Blocksdorf GmbHLiquidiert

Werlseestraße 88, 12587 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 82179
Eingetragen
2.7.2004
Branche
Herstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenGroßhandel mit Roh- und SchnittholzHerstellung von Gipserzeugnissen für den Bau
Gegenstand
Handel und Montage industriell gefertigter Normteile und die Vergabe von Bauaufträgen sowie die Generalübernahme und Bauorganisation von Baumaßnahmen, jedoch nicht als Bauträger oder Baubetreuer im Sinne des § 34 c Gewerbeordnung.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Blocksdorf GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

  31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 31.754,00 41.645,00
I. Sachanlagen 31.754,00 41.645,00
B. Umlaufvermögen 280.680,05 201.290,11
I. Vorräte 8.735,47 6.066,30
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 238.741,75 185.822,10
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 33.202,83 9.401,71
C. Rechnungsabgrenzungsposten 516,66 710,58
Bilanzsumme, Summe Aktiva 312.950,71 243.645,69

Passiva

   
  31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 57.256,81 65.789,53
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 40.789,53 30.286,38
III. Jahresfehlbetrag 8.532,72 -10.503,15
B. Rückstellungen 53.833,43 73.721,13
C. Verbindlichkeiten 201.860,47 104.135,03
Bilanzsumme, Summe Passiva 312.950,71 243.645,69

Anhang für das Geschäftsjahr 2014

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs-, und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt.

II.Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungsmethoden

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden

Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes

bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen sind nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB war nicht zu beachten.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Restlaufzeit beträgt weniger als 1 Jahr.

Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres. Rückstellungen für passive latente Steuern waren nicht zu bilden.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Grundlagen der Währungsumrechnung

Zum Bilanzstichtag bestanden ausschließlich Forderungen und Verbindlichkeiten in Euro.

III.Angaben zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem Anlagenspiegel auf der Seite 10 zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich ebenfalls aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

  Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 231.838,27 0,00
Sonstige Vermögensgegenstände 6.903,48 1.851,18

Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Im Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben für Kfz-Steuern ausgewiesen. Ein Disagio ist nicht enthalten.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

  Bilanzjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 13.340,89 0,00 0,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen u. Leistungen 39.730,78 39.390,78 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 70.775,87 70.775,87 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter 71.762,93 1.762,93 0,00
Einlage atypisch stiller Gesellschafter 6.250,00 0,00 6.250,00

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Ralf Blocksdorf.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HBG liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 30.11.2015

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