche Sitzungen abgehalten. Darüber hinaus haben Aufsichtsrat und Vorstand eine Strategietagung in der Zeit vom 3. bis 5. November 2023 durchgeführt. In den ordentlichen Sitzungen hat der Vorstand über den Gang der Geschäfte und die Lage der Gesellschaft berichtet. Dabei wurde insbesondere über die wirtschaftliche Lage der einzelnen Vertriebsbereiche informiert. Vorgänge, die für die Rentabilität und Liquidität von erheblicher Bedeutung waren oder sein könnten, wurden gesondert dargestellt. Abweichungen von der Planung wurden untersucht und erläutert. Den Berichten lagen jeweils schriftliche Unterlagen zugrunde. Dies waren insbesondere die vierteljährlichen Controlling-Berichte, die regelmäßig vorgelegt wurden. Die Controlling-Berichte gliedern sich jeweils in die Bereiche Umsatzentwicklung, Ergebnisentwicklung, Risikoentwicklung und aufsichtsrechtliche Kennzahlen. Weiterhin enthält der Controlling-Bericht Aussagen zur Risikotragfähigkeit und dem Risikomanagement, gibt Auskunft über wesentliche Einzelengagements und die Entwicklung der Risikovorsorge. Soweit aufgrund der turnusmäßigen Parameterchecks Anpassungen in der Berichterstattung vorzunehmen waren, erfolgte hierzu eine gesonderte ausführliche Darstellung, die auch die Auswirkungen berücksichtigte. Des Weiteren informierte der Vorstand in allen Sitzungen über die Marktaktivitäten, gegliedert nach den verschiedenen Geschäftsbereichen. Diese Berichte wurden vom Vorstand in den Sitzungen erläutert und sodann intensiv mit dem Aufsichtsrat beraten. Neben diesen regelmäßig vorgelegten Unterlagen gab es anlassbezogen schriftliche Vorlagen zu einer Vielzahl von weiteren im Aufsichtsrat behandelten Themen. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung eingebunden und hat, ebenso wie seine Ausschüsse, über die in seine Kompetenz fallenden Sachverhalte nach sachgerechter Beurteilung sowie Prüfung entsprechende Entscheidungen gefällt. Gemäß Geschäftsordnung des Aufsichtsrats hat der Aufsichtsrat einen Präsidialausschuss, einen Kreditausschuss und einen Prüfungsausschuss gebildet. Der Aufsichtsrat hat den Ausschüssen Geschäftsordnungen gegeben. Die Ausschüsse des Aufsichtsrats fassten ihre Beschlüsse im Geschäftsjahr 2023 teils in Präsenzsitzungen, teils im Umlaufverfahren bzw. in virtuellen Sitzungen. In der darauffolgenden Aufsichtsratssitzung erfolgte jeweils die Berichterstattung an den Aufsichtsrat. Der Vorstand legte dem Prüfungsausschuss regelmäßig die Prüfungsberichte der extern und intern durchgeführten Prüfungen vor und gab hierzu alle gewünschten Erläuterungen. Der Prüfungsausschuss erhält auch jeweils die von der extern vergebenen Innenrevision erstellten Prüfungsberichte, deren Quartalsberichte und deren Jahresbericht. Alle Berichte wurden in den Sitzungen des Aufsichtsrats erörtert. Die Verabschiedung der Jahresplanung 2024 erfolgte in der Sitzung vom 4. Dezember 2023, in derselben Sitzung befassten wir uns mit der Mehrjahresplanung 2024 bis 2026. Aufgrund der konjunkturellen Entwicklung liegt der Schwerpunkt der Planung auf der Optimierung des Risikomanagements und dem Ausbau der Unterstützung des kooperierenden Fachhandels und Handwerks. Mit der Überprüfung angepassten Geschäfts- und Risikostrategie befasste sich der Aufsichtsrat in der Sitzung am 25. März 2024, ebenso mit der Weiterentwicklung aller anderen Teilstrategien. Der in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats integrierte Prüfungsplan wurde vollständig abgearbeitet. Die Jahresberichte des Datenschutz-Beauftragten, des Compliance-Beauftragten und des Geldwäsche-Beauftragten sowie der Bericht zur IT-Sicherheit wurden in einer Sitzung ausführlich erörtert, nachdem diese in schriftlicher Form vorgelegen haben. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats wurde zwischen den Sitzungen vom Vorstand über wesentliche Geschäftsvorfälle unterrichtet. Der Vorsitzende hat in der nächstfolgenden Aufsichtsratssitzung seinerseits hierüber informiert. In seiner Sitzung am 07. Juli 2023 hat der Aufsichtsrat Herrn Emmerich Müller zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats und Herrn Prof. Rainer Kirchdörfer zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 4. Dezember 2023 die Berufung von Herrn Jan-Philipp Florian zum Mitglied des Vorstandes beschlossen. Der Prüfungsausschuss hat sich im Geschäftsjahr 2023 intensiv mit dem Prüfungsbericht der Mazars GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg vom 26. Juni 2023 der im Auftrag der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bonn, gemäß § 44 Abs. 1 Satz 2 KWG i. V. m. § 25a Abs. 1 KWG durchgeführten Sonderprüfung des Geschäftsbetriebs im Kreditgeschäft und der Geldwäscheprävention zum 31. Dezember 2022 befasst und die Abarbeitung der getroffenen Feststellungen überwacht und dem Aufsichtsrat hierüber jeweils in der nächstfolgenden Sitzung berichtet. Der Prüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 18. März 2024 dem Jahresabschluss 2023 zugestimmt und dem Aufsichtsrat vorgeschlagen, den Jahresabschluss zu billigen und damit festzustellen. Die Vertreter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft haben vor der Feststellung dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrat über die wesentlichen Ergebnisse der Abschlussprüfung berichtet. Der Aufsichtsrat hat am 25. März 2024 den Jahresabschluss 2023 gebilligt. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 ist damit festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands zur Gewinnverwendung schloss sich der Aufsichtsrat an. Der vom Vorstand erstellte Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen für das Jahr 2023 sowie der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers hierzu lagen den Mitgliedern des Aufsichtsrats vor und wurden geprüft. Der Abschlussprüfer hat dem Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: "Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war." Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung bestätigen wir, dass gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen keine Einwendungen zu erheben sind. Wir danken dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bank für das Engagement und die im Jahr 2023 geleistete Arbeit.
Dreieich, 25. März 2024 Für den Aufsichtsrat Emmerich Müller, Vorsitzender Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2023Die ordentliche Hauptversammlung der CRONBANK Aktiengesellschaft hat am 25. März 2024 die Verwendung des Ergebnisses 2023 wie folgt beschlossen: Entsprechend dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat wird mit 2.000.000 Stimmen beschlossen, den im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinn von € 3.004.297,85 wie folgt zu verwenden: € 2.160,76 werden in die gesetzliche Rücklage eingestellt, € 3.000.000,00 werden in die anderen Ergebnisrücklagen eingestellt, der Restbetrag von € 2.137,09 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Jahresabschluss 2023 ist am 25. März 2024 festgestellt worden. |
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