Stammdaten

Register
Amtsgericht Traunstein HRB 19892
Vorher
SEKOWO GmbH
Eingetragen
1.3.2010
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Geräten der UnterhaltungselektronikTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von elektrischen HaushaltsgerätenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör
Gegenstand
Betrieb von Websites im Internet, Dienstleistungen einer Media-Agentur sowie alle Geschäfte, die hiermit in einem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, wie z.B. Groß- und Einzelhandel mit elektrischen und elektronischen Waren aller Art samt Zubehör, Betreiben von Online-Shops und eines Versandhandels sowie Marketing-Veranstaltungen, Betreiben von Online-Plattformen, Durchführung von Seminaren und Schulungen und Entwicklung und Vertrieb von digitalen Produkten

Historie

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Management

NameRolle
Bernhard Blech
seit 31.8.2018
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Bernhard Blech
83024 Rosenheim
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

SEKOWO GmbH

Stephanskirchen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 23.02.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
A. Umlaufvermögen 5.493,33
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.130,52
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.362,81
Bilanzsumme, Summe Aktiva 5.493,33

Passiva

31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 1.979,13
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -10.000,00
2. eingefordertes Kapital 15.000,00
II. Jahresfehlbetrag 13.020,87
B. Rückstellungen 1.200,00
C. Verbindlichkeiten 2.314,20
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 2.314,20
Bilanzsumme, Summe Passiva 5.493,33

Anhang

Grundlagen und Methoden

Vorliegender Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2010 wurde nach den Grundsätzen der Rechnungslegungsvorschriften des HGB erstellt.
Die Regelungen des GmbH-Gesetzes wurden ebenfalls berücksichtigt.
Der Jahresabschluss wurde gemäß den Gliederungsvorschriften des § 266 ff. HGB aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
Von den größenabhängigen Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung wurde Gebrauch gemacht.
Bei der Gewinn- und Verlustrechnung kommt das Gesamtkostenverfahren zur Anwendung.
Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund des § 264 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet.

Abweichungen gegenüber dem Vorjahr
Die Gesellschaft wurde am 23.02.2010 gegründet.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gegenstände des immateriellen Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungs­kosten bewertet und um die planmäßige Abschreibung vermindert.
Der Wertansatz der Sachanlagen berechnete sich aus den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen.
Die Herstellungskosten setzen sich aus unmittelbar zurechenbaren Kosten, notwendigen Gemeinkosten sowie durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen zusammen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear und degressiv vorgenommen unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Nutzungsdauer.
Ergibt der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung im Ergebnis eine höhere Jahresabschreibung, wird der Übergang vollzogen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von Euro 150 (Euro 410) wurden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.
Die Bewertung der Finanzanlagen wurde wie folgt angesetzt:
·    Beteiligungen zu Anschaffungskosten
·    Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten
·    Ausleihungen zum Nennwert
·    Unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert
·    Sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten

Falls erforderlich, wurde der zum Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. War der Tageswert zum Bilanzstichtag niedriger, wurde dieser angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen und Wertpapiere wurden erkennbare Risiken berücksichtigt.
Die Steuerrückstellungen weisen die für das Geschäftsjahr betreffenden Steuern aus.
Alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten wurden bei den sonstigen Rückstellungen unter Einbeziehung erkennbarer Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Falls die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten mit dem höheren Tageswert ausgewiesen.

Grundlagen für die Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro
Die Sachverhalte mit Fremdwährungen wurden auf Euro umgerechnet.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Kurswert (Devisenkassamittelkurs) zum Bilanzstichtag bewertet. Bei dauerhafter Kursänderung wurden die Forderungen mit dem niedrigeren und die Verbindlichkeiten mit dem höheren Wert angesetzt.
Bei Deckung durch Termingeschäfte wurde der Terminkurs berücksichtigt.

Angaben zur Bilanz
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über 5 Jahre
Die bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über 5 Jahre betragen insgesamt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
Die bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind betragen insgesamt Euro 0,00.

Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen
Mit einer Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.

Ergebnisverwendung
Der Jahresabschluss wurde ohne Gewinnverwendung aufgestellt.

Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
Der Jahresfehlbetrag wird in voller Höhe den Rücklagen belastet.
Die Gesellschafterversammlung akzeptierte den Vorschlag der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung.

Ausschüttungssperre
Der Gesamtbetrag, der nach § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt 0,00 Euro.

Zusätzliche Angaben zur Verbesserung des Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Während des abgelaufenen Jahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt:
Sebastian Köpf, alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer, von § 181 BGB befreit.

Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3 HGB
Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde verzichtet. Nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung würde die Aufstellung dem Unternehmen einen erheblichen Nachteil zufügen.

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