Stammdaten

Register
Amtsgericht Koblenz HRB 21338
Vorher
SINEOS Verwaltungs-GmbH
Eingetragen
24.11.2008
Branche
BeteiligungsgesellschaftenHerstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Möbeln
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben eines Internetportals und einer Palettentauschbörse sowie alle Geschäfte, die zur Förderung des Gesellschaftszweckes unmittelbar oder mittelbar geeignet sind.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Adi Siewert
56626 Andernach
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

SINEOS GmbH (vormals: SINEOS Verwaltungs-GmbH)

Andernach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

Bilanz

Aktiva

  31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Umlaufvermögen 9.517,22 11.562,91
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 9.517,22 398,22
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 0,00 11.164,69
Bilanzsumme, Summe Aktiva 9.517,22 11.562,91

Passiva

   
  31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Eigenkapital 9.317,22 10.405,11
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.000,00 -12.000,00
III. Verlustvortrag 2.594,89 0,00
IV. Jahresfehlbetrag 1.087,89 2.594,89
B. Rückstellungen 200,00 324,80
C. Verbindlichkeiten 0,00 833,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 9.517,22 11.562,91

Anhang für das Geschäftsjahr 2009

SINEOS GmbH i. L., Andernach

Der Anhang wurde unter Berücksichtigung der Vorschriften der §§ 284 bis 288 HGB erstellt. Von den größenabhängigen Erleichterungen wurde Gebrauch gemacht (vgl. § 274 a HGB und § 288 HGB).

§ 268 Abs. 4 HGB

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.

§ 284 Abs. 1 HGB

Sämtliche vorgeschriebenen Angaben gemäß dem Gliederungsschema des § 266 HGB wurden in die Bilanz aufgenommen.

§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB

Die Geschäftsvorfälle werden in Form der doppelten Buchführung EDV-mäßig verbucht. Die einzelnen Debitoren- und Kreditorenkonten werden in Nebenbuchhaltungen geführt.

Die Forderungen und Verbindlichkeiten sind zum Bilanzstichtag in Saldenlisten erfasst bzw. durch sonstige Unterlagen nachgewiesen; Saldenbestätigungen wurden nicht eingeholt. Bankguthaben sind durch Kontoauszüge belegt. Die Rückstellungen sind durch entsprechende Unterlagen und Belege nachgewiesen.

Der Ansatz der Forderungen erfolgte zu Nennwerten. Die Bankguthaben entsprechen den Nominalwerten.

Die Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag, die sonstigen Rückstellungen in Höhe des voraussichtlichen Kostenanfalls angesetzt.

§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB

Der Jahresabschluss enthält keine Posten, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten.

§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB

Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird nicht abgewichen.

§ 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB

Von der größenabhängigen Erleichterung (§ 288 HGB) wird Gebrauch gemacht.

§ 284 Abs. 2 Nr. 5 HGB

Zinsen für Fremdkapital werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

§ 285 Nr. 1a HGB

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

§ 285 Nr. 1b HGB

Zum Bilanzstichtag lagen keine besicherten Verbindlichkeiten vor.

§ 285 Nr. 2 bis 8 a HGB

Von der größenabhängigen Erleichterung (§ 288 HGB) wird Gebrauch gemacht.

§ 285 Nr. 8 a und b HGB

Das Umsatzkostenverfahren findet keine Anwendung.

§ 285 Nr. 9 a und b HGB

Von der größenabhängigen Erleichterung (§ 288 HGB) wird Gebrauch gemacht.

§ 285 Nr. 9 c HGB

Dem Geschäftsführer werden keine Vorschüsse und keine Kredite gewährt. Haftungsverhältnisse zu seinen Gunsten bestehen nicht.

§ 285 Nr. 10 HGB

Mitglieder des Geschäftsführungsorgans:

Herr Adi Siewert, Geschäftsführer, seit 28. Juli 2009 als Liquidator.

§ 285 Nr. 11 HGB

Die Gesellschaft besitzt keine Anteile an anderen Unternehmen.

§ 285 Nr. 12 HGB

Von der größenabhängigen Erleichterung (§ 288 HGB) wird Gebrauch gemacht.

§ 285 Nr. 13 HGB

Abschreibungen auf einen Geschäfts- oder Firmenwert werden nicht vorgenommen.

§ 285 Nr. 14 HGB

Die Gesellschaft ist kein Konzernunternehmen.

§ 325 Abs. 1 HGB

Der Geschäftsführer schlägt vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Andernach, den 16. April 2010

Herr Adi Siewert

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