HJW Verwaltungsgesellschaft mbH

Hauptstraße 87, 66625 Nohfelden, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Saarbrücken HRB 80684
Vorher
Wittig Gesellschaft mit beschränkter Haftung Bauunternehmung
Eingetragen
10.1.1984
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Hans-Jürgen Wittig
seit 8.1.2024
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Hans-Jürgen Wittig
66625 Nohfelden
100000
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

HJW Verwaltungsgesellschaft mbH (vormals: Wittig Gesellschaft mit beschränkter Haftung Bauunternehmung)

Nohfelden

Jahresabschluss zum 31.12.2018

Bilanz zum 31.12.2018

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immat. Vermögensgegenstände 6,00 6,00
II. Sachanlagen 351.785,00 277.656,00
III. Finanzanlagen 80,00 80,00
351.871,00 277.742,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 1.191.822,21 1.263.288,51
II. Ford.u.sonst.Vermögensgegenst. 500.819,86 344.393,30
III. Kassenbestand, Bundesbankguth. 9.975,87 80.753,60
1.702.617,94 1.688.435,41
C. Aktive RAP 9.393,07 11.777,39
Summe Aktiva 2.063.882,01 1.977.954,80

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 51.129,19 51.129,19
II. Gewinnvortrag 41.088,87 12.900,44
III. Jahresfehlbetrag -72.947,70 28.188,43
Summe Eigenkapital 19.270,36 92.218,06
B. Rückstellungen 248.637,56 227.738,29
C. Verbindlichkeiten 1.795.974,09 1.657.998,45
Summe Passiva 2.063.882,01 1.977.954,80

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der HJW Verwaltungsgesellschaft mbH in 66625 Nohfelden auf den 31.12.2018 wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbHG sowie ggf. des Gesellschaftsvertrages zu beachten.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontoform nach § 266 HGB.

Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen (ggf. außerplanmäßigen) Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen auf Zugänge im Geschäftsjahr wurden zeitanteilig berechnet.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände

werden zum Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.

Die Bewertung des Planvermögens erfolgte zum am Abschlussstichtag beizulegenden Zeitwert.

Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen.

Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst.

Der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellung wurde als Barwert ermittelt. Die Berechnung erfolgte im Rentnerbestand.Die versicherungsmathematische Bewertung erfolgte unter Verwendung der " HEUBECK -  RICHTTAFELN 2018 G ". Der Rechnungszins beträgt 3,21 %

( vom 31.12.2018 ) Der Versorgungsberechtigte hat das vereinbarte Pensionsalter erreicht, ist aber weiterhin für die Firna tätig und wird daher als technischer Rentner bewertet.

Die Ermittlung des Erfüllungsbetrages erfolgte nach den anerkannten Regeln der Versicherungs- mathematik gemäß § 253 Abs. 2 HGB unter Verwendung der sogenannten " Vereinfachungsregelung " gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB ( pauschaler Ansatz des von der deutschen Bundesbank veröffentlichen Zinssatzes mit einer Restlaufzeit von 15 Jahren.)

Die Bestimmungen des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altervorsorge ( BetrAVG ) wurden beachtet.

Versicherungsmathematische Berechnung des Unterschiedsbetrages :

Gemäß Bundesbank zum 31.12.2018 gilt ein durchschnittlicher Marktzinssatz aus den vergang- enen sieben Geschäftsjahren von 2,32 % . Der Unterschiedsbetrag ermittelt sich in jedem Ge- schäftsjahr als Differenz zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des ent- sprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren.

Ergebnis der Berechnungen:

Versicherungsmathematischer Erfüllungsbetrag der Handelsbilanz zum 31.12.2018

             mit dem Zins 2,32 % (   7 Jahresdurchschnitt )  :      322.936 €

             mit dem Zins 3,21 % ( 10 Jahresdurchschnitt )  :      293.128 €

Damit ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von :                        29.808 €

Gewinne dürfen nur ausgeschüttet werden, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei

verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrages und abzüglich eines Verlustvortrages

mindestens dem Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs.6 Satz 1 HGB entsprechen.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

Erläuterungen zur Bilanz

Die sonstigen Rückstellungen betreffen u.a. die Kosten für die Erstellung, Aufbewahrung und Offenlegung des Jahresabschlusses sowie für die Anfertigung der Steuererklärungen. Der Posten "sonstige Rückstellungen" beinhaltet darüber hinaus Rückstellungen für den Sozialaufwand aus Urlaubsverpflichtungen und Gewährleistungen.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Sonstige Angaben

Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor:

Der Jahresfehlbetrag beträgt € 72.947,70

Einschließlich des zu berücksichtigenden Gewinnvortrages in Höhe von € 41.088,87 ergibt sich ein Betrag von - €  31.858,83 der zu verwenden ist.

Auf neue Rechnung werden - € 31.858,83 vorgetragen.

Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses

Auf der Gesellschafterversammlung vom 26.05.2019 wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung angenommen.

Nohfelden, den 26.05.2019

HJW Verwaltungsgesellschaft mbH

(Unterschrift/-en)

 

Nohfelden, den 13.01.2020

Wittig GmbH

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