LUPAL
Verwaltungs GmbH
Waiblingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
73.491,19 |
70.211,49 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
47.720,10 |
41.496,29 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
25.771,09 |
28.715,20 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
73.491,19 |
70.211,49 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
71.991,19 |
68.631,28 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
43.631,28 |
40.137,49 |
| III.
Jahresüberschuss |
3.359,91 |
3.493,79 |
| B.
Rückstellungen |
1.500,00 |
1.580,21 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
73.491,19 |
70.211,49 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der
LUPAL Verwaltungs GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bei der vorliegenden Bilanz mit Anhang handelt es
sich um die Bilanz/Anhang für Offenlegungszwecke.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen der §§ 264 Abs. 1, 274a, 276,
288, 325 und 326 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB wurden
Verbindlichkeiten mit dem Erfüllungsbetrag,
Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit
über einem Jahr waren am Bilanzstichtag nicht
vorhanden.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaften, bei denen die Gesellschaft als
persönlich haftende Gesellschaft beteiligt ist, werden
als Forderungen/Verbindlichkeiten gegen Unternehmen, mit
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, ausgewiesen.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt Euro 0.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresüberschuss beträgt 3.359,91 Euro,
er wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Von der Erleichterung des § 325 Abs. 1 Satz 4
HGB wird Gebrauch gemacht.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt: Wilhelm Lupold, Ingenieur,
Vöhringen, und Wilma Lupold, Ingenieur, Balingen.
Die Geschäftsführer Wilhelm Lupold und
Wilma Lupold sind stets alleinvertretungsberechtigt und von
den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Unbeschränkte Haftung an Unternehmen
Die Gesellschaft ist unbeschränkt haftender
Gesellschafter folgender Unternehmen:
Name
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LUPAL GmbH & Co. KG
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Sitz
|
Waiblingen-Neustadt
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Rechtsform
|
GmbH & Co. KG
|
Mit einer Inanspruchnahme aus dem
Haftungsverhältnis ist nicht zu rechnen.
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42
Abs.
3 GmbHG)
Gegenüber den Geschäftsführern und den
Gesellschaftern bestehen keine Ausleihungen, Forderungen
oder Verbindlichkeiten gem. § 42 GmbHG.
Waiblingen-Neustadt, den 19. Juni 2013
Wilhelm
Lupold Wilma
Lupold
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.06.2013 festgestellt.
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