ABV-Antriebstechnik GmbH
Maulbronn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
25.640,00 |
495,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
25.639,00 |
494,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
40.904,58 |
119.001,14 |
| I.
Vorräte |
3.590,00 |
3.875,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
22.767,39 |
26.285,31 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
14.547,19 |
88.840,83 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
66.544,58 |
119.496,14 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
60.140,74 |
102.043,58 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
76.443,58 |
74.355,81 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
41.902,84 |
-2.087,77 |
| B.
Rückstellungen |
5.308,00 |
15.508,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.095,84 |
1.944,56 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
66.544,58 |
119.496,14 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma ABV Antriebstechnik
GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
gemäß den §§ 242 ff. HGB unter
Beachtung der ergänzenden Normen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB)
aufgestellt. Die handelsrechtlichen Bestimmungen in der
Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BILMOG)
wurden erstmalig angewendet. Die Vorjahresvergleichszahlen
wurden auf Grundlage des Wahlrechts gemäß
Artikel 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Firma ABV Antriebstechnik GmbH weist zum
Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer
kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267
Abs. 1 HGB auf. Der Jahresabschluss umfasst neben der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung auch den nach
§ 264 Abs. 1 S. 1 HGB zu erstellenden Anhang. Ein
Lagebericht war gemäß § 264 Abs. 1 HGB
nicht zu erstellen.
Die Aufstellung der Bilanz erfolgte nach den
Gliederungsvorschriften des § 266 HGB unter
Inanspruchnahme der größenabhängigen
Erleichterung nach § 266 Abs. 1 S. 3 HGB. Die
Davon-Vermerke der Bilanz wurden aus Gründen der
Klarheit und Übersichtlichkeit in den Anhang
übernommen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung
wurde das Gesamtkostenverfahren in Staffelform
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den Erleichterungen und Schutzklauseln gemäß
§§ 274 a, 276, 286 und 288 HGB teilweise Gebrauch
gemacht. Für die Offenlegung des Jahresabschlusses
wird von den Schutzklauseln gemäß §§
325 und 326 HGB, soweit anwendbar, Gebrauch gemacht.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung erfolgte grundsätzlich unter
Zugrundelegung der Fortführung des Unternehmens.
Erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt
und um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Selbst erstellte immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
sind nicht vorhanden.
Der erworbene Firmenwert wurde mit den
Anschaffungskosten angesetzt und planmäßig
über 15 Jahre abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Grundlage
der planmäßigen Abschreibung war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG mit
Einzelanschaffungskosten bis zu Euro 150,00 wurden sofort
als Aufwand erfasst.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten von Euro 150,01 bis Euro 410,00
wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Steuerrückstellungen waren nicht zu bilden.
Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
Von den Forderungen haben Euro 660,99 (Vorjahr: TEuro
0,8) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Verbindlichkeiten
Zum Bilanzstichtag bestehen Verbindlichkeiten
gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer
in Höhe von Euro 481,40 (Vorjahr: Euro 0,0)
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
unter einem Jahr betragen insgesamt Euro 1.095,84 (Vorjahr:
TEuro 1,9).
Zum Bilanzstichtag bestehen keine Verbindlichkeiten
mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr.
IV. Sonstige Pflichtangaben
Angaben gem. § 285 Satz 1 Nr. 11a HGB
Seit dem Jahr 2002 ist die Gesellschaft als
Komplementärin an der Starr GmbH & Co. KG,
eingetragen im Handelsregister Mannheim HRA 510788,
beteiligt. Eine Einlage hat die ABV Antriebstechnik GmbH
nicht zu leisten.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Walter Starr, Geschäftsführer
Maulbronn, im Dezember 2011
gez. Walter Starr
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.12.2011 festgestellt.
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