FOTO CREATOR 360° GmbH

Untermarkt 4, 45525 Hattingen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Essen HRB 14911
Vorher
ART IN VISION optic design GmbH
Eingetragen
16.8.2000
Branche
BeteiligungsgesellschaftenHerstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenHerstellung von Mehrzweckindustrierobotern
Gegenstand
1. Gegenstand des Unternehmen sind der Im- und Export, die Herstellung, die Produktion und der Vertrieb von fotografischen Produkten, Software, Zubehör und Peripherieprodukten und von augenoptischen Artiklen und Accessoires aller Art. 2. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere ihr ähnliche Unternehmen zu erwerben und sich an solchen zu beteiligen.

Historie

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Management

NameRolle
Maik Böcker
seit 20.4.2001
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
60.00%
40.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Maik Böcker
Asternweg 14, 45525 Hattingen
16.200 €
60.00%
Elisabeth Böcker
Meisenweg 19, 45549 Sprockhövel
10.800 €
40.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

FOTO CREATOR 360° GmbH

(vormals: ART IN VISION optic design GmbH)

Hattingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 0,00 12.217,70
B. Anlagevermögen 31.764,50 4.223,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.749,50 0,00
II. Sachanlagen 30.015,00 4.223,00
C. Umlaufvermögen 48.417,86 15.902,38
I. Vorräte 0,00 10.513,16
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 36.306,84 5.377,28
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 12.111,02 11,94
D. Rechnungsabgrenzungsposten 4.517,40 234,46
E. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 127.181,67 213.633,07
Bilanzsumme, Summe Aktiva 211.881,43 246.210,61

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 27.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.217,70 0,00
2. eingefordertes Kapital 14.782,30 25.000,00
II. Verlustvortrag 238.633,07 190.574,50
III. Jahresüberschuss 96.669,10 -48.058,57
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 127.181,67 213.633,07
B. Rückstellungen 5.790,00 5.140,00
C. Verbindlichkeiten 206.091,43 241.070,61
Bilanzsumme, Summe Passiva 211.881,43 246.210,61

Anhang


a) Grundsätzliches zum Jahresabschluss


Die Foto Creator 360° GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.


Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für Kaufleute gemäß §§ 238ff. im Allgemeinen sowie den ergänzenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264ff. im Speziellen.


b) Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung


Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB. Die Vermögens- und Schuldposten sowie die Aufwendungen und Erträge sind den einzelnen Posten des Jahresabschlusses zutreffend zugeordnet worden.


Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten entspricht den handelsrechtlichen Be­wertungsvorschriften der §§ 252 bis 256 und der §§ 279 bis 283 HGB. Die Bewertung der Bilanzposten richtet sich im Einzelnen nach folgenden Grundsätzen:


Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte lineare Abschreibungen angesetzt.


Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungsdatum ab dem 01.01.2010 und einem Einzelwert von nicht mehr als EUR 410,00 werden sofort abgeschrieben.


Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zum Nennwert ausgewiesen. Auf die Vornahme von pauschalen Wertberichtigungen wurde verzichtet. Einzelwertberichtigungen wurden nicht vorgenommen.


Übrigen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert bewertet.


Die Bilanzierung der Guthaben bei Kreditinstituten erfolgte zum Nennwert.


Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.


Die Rückstellungen decken in angemessenem Umfang die ungewissen Verbindlichkeiten und Wagnisse. Sie werden aufgrund der im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung vorliegenden Erkenntnisse in Höhe der Erfüllungsbeträge angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind.


Die Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag bilanziert.


Vermerkpflichtige Haftungsverhältnisse bestehen nach den uns erteilten Auskünften nicht.


Der Anhang enthält alle nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlichen Angaben, Erläuterungen, Aufgliederungen und Darstellungen hinsichtlich des Ausweises, der Bilanzierung und der Bewertung der einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung. Die Erleichterungsmöglichkeiten des § 288 HGB wurden zum Teil in Anspruch genommen.


c) Sonstige Angaben
 
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestehen in Höhe von EUR 197.010,75.


In Höhe von EUR 9.080,68 bestehen Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit zwischen einem und fünf Jahren.


Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren sowie solche, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind.


Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer ist Herr Maik Böcker, Hattingen. Herr Böcker ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.


Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag bilanzmäßig überschuldet. Von der Fortführung ist jedoch aufgrund der in 2010 eingeleiteten Sanierungsmaßnahmen, deren positive Auswirkungen sich bereits im Jahresabschluss 2010 zeigen, auszugehen. Eine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne liegt somit, auch unter Berücksichtigung der erhaltenen Rangrücktrittserklärungen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft durch die Gesellschafter, nicht vor. 


Hattingen, den 20. Januar 2012


gez. Herr Maik Böcker
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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