Beteiligungsgesellschaften
FID Abwicklungs-GmbHLiquidiert
Otto-Lilienthal-Straße 7, 88046 Friedrichshafen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
DIF DIE IDEENFABRIK GmbH i. Ins.Friedrichshafen(vormals: Tettnang)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.07.2012Bilanz
AnhangAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Ansatz- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 276, 288 HGB in Anspruch genommen. Es ist beabsichtigt, bei der Offenlegung des Jahresabschlusses die Erleichterungen des § 326 Abs. 2 HGB in Anspruch zu nehmen. Trotz des am 16.05.2012 angemeldeten Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung (ESUG-Verfahren) erfolgte die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden unter der Going-Concern-Prämisse, da wir auf der Basis des Unternehmens- bzw. Sanierungskonzepts von einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgehen. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 266 bzw. 275 HGB. Das Berichtsjahr stellt ein Rumpf-Geschäftsjahr vom 01.01. bis zum 31.07.2012 dar. Abgesehen davon sind die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung mit dem Vorjahr vergleichbar. Die Gliederung der Posten hat sich zum Vorjahr nicht verändert. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden, es sei denn, das Gesetz sieht eine Verrechnung vor (§ 246 Absatz 2 Satz 2 HGB). Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i. S. v. § 251 HGB sind nachfolgend gesondert angegeben. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen (siehe Anmerkungen oben). Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden grundsätzlich einzeln bewertet, soweit nicht zulässigerweise eines der in § 256 HGB genannten Bewertungsvereinfachungsverfahren zur Anwendung kam (s. nachfolgend). Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Hiervon abweichend werden Gewinne aus der Umrechnung von auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von jeweils weniger als einem Jahr auch ausgewiesen, wenn sie am Bilanzstichtag nicht realisiert sind (§ 256a HGB). Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Immaterielle Vermögensgegenstände Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Sachanlagen Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Bei Gebäuden entspricht der Wertverzehr, soweit handelsrechtlich zulässig, den steuerrechtlichen Abschreibungen (linear; 3% p. a.). Die Abschreibungen werden beim beweglichen Anlagevermögen grundsätzlich linear vorgenommen. Für geringwertige Vermögensgegenstände (Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als EUR 150,00 bis EUR 1.000,00) wurde unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten entsprechend den deutschen steuerlichen Vorschriften im Erwerbsjahr ein Sammelposten gebildet und die Vermögensgegenstände einheitlich über eine Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben. Finanzanlagen Die sonstigen Ausleihungen und die Ansprüche gegenüber Lebensversicherungen wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Vorräte Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu Anschaffungskosten bewertet. Die unfertigen Leistungen sind zu Herstellungskosten bewertet, wobei die Material- und Fertigungseinzel- und -gemeinkosten berücksichtigt sind. Fremdkapitalzinsen und Steuern sind nicht einbezogen. Sofern erforderlich wurden die Vermögensgegenstände mit ihrem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Risiken wurden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung, besondere Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden nach § 253 Absatz 1 Satz 2 HGB mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Für die Ermittlung des Erfüllungsbetrags wurden zukünftige Kostensteigerungen berücksichtigt. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Währungsumrechnung Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung erfolgte bei den Forderungen mit dem Briefkurs am Transaktionstag bzw. bei den Verbindlichkeiten mit dem Geldkurs am Transaktionstag. Zum Bilanzstichtag sind sämtliche auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten gemäß § 256a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs vom Bilanzstichtag umgerechnet worden, weil deren Restlaufzeit weniger als ein Jahr betragen hat. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt. Umlaufvermögen. In die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen. Die Restlaufzeit der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände beträgt nicht mehr als ein Jahr. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen den Gesellschafter in Höhe von EUR 113.248,99 (Vj.: EUR 109.214,58) enthalten. Verbindlichkeiten. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt EUR 0,00 (Vj.: TEUR 1.075). Die Verbindlichkeiten sind neben den üblichen Eigentumsvorbehalten aus Lieferbeziehungen besichert wie folgt: - Grundschulden im Wert von TEUR 2.900 und Zwangssicherungshypotheken im Wert von TEUR 699, - Verpfändung von Sichtguthaben und von Rechten aus Lebensversicherungsverträgen und aus einem Bausparvertrag. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 13 (Vj.: TEUR 13). Am Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB. Sonstige Angaben Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane nach § 285 Nr. 9 und Nr. 10 HGB. Geschäftsführer
Dem Geschäftsführer wurde ein Darlehen gewährt zu einem Zinssatz von 5 % p.a. Haftungsverhältnisse ist die Gesellschaft zugunsten des Geschäftsführers nicht eingegangen. Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird unter Bezugnahme auf § 286 Absatz 4 HGB verzichtet. Ergebnisverwendung. Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres mit dem Verlustvortrag zusammenzufassen und auf neue Rechnung vorzutragen. Nachtragsbericht Veräußerung von Sachanlagen. Das zum Bilanzstichtag ausgewiesene bebaute Grundstück in Friedrichshafen wurde mit Kaufvertrag vom 13.12.2012 im Zuge einer sale and rent back-Transaktion veräußert. Aufhebung des Insolvenzverfahrens. Mit Beschluss vom 12.02.2013 hat das Amtsgericht Ravensburg die Aufhebung des Insolvenzverfahrens verfügt. Unterzeichnung des Jahresabschlusses durch die Geschäftsführung Friedrichshafen, 31. Oktober 2013 gez. Klaus-Dieter Bänsch, Bernd Danckert, Klaus Wagner Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 9.12.2013. |
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