NTC Consult Unternehmensberatungsgesellschaft mbH
Selbe AdresseUnternehmensberatung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Heinrich Thrumann seit 27.1.2026 | Geschäftsführer |
Sergio Roig Barberá seit 25.11.2021 | Geschäftsführer |
Manuel Marin Ninerola seit 18.9.2014 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
INVERSIONES EVFRAN, S.L. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ITERCON BAU GmbHKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 2022
I. Allgemeine Erläuterungen Die ITERCON BAU GmbH, Köln, ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB in Anspruch. Die Gesellschaft macht von der Möglichkeit des § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch und stellt nur eine verkürzte Bilanz auf. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, werden weitestgehend im Anhang aufgeführt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird seit dem 1. Januar 2008 handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von geringwertigen abnutzbaren beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, die selbständig nutzbar sind, werden im Geschäftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Aufwand erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut EUR 800 nicht übersteigen. In den Finanzanlagen sind die Beteiligungen zu Anschaffungskosten oder mit den niedrigeren beizulegenden Werten bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden jeweils zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen sind mit den Beträgen angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in Höhe ihres voraussichtlichen Erfüllungsbetrages. Alle Rückstellungen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr und bedürfen daher keiner Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Umlaufvermögen Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Die Verbindlichkeiten enthalten in Höhe von EUR 33.068,50 (Vorjahr: EUR 0,00) Verbindlichkeiten gegen die Gesellschafterin. IV. Sonstige Angaben Mitarbeiter Im Geschäftsjahr 2022 waren durchschnittlich 7 (Vorjahr: 4) Arbeitnehmer beschäftigt. Konzernverhältnisse Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird gemäß §§ 290 ff. HGB in den Konzernabschluss der Inversiones Evfran S.L. mit Sitz in Valencia, Spanien, die den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, einbezogen. sonstige Berichtsbestandteile
Köln, den 23. November 2023 gez. Gabriel Fernández Pérez gez. Manuel Marin Ninerola gez. Sergio Roig Barberá
Angaben zur Feststellung:
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