Beteiligungsgesellschaften
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Goetz seit 20.6.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Rainer Götz | 50.00% |
Andreas Götz | 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Götz GmbHKöngenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz zum 31. Dezember 2010der Götz GmbH, KöngenAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2010der Götz GmbH, KöngenA. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDie Gesellschaft weist zu den Bilanzstichtagen 31. Dezember 2009 und 31. Dezember 2010 die Größenmerkmale für kleine Kapitalgesellschaften gem. § 267 Abs. 3 HGB auf. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt. Die größenabhängigen Erleichterungen wurden in Anspruch genommen. Für Zwecke der Offenlegung werden die Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften angewendet. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der handelsrechtlichen Ansatz-, Bewertungs- und Gliederungsvorschriften des Handelsgesetzbuch (HGB), erstellt. Die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) geänderten Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) wurden im Berichtsjahr erstmals angewendet. Soweit sich durch das BilMoG Änderungen bei Ansatz und Bewertung von Bilanzposten ergeben haben, wurden die Vorjahresbeträge gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB nicht an die geänderten Ansatz- und Bewertungsmethoden angepasst. Wesentliche Auswirkungen aus der Anwendung des BilMoG ergaben sich im Bereich der Rückstellungen. Ergänzend dazu waren die Bestimmungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die Bestimmungen der § 242 ff HGB sowie der ergänzenden Regelungen für Kapitalgesellschaften gem. § 264 ff HGB berücksichtigt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. B. Angaben zu Bilanzierungs- und BewertungsmethodeErworbene immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen. Das Sachanlagevermögen ist mit den aktivierungspflichten Anschaffungs-/Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen erfolgen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und werden nach der linearen Methode vorgenommen. Die Vorräte werden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen die aktivierungspflichtigen Kosten. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennbetrag bzw. zum Barwert angesetzt. Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt. Die Pensionsrückstellung wird versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln Heubeck 2005 G) nach dem Anwartschaftsverfahren ermittelt. Dabei wurde ein Zinssatz von 5,15 % zugrunde gelegt und mit Rentensteigerungen von 2 % gerechnet. Zum 1. Januar 2010 ergibt sich aus der Neubewertung der Pensionsrückstellungen eine Unterdotierung in Höhe von EUR 71.790,00. Die Gesellschaft entscheidet sich für die Ausübung des Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB und eine Verteilung der erforderlichen Zuführung über den längst möglichen Zeitraum von 15 Jahren. Folglich wird beginnend mit dem Geschäftsjahr 2010 in jedem Jahr ein Betrag von EUR 4.786,00 der Pensionsrückstellungen erfolgswirksam zugeführt. Zum 31. Dezember 2010 beträgt der noch nicht in der Bilanz ausgewiesene Betrag der Unterdotierung EUR 67.004,00. Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wird mit dem Erfüllungsbetrag in Höhe von 78.278,00 ausgewiesen. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bewertet und sind mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung würde in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt werden. Im Falle einer Steuerentlastung würde vom entsprechenden Aktivierungswahlrecht kein Gebrauch gemacht werden. Ausschüttungsgesperrte Beträge i. S. des § 268 Abs. 8 HGB liegen nicht vor. C. Erläuterungen zur BilanzBilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus der Anlage 4 und ist Bestandteil des Anhangs. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände haben alle eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 3. Eigenkapital Der Bilanzverlust zum 31. Dezember 2010 entwickelt sich wie folgt:
4. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von EUR 81.778,26 Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von EUR 1.664,64 und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 24.720,00 enthalten. D. Sonstige AngabenGeschäftsführer der Gesellschaft sind
Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen. Aufgrund von stillen Reserven im Anlagevermögen ist kein Tatbestand der Überschuldung gegeben.
Köngen, im Dezember 2011 Gez. Andreas Götz Gez. Rainer Götz Feststellung des Jahresabschlusses:Der Jahresabschluss wurde am 21. Dezember 2011 festgestellt. |
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