Stammdaten

Register
Amtsgericht Königstein HRB 10493
Eingetragen
22.4.2009
Branche
UnternehmensberatungErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Die Erbringung von Unternehmensberatungsdienstleistungen, finanzwirtschaftlichen Beratungsdienstleistungen, Vermögensverwaltung und Investitionstätigkeiten sowie sonstigen mit vorgenannten jeweils verbundenen Tätigkeiten.

Historie

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Management

NameRolle
Christian Dr. Koch
seit 28.5.2020
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Christian Koch
61440 Oberursel
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Koch Capital GmbH

Oberursel (Taunus)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz zum 31. Dezember 2010

Aktivseite

31.12.2010
EUR
31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 1.265,00 1.972,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 9.734,41 3.117,96
II. Wertpapiere 92.859,75 409.305,18
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 211.704,86 314.299,02 147.824,45
315.564,02 562.219,59

Passivseite

31.12.2010
EUR
31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 73.312,18 0,00
III. Jahresüberschuss 47.741,19 73.312,18
B. Rückstellungen 18.344,00 58.770,69
C. Verbindlichkeiten 151.166,65 405.136,72
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in EUR : 101.166,65 (355.136,72)
315.564,02 562.219,59

Anhang für das Geschäftsjahr 31. Dezember 2010

Allgemeine Angaben

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und hat von ihren Wahlrechten gemäß § 288 HGB bezüglich bestimmter Anhangsangaben Gebrauch gemacht.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Wertansätze in der Bilanz der Koch Capital GmbH zum 31.12.2010 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kam sowohl die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert zwischen € 150,00 und € 1.000,00 werden in einen Sammelposten eingestellt und über fünf Jahre abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem nachfolgend dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen mit € 3.943,50 eine Forderung gegen den Gesellschafter - Geschäftsführer.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, Urlaubsansprüche sowie übrige Rückstellungen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Im abgelaufenen Geschäftsjahr war zur Geschäftsführung befugt:

 

Herr Dr. Christian Koch

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Oberursel, 11.04.2011

gez. Dr. Christian Koch

Die Gesellschafterversammlung hat am 18. April 2011 den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 festgestellt. Der Jahresüberschuss wird in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen. Dem Geschäftsführer wurde Entlastung erteilt.

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