Nordisk Transport Rail GmbHLiquidiert

Rhinstraße 84, 12681 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 89700
Vorher
R & W-E Merkur Lambda GmbH
Eingetragen
4.12.2002
Branche
Vermietung von SchienenfahrzeugenVermittlungstätigkeiten für die GüterbeförderungBetrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich Omnibusbahnhöfen
Gegenstand
Der Kauf von Transportkapazitäten im Bahngüterverkehr, Lastkraftwagengüterverkehr, Seetransport und jeder anderen Form des Transports von Gütern sowie der Verkauf dieser Transportkapazitäten. Zudem die Vermakelung von Transportkapazitäten und das Erbringen von Transport- sowie Logistikdienstleistungen jeglicher Art.

Historie

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Management

NameRolle
Nicole Zehle
seit 29.4.2022
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Nordisk Transport Rail ABSWE
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Nordisk Transport Rail AB
Sweden
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Nordisk Transport Rail GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

BILANZ



AKTIVA

Euro


Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

1.144,00

2.069,00

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

3.198,65

4.395,31

II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

21.086,78

24.285,43

21.682,99

C. Rechnungsabgrenzungsposten

1.201,11

1.116,71

Summe Aktiva

26.630,54

29.264,01



PASSIVA

Euro


Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Verlust-/Gewinnvortrag

172,32

126,03

III. Jahresfehlbetrag

2.826,46

22.001,22

298,35

B. Rückstellungen

2.277,00

2.170,00

C. Verbindlichkeiten

2.225,32

2.266,33

D. Rechnungsabgrenzungposten

127,00

0,00

Summe Passiva

26.630,54

29.264,01

ANHANG

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Für die Gesellschaft besteht gemäß § 238 Abs. 1 HGB Buchführungspflicht. Die Auf­zeichnung der Geschäftsvorfälle erfolgte im Geschäftsjahr nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Die Buchführung wird mittels elektronischer Datenverarbeitung unter Einsatz der Software COMPESO WinKanzlei des Entwicklers COMPESO Computerperipherie und Software GmbH erstellt. Neben den Sachkonten bestehen Personenkonten für Gläubiger und Schuld­ner. Die Zahlen des Vorjahresabschlusses sind auf den Konten richtig vorgetragen.

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. Die Vermögensgegenstände sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches. Die Gliederung der Bilanz erfolgte gemäß § 266 HGB in Kontenform. In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres in € angegeben.

Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Ab­schlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten deren Vereinnahmung im Jahresabschluss erfasst. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grund­sätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen. Handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Bilanzierungsverbote gemäß § 248 Abs. 1 und Abs. 2 HGB wurden beachtet.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet worden, die dem Ge­schäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

Sachanlagen werden zu den Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der steuerlichen Bestimmungen zugelassenen Zeiträume zeitanteilig und überwiegend linear vorgenommen.

Bei beweglichen Vermögensgegenständen wird im Jahr der Anschaffung die Abschreibung pro rata temporis berechnet.

Bei selbständig nutzbaren Vermögensgegenständen, deren Anschaffungskosten den Betrag von € 150,00 über- und den Betrag von € 1.000,00 nicht übersteigen, wurde seit dem Jahr 2008 die Poolabschreibung des § 6 Abs. 2 EStG angesetzt, weil und solange dies nicht zu einem wirtschaftlich unzutreffendem Ergebnis führt. Diese Vermögensgegenstände werden in einem Sammelposten erfasst, deren Anschaffungskosten in gleichen Raten über 5 Jahre als Abschreibungsaufwand berücksichtigt werden. Ab dem Wirtschaftsjahr wird entsprechend der steuerlichen Regelung des § 6 Abs. 2 EStG aus Vereinfachungsgründen bei selbständig nutzbaren Vermögensgegenständen, die einer selbständigen Nutzbarkeit zugänglich sind und deren Anschaffungskosten nicht mehr als € 410,00 betragen, ein voller eine Abschreibung auf die Anschaffungskosten vorgenommen. Im Anlagenverzeichnis wird ein Angang ausgewiesen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bewertet.

Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten ist gemäß § 250 Abs. 1 HGB Aufwand ausgewiesen, der Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag betrifft.

Das Stammkapital wurde zum Nennkapital angesetzt.

Rückstellungen sind gem. § 249 Abs. 1 HGB in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kauf­männischer Beurteilung zur Erfüllung der Rückstellung notwendig ist. Die Auflösung erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

Verbindlichkeiten sind mit den Rückzahlungsbeträgen ausgewiesen.

Als passiver Rechnungsabgrenzungsposten sind gemäß § 250 Abs. 2 HGB Einnahmen ausgewiesen, die einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände weisen in Höhe von € 2.069,46 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr, im übrigen eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr aus.

Die Rückstellungen und Verbindlichkeiten weisen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr auf.

Es wurden im Wirtschaftsjahr wegen des Jahresfehlbetrages keine Steuerrückstellungen gebildet.

Im Wirtschaftsjahr sind wegen des Jahresfehlbetrages keine Steuern vom Einkommen und vom Ertrag entstanden.

Geschäftsführer der Gesellschaft war im Wirtschaftsjahr Herr Johan Modén.

 

Berlin, den 21. Januar 2013

Johan Modén (Geschäftsführer)

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 21.02.2013

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