MGW
International GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
1.125.714,58 |
956.989,14 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.114.022,18 |
727.261,11 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
11.692,40 |
229.728,03 |
| B.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
16.105,29 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.125.714,58 |
973.094,43 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
46.626,50 |
26.626,50 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
5.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
21.626,50 |
21.626,50 |
| III.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
130.600,00 |
21.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
948.488,08 |
925.467,93 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.125.714,58 |
973.094,43 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 HGB auf. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde im Geschäftsjahr nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB aufgestellt. Die Gesellschaft hat auf die Anwendung der
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften gemäß
§§ 266 Abs. 1 Satz 3, 274a, 276 HGB
verzichtet. Die größenabhängigen
Erleichterung des § 288 HGB wurden in Anspruch
genommen. Auf die Aufstellung eines Lageberichts wurde nach
§ 264 Abs. 1 Satz 3 HGB verzichtet.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung erfolgte nach der Annahme der
Unternehmensfortführung (252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
die sonstigen Vermögengegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet
und zum Nomilanwert angesetzt. Das strenge
Niederstwertprinzip wurde beachtet.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
werden mit dem Nennwert angesetzt.
Das Eigenkapital wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage einer
vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem
notwendigen Erfüllungsbetrag.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet.
III.
Angaben zur Bilanz und zur Gewinn- und
Verlustrechnung
In die gesetzliche Rücklage ist gem. § 5 a
Abs. 3 S. 1 GmbHG ein Viertel des Jahresüberschusses
2014 in Höhe von EUR 21.626,50 eingestellt worden.
Nach dem Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrag vom 08.11.2011 mit der MGW
Gleis- und Weichenbau Gesellschaft mbH & Co. KG mit
Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRA 26876) als
Organträgerin ist die Gesellschaft verpflichtet,
vorbehaltlich der Bildung und Auflösung von
Rücklagen den gesamten, während der Vertragsdauer
ohne die Gewinnabführung entstehenden Gewinn an den
Organträger abzuführen. Als Gewinn gilt der um
einen etwaigen Verlustvortrag aus dem Vorjahr, um den in
gesetzliche Rücklagen einzustellenden Betrag
(insbesondere gemäß § 5a Abs. 3 GmbHG) und
um den gemäß § 268 Abs. 8 HGB
ausschüttungsgesperrten Betrag verminderte
Jahresüberschuss. Der Gewinnabführungsbetrag wird
fällig mit Feststellung des Jahresabschlusses und wird
bis dahin nicht verzinst.
Nach § 3 des Vertrags ist der Organträger
entsprechend der Vorschriften den § 302 AktG
verpflichtet, jeden während der Vertragsdauer sonst
entstehenden Jahresfehlbetrag der Organgesellschaft
auszugleichen, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen
wird, dass den anderen Gewinnrücklagen Beträge
entnommen werden, die während der Vertragsdauer in sie
eingestellt worden sind. Der festgestellte
Verlustausgleichsabspruch wird beginnend mit dem ersten Tag
des neuen Geschäftsjahrs mit 5 % p.a. zu Gunsten der
Organgesellschaft verzinst.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen,
gegenüber verbundenen Unternehmen und die
sonstigen Verbindlichkeiten haben ein Restlaufzeit bis zu
einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten gegenüber der
Gesellschafterin betragen EUR 859.332,00
Der Jahresabschluss enthält auf fremde
Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet
wurden. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs gem.
§ 256 a HGB bewertet. Soweit der Kurs am Tage des
Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei
Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt.
Erträge aus Währungsumrechnungen sind mit EUR
10.586,24, Aufwendungen aus Währungsumrechnungen sind
mit EUR 9.423,50 enthalten.
IV.
Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Erster
Geschäftsführer:
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Dipl. Ing. Stefan
Brühn
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ausgeübter Beruf:
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Diplom-Ingenieur
|
Der einzelvertretungsberechtigte
Geschäftsführer ist von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Die Gesellschaft gehört zum Konzern der MGW
Gleis- und Weichenbau Gesellschaft mbH & Co. KG, die
von der Aufstellung eines Konzernabschlusses
gemäß § 293 HGB befreit ist.
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresverlust in Höhe von EUR 27.841,56 an die
MGW Gleis- und Weichenbau Gesellschaft mbH & Co. KG
abzuführen.
Unterschrift der Geschäftsleitung
Allgemeine Auftragsbedingungen
sonstige Berichtsbestandteile
Berlin, 6. Juni 2016 Dipl. Ing. Stefan Brühn,
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.06.2016 festgestellt.
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