Yolo cards GmbHLiquidiert
Unterjörn 106, 24536 Neumünster, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Britta Engels seit 16.2.2017 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Yolo cards GmbHKiel (vormals: Altenholz)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014Bilanz
AnhangAnhang für das Geschäftsjahr 31.12.2014Allgemeine AngabenDer vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Soweit steuerrechtliche Vorschriften den handelsrechtlichen Vorschriften nicht entgegenstanden, wurden auch diese beachtet. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Der Jahresabschluss vermittelt unter Berücksichtigung der GoB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt unter den Posten "Sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "Sonstige Verbindlichkeiten". Die auf den Jahresabschluss des Vorjahres angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gem. § 267 HGB auf. Bei der Aufstellung des Anhanges wurden die Größenerleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen oder sind aus der Bilanz bzw. aus der Gewinn- und Verlustrechnung ersichtlich. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGBDie Wertansätze in der Bilanz der Yolo cards GmbH zum 31.12.2011 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen. Dabei wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Bisher angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Ein Firmenwert nach § 255 Abs. 4 HGB wird planmäßig abgeschrieben, weil eine Nutzung über mehrere Jahre erfolgt. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt. Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt. Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden: Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögen, § 268 Abs. 2 HGB Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist der als Anlage zu diesem Anhang beigefügten Anlagenentwicklung zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB). Forderungen, Ausleihungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern, § 42 Abs. 3 GmbHG
Verbindlichkeitenspiegel, § 285 Nr. 1a HGB Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Sonstige AngabenHaftungsverhältnisse gem. § 251 HGB und sonstige finanzielle Verpflichtungen, § 268 Abs. 7 HGB Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Angaben zu den Organen der Gesellschaft, § 285 Nr. 10 HGB Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Arndt Engels. Gewinn- und Verlustrechnung Aufwendungen und Erträge wurden auf das Geschäftsjahr abgegrenzt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Flintbek, den .......................................................................... Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 22.7.2015. |
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