Assindia
Vertriebsgesellschaft mbH
Bochum
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.08.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.8.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
38.293,19 |
39.636,22 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
694,63 |
259,80 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
37.598,56 |
39.376,42 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
38.293,19 |
39.636,22 |
Passiva
|
|
31.8.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
21.423,60 |
25.271,70 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
271,70 |
-111,51 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
3.848,10 |
-383,21 |
| B.
Rückstellungen |
5.965,00 |
5.070,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
10.904,59 |
9.294,52 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
38.293,19 |
39.636,22 |
Anhang
Allgeme
ine Angaben
Der Jahresabschluss zum wurde nach den
handelsrechtlichen Vorschriften für
Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Die Gesellschaft gehört nach den
Größenklassenmerkmalen des § 267 Abs. 1 HGB
zu den kleinen Kapitalgesellschaften und macht von den
größenabhängigen Erleichterungen der
Vorschriften § 274a, § 276, § 288 und §
326 HGB Gebrauch.
Die Gliederung der Bilanz entspricht den Vorschriften
des § 266 HGB.
Soweit Wahlrechte bestehen, Angaben statt in der
Bilanz im Anhang zu machen, wird hiervon teilweise
Gebraucht gemacht.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde
gegenüber dem Vorjahr keine Veränderung
bezüglich der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
vorgenommen. Da für die Gesellschaft mit Wirkung zum
31.08.2011 die Liquidation beschlossen wurde, erfolgte die
Bewertung der Vermögensposten und Verpflichtungen
unter Berücksichtung der Liquidation.
B. Erläuterungen und Angaben zur Bilanz
1.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich
mit den Nennwerten angesetzt.
Die flüssigen Mittel sind mit den Nennwerten
bilanziert und bestehen ausschließlich in
inländischer Währung.
Das Stammkapital in Höhe von nominal
€ 25.000,00 (Vj T€ 25,0) basiert auf
dem notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag und ist
voll eingezahlt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis
zur Bilanzerstellung bekannt gewordenen ungewissen
Schulden, Verluste und Risiken, die das Geschäftsjahr
betreffen. Die Bewertung erfolgte auf der Grundlage
vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung mit dem
voraussichtlich zu erwartenden Aufwand und / oder der
wahrscheinlichen Inanspruchnahme nach dem
Erfüllungsbetrag. Abzinsungen für
Rückstellungen mit Restlaufzeiten von mehr als einem
Jahr bestehen nicht.
Die Verbindlichkeiten sind mit den jeweiligen
Erfüllungsbeträgen passiviert.
2.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen sind, wie im Vorjahr,
innerhalb eines Jahres fällig.
Rückstellungen
Unter den Rückstellungen sind u.a. Aufwendungen
für ausstehende Rechnungen, Kosten für die
Erstellung der Steuererklärungen sowie die
Jahresabschlusskosten und alle anderen Verpflichtungen,
Verluste und Risiken ausgewiesen.
Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten sind, wie im
Vorjahr, innerhalb eines Jahres fällig.
Unter den Verbindlichkeiten sind in Höhe von
€ 7.336,91 (Vj T€ 7,3)
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
ausgewiesen.
C.
Sonstige Angaben
Die Geschäftsführung wurde im
Geschäftsjahr von Kauffrau Dipl.-Kffr. Susanne Rexing
ausgeübt. Die Geschäftsführerin ist
alleinvertretungsberechtigt.
Hinsichtlich der Angaben zu den Bezügen der
Geschäftsführung wird von dem Wahlrecht des
§ 288 HGB Gebrauch gemacht.
D.
Vorschlag über die Verwendung des
Jahresergebnisses
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den ausgewiesenen
Jahresfehlbetrag für 2011 in Höhe von
€ 3.848,10 mit dem Gewinnvortrag zu verrechnen
und den darüber hinaus gehenden Betrag auf neue
Rechnung vorzutragen.
Essen, 06. Februar
2012
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Assindia Vertriebsgesellschaft mbH
gez. Dipl.-Kffr. Susanne Rexing
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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