Delboi
Verwaltungs GmbH i.L.
Rosbach
v.d.H.
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1,00 |
1,00 |
| I.
Finanzanlagen |
1,00 |
1,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
33.531,99 |
31.953,83 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
12.089,84 |
7.861,76 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
21.442,15 |
24.092,07 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
33.532,99 |
31.954,83 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
31.341,81 |
29.790,83 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
4.226,24 |
2.813,11 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.550,98 |
1.413,13 |
| B.
Rückstellungen |
2.191,18 |
2.164,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
33.532,99 |
31.954,83 |
Anhang
ALLGEMEINE ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN
Einordnung in die handelsrechtlichen Vorschriften
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Sie nimmt die
für kleine Kapitalgesellschaften kodifizierten
Erleichterungen bei
- der Bilanzierung (§ 266 HGB)
- der Aufstellung des Anhangs (§§ 274 a und
288 HGB)
- der Offenlegung (§ 326 HGB)
in Anspruch.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem BilMoG wurden die Vorjahresvergleichszahlen
aufgrund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB
nicht angepasst. Unter Beachtung dieser Vorschriften kam es
zu keinen Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätzen gegenüber dem Vorjahr.
Bilanzierungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Die Bilanz wird in der für kleine
Kapitalgesellschaften zulässigen Form des § 266
Abs. 1 Satz 3 HGB erstellt.
Die Bilanz wird unter Berücksichtigung der
vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses
gemäß § 268 Abs. 1 Satz 1 HGB
aufgestellt; dabei wird vom Vorschlag der
Geschäftsführung über die Verwendung des
Ergebnisses ausgegangen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform
nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB)
aufgestellt.
Die gesetzliche Verpflichtung nach § 265 Abs. 6
HGB, die Bezeichnung der Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung zu ändern, wenn dies zu einer klaren
und übersichtlichen Darstellung des Jahresabschlusses
erforderlich ist, wird beachtet.
Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Die Bewertung erfolgt nach den für alle
Kaufleute geltenden Bewertungsvorschriften der §§
252 bis 256 HGB und den ergänzenden Vorschriften
für Kapitalgesellschaften der §§ 279 bis 283
HGB.
Finanzanlagen
Die Beteiligung wird mit einem Merkposten von 1,00
€ ausgewiesen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
werden zum Nennwert angesetzt.
Guthaben bei Kreditinstituten
werden zum Nennwert angesetzt.
Rückstellungen
für ungewisse Verbindlichkeiten werden in
Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt.
Verbindlichkeiten
werden mit der Rückzahlungsleistung angesetzt.
SONSTIGE ANGABEN
Generalnorm § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB
Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft
erschöpfte sich im Geschäftsjahr 2011 in der
Komplementärstellung für die Delboi Verpachtungs
GmbH & Co. KG, an deren Kapital wir nicht beteiligt
sind.
Für die Komplementärstellung erhalten wir
eine angemessene Vergütung.
Die Gesellschaft wird mit Wirkung zum 31.01.2012
aufgelöst.
NAMEN DER ORGANMITGLIEDER § 285 Nr. 10 HGB
Geschäftsführung:
René Delboi
Frank Delboi
Rosbach v. d. Höhe, 30. Mai 2012
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Bilanzgewinn in Höhe von 5.777,22 € auf neue
Rechnung vorzutragen.
Erläuterungen zu einzelnen Bilanzposten
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2011
|
2010
|
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€
|
€
|
Verbindlichkeiten
|
0,00
|
0,00
|
Davon Verbindlichkeiten
gegenüber
|
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|
Gesellschaftern (§
42 Abs. 3 GmbHG)
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0,00
|
0,00
|
R e s t l a u f z e i t e n
|
|
|
Verbindlichkeiten bis 1
Jahr
|
0,00
|
0,00
|
1 bis 5 Jahre
|
0,00
|
0,00
|
über 5 Jahre
|
0,00
|
0,00
|
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.06.2012 festgestellt.
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