Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagen
MEWA GmbHLiquidiert
Gewerbegebiet Hofbreite 9, 39164 Wanzleben-Börde, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefanie Brockhaus seit 31.1.2008 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MEWA GmbH (vormals: Metallhandelsgesellschaft Wanzleben mbH -mewa-)Wanzleben-BördeJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Bilanz
AnhangAnhang Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Angaben 9 I. Auswirkungen des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) 9 II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 9 B. Sonstige Angaben 13 I. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane 13 II. Arbeitnehmer 14 C. Sonstige Verpflichtungen 15 A. Allgemeine AngabenDie MEWA GmbH hat ihren Sitz in Stadt Wanzleben-Börde / OT Klein Wanzleben und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Stendal (Reg. Nr. HRB 100637). Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG). Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Es werden im Wesentlichen nur größenabhängige Erleichterungen bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. I. Auswirkungen des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG)Allgemeine HinweiseIm Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, insgesamt im Anhang aufgeführt. II. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsab-grenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S.v. § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: 1. Immaterielle VermögensgegenständeErworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. 2. SachanlagenDie Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen überwiegend linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00 wurden sofort abgeschrieben. 3. VorräteDie Vorräte und teilfertige Arbeiten wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Zinsen für Fremdkapital wurden nicht aktiviert. 4. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige VermögensgegenständeDie Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die Restlaufzeiten der Forderungen setzen sich wie folgt zusammen: EUR 43.375,23 entfallen auf eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr (Vorjahr: EUR 70.415,93). 5. Aktive RechnungsabgrenzungspostenAusgewiesen werden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, soweit die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. 6. Latente SteuernDie Ermittlung der latenten Steuern wird anhand des Bilanzorientierten Konzepts vor-genommen. Danach werden auf sämtliche Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen latente Steuern abgegrenzt, sofern sich diese Differenzen in späteren Geschäftsjahren wieder umkehren. Insgesamt hat sich ein aktiver Saldo ergeben. Der Bewertung wurde ein Steuersatz von 27,375% zugrunde gelegt. Bestehende steuerliche Verlustvorträge können in den nächsten fünf Jahren voraussichtlich zur Steuerminderung genutzt werden. In Höhe der latenten Steuern besteht ein Ausschüttungsverbot. 7. Gezeichnetes KapitalDas gezeichnete Kapital wird zum Nennwert angesetzt. 8. RückstellungenDie Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Kosten- und Preissteigerungen einbezogen. Ferner werden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr marktgerecht abgezinst. 9. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Von den Verbindlichkeiten entfallen EUR 380.247,79 auf eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr (Vorjahr: EUR 352.031,35), EUR 279.432,21 auf ein bis fünf Jahre (Vorjahr: EUR 306.169,90) und EUR 167.429,10 auf eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren (Vorjahr: EUR 220.791,81). Die Verbindlichkeiten betreffen in Höhe von EUR 15.220,01 (Vorjahr: EUR 10.340,60) Steuerverbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten sind in Höhe von EUR 721.914,94 (Vorjahr: EUR 813.465,02) grundpfandrechtlich und durch Maschinen besichert. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von EUR 4.544,74 (Vorjahr: EUR 15.385,73). |
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| Familienname | Vorname | Berufsbezeichnung | Vertretungsbefugnis |
| Brockhaus | Stefanie | Geschäftsführerin | Einzelvertretungsbefugnis |
Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
II. Arbeitnehmer
Die Gesamtzahl der durchschnittlich beschäftigten Angestellten beträgt 14 (Vorjahr: 10).
C. Sonstige Verpflichtungen
Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 16. April 2020 wird der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 genehmigt und festgestellt. Der Geschäftsführerin wird Entlastung erteilt.
Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2019
Klein Wanzleben, den 24. März 2020
gez. Stefanie Brockhaus, Geschäftsführerin
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 16.4.2020.
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