Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Corinna Dussa seit 4.8.2022 | Geschäftsführer |
Silvia-Angela Dussa seit 2.2.2005 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
DUSSA GmbHMarkersdorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANGAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach HGB-Vorschriften, III. Buch, erstellt. Nach den in § 267 HGB genannten Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den größenabhängigen Erleichterungen im Sinne des § 288 HGB wird Gebrauch gemacht. Im Einzelnen: I. § 284 Abs. 2 HGB Nr. 1: Ansatzwahlrechte und Bilanzierungshilfen wurden nicht in Anspruch genommen. Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und - soweit abnutzbar und in Gebrauch - um die planmäßigen Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der beweglichen Wirtschaftsgüter vorgenommen. Soweit degressiv abgeschrieben wurde, erfolgt der Übergang zur linearen Abschreibung zu dem Zeitpunkt, zu dem die lineare zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im Jahr der Anschaffung sofort abgeschrieben. Soweit Vorräte zu bewerten waren, sind diese mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Forderungen, Wertpapiere und flüssige Mittel sind mit dem Nennwert angesetzt. Sonstige Rüststellungen für ungewisse Verbindlichkeiten wurden in ausreichender Höhe berücksichtigt und zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Es wurde eine Pensionsrückstellung für die beiden Geschäftsführer gebildet; Konto 951. Der Bewertung liegt ein Sachverständigengutachten zugrunde. Verbindlichkeiten wurden zu Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Nr. 2: Fremdwährungskassen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Nr. 3: Unter Beachtung des Grundsatzes der Wesentlichkeit ergaben sich keine angabepflichtigen Abweichungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Nr. 4: Hier wurde von dergrößenabhängigen Erleichterung Gebrauch gemacht; § 288 HGB. Nr. 5: Zinsen für Fremdkapital wurden nicht aktiviert. II. § 285 Nr. 1a: Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren wurden in Höhe von 1.031.532 € passiviert. Nr. 1b: Gesicherte Verbindlichkeiten sind in Höhe von 1.917.055 € passiviert. Nr. 2 bis einschließlich Nr. 9: Hier wurde von der größenabhängigen Erleichterung Gebrauch gemacht; § 288 HGB. Nr. 10: Geschäftsführer: Silvia Dussa, Kauffrau Corinna Dussa, Dipl. Betriebswirtin Nr. 11: Angabepflichtige Beteiligungen bestehen nicht. Nr. 12: Hier wurde von der größenabhängigen Erleichterung Gebrauch gemacht; § 288 HGB Nr. 13: Ein immaterieller Firmenwert war nicht abzuschreiben. Nr. 17 und 18: Hier wurde von der größenabhängigen Erleichterung Gebrauch gemacht; § 288 HGB Nr. 19, 20, 21 und 22: Wahlrechte für Finanzinstrumente waren nicht wahrzunehmen. Nr. 24: Die Pensionsrückstellungen wurden zum 31.12.2023 mit einem Erfüllungsbetrag in Höhe von 1.173.709,48 € angesetzt. Für die Berechnung wurde der durchschnittliche Zinssatz der Deutschen Bundesbank für Frau Silvia Dussa in Höhe von 1,87 % und für Herrn Klaus Dussa in Höhe von 1,87 % zugrunde gelegt. Die handelsrechtliche Berechnung wurde nach der project-unit-credit-method und die steuerrechtliche Berechnung nach den Richttafeln 2018 von Prof. Heubeck durchgeführt. Nr. 25: Es wurden aufgrund der Umstellung zu BilMoG nach Art. 65 E-HGB von der Erleichterung Gebrauch gemacht. Es wird bis zum 31.12.2024 jedes Jahr 13.195,13 € angesammelt. Somit Stand der Rückstellung zum 31.12.2023 1.160.518,80 €. Nach § 253 (6) HGB wurde ein sogenannter Unterschiedsbetrag in Form der Differenz zwischen dem Erfüllungsbetrag mit dem 10 Jahresdurchschnittszinssatz und dem Jahresdurchschnittszinssatz in Höhe von 7.541,09 € ermittelt. Der neue Abzinsungssatz beträgt 1,91 %. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt.
Holtendorf, den, den 25. März 2025 gez. Silvia Dussa Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 25. März 2025 |
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