Stammdaten

Register
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 8956
Vorher
Team-Küchen GmbH
Eingetragen
18.7.2001
Branche
Herstellung von KüchenmöbelnHerstellung von nichtelektrischen HaushaltsgerätenHerstellung von Büromöbeln
Gegenstand
Industrielle Produktion von Küchenmöbelteilen und Sondermöbeln, die Komplettierung sowie der Verkauf der Produkte sowie alle damit unmittelbar und mittelbar im Zusammenhang stehende Gegenstände.

Historie

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Management

NameRolle
Franz Redikop
seit 8.10.2004
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

BKH GmbH

Espelkamp

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz zum 31.12.2010

Aktiva

2010 2009
EUR TEUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 1559,00 2
1559,00 2
B. Umlaufvermögen
I. Vorrate 37096,71 35
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 17202,01 6
III. Schecks, Kassenbestand Guthaben bei Kreditinstituten 4939,92 9
59238,64 50
C. Rechnungsabgrenzung 1668,78 0
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 23078,20 55
85544,62 107

Passiva

2010 2009
EUR TEUR
A. Eigenkapital
I. Kapitalanteile 25000,00 25
II. Bilanzverlust -48078,20 -80
-23078,20 -55
B. Rückstellungen 1600,00 2
C. Verbindlichkeiten 83944,62 105
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 83944,62
- davon aus Steuern: EUR 2289,57
- davon gegenüber Gesellschaftern EUR 67407,21
85544,62 107

Anhang zum Jahresabschluss

Allgemeines

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches sowie des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Ergänzend dazu wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages beachtet.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahreszahlen auf Grund des Wahlrechtes nach Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EHHGB nicht angepasst.

Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§ 266 bzw. 275 HGB wurden unverändert angewandt; mögliche Zusammenfassungen nach § 265 Abs. 7 HGB sind nicht erfolgt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ist zusammenfassend festzustellen, dass sie unverändert übernommen wurden.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs.1 HGB auf. Von den größenabhängigen Erleichterungen des § 288 HGB wurde daher weitestgehend Gebrauch gemacht.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von über 150 EUR, aber nicht mehr als 1.000 EUR wurden in einen Sammelposten eingestellt, der über fünf Jahre gleichmäßig abgeschrieben wird.

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem Anlagespiegel zu entnehmen. Dort ist auch die Abschreibung des laufenden Geschäftsjahres in einer der Gliederung des Anlagevermögens entsprechenden Aufgliederung angegeben.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren angesetzt, Sofern die Tagespreise am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Fertige und unfertige Erzeugnisse wurden zu

Herstellungskosten bewertet. Dabei wurden neben den unmittelbar zuzurechnenden Kosten auch notwendige Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie die durch die Fertigung veranlassten Abschreibungen berücksichtigt. Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die Ermittlung der Herstellungskosten einbezogen.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennwert angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist..

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse der in § 251 HGB bezeichneten Art bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

Sonstige Angaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Franz Redikop geführt.

Zur Abwendung der Überschuldung trat der Gesellschaftergeschäftsführer Herr Franz Redikop mit seiner Darlehensforderung hinter die Forderungen aller anderen Gläubiger in der Weise zurück, dass diese Forderungen nur zu Lasten von Bilanzgewinnen, aus einem Liquiditätsüberschuss oder aus dem die sonstigen Verbindlichkeiten der Schuldner übersteigenden Vermögen bedient werden brauchen.

Der Jahresabschluss wurde nach vollständiger Ergebnisverwendung aufgestellt.

Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am 30.06.2011 .

 

Franz Redikop

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