Autohaus
Reinard GmbH
Mettendorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
23.237,00 |
30.000,00 |
| I.
Sachanlagen |
23.237,00 |
30.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
259.229,64 |
260.964,00 |
| I.
Vorräte |
20.933,00 |
22.381,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
85.439,86 |
55.826,18 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
152.856,78 |
182.756,82 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
627,00 |
590,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
283.093,64 |
291.554,00 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
256.920,51 |
263.187,13 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
217.622,54 |
199.179,41 |
| III.
Jahresüberschuss |
13.733,38 |
38.443,13 |
| B.
Rückstellungen |
7.230,00 |
10.117,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
18.943,13 |
18.249,87 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
283.093,64 |
291.554,00 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Größenklassen des Unternehmens (§ 267
HGB)
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Angaben zu den Abweichungen von der
Darstellungsstetigkeit (§265 Abs. 1 Nr. 2 HGB)
Der Jahresabschluss wurde erstmalig nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom
25.05.2009 (BGBl I. S. 1102) aufgestellt. Eine Anpassung
der Vorjahreszahlen erfolgte nicht (Art. 67 Abs. 8 Satz 2
EGHGB i.d.F. BilMoG).
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
(§ 284 Abs. 2 HGB)
Der Jahresabschluss der Autohaus Reinard GmbH wurde
auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen waren dies
folgende Grundsätze und Methoden:
Das
Sachanlagevermögen wurde zu den Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend steuerlichen Vorschriften linear bzw.
degressiv vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter i.S. § 6
Abs. 2 EStG wurden im Jahr des Zuganges voll abgeschieben,
während solche geringwertigen Wirtschaftsgüter
i.S. § 6 Abs. 2a EStG in einen Sammelposten
eingestellt wurden. Beginnend mit dem Geschäftsjahr
der Bildung des Sammelpostens erfolgt eine Auflösung
zu je ein Fünftel Anteil.
Die
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Bewertung der
Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte
zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzip.
Bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen
berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und
Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in
Höhe von1 v. H. auf die Netto-Forderungen ausreichend
Rechnung getragen.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände sind mit
Ausnahme des aktivierten Körperschaftssteuerguthabens
mit ihren Anschaffungskosten bewertet. Das
Körperschaftsteuerguthaben in Höhe von €
2.043,30 das im Zeitraum 2010 bis 2017 ratierlich zur
Auszahlung gelangt, wurde mit dem Barwert in Höhe von
€ 1.769,26 zum Bilanzstichtag unter Verwendung eines
Abzinsungssatzes von 4 v.H. bilanziert.
Liquide Mittel sind mit dem Nominalbetrag des
Kassenbestandes und der Bankguthaben angesetzt.
Die
Steuerrückstellungen und die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten sind zu ihrem Rückzahlungs-
bzw. Erfüllungsbeträgen bilanziert.
3. Angaben zur Bilanz
3.1. Aktiva
Forderungen und Ausleihungen an Gesellschafter (§
42 Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber dem Gesellschafter bestanden am 31.
Dezember 2010 folgende
Forderungen und Ausleihungen:
Forderungen gegen
Gesellschafter
EUR 17.551,02
(Stand 31. Dezember 2009: EUR
12.077,30)
Die Forderungen und Ausleihungen wurden mit 6 %
verzinst.
3.2. Passiva
Entwicklung des Bilanzgewinns (§ 268 Abs. 1 Satz 2
HGB)
Der
Bilanzgewinn entwickelte sich wie folgt:
Gewinnvortrag zum 31.
Dezember 2009
|
EUR
|
237.622,54
|
|
+ Jahresüberschuss
2010
|
EUR
|
13.733,38
|
|
./.
Vorabausschüttung
|
EUR
|
20.000,00
|
|
Bilanzgewinn zum 31.
Dezember 2010
|
EUR
|
231.355,92
|
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4. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Auf eine Darstelllung der Angaben zur Gewinn- und
Verlustrechnung wurde gemäß § 326 Satz 2
HGB verzichtet.
5. Sonstige Angaben
Angabe der Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans (§ 285 Nr. 10
HGB)
Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die
Geschäftsführung der Autohaus Reinard GmbH durch
den alleinigen Geschäftsführer:
Joachim Reinard, Mettendorf
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Vorschüsse und Kredte an Mitlieder des
Geschäftsführungsorgans (§ 285 Nr. 9c
HGB)
Zum Abschlussstichtag bestanden folgende von der
Autohaus Reinard GmbH an den Gesellschafter gewährten
Darlehen:
Forderungen gegen
Gesellschafter
EUR 17.551,02
(Stand 31. Dezember 2009: EUR
12.077,30)
Mettendorf, den 10. Oktober 2011
Der Geschäftsführer:
gez.Joachim Reinard
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.10.2011 festgestellt.
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