Fischzucht
Neumann GmbH
Moisburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
1.7.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
94.000,00 |
47.216,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
87.050,36 |
47.470,73 |
| davon
Forderungen gegen Gesellschafter |
9.633,11 |
0,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
190,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
181.240,36 |
94.686,73 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
1.7.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
33.208,42 |
25.000,00 |
| B.
Rückstellungen |
4.031,00 |
2.531,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
144.000,94 |
67.155,73 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
45.856,54 |
18.141,75 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
98.144,40 |
49.013,98 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
181.240,36 |
94.686,73 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Fischzucht Neumann GmbH,
Moisburg, für das Geschäftsjahr 2017 wurde nach
den für kleine Kapitalgesellschaften anzuwendenden
Vorschriften des § 267 Abs. 1 und Abs. 4 HGB, die
analog auch für kleine Personengesellschaften gelten,
aufgestellt. Von den größenabhängigen
Erleichterungen des § 274 a, § 276 und
§ 288 Abs. 1 i.V.m. 267 Abs. 1 und Abs. 4 HGB wurde
teilweise Gebrauch gemacht. Die Gesellschaft wird beim
Amtsgericht Tostedt unter 206561
geführt.
Bei der Gewinn- und Verlustrechnung findet das
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
Anwendung.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter der Prämisse der
Unternehmensfortführung und auf Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des
Gesellschaftsvertrages zu beachten.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses sind
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend:
Aktiva
Anlagevermögen
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Es wurde
die Bewertungsstetigkeit gem. § 252 Abs. 1 Nr. 6
HGB beachtet.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear unter Beachtung der
Bewertungsstetigkeit vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis zu 410 € netto werden im
Zugangsjahr in voller Höhe aufwandswirksam
berücksichtigt.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
bewertet.
Umlaufvermögen
Die Vorräte wurden anhand einer Inventur
ermittelt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips
angesetzt.
Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe sowie übriges
Vorratsvermögen wurden gem. § 253 Abs. 1 HGB
i.V.m. § 255 Abs. 1 und 2 HGB mit den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten, unter Beachtung des
Niederstwertprinzips gem. § 253 Abs. 4 HGB,
bewertet.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die flüssigen Mittel (Bank, Kasse u.a.) sind in
der Bilanz mit ihrem Nennbetrag enthalten.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Sie sind zum Nennwert oder zum niedrigeren beizulegenden
Wert angesetzt. Sie haben eine Restlaufzeit bis ein Jahr.
Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr wurden abgezinst.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Ausgewiesen werden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag,
soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem
Bilanzstichtag darstellen.
Geldbeschaffungskosten (Disagio) werden analog der
Zinsbindung abgeschrieben.
Passiva
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital ist gem. § 272 Abs. 1
HGB mit dem Nennbetrag in Ansatz gebracht.
Rückstellungen
Steuerrückstellung
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen gem. § 249
Abs. 1 HGB berücksichtigen alle ungewissen
Verbindlichkeiten. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt. Sie wurden in Höhe des
Erfüllungsbetrages passiviert, der nach § 253
Abs. 1 HGB nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr wurden gem. § 253 Abs. 2 HGB abgezinst.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden gem. § 253 Abs. 1 HGB
zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
In den Verbindlichkeiten sind größere
Beträge enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag
rechtlich entstehen. Dabei handelt es sich um Beträge,
die erst nach dem Bilanzstichtag zu Ausgaben führen,
aber zum Zweck der periodengerechten Gewinnermittlung
bereits zum Bilanzstichtag als Aufwand erfasst wurden.
Angaben zu Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
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2017
|
|
|
|
EUR
|
|
Forderungen
|
|
9.633,11
|
|
Verbindlichkeiten
|
|
0,00
|
|
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 3,00.
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Name
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Eintritt (seit)
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Austritt (bis)
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ausgeübter Beruf:
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Marco Neumann
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01.07.2017
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Geschäftsführer Controlling
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Unterschrift der Geschäftsführung
Moisburg, 21. August 2018
gez. Marco Neumann
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.12.2018 festgestellt.
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