Numeda
GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.645,00 |
3.297,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.141,00 |
2.695,00 |
| II.
Sachanlagen |
504,00 |
602,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
14.309,43 |
33.856,30 |
| I.
Vorräte |
720,00 |
2.112,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
12.402,48 |
28.627,24 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.186,95 |
3.117,06 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
624,32 |
624,32 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
17.578,75 |
37.777,62 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
10.372,33 |
9.704,50 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
14.627,67 |
15.295,50 |
| B.
Rückstellungen |
4.426,58 |
4.730,09 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.639,84 |
23.203,03 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
140,00 |
140,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
17.578,75 |
37.777,62 |
Anhang
Erforderliche Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff. und §§ 264
ff. HGB aufgestellt. Auf die Erstellung eines Lageberichts
wurde gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB
verzichtet. Die größenabhängigen
Erleichterungen gem. § 288 Abs. 1 HGB wurden in
Anspruch genommen.
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung
der Änderungen durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erstellt. Gem.
Art. 67 Abs. 8 S. 2 wurden die Vorjahreszahlen nicht
angepasst.
I.
Angaben zur Generalnorm
Zusätzliche Angaben sind gem. § 264 Abs. 2
S. 2 HGB nicht erforderlich.
II.
Angaben und Erläuterungen zur Gliederung und
anderen formellen Besonderheiten
1.
Darstellungsstetigkeit
Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung
der aufeinander folgenden Bilanzen und Gewinn- und
Verlustrechnungen wurde weitestgehend beibehalten.
2.
Hinweise zu den Vorjahresbeträgen
Die Vorjahresbeträge in der Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung werden in Euro angegeben.
3.
Beziehungen zu Gesellschaftern
Gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG sind
Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern gesondert auszuweisen oder im Anhang
anzugeben. Es sind folgende Angaben zu machen:
Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern Euro 867,39 (Vj.
Euro 1.850,40)
4.
Untergliederung und Einfügung neuer Posten
Gemäß § 265 Abs. 5 HGB wurden die
Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nicht
weiter unterteilt.
5.
Davon-Vermerke
Zur besseren Übersichtlichkeit werden die
"Davon-Vermerke" in Bezug auf die Forderungen und
Verbindlichkeiten gemäß § 268 Abs. 5
HGB zusammen mit den Angaben nach § 285 Nr. 1 HGB im
Anhang gezeigt.
III.
Allgemeine Angaben und Erläuterungen zur
Bilanzierung und Bewertung
Gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB werden
nachstehend die auf die Posten der Bilanz sowie Gewinn- und
Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angegeben.
1. Das
Anlagevermögen wurde mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten angesetzt und - soweit abnutzbar - um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Bei der
Ermittlung der Anschaffungskosten wurden
Anschaffungskosten, Anschaffungskostenminderungen sowie
nachträgliche Anschaffungskosten berücksichtigt.
Die Abschreibungen auf abnutzbare Gegenstände des
Anlagevermögens erfolgten nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer unter
Berücksichtigung der steuerlichen
Abschreibungstabellen. Die Abschreibung erfolgt linear pro
rata temporis. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis € 150,00 werden im Jahr
der Anschaffung aufwandswirksam erfasst.
2. Die
Forderungen wurden zum Nominalwert angesetzt.
3. Die
Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nominalwert
angesetzt.
4.
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Eine Abzinsung
war aufgrund der Restlaufzeit nicht erforderlich.
5. Die
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
IV.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
Bilanz
1.
Angaben zu Restlaufzeiten von Forderungen
Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden gemäß § 268 Abs. 4 Satz 1
HGB im Anhang gesondert ausgewiesen.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr: Euro 988,00 (Vj. Euro 988,00)
2.
Angaben zu Restlaufzeiten von Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis
zu einem Jahr gemäß § 268 Abs. 5 Satz 1 HGB
und nach § 285 Nr. 1a HGB mit einer Restlaufzeit von
mehr als fünf Jahren werden im Anhang gesondert
ausgewiesen. Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
V.
Sonstige Angaben
Angaben über die Geschäftsführung
Die Gesellschaft wurde im abgelaufenen
Geschäftsjahr von den nachfolgend aufgeführten
Geschäftsführer vertreten:
Herr Harald Kujus, Kaufmann (01.01. bis 31.12.2010)
Hamburg, 27.05.2011
gez. Harald Kujus
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.05.2011 festgestellt.
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