Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 107735
Vorher
SSG Treuhand & Steuerberatungsgesellschaft mbH
Eingetragen
7.6.1989
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Die Verwaltung eigenen Vermögens und Treuhandtätigkeit. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Geschäfte vorzunehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

SSG Treuhand & Steuerberatungsgesellschaft mbH

Karlsruhe

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 9.293,94 9.797,94
I. Sachanlagen 8.527,00 9.031,00
II. Finanzanlagen 766,94 766,94
B. Umlaufvermögen 555.175,95 388.899,45
I. Vorräte 17.200,00 15.100,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 55.981,10 56.610,72
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 481.994,85 317.188,73
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.311,60 4.676,10
D. Aktive latente Steuern 11.445,00 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 579.226,49 403.373,49

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 26.383,49 2.635,56
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnrücklagen 17.454,00 0,00
III. Bilanzverlust 16.635,10 22.929,03
B. Sonderposten mit Rücklageanteil 0,00 4.669,00
C. Rückstellungen 354.909,00 314.367,00
D. Verbindlichkeiten 197.934,00 81.701,93
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 197.934,00 81.701,93
Bilanzsumme, Summe Passiva 579.226,49 403.373,49

Anhang


des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010

A. Allgemeine Angaben

I. Größenklasse
Die Gesellschaft erfüllt die Größenmerkmale der kleinen Kapitalgesellschaft i.S. des § 267 Abs.1 HGB.

II. Form der Aufstellung
Die Aufstellung des Jahresabschlusses richtet sich für die Bilanz nach § 264 ff. HGB, für den Anhang nach den entsprechenden Vorschriften des HGB für kleine Kapitalgesellschaften. Der Jahresabschluss  wurde auf der Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB für die Offenlegung werden wahrgenommen.
Auf die Aufstellung des Lageberichts nach § 289 HGB wird gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB im Geschäftsjahr 2010 verzichtet.

III. Gesellschafterforderungen und Verbindlichkeiten
In der Bilanz sind Forderungen und Verbindlichkeiten von und gegenüber den Gesellschaftern nicht gesondert ausgewiesen.
Im Einzelnen verweisen wir auf TZ 25 und 26.

B. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen, soweit steuerrechtliche Wahlrechte bei der Gewinnermittlung wahrgenommen sind, werden diese in Übereinstimmung mit der handelsrechtlichen Jahresbilanz ausgeübt ( § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG).
Die Vermögens- und Schuldposten sind unter Beachtung des HGB für Kapitalgesellschaften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung bewertet.
Bedingt durch die notwendigen Änderungen, durch Einführung des HGB (in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BILMOG) v. 25.5.2009, wird von den gesetzlich zulässigen Übergangsvorschriften der Beibehaltungs- und Fortführungswahlrechte der Art. 67 Abs. 1; Abs. 3, Abs. 5 EGHGB gebrauch gemacht.

Änderungen der Darstellung, der Bewertung und der Vorjahreszahlen:
Durch die erstmalige Anwendung  des BILMOG ab 2010 können sich Änderungen der Darstellung und der Bewertung ergeben.
Die Vorjahreszahlen sind aus diesem Grund nur bedingt vergleichbar (Art.67 Ab. 8 EGHGB zu §§ 252 Abs.1 Nr. 6, 265 Abs.1, 284 Abs.2 Nr. 3 HGB).

Über die angewandten Bewertungsmethoden berichten wir wie folgt:

Aktivposten
2. Sachanlagevermögen
Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und die immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, ggf. vermindert um obligatorische (planmäßige) oder außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet.
Die Nutzungsdauer der einzelnen Anlagegegenstände ist auf der Basis der voraussichtlichen Nutzungsdauer, in teilweiser Anlehnung an die steuerlichen Afa-Tabellen, geschätzt, wobei die jeweiligen Mindestwerte zum Ansatz kommen.
Die Anlagengegenstände werden nach der linearen Abschreibungsmethode abgeschrieben.
Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ist im Wirtschaftsjahr der Anschaffung ein Sammelposten gebildet (zu bilden) (§ 6 Abs. 2a EStG), wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag (§ 9b Abs. 1 EStG), den Wert für das einzelne Wirtschaftsgut 150 Euro, aber nicht 1.000 Euro übersteigt. Der Sammelposten wird im Jahr der Anschaffung und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst.
Zugänge der Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens - mit einem Wert bis zu 150 Euro - werden - in Übereinstimmung mit den ertragsteuerlichenVorschriften  - in voller Höhe sofort als Betriebsausgaben abgezogen (§ 6 Abs. 2 EStG).
Die geringwertigen Wirtschaftsgüter (151 bis 410 EUR) werden in analoger Anwendung mit § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe im Jahr der Anschaffung abgeschrieben, wobei gleichzeitig die Fiktion unterstellt wird, dass im Jahr des Zuganges wieder der Abgang erfolgt.

3. Finanzanlagen
Die Vermögensgegenstände des Finanzanlagevermögens sind zu Anschaffungskosten, ggf. vermindert um außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Umlaufvermögen

4. Vorräte
Die Vorräte betreffen unfertige Leistungen am Bilanzstichtag.
Die in Arbeit befindlichen Aufträge sind nach Absatzmarkt orientierten Kriterien, unter Beachtung der verlustfreien Bewertung, mit dem beizulegenden Wert angesetzt (§ 253 Abs. 4 HGB).

5. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind zu den Anschaffungs- bzw. Herstellkosten bilanziert, jedoch höchstens mit dem beizulegenden Wert (§ 253 Abs. 4 HGB).
Forderungen und Wertpapiere sind unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Risiken im Forderungsbestand aus Lieferungen und Leistungen sind angemessen berücksichtigt. Es wurde eine Pauschal- sowie Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

6.    Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Die flüssigen Mittel sind in analoger Anwendung des § 253 Abs. 4 HGB bewertet.

7. Aktive Rechnungsabgrenzung
Vorauszahlungen für künftige Zeiträume sind entsprechend § 250 Abs. 1,3 HGB zeitanteilig abgegrenzt.

8. Latente Steuern
Für die Steuerabgrenzung der Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer wird nach § 274 HGB n.F. ein Aktivposten gebildet.

Passivposten
9. Sonderposten mit Rücklageanteil
Für Zugänge des Sachanlagenvermögens werden, soweit die steuerlichen Voraussetzungen erfüllt sind, in der Steuerbilanz Sonderposten mit Rücklageanteil entsprechend § 7g Abs. 1 EStG a.F. /  § 7g Abs. 5 EStG n.F. (Sonder­abschreibungen)  in Verbindung mit § 6 Abs. 1 EStG und §§ 254, 273 HGB a.F. gebildet.
Für bis zum Geschäftsjahr 2009 gebildete Sonderposten wird das Wahlrecht gemäß Art. 67 Abs. 3,7 EGHGB nicht in Anspruch genommen.
Der Posten wird in die Gewinnrücklagen eingestellt (Art. 67 Abs. 3 Satz 1 + 2 EGHGB).

10. Pensionsrückstellungen
Die in den Rückstellungen enthaltene Pensionsrückstellung wird nach § 253 Abs. 2 S. 2 HGB pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Es liegt ein versicherungsmathematisches Gutachten der AON Hewitt zugrunde.
Die auszuweisenden Beträge wurden ohne Anwartschaft- und Rentendynamik auf das vertraglich festgelegte Pensionierungsalter von 65 Jahren ermittelt.
Als Rechnungszinsfuß wurde der von der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag 31.12.2010 veröffentlichte Zinssatz von 5,15 % angesetzt.
Von dem Wahlrecht nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB wonach, auf Grund der geänderten Bewertung des § 253 Abs. 2 HGB n.F., die notwendingen Zuführungen bis 31.12.2024 zu jeweils 1/15 in jedem folgenden Geschäftsjahr anzusammeln sind, wird kein gebrauch gemacht.  Die bis 31.12.2009 erfolgte Überdotierung wird gem. Art. 67 Abs. 1 Satz 3 EGHGB den Gewinnrücklagen zugeführt.

11. Sonstige Rückstellungen
Bei Bildung der sonstigen Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und den ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen.
Sie sind in der Höhe entsprechend § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB  nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Langfristige Rückstellungen sind entsprechend der Restlaufzeit mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst.

12. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

C. Angaben zur Bilanz

13 . Das Anlagevermögen hat sich im Geschäftsjahr 2010 im einzelnen wie folgt entwickelt:
  -keine Pflichtangabe -

14. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die in den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen enthaltenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zu den Anschaffungs- bzw. Herstellkosten bilanziert, jedoch höchstens mit dem beizulegenden Wert (§ 253 Abs. 4 HGB)  und um die gebildete Pauschalwertberichtigung in Höhe von 380,00 €, sowie Einzelwertberichtigungen in Höhe von 18.951,89 € gekürzt.

15. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Vorauszahlungen für Kfz- Steuern, Versicherungen sowie bis 31.12.2009 aktivierte Ansprüche aus vorausbezahlter  Umsatzsteuer für erhaltene auf Anzahlungen.

16.1. Gewinnrücklage aus der Auflösung der Sonderposten mit Rücklageanteil:
Unter Anwendung des Art. 66 Abs. 5 EGHGB wird das Wahlrecht des Art. 67 Abs. 3 EGHGB wahrgenommen und der Sonderposten mit Rücklageanteil wird den anderen Gewinnrücklagen zugeführt.

16.2. Gewinnrücklage aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen :
Unter Anwendung des Art. 66 Abs. 5 EGHGB wird das Wahlrecht des Art. 67 Abs. 1 Satz 1 und 3 EGHGB wahrgenommen und der Überdeckungsbetrag wird den anderen Gewinnrücklagen zugeführt.

17. Sonderposten mit Rücklageanteil
Der in der Bilanz ausgewiesene Sonderposten mit Rücklageanteil ist entsprechend der steuerlichen Vorschriften nach § 7g Abs. 1 EStG a.F. / § 7g Abs. 5 EStG (Sonder- abschreibungen) i.V. mit  § 6 Abs. 1 EStG und §§ 247 Abs.3, 254, 273 HGB (letzmalig in der Bilanz per 31.12.2009) gebildet worden.

Unter Anwendung des Art. 66 Abs. 5 EGHGB wird das Wahlrecht des Art. 67 Abs. 3 EGHGB wahrgenommen, und der Sonderposten mit Rücklageanteil wird den anderen Gewinnrücklagen zugeführt.

18. Pensionsrückstellungen
Die Pensionsrückstellungen sind nach §§ 246 Abs. 2 Satz 2; 253 Abs. 2 in der Bilanz ausgewiesen.
a)  Die Anschaffungskosten der verrechneten  Vermögensgegenstände betragen 0 EUR,
b)  der beizulegende Werte der verrechneten Schulden beträgt 268.440,00 EUR,
c)  der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden beträgt 268.440,00 EUR,
d)  die verrechneten Aufwendungen betragen 33.162,00 EUR,
e)  Der Betrag der Überdeckung zum 1.1.2010, der den Gewinnrücklagen zugeführt wird, beträgt 12.970,00 EUR. 

19. Sonstige Rückstellungen 
Die Rückstellungen beinhalten der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten für Betriebssteuern, Aufwendungen für die Aufstellung des Jahresabschlusses des abgelaufenen Kalenderjahres sowie für Tantiemen und Prämien der Mitarbeiter, Urlaub, Berufsgenossenschaftsbeiträge und sonstige Aufwendungen.

20. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gem. § 285 Abs.1 b HGB, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, betragen zum Bilanzstichtag 10.642,30 €. Es handelt sich dabei um den Eigentumsvorbehalt der Lieferanten. Zusatzangabe gemäß § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB: Geschäftsjahr: 7.425,86 €/ Vorjahr: 14.274,32 €.

Die vom Gesetz geforderten Angaben zu den Verbindlichkeiten lassen sich aus der nachfolgenden Übersicht entnehmen: - keine Pflichtangabe -

21. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen und nicht unter den Haftungsverhältnissen anzugeben sind, sind wie folgt vorhanden.
a) Verpflichtungen aus Leasingverträgen: 7.590,75 €
b) Verpflichtungen aus dem Abschluss von Dauerschuldverhältnissen: 6.408,00 € p.a.

22. Verbindlichkeiten aus Haftungsverhältnissen gem. §§ 251/268 Abs.7 HGB : - keine -

E. Sonstige Angaben
23. Gewinnverwendung - keine Pflichtangabe - 

24. Einzelvertretungsberechtigter und von § 181 BGB befreiter Geschäftsführer ist Herr Manfred Schuh - Steuerberater -, Karlsruhe. 

25. Die Personen i. S. von § 285 Nr. 9 c HGB gewährten der Gesellschaft Darlehen in Höhe von 173.390,90 €. Die Darlehen sind unbefristet und 2010 mit 0,5 % p. a. verzinst. Die/der Gesellschafter(in) hat von der Gesellschaft ein kurzfristiges Darlehen in Höhe von 1.832,35 € erhalten. Die Darlehensforderung  ist ungesichert und 2010 mit 5,5 % p. a. verzinst.

26 . Die Forderungen/ Verbindlichkeiten der Gesellschafter stellen gleichzeitig Gesellschafterford./verbindlichkeiten im Sinne von § 42 Abs. 3 GmbHG dar. Sie sind unter den sonstigen Vermögensgegenständen bzw. sonstigen Verbindlichkeiten  in der Bilanz ausgewiesen.

27.Zusatzangabe gemäß § 268 Abs. 1 Satz 2 HGB: Geschäftsjahr: 22.929,03 €, Vorjahr: -13.746,67 €.

F. Unterzeichnung des Jahresabschlusses gemäß § 245 HGB
76187 Karlsruhe, den 20.12.2011

SSG Treuhand- & SteuerBeratungs-Gesellschaft mbH, Karlsruhe
Manfred Schuh

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2011 festgestellt.

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