FOTO
CREATOR 360° GmbH
(vormals:
ART IN VISION optic design GmbH)
Hattingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.217,70 |
| B.
Anlagevermögen |
31.764,50 |
4.223,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.749,50 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
30.015,00 |
4.223,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
48.417,86 |
15.902,38 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
10.513,16 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
36.306,84 |
5.377,28 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
12.111,02 |
11,94 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.517,40 |
234,46 |
| E.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
127.181,67 |
213.633,07 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
211.881,43 |
246.210,61 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
27.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.217,70 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
14.782,30 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
238.633,07 |
190.574,50 |
| III.
Jahresüberschuss |
96.669,10 |
-48.058,57 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
127.181,67 |
213.633,07 |
| B.
Rückstellungen |
5.790,00 |
5.140,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
206.091,43 |
241.070,61 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
211.881,43 |
246.210,61 |
Anhang
a) Grundsätzliches zum Jahresabschluss
Die Foto Creator 360° GmbH ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267
Abs. 1 HGB.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für Kaufleute
gemäß §§ 238ff. im Allgemeinen sowie
den ergänzenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches
für Kapitalgesellschaften gemäß
§§ 264ff. im Speziellen.
b) Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung
Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der
§§ 266 und 275 Abs. 2 HGB. Die Vermögens-
und Schuldposten sowie die Aufwendungen und Erträge
sind den einzelnen Posten des Jahresabschlusses zutreffend
zugeordnet worden.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
entspricht den handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256
und der §§ 279 bis 283 HGB. Die Bewertung der
Bilanzposten richtet sich im Einzelnen nach folgenden
Grundsätzen:
Das Sachanlagevermögen wird zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
nutzungsbedingte lineare Abschreibungen angesetzt.
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungsdatum
ab dem 01.01.2010 und einem Einzelwert von nicht mehr als
EUR 410,00 werden sofort abgeschrieben.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind
zum Nennwert ausgewiesen. Auf die Vornahme von pauschalen
Wertberichtigungen wurde verzichtet.
Einzelwertberichtigungen wurden nicht vorgenommen.
Übrigen Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert
bewertet.
Die Bilanzierung der Guthaben bei Kreditinstituten
erfolgte zum Nennwert.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet
Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwendungen für
eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.
Die Rückstellungen decken in angemessenem Umfang
die ungewissen Verbindlichkeiten und Wagnisse. Sie werden
aufgrund der im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung
vorliegenden Erkenntnisse in Höhe der
Erfüllungsbeträge angesetzt, die nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
sind.
Die Verbindlichkeiten sind zum
Rückzahlungsbetrag bilanziert.
Vermerkpflichtige Haftungsverhältnisse bestehen
nach den uns erteilten Auskünften nicht.
Der Anhang enthält alle nach den gesetzlichen
Vorschriften erforderlichen Angaben, Erläuterungen,
Aufgliederungen und Darstellungen hinsichtlich des
Ausweises, der Bilanzierung und der Bewertung der einzelnen
Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung. Die
Erleichterungsmöglichkeiten des § 288 HGB wurden
zum Teil in Anspruch genommen.
c) Sonstige Angaben
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr bestehen in Höhe von EUR 197.010,75.
In Höhe von EUR 9.080,68 bestehen
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit zwischen einem und
fünf Jahren.
Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von über fünf Jahren sowie solche,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind.
Alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer ist Herr Maik Böcker,
Hattingen. Herr Böcker ist von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag
bilanzmäßig überschuldet. Von der
Fortführung ist jedoch aufgrund der in 2010
eingeleiteten Sanierungsmaßnahmen, deren positive
Auswirkungen sich bereits im Jahresabschluss 2010 zeigen,
auszugehen. Eine Überschuldung im insolvenzrechtlichen
Sinne liegt somit, auch unter Berücksichtigung der
erhaltenen Rangrücktrittserklärungen für
Verbindlichkeiten der Gesellschaft durch die
Gesellschafter, nicht vor.
Hattingen, den 20. Januar 2012
gez. Herr Maik Böcker
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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