SEKOWO
GmbH
Stephanskirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 23.02.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
5.493,33 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.130,52 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.362,81 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
5.493,33 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.979,13 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-10.000,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
15.000,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
13.020,87 |
| B.
Rückstellungen |
1.200,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.314,20 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
2.314,20 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
5.493,33 |
Anhang
Grundlagen und Methoden
Vorliegender Jahresabschluss der Gesellschaft
für das Geschäftsjahr 2010 wurde nach den
Grundsätzen der Rechnungslegungsvorschriften des HGB
erstellt.
Die Regelungen des GmbH-Gesetzes wurden ebenfalls
berücksichtigt.
Der Jahresabschluss wurde gemäß den
Gliederungsvorschriften des § 266 ff. HGB aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung
wurde Gebrauch gemacht.
Bei der Gewinn- und Verlustrechnung kommt das
Gesamtkostenverfahren zur Anwendung.
Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund
des § 264 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet.
Abweichungen gegenüber dem Vorjahr
Die Gesellschaft wurde am 23.02.2010
gegründet.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gegenstände des immateriellen
Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten
bewertet und um die planmäßige Abschreibung
vermindert.
Der Wertansatz der Sachanlagen berechnete sich aus
den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen.
Die Herstellungskosten setzen sich aus unmittelbar
zurechenbaren Kosten, notwendigen Gemeinkosten sowie durch
die Fertigung veranlasste Abschreibungen zusammen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden
linear und degressiv vorgenommen unter
Berücksichtigung der voraussichtlichen Nutzungsdauer.
Ergibt der Übergang von der degressiven zur
linearen Abschreibung im Ergebnis eine höhere
Jahresabschreibung, wird der Übergang vollzogen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem
Wert von Euro 150 (Euro 410) wurden im Jahr der Anschaffung
voll abgeschrieben.
Die Bewertung der Finanzanlagen wurde wie folgt
angesetzt:
· Beteiligungen zu
Anschaffungskosten
· Anteile an
verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten
· Ausleihungen zum
Nennwert
· Unverzinsliche und
niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert
· Sonstige Wertpapiere
zu Anschaffungskosten
Falls erforderlich, wurde der zum Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet. War der Tageswert zum
Bilanzstichtag niedriger, wurde dieser angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen und Wertpapiere
wurden erkennbare Risiken berücksichtigt.
Die Steuerrückstellungen weisen die für
das Geschäftsjahr betreffenden Steuern aus.
Alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten wurden
bei den sonstigen Rückstellungen unter Einbeziehung
erkennbarer Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet. Falls die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten mit dem höheren Tageswert
ausgewiesen.
Grundlagen für die Umrechnung von
Fremdwährungsposten in Euro
Die Sachverhalte mit Fremdwährungen wurden
auf Euro umgerechnet.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung sind mit dem Kurswert (Devisenkassamittelkurs)
zum Bilanzstichtag bewertet. Bei dauerhafter
Kursänderung wurden die Forderungen mit dem
niedrigeren und die Verbindlichkeiten mit dem höheren
Wert angesetzt.
Bei Deckung durch Termingeschäfte wurde der
Terminkurs berücksichtigt.
Angaben zur Bilanz
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
über 5 Jahre
Die bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit über 5 Jahre betragen insgesamt Euro 0,00
(Vorjahr: Euro 0,00).
Die bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind
betragen insgesamt Euro 0,00.
Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen
Mit einer Inanspruchnahme aus den
Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.
Ergebnisverwendung
Der Jahresabschluss wurde ohne Gewinnverwendung
aufgestellt.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
Der Jahresfehlbetrag wird in voller Höhe den
Rücklagen belastet.
Die Gesellschafterversammlung akzeptierte den
Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung.
Ausschüttungssperre
Der Gesamtbetrag, der nach § 268 Abs. 8 HGB
der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt 0,00
Euro.
Zusätzliche Angaben zur Verbesserung des Einblicks
in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Während des abgelaufenen Jahres wurden die
Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person
geführt:
Sebastian Köpf, alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer, von § 181 BGB befreit.
Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3
HGB
Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde
verzichtet. Nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung würde die Aufstellung dem Unternehmen
einen erheblichen Nachteil zufügen.
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