AlDaNet Elektro- und Datentechnik GmbH
Selbe AdresseReparatur und Instandhaltung von elektrischen Ausrüstungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ingmar Bergmann seit 20.2.2009 | Geschäftsführer |
Lars Oliver Heugel seit 4.12.2008 | Geschäftsführer |
Thomas Josef Zadow seit 4.12.2008 | Geschäftsführer |
Thomas Münch seit 4.12.2008 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
TNT Post Regioservice Netzwerk GmbH (vormals Neyco Nr. 2 Vermögensverwaltung GmbH) | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
CBS City Briefservice GmbHMönchengladbachJahresabschluss zum 31. Dezember 2007E. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und SchlussbemerkungIch habe dem Jahresabschluss der CBS City Briefservice GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2007 in den diesem Bericht als Anlage 1 bis 3 (Jahresabschluss) beigefügten Fassungen den am 12. September 2008 in Böblingen unterzeichneten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk wie folgt erteilt, der hier wiedergegeben wird: Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersIch habe den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung der CBS City Briefservice GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2007 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen im Gesellschaftsvertrag liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben. Ich habe meine Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Ich bin der Auffassung, dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für meine Beurteilung bildet. Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.
Böblingen, den 27. Juni 2008 Wirtschaftsprüfer Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form erfordert meine erneute Stellungnahme, soweit dabei mein Bestätigungsvermerk zitiert oder auf meine Prüfung hingewiesen wird. Ich weise diesbezüglich auf § 328 HGB hin. Bilanz zum 31. Dezember 2007Aktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2007I. Angaben zu den Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen. Änderungen im Vergleich zum Vorjahr traten nicht ein. Über die angewandten Bewertungsmethoden berichten wir wie folgt: Anlagevermögen Die Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs wurden gem. § 269 HGB in den Jahren 2001 bis 2003 gebildet. Die Abschreibungen erfolgen nach linearer Methode über vier Jahre ab dem auf die Bildung folgendem Geschäftsjahr. Die immateriellen Vermögensgegenstände sowie das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungskosten, ggfs. vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Der Posten " Immaterielle Vermögensgegenstände" enthält entgeltlich erworbene Gegenstände. Bei der Bemessung der Abschreibungen wird auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgestellt. Bei der Verteilung der Anschaffungskosten auf die Nutzungsdauer kommt die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Für die im Geschäftsjahr zugegangenen geringwertigen Wirtschaftsgüter wird die Bewertungsfreiheit gem. § 6 Abs. 2 EStG in Anspruch genommen. Umlaufvermögen Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und liquide Mittel sind grundsätzlich mit dem Nennwert bewertet. Allen risikobehafteten Posten wird durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Das allgemeine Kreditrisiko (Bearbeitungskosten, Zinsen u.a.) ist durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Rückstellungen Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ausreichend bemessen. Verbindlichkeiten Der Ansatz der Rückstellungen und Verbindlichkeiten erfolgte zum Nennbetrag bzw. zum Rückzahlungsbetrag. II. Angaben BilanzVerbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind in Höhe von EUR 11.105,87 durch Sicherungsübereignung bzw. Eigentumsvorbehalte, soweit nicht Verbindlichkeiten aus Dienstleistungen, gesichert. III. Angaben zur Gewinn- und Verlust-RechnungDie Gewinn- und Verlust-Rechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. IV. Sonstige AngabenGeschäftsführer waren im Geschäftsjahr die Herren
Bezüglich der Bezüge der Geschäftsführer wird von § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. Der Gesellschafterversammlung wird zur Beschlussfassung vorgeschlagen, das Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.
Mönchengladbach, den ... |
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