Savik
GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
BILANZ
AKTIVA
|
Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR
|
Gesamt
Geschäftsjahr
EUR
|
Einzelposten
Vorjahr
EUR
|
Gesamt
Vorjahr
EUR
|
|
A. Anlagevermögen
|
|
3,00
|
|
3,00
|
|
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
|
|
|
|
|
|
II. Sachanlagen
|
|
|
|
|
|
III. Finanzanlagen
|
|
|
|
|
|
B. Umlaufvermögen
|
|
517637,54
|
|
517584,30
|
|
I. Vorräte
|
|
|
|
|
|
II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
|
|
|
|
|
|
III. Wertpapiere
|
|
|
|
|
|
IV. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
|
|
|
|
|
|
C.
Rechnungsabgrenzungsposten
|
|
|
|
|
|
Summe Aktiva
|
|
517640,54
|
|
517587,30
|
PASSIVA
|
Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR
|
Gesamt
Geschäftsjahr
EUR
|
Einzelposten
Vorjahr
EUR
|
Gesamt
Vorjahr
EUR
|
|
A. Eigenkapital
|
|
105275,30
|
|
88941,27
|
|
I. Gezeichnetes Kapital
|
|
|
|
|
|
II. Kapitalrücklage
|
|
|
|
|
|
III. Gewinnrücklagen
|
|
|
|
|
|
IV.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
|
|
|
|
|
|
V.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
|
|
|
|
|
|
B. Rückstellungen
|
|
3226,00
|
|
9996,08
|
|
C. Verbindlichkeiten
|
|
409139,24
|
|
418649,95
|
|
D.
Rechnungsabgrenzungsposten
|
|
|
|
|
|
Summe Passiva
|
|
517640,54
|
|
517587,30
|
Anhang
zum 31. Dezember 20 23 der Savik GmbH
I. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im
Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember
20
23
wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs-
und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden
die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften gemäß §§
274 a, 284, 285 und 288 HGB wurden in Anspruch
genommen.
Änderungen durch das Gesetz zur Modernisierung des
Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz -
BilMoG)
Grundsätzlich sind die Wertansätze in der
Handelsbilanz unter Beachtung steuerlicher Anpassungen
(§ 60 EStDV) weiterhin für die steuerliche
Gewinnermittlung maßgebend. Erstmals für das
Veranlagungsjahr 2009 können jedoch sowohl rein
steuerliche Wahlrechte als auch handels- und
steuerrechtliche Wahlrechte unterschiedlich ausgeübt
werden. Sofern nicht anders angegeben, ergaben sich im
Berichtsjahr aufgrund der Ausübung von Wahlrechten
keine Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz.
1. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital
sowie die Schulden wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus,
die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu
dienen. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB gebildet.
Immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht
entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Sofern ein Ausweis in der Bilanz zulässig ist,
wurde diese Form des Ausweises gewählt.
2. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es wurde vorsichtig bewertet, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und
der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind. Gewinne sind nur erfasst worden, wenn diese bis zum
Abschlussstichtag realisiert wurden.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres
wurden unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt.
3. Währungsumrechnung
Bei Anschaffungsgeschäften in ausländischer
Währung war der Wechselkurs im Anschaffungszeitpunkt
für die Berechnung der Anschaffungskosten
maßgebend. Bei Fremdwährungsverbindlichkeiten
wurde der entsprechende Wechselkurs zum Zeitpunkt des
Entstehens der Verbindlichkeit zugrunde gelegt.
4. Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
des Vorjahres wurden nicht vorgenommen.
II. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen (pro
rata temporis) bewertet. Grundlage der
planmäßigen Abschreibungen war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen linear vorgenommen. Bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem
Nettoanschaffungswert von EUR
2
50,00
bis EUR 800
(geringwertige Wirtschaftsgüter) wurden im
Zugangsjahr gemäß § 6 Abs. 2 EStG in voller
Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt, wobei aus
Vereinfachungsgründen im Jahr des Zugangs ein Abgang
unterstellt wurde.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet und sind durch eine Inventur
nachgewiesen.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennwert angesetzt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern Abzinsungen
erforderlich waren, wurden diese vorgenommen.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestehen nicht.
Die Rückstellungen wurden nach kaufmännischer
Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten.
III. Sonstige Angaben
Geschäftsführer der Gesellschaft war:
Frau Jing Ma, Kauffrau
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB
bestanden nicht.
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am
21.11
.20
24
festgestellt.
Berlin,
21
.1
1
.20
24
gez. die Geschäftsführung
Berlin, den 21. November
2024
Ma
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 21. November 2024
|