Bernd Lehmler
GmbH
Welschneudorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
142.635,00 |
149.608,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
7,00 |
7,00 |
| II.
Sachanlagen |
132.128,00 |
139.101,00 |
| III.
Finanzanlagen |
10.500,00 |
10.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
530.220,20 |
488.617,92 |
| I.
Vorräte |
232.990,00 |
146.100,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
277.717,69 |
293.376,47 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
19.512,51 |
49.141,45 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
13.044,05 |
3.555,00 |
| D.
Aktive latente Steuern |
1.038,00 |
915,00 |
| Aktiva |
686.937,25 |
642.695,92 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
334.264,73 |
338.687,16 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
313.122,57 |
383.481,33 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
4.422,43 |
70.358,76 |
| B.
Rückstellungen |
57.935,00 |
45.853,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
282.777,52 |
248.035,76 |
| D.
Passive latente Steuern |
11.960,00 |
10.120,00 |
| Passiva |
686.937,25 |
642.695,92 |
Anhang
A. Allgemeines
Die Bernd Lehmler GmbH hat ihren Sitz in Welschneudorf
und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht
Montabaur (HRB 3229).
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) sowie den
ergänzenden Regelungen des Gesellschaftsvertrages.
Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und
Verlustrechnung und den Anhang.
Im Interesse einer besseren Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die
Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und
Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, insgesamt im
Anhang aufgeführt.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Hinsichtlich des Bilanzausweises von latenten Steuern
wurde auf die Anwendung des § 274a HGB verzichtet
und § 274 HGB freiwillig angewandt. Dabei wurden aktive
und passive latente Steuern getrennt ausgewiesen.
Die entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten
zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich
Anschaffungspreisminderungen aktiviert. Die
planmäßigen Abschreibungen werden nach der
linearen Methode vorgenommen.
Die entgeltlich erworbenen
Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens
werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten
zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich
Anschaffungspreisminderungen aktiviert. Für abnutzbare
Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens
werden planmäßige Abschreibungen nach der linearen
und degressiven Methode vorgenommen.
Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und
Wesentlichkeit wurde das befristete steuerliche Wahlrecht zur
Anwendung der degressiven Abschreibung in der Handelsbilanz
(für Anlagenzugänge 2020) analog angewendet.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis einschließlich
€ 800,00 wurden im Zugangsjahr 2021 in voller
Höhe aufwandswirksam in Abgang gebracht. Für
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten
größer € 150,00 bis € 1.000,00 wurden in
Vorjahren Sammelposten gebildet, die über fünf
Jahre linear abgeschrieben wurden.
Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Vorräte wurden mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten aktiviert und unter Beachtung des
Niederstwertprinzips zum Stichtag bewertet.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt.
Flüssige Mittel werden mit dem Nominalbetrag
bilanziert.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben
vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag
darstellen.
Die Rückstellungen werden mit den nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zum
Erfüllungsbetrag.
Latente Ertragsteuern werden für sämtliche
Differenzen zwischen den steuerlichen und den bilanziellen
Wertansätzen gebildet. Die latenten Steuern werden auf
Basis der für die Gesellschaft geltenden
Steuersätze ermittelt.
C. Erläuterungen zur Bilanz
Im Posten "sonstige Vermögensgegenstände"
wurden Forderungen gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von € 53.446,91 (Vorjahr: €
45.801,94) ausgewiesen.
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr betragen € 230.203,67 (Vorjahr: €
204.010,16), die Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten von
über einem Jahr betragen € 49.573,85 (Vorjahr:
€ 44.025,60). Die Verbindlichkeiten aus Steuern betragen
€ 53.310,78 (Vorjahr: € 24.708,00).
Aus zeitlichen Unterschieden zwischen den
Bilanzansätzen der Handelsbilanz gegenüber der
Steuerbilanz werden zukünftige Steuerentlastungen in
Höhe von € 1.038,00 (Vorjahr: € 915,00)
und zukünftige Steuerbelastungen in Höhe von €
11.960,00 (Vorjahr: € 10.120,00) erwartet. Aktive
Steuerlatenzen resultieren aus wertmäßigen
Unterschieden bei den Rückstellungen für
ausstehende Urlaubstage und Arbeitszeitguthaben, passive
Steuerlatenzen aus der Inanspruchnahme steuerlicher
Abschreibungen. Es wurde ein Steuersatz von 28,605 %
angewandt, der sich aus dem kombinierten Ertragssteuersatz
aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und
Gewerbesteuer zusammensetzt.
D. Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a
HGB)
Zum 31. Dezember 2021 bestehen nicht in der Bilanz
ausgewiesene finanzielle Verpflichtungen aus drei
Kfz-Leasingverträgen in Höhe von jährlich
T€ 11 (durchschnittliche Dauer der Verpflichtung ab
Stichtag: 12 Monate), aus fünf
E-Bike-Leasingverträgen in Höhe von jährlich
T€ 5 (durchschnittliche Dauer der Verpflichtung ab
Stichtag: 18 Monate) sowie aus einem Gebäudepachtvertrag
in Höhe von jährlich T€ 38 (Dauer der
Verpflichtung ab Stichtag: 3 Monate).
Beschäftigte Arbeitnehmer im Durchschnitt (§ 285
Nr. 7 HGB)
|
Angestellte |
5 |
| Gewerbliche
Arbeitnehmer |
8 |
|
Auszubildende |
3 |
Mitglieder der Geschäftsführung (§ 285 Nr.
10 HGB)
Zum alleinvertretungsberechtigten
Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt:
Herr Sebastian Lehmler (Heizungsinstallateurmeister),
Welschneudorf
Welschneudorf, den 08. Januar
2024
gez.
Sebastian Lehmler
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.02.2024
festgestellt. |