Seidlitz
GmbH
Gerolfingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.935,00 |
4.946,00 |
| I.
Sachanlagen |
4.935,00 |
4.946,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
100.864,33 |
126.430,15 |
| I.
Vorräte |
66.607,73 |
67.595,57 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
33.835,60 |
58.729,63 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
421,00 |
104,95 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.942,26 |
3.746,86 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
190.053,37 |
143.230,84 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
297.794,96 |
278.353,85 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
81.121,35 |
81.121,35 |
| III.
Bilanzverlust |
296.739,31 |
249.916,78 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
190.053,37 |
143.230,84 |
| B.
Rückstellungen |
2.850,00 |
2.720,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
294.944,96 |
275.633,85 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
105.485,60 |
110.087,36 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
297.794,96 |
278.353,85 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorgenommen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zur Bilanz
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
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Betrag
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|
EUR
|
|
Ausleihungen
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0,00
|
|
Forderungen
|
0,00
|
|
Verbindlichkeiten
|
174.724,69
|
|
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
EUR 107.747,80 (Vorjahr: EUR 119.586,85).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt EUR 60.953,94.
Die bilanzierten Verbindlichkeiten sind teilweise
durch den üblichen Eigentumsvorbehalt gesichert.
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt EUR 0,00
(Vorjahr: EUR 0,00).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 105.485,60
(Vorjahr: EUR 110.087,36).
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind die folgenden
Haftungsverhältnisse zu vermerken:
Haftungsverhältnisse nach § 251
HGB
|
Betrag
|
|
|
EUR
|
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aus Bürgschaften
|
7.892,64
|
|
Summe
|
7.892,64
|
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Sonstige Angaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer:
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Seidlitz Peter
|
ausgeübter Beruf:
|
Geschäftsführer
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Unterschrift der Geschäftsführung
Gerolfingen, den
25.06.2012
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Seidlitz Peter
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Ort, Datum
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Unterschrift
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.06.2012
festgestellt.
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