Karl Mauch
Verbindungselemente GmbH
Aldingen-Aixheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
137.132,00 |
126.694,00 |
| I.
Sachanlagen |
134.532,00 |
124.094,00 |
| II.
Finanzanlagen |
2.600,00 |
2.600,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.278.100,24 |
3.465.771,37 |
| I.
Vorräte |
2.570.924,05 |
2.861.735,55 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
376.715,50 |
403.225,84 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
330.460,69 |
200.809,98 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.945,06 |
4.636,95 |
| Aktiva |
3.423.177,30 |
3.597.102,32 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.811.805,94 |
1.807.376,56 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.786.241,35 |
1.781.811,97 |
| B.
Rückstellungen |
328.058,00 |
409.566,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.283.313,36 |
1.380.159,76 |
| Summe
Passiva |
3.423.177,30 |
3.597.102,32 |
Anhang
Karl Mauch Verbindungselemente GmbH,
Aldingen-Aixheim
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
A.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der vorliegende Jahresabschluss der Karl Mauch
Verbindungselemente GmbH, Aldingen-Aixheim
(Registergericht Stuttgart, 460082) wurde
gemäß §§ 242 ff. und §§ 264
ff. HGB sowie nach den einschlägigen
Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Auf die
Rechnungslegung der Gesellschaft
finden die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1
HGB Anwendung. Die Erleichterungen des § 288
Abs. 1 HGB wurden in Anspruch genommen.
Im Interesse einer besseren Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie
die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und
Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, insgesamt
im Anhang aufgeführt.
Die Angaben im Anhang erfolgen, sofern nichts anderes
vermerkt, in TEUR.
B.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
I.
Anlagevermögen
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden zu
Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen (bei einer
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 3 bis zu 5
Jahren) bewertet.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der
voraussichtlichen Nutzungsdauer (zwischen 3 und 19
Jahren) abgeschrieben. Soweit bewegliche
Vermögensgegenstände degressiv
abgeschrieben werden, erfolgt der
Übergang zur linearen Abschreibung in dem Jahr,
in dem die lineare Abschreibung erstmalig zu
höheren Abschreibungsbeträgen führt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis EUR 800,00 werden im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten
bilanziert.
II.
Vorräte
Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips bewertet. Dabei
werden die unfertigen und fertigen Erzeugnisse
grundsätzlich mit den Einzelkosten sowie den
anzusetztenden Gemeinkosten bewertet. Verwaltungskosten
werden nicht angesetzt.
In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.
h. es wurden erforderlichenfalls von den
voraussichtlichen Verkaufspreisen Abschläge
für noch zu berücksichtigende Kosten vorgenommen.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die
sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer,
geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren
Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch
angemessene Abwertungen berücksichtigt. Abgesehen
von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die
Vorräte frei von Rechten Dritter.
III.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
abzüglich erforderlicher
Einzelwertberichtigungen bewertet. Zur Abdeckung des
allgemeinen Kreditrisikos bei Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wird eine angemessene
Pauschalwertberichtigung auf den nicht
einzelwertberichtigten Netto-Forderungsbestand gebildet.
Unverzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr
als einem Jahr sind abgezinst.
IV.
Kassen- und Bankbestände
Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils
zum Nennwert angesetz.
V.
Rückstellungen
Die Bewertung der Rückstellungen für
Pensionen erfolgt im Berichtsjahr
gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 u. 2 HGB.
Hiernach werden die Pensionsrückstellungen
mit dem von der Deutschen Bundesbank im
Monat Dezember ermittelten
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen
zehn Jahre abgezinst, der sich bei
einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren
ergibt.
Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der
Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den
vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der
Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen
sieben Geschäftsjahren beträgt zum Bilanzstichtag
EUR 1.372.
Der Unterschiedsbetrag unterliegt der
Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht
veranlagten Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verbindlichkeiten. Der Ansatz erfolgt in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages. Bei
Rückstellung mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr werden Preis- und Kostensteigerungen in Höhe
der allgemeinen Inflationsrate berücksichtigt und
eine Abzinsung mit dem ihrer Laufzeit
entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der
vergangenen sieben Jahre vorgenommen
(§ 253 Abs. 2 HGB).
VI.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
C.
Erläuterungen zur Bilanz
I.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
DM 50.000,00 und ist unverändert gegenüber
dem Vorjahr.
II.
Verbindlichkeiten
Von den Verbindlichkeiten haben TEUR 1.274 (Vj. TEUR
1.193) eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über
einem Jahr jedoch unter 5 Jahren betragen TEUR 5 (Vj.
TEUR 187). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
über 5 Jahren betragen TEUR 0 (Vj. TEUR 0)
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen bestehen die handelsüblichen
Eigentumsvorbehalte.
D.
Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse
Mit den Geschäftsanteilen an der Volksbank
Donau-Neckar eG ist eine Haftsumme in Höhe des
Nennbetrags (€2.600,00) verbunden.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Am Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle
Verpflichtungen aus Pacht- und Leasingverträgen, in
Höhe von EUR 589.714,15. Hiervon entfallen auf
verbundene Unternehmen EUR 588.000,00.
Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr beschäftigte die
Gesellschaft im Durchschnitt 47 Mitarbeiter
Aldingen - Aixheim, den
09.12.2024
Dino Mauch
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Geschäftsführer
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.12.2024
festgestellt.
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