Objektgesellschaft QUADRO Stuttgart mbH
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ralf Trefz seit 2.10.2020 | Geschäftsführer |
Selcuk Ulu seit 18.8.2015 | Geschäftsführer |
Horst Hermann Bülow seit 18.8.2015 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Bülow AktiengesellschaftStuttgartKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
B. WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS Wir haben zu dem Konzernabschluss und dem Konzernlagebericht der Bülow Aktiengesellschaft, Stuttgart, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 in den diesem Bericht als Anlage I (Konzernabschluss) und Anlage II (Konzernlagebericht) beigefügten Fassungen den am 12. Mai 2022 in Stuttgart unterzeichneten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk wie folgt erteilt: "BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Bülow Aktiengesellschaft, Stuttgart PRÜFUNGSURTEILE Wir haben den Konzernabschluss der Bülow Aktiengesellschaft, Stuttgart, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Bülow Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS UND DEN KONZERNLAGEBERICHT Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen." C. GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter Aus dem von den gesetzlichen Vertretern des Mutterunternehmens aufgestellten Konzernlagebericht heben wir folgende Angaben hervor, die unseres Erachtens für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Konzerns sowie der zukünftigen Entwicklung des Konzerns mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken von besonderer Bedeutung sind:
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse vermittelt der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen stellt der Konzernlagebericht die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. II. Feststellungen zur Konzernrechnungslegung 1. Konsolidierungskreis Die in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen sind im Konzernanhang (Anlage I) dargestellt. Die Abgrenzung des Konsolidierungskreises erfolgte unter Beachtung des Stetigkeitsgrundsatzes. Veränderungen des Konsolidierungskreises gegenüber dem Vorjahr sind im Konzernanhang erläutert. Gegenüber dem Vorjahr haben sich folgende wesentliche Veränderungen im Konsolidierungskreis ergeben: Der Konsolidierungskreis wurde im Geschäftsjahr 2021 in die Objektgesellschaft QUADRO Stuttgart mbH erweitert. Mit der Gesellschaft wurde ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Durch die Veränderung des Konsolidierungskreises ist die Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr nicht beeinträchtigt. 2. Prüfung der Rechnungslegungsinformationen der in den Konzernabschluss einbezogenen Teilbereiche Im Rahmen der Konzernabschlussprüfung können sich die betrachteten Teilbereiche von den im Konzernanhang aufgeführten einbezogenen Tochterunternehmen unterscheiden. Die Festlegung der im Konzernabschluss zusammengeführten Teilbereiche wird maßgeblich von der Konzernstruktur beeinflusst. Teilbereiche sind beispielsweise rechtlich selbstständige Einheiten, aber auch rechtlich unselbstständige Einheiten oder Einheiten, die nach sonstigen Kriterien definiert sind, z. B. nach Funktionen, Prozessen, Produkten oder nach geografischen Standorten. Die notwendigen Anpassungen der Abschlüsse an die im Konzern geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinien sind ordnungsgemäß vorgenommen worden. 3. Konzernabschluss Der von uns geprüfte Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 ist diesem Bericht als Anlage I beigefügt. Er entspricht nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse in allen wesentlichen Belangen den deutschen gesetzlichen Vorschriften einschließlich der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie - sofern einschlägig - den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags des Mutterunternehmens. Konzernbilanz und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurden ordnungsgemäß aus den Rechnungslegungsinformationen der einbezogenen Teilbereiche abgeleitet. Die Eröffnungsbilanzwerte wurden ordnungsgemäß aus dem Vorjahresabschluss übernommen. Die angewandten Konsolidierungsmethoden entsprechen in allen wesentlichen Belangen den deutschen gesetzlichen Vorschriften; die Konsolidierungsmaßnahmen wurden sachgerecht vorgenommen. Die Konsolidierungsbuchungen wurden zutreffend fortgeführt. Die im Konzernanhang enthaltenen Angaben sind in allen wesentlichen Belangen vollständig und zutreffend. Der Konzerneigenkapitalspiegel und die Konzernkapitalflussrechnung sind in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß aufgestellt worden. Der Konzernanhang enthält unter Inanspruchnahme der Schutzklausel nach § 314 Abs. 3 HGB i. V. m. § 286 Abs. 4 HGB nicht die geforderten Angaben der Organbezüge nach S 314 Abs. 1 Nr. 6b) HGB. Die Inanspruchnahme der Schutzklausel ist zu Recht erfolgt. Das konzernweite rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist nach unserer Feststellung grundsätzlich dazu geeignet, die Sicherheit der verarbeiteten rechnungslegungsrelevanten Daten im Konzern zu gewährleisten. Unsere Prüfung hat ergeben, dass der Konzernabschluss insgesamt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. 4. KonzernlageberichtDer von uns geprüfte Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 ist diesem Bericht als Anlage II beigefügt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse vermittelt der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht der Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Mit Bekanntmachung des Deutschen Rechnungslegungs Standard Nr. 20 (DRS 20): "Konzernlagebericht" am 4. Dezember 2012 und dessen Änderungen durch den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 9 am 9. April 2020 durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) gilt die gesetzliche Vermutung, dass die Beachtung der im Standard dargelegten Anforderungen an die Konzernlageberichterstattung den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht. Festzustellen ist, dass es Einzelanforderungen des DRS 20 gibt, die keine zweifelsfreie Konkretisierung des Gesetzes darstellen bzw. deren Nichtbeachtung hier nicht die Darstellungspflichten nach S 315 HGB verletzt. Der Konzernlagebericht entspricht im vorgenannten Sinne nicht vollumfänglich dem DRS 20. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht ist diesbezüglich nicht modifiziert. D. GEGENSTAND DER PRÜFUNG I. Gesetzlicher Prüfungsgegenstand Unsere Prüfung umfasste den Prozess der Konzernabschlussaufstellung einschließlich der Beurteilung der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der getroffenen Konsolidierungsmaßnahmen, der konzernweiten rechnungslegungsbezogenen Kontrollen und der Rechnungslegungsinformationen der in den Konzernabschluss einbezogenen Teilbereiche einschließlich der Überleitung der Rechnungslegungsinformationen der Teilbereiche auf die für den Konzernabschluss geltenden Vorschriften. Gegenstand unserer Prüfung war ferner der Konzernabschluss, bestehend aus Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, Konzerneigenkapitalspiegel und Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und dem Konzernanhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Darüber hinaus war der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 Gegenstand unserer Prüfung. Gemäß S 317 Abs. 4a HGB hat sich die Prüfung nicht darauf zu erstrecken, ob der Fortbestand des geprüften Mutterunternehmens oder eines anderen Konzernunternehmens oder die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführungen zugesichert werden kann. Zur Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsorgans für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht verweisen wir auf unsere Berichterstattung im Bestätigungsvermerk, Abschnitt "VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS UND DEN KONZERNLAGEBERICHT", der in Abschnitt B. wiedergegeben ist. II. Auftragserweiterungen Ergänzend wurden wir beauftragt, in diesen Bericht eine betriebswirtschaftliche Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns sowie eine Besprechung der wichtigsten einbezogenen Jahresabschlüsse aufzunehmen. Diese Analyse haben wir in Anlage III zu diesem Bericht dargestellt. Ergänzend wurden wir beauftragt, in diesen Bericht die Jahresabschlüsse der einbezogenen Unternehmen mit einer Überleitung zum Konzernabschluss aufzunehmen. Wir verweisen hierzu auf die Anlage IV zu diesem Bericht. E. ART UND UMFANG DER AUFTRAGSDURCHFÜHRUNG Bezüglich Art und Umfang der Auftragsdurchführung verweisen wir auf die allgemeine Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in unserer Berichterstattung im Bestätigungsvermerk in den Abschnitten "GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE" und "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS". Der Bestätigungsvermerk ist in Abschnitt B. wiedergegeben. Nachfolgend geben wir hierzu weitergehende Erläuterungen. Grundlage unseres risiko- und systemorientierten Prüfungsansatzes, der auch internationalen Prüfungsstandards entspricht, ist die Erarbeitung einer Prüfungsstrategie. Die hierzu notwendige Risikobeurteilung basiert auf der Einschätzung der Lage, der Geschäftsrisiken und des Umfeldes sowie des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems im Konzern. Darüber hinaus berücksichtigen wir bei dieser Einschätzung unser Verständnis vom Prozess der Aufstellung des Konzernabschlusses und von den Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die die gesetzlichen Vertreter als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Bei unserer Beurteilung des Risikos wesentlicher falscher Angaben haben wir sowohl Risiken auf Abschlussebene als auch Risiken auf Aussageebene identifiziert und beurteilt. Darüber hinaus haben wir diese Risiken in Risikogruppen untergliedert, wobei wir bedeutsame Risiken, die einer besonderen Berücksichtigung bei der Prüfung bedürfen, und Risiken, bei denen aussagebezogene Prüfungshandlungen allein zur Gewinnung ausreichender Sicherheit nicht ausreichen, hervorgehoben haben. Die bedeutsamen Risiken beinhalten aufgrund berufsständischer Vorgaben auch das Risiko der Außerkraftsetzung von Kontrollmaßnahmen durch das Management sowie die Umsatzrealisierung. Auf der Grundlage unserer Risikobeurteilung haben wir die Wesentlichkeit für den Konzernabschluss als Ganzes festgelegt sowie die bedeutsamen Teilbereiche identifiziert und zum Zwecke der Reaktion auf die beurteilten Risiken die Art der Tätigkeit, die in Bezug auf die Rechnungslegungsinformationen der einbezogenen Teilbereiche sowie in Bezug auf den Konsolidierungsprozess und das konzernweite rechnungslegungsbezogene Kontrollsystem durchzuführen sind, festgelegt. Dazu haben wir die relevanten Prüffelder und Kriterien (Abschlussaussagen) sowie Prüfungsschwerpunkte festgelegt und das Prüfprogramm entwickelt. In unserem Prüfprogramm wurden Art und Umfang der jeweiligen Prüfungshandlungen festgelegt. Die Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen umfassten Aufbautests, aussagebezogene analytische Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungen (sonstige aussagebezogene Prüfungshandlungen) für die ausgewählten Prüffelder. Dabei wurden Wesentlichkeitsaspekte berücksichtigt. Unseren Prüfungsprozess haben wir in Meilensteine unterteilt, die mit der Akquisition und Auftragsannahme beginnen und sich bis zur Auftragsbeendigung und Archivierung erstrecken. Wir verweisen insoweit auf die nachstehende grafische Darstellung der Meilensteine.
Die dargestellten Meilensteine berücksichtigen die vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung. Dementsprechend haben wir zunächst eine Prüfung der Angemessenheit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems im Konzern durchgeführt (Aufbauprüfung). Auf Basis der Erkenntnisse der Aufbauprüfung hinsichtlich Ausgestaltung und Implementierung der rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollen im Konzern haben wir die für die Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben sowie für die Auswahl von Art, Umfang und zeitlicher Einteilung der für die einzelnen Prüfungsziele durchzuführenden Wirksamkeitsprüfungen - sofern relevant -, analytischen Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungen definiert. Alle Prüfungshandlungen erfolgten jeweils mit einer Auswahl von bewusst oder repräsentativ ausgewählten Elementen. Die Bestimmung der jeweiligen Auswahl erfolgte in Abhängigkeit von unseren Erkenntnissen über das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem sowie von Art und Umfang der Geschäftsvorfälle. Als Schwerpunkte unserer Prüfung haben wir festgelegt:
Den Konzernlagebericht haben wir daraufhin geprüft, ob der Konzernlagebericht insgesamt den gesetzlichen Vorschriften entspricht sowie mit dem Konzernabschluss und mit den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt. Dabei haben wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durchgeführt. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise haben wir hierbei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern des Mutterunternehmens zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nachvollzogen und die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen beurteilt. Wir haben die Prüfung im Monat November 2021 und in den Monaten April bis Mai 2022 bis zum 12. Mai 2022 durchgeführt. Zum Abschluss der Prüfung haben wir von den gesetzlichen Vertretern des Mutterunternehmens eine schriftliche Erklärung eingeholt, in der diese mit Datum vom 12. Mai 2022 die Vollständigkeit der uns erteilten Aufklärungen und Nachweise sowie von Konzernabschluss und Konzernlagerbericht bestätigt haben. Die gesetzlichen Vertreter des Mutterunternehmens erteilten alle von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise. Die von den gesetzlichen Vertretern der einbezogenen Tochterunternehmen erbetenen Aufklärungen und Nachweise wurden ebenfalls uneingeschränkt erteilt. F. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNRECHNUNGSLEGUNG I. Rechnungslegungsnormen Der Konzernabschluss wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. II. Wesentliche Bewertungsgrundlagen Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfordert im Rahmen der gesetzlichen Wahlrechte eine Vielzahl von Bilanzierungs- und Bewertungsentscheidungen seitens der gesetzlichen Vertreter des Mutterunternehmens. Im Folgenden gehen wir gemäß § 321 Abs. 2 Satz 4 HGB auf die wesentlichen Bewertungsgrundlagen einschließlich der Ausübung von Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten ein. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Konzernanhang (Anlage I) beschrieben. Im Einzelnen heben wir nachfolgend die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie ausgeübte Bilanzierungswahlrechte hervor: Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Anschaffungskosten umfassen neben dem Anschaffungspreis (Kaufpreis, Rechnungspreis) direkt zurechenbare Anschaffungsnebenkosten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb stehen (wie z. B. Transportkosten). Anschaffungspreisminderungen (Preisnachlässe und Skonti etc.) werden von den Anschaffungskosten abgesetzt. Die Bemessung der planmäßigen Abschreibungen richtet sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Hierbei orientiert sich der Konzern an den vom Finanzministerium veröffentlichten AfA-Tabellen. Die Verkaufsgrundstücke und erbrachten Leistungen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. In die Herstellungskosten wurden, analog den Vorjahren, neben den Einzelkosten aktivierungsfähige Gemeinkosten sowie Fremdkapitalzinsen, soweit sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen, einbezogen. Soweit Bestandsrisiken vorlagen, sind Abwertungen vorgenommen worden. Die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgt zum Nominalbetrag. Wertminderungen aufgrund von zweifelhaften bzw. uneinbringlichen Forderungen werden durch Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Neben Einzelwertberichtigungen werden auch Pauschalwertberichtigungen für das allgemeine Kredit- und Ausfallrisiko in Abzug gebracht. Der Umfang der Einzelwertberichtigungen wird maßgeblich von der Einschätzung der Bonität der Kunden, die Höhe der Pauschalwertberichtigungen von der zu erwarteten Inanspruchnahme von Skonto und dem durchschnittlichen Zahlungsziel bestimmt. Die Berechnung der Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen erfolgt auf Basis des international üblichen Anwartschaftsbarwertverfahrens (sog. projected unit credit method). Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen (künftigen) Erfüllungsbetrags angesetzt. Für die Abzinsung ist der von der deutschen Bundesbank nach Maßgabe einer Rechtsverordnung ermittelte und monatlich veröffentlichte 10-Jahres-Durchschnittszinssatz bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren in Höhe von 1,87% (Vorjahr 2,30 %) p. a. verwendet worden. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck verwendet. Des Weiteren wurde ein Rententrend mit 0 % bzw. 1,75 % p. a. bei der Berechnung der Rückstellung berücksichtigt. Gehaltssteigerungen und Fluktuation waren nicht zu berücksichtigen. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB betrug zum 31. Dezember 2021 TEUR 357 (Vorjahr: TEUR 509). Der Konzern hat bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen von dem Wahlrecht des Art. 67 Abs. 1 EGHGB Gebrauch gemacht. Der sich aus der Bewertungsänderung aufgrund des BilMoG ergebende zusätzliche Rückstellungsbedarf in Höhe von TEUR 425 wurde nicht in voller Höhe den Pensionsrückstellungen zugeführt. Im Berichtsjahr erfolgte eine Zuführung nach der 15tel-Regel in Höhe von TEUR 28. Die erforderliche Ansammlung des verbleibenden Zuführunggsbedarfs (TEUR 85) soll in den Folgeperioden erfolgen. Das korrespondierende Deckungsvermögen (TEUR 678) wurde zum Zeitwert bewertet und mit den Rückstellungen saldiert. Im Übrigen verweisen wir auf unsere weitergehende, gesetzlich nicht geforderte betriebswirtschaftliche Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns in Anlage III zu diesem Bericht. G. SCHLUSSBEMERKUNG UND UNTERZEICHNUNG DES PRÜFUNGSBERICHTS Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben. Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 der Bülow Aktiengesellschaft, Stuttgart, haben wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf, (IDW PS 450 n. F.) erstattet. Der von uns erteilte Bestätigungsvermerk ist in Abschnitt B. dieses Prüfungsberichts wiedergegeben.
Stuttgart, 12. Mai 2022 BDO
AG
Andreas Müller, Wirtschaftsprüfer Markus Will, Wirtschaftsprüfer KonzernbilanzAktiva
Passiva
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021
KonzernanhangA. Allgemeine Angaben zum Konzernabschluss, zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zur Währungsumrechnung 1. Allgemeine Angaben zum Konzernabschluss Der Konzernabschluss der Bülow Aktiengesellschaft mit Sitz in Stuttgart, HRB 12931 Registergericht Stuttgart, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 290 ff. HGB) sowie den Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt. Die Konzern Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 2. Konsolidierungskreis und Konsolidierungsgrundsätze Der Konsolidierungskreis umfasst neben der Bülow Aktiengesellschaft als Mutterunternehmen die im Anteilsbesitz aufgeführten Tochtergesellschaften. Der Konsolidierungskreis wurde im Geschäftsjahr 2021 um die Objektgesellschaft QUADRO Stuttgart mbH erweitert. Mit der Gesellschaft wurde ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Der Abschlussstichtag aller konsolidierten Unternehmen ist der 31. Dezember 2021. Für Erwerbe und Gründungen vor dem 1. Januar 2010 erfolgt die Kapitalkonsolidierung nach der Buchwertmethode durch Verrechnung der Buchwerte mit dem anteiligen Eigenkapital der Konzernunternehmen zum Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile (Art. 66 Abs. 3 Satz 4 EGHGB). Die Kapitalkonsolidierung wurde für Erwerbe und Gründungen nach dem 31. Dezember 2009 nach der Neubewertungsmethode durchgeführt. Die Verrechnung des anteiligen Eigenkapitals der Tochterunternehmen mit dem Wertansatz der Anteile bei dem Mutterunternehmen wurde auf der Grundlage der Wertansätze zum Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile bzw. der Gründung der betreffenden Unternehmen vorgenommen. Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung sind nicht entstanden. Forderungen und Verbindlichkeiten, Umsätze. Aufwendungen und Erträge sowie Zwischenergebnisse innerhalb des Konsolidierungskreises wurden eliminiert. Im Konzern werden Steuerabgrenzungen auf steuerwirksame Konsolidierungsvorgänge und auf Bewertungsunterschiede zwischen den steuerbilanziellen und den im Konzern ausgewiesenen handelsrechtlichen Wertansätzen vorgenommen. Daneben werden aktive latente Steuern auf Verlustvorträge gebildet, wenn diese mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in den Folgeperioden genutzt werden können. 3. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Abschlüsse der in den Konzernabschluss der Bülow AG einbezogenen Unternehmen wurden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen erstellt. Realisations- und Imparitätsprinzip wurden beachtet; Vermögensgegenstände werden höchstens zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Im Sinne der Klarheit und Übersichtlichkeit hat der Konzern in analoger Anwendung des § 265 Abs. 6 HGB bei den Vorräten den Bilanzposten B.I.2. "Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen" in den Posten "Verkaufsgrundstücke und erbrachte Leistungen" umbenannt. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurden in Abweichung von dem handelsrechtlichen Gliederungsschema unter dem Posten "Materialaufwand" "Aufwendungen für Grundstücke und bezogene Leistungen" ausgewiesen. Der Posten "Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen" wurde in den Posten "Erhöhung oder Verminderung des Bestands an in Bau befindlichen Verkaufsgrundstücken und erbrachte Leistungen" umbenannt. B. Anteilsbesitz und Konzernstruktur 1. Anteilsbesitz Die Muttergesellschaft, die Bülow Aktiengesellschaft, Stuttgart, war am Bilanzstichtag bzw. während des Geschäftsjahres an folgenden Unternehmen beteiligt:
C. Erläuterungen zur Konzernbilanz 1. Anlagevermögen Die immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen wurden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (3-5 Jahre) vorgenommen. Zugänge wurden zeitanteilig abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen ist mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen für neu angeschaffte Anlagegüter erfolgten über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und wurden nach der linearen Methode vorgenommen. Bei Gebäuden beläuft sich die Nutzungsdauer auf 50 Jahre, bei den Erbbaurechten auf 99 Jahre sowie bei anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung auf 1 - 12 Jahre. Ab 2018 sind geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 800 im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; der sofortige Abgang wurde unterstellt. Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als EUR 150 bis EUR 1.000 wurde bis 2017 das steuerliche Sammelpostenverfahren aus Vereinfachungsgründen auch in der Handelsbilanz angewendet. Die Sammelposten wurden pauschalierend jeweils mit 20 % p. a. im Zugangsjahr und in den vier darauffolgenden Jahren abgeschrieben. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihm am Bilanzstichtag beizulegen ist, wurde dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellte sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wurde der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben. C. Erläuterungen zur Konzernbilanz 1. Anlagevermögen Entwicklung des Anlagevermögens des Below Konzern, Stuttgart, im Geschäftsjahr 2021
2. Vorratsvermögen Die Bestände an Roh- Hilfs- und Betriebsstoffen sind mit den gewichteten Durchschnittspreisen bzw. dem niedrigeren Marktpreis zum Bilanzstichtag bewertet. Entsprechend §265 Abs. 6 HGB wurden bei den Vorräten unter dem Posten "Verkaufsgrundstücke und erbrachte Leistungen" unbebaute Grundstücke, Grundstücke mit fertiggestellten und noch nicht fertiggestellten Bauten sowie erbrachte Leistungen aus Planungsleistungen ausgewiesen. Die Verkaufsgrundstücke und erbrachten Leistungen wurden grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. In die Herstellungskosten wurden neben den Einzelkosten, aktivierungsfähige Gemeinkosten sowie Zinsen für Fremdkapital, soweit sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen, in voller Höhe einbezogen. 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt, erkennbare Risiken wurden bei der Bewertung berücksichtigt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben wie im Vorjahr sämtlich eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Es bestehen Erstattungsansprüche aus Ertragssteuern in Höhe von EUR 9.268,76 (Vorjahr: EUR 368.111,07). Mit EUR 551.083,51 (Vorjahr: EUR 434.485,97) sind zudem Forderungen enthalten, die rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag entstanden, aber wirtschaftlich dem Geschäftsjahr 2021 zuzurechnen sind. Bei diesen antizipativen Posten in Höhe von EUR 551.083,51 handelt es sich um im Folgejahr abzugsfähige Vorsteuerbeträge. 4. Wertpapiere Die sonstigen Wertpapiere sind zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Im Berichtsjahr erfolgte im Saldo eine Zuschreibung in Höhe von EUR 2.042,29 (Vorjahr. EUR 21.457,38) aufgrund am Bilanzstichtag gestiegener Börsenkurse. 5. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten Die Guthaben bei Kreditinstituten haben sich auf EUR 71.376.877,08 (Vorjahr: EUR 17.828.598,71) erhöht. Es bestehen keine Verpfändungen von Guthaben bei Kreditinstituten. Die Guthaben wurden zum Nennwert bewertet. 6. Rechnungsabgrenzungsposten Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten ist mit EUR 94.827,68 im Vorjahresvergleich (Vorjahr: EUR 127.997,75) rückläufig. 7. Gezeichnetes Kapital Das Grundkapital beträgt EUR 2.573.480,00 und ist in 2.573.480 nennwertlose Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag), die auf den Inhaber lauten, eingeteilt. Jede Aktie hat einen rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 (Vorjahr: EUR 1,00). 8. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage resultiert aus Agien auf Kapitalerhöhungen in Vorjahren. 9. Gewinnrücklagen Die ausgewiesenen Konzerngewinnrücklagen bestehen gegenüber dem Vorjahr in unveränderter Höhe und sind Bestandteil des erwirtschafteten Konzerneigenkapitals. 10. Konzernbilanzgewinn
Der ausgewiesene Konzernbilanzgewinn ist Bestandteil des erwirtschafteten Konzerneigenkapitals. 11. Rückstellungen Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (sog. Projected unit credit method) unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck ermittelt. Für die Abzinsung wird seit 2015 pauschal der durchschnittliche 10-Jahres-Marktzinssatz bei einer Restlaufzeit von 15 Jahren von 1,87 % p. a. (Vorjahr 2,3% p. a.) gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 18. November 2009 verwendet. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB betrug zum 31.12.2021 EUR 356.698,00 (Vorjahr: EUR 509.248,00,00). Der Zinsänderungseffekt (Aufwand) beträgt EUR 269.721,00 (Vorjahr: EUR 269.516,00). Erwartete Rentensteigerungen wurden mit 0 % bzw. 1,75 % p. a. berücksichtigt. Aufgrund der Struktur der Begünstigten wurden Gehaltssteigerungen und Fluktuationswahrscheinlichkeiten nicht berücksichtigt. Der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen betrug zum 31.12.2021 EUR 5.898.734,00 (Vorjahr: EUR 6.590.726,00) vor Verrechnung des beizulegenden Zeitwerts (= Aktivwert) einer Rückdeckungsversicherung über EUR 678.172,16 (Vorjahr: EUR 691.858,93). Unter Inanspruchnahme des Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB wird der sich aus der Änderung der Rückstellungsbilanzierung nach §§ 249 Abs. 1 Satz 1, 253 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 HGB durch das Bilanzrechtsmodemisierungsgesetz (BilMoG) ergebende Zuführungsbetrag über den Höchstzeitraum von 15 Jahren gleichmäßig verteilt. Die Rückdeckungsversicherung in Höhe von EUR 678.172,16 (Vorjahr: EUR 691.858,93) ist zu Gunsten der Pensionsberechtigten verpfändet und mit der Pensionsrückstellung saldiert worden. Die Aufwendungen aus dem Planvermögen in Höhe von 13.686,77 (Vorjahr: Erträge EUR 48.994,80) wurden mit den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen entsprechend verrechnet. Der Aufwand aus dem Zinsänderungseffekt von Pensionsrückstellungen beträgt EUR 269.721,00 (Vorjahr: EUR 269.516,00) und wird unter Zinsen und ähnlichen Aufwendungen ausgewiesen. Der sich aus der Bewertungsänderung aufgrund des BilMoG ergebende zusätzliche Rückstellungsbedarf in Höhe von EUR 424.880,00 wurde nicht in voller Höhe den Pensionsrückstellungen, sondern wie im Vorjahr jeweils ein Teilbetrag in Höhe von EUR 28.325,33 zugeführt. Somit verbleibt ein noch nicht passivierter Betrag von EUR 84.976,04 (Vorjahr EUR 113.301,37). Die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen dienenden, dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogenen Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen i. S. d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) wurden mit ihrem beizulegenden Zeitwert mit den Rückstellungen verrechnet. Als beizulegender Zeitwert einer Rückdeckungsversicherung gilt dabei der Anspruch aus dem sog. geschäftsplanmäßigen Deckungskapital des Versicherungsunternehmens zzgl. eines etwa vorhandenen Guthabens aus Beitragsrückerstattungen (sog. Überschussbeteiligung). Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen über EUR 11.362.007,00 (Vorjahr: EUR 511.000,00), Mietgarantien 4.495.510,40 (Vorjahr: EUR 0,00), Gewährleistungsansprüche über EUR 695.500,00 (Vorjahr: EUR 179.500,00) und Tantiemen über EUR 5.379.806,00 (Vorjahr: EUR 77.395,00). Preis- und Kostensteigerungen haben den Erfüllungsbetrags der Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von EUR 393.193 beeinflusst. 12. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag, erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen mit dem Nennwert bilanziert. Die Fristigkeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich wie folgt:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von EUR 55.127.743,06 (Vorjahr: EUR 92.365.573,74) durch Grundpfandrechte besichert. Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
D. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse werden in voller Höhe im Inland erzielt und lassen sich wie folgt nach Tätigkeitsbereichen aufteilen:
2. Periodenfremde Erträge Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von EUR 909.271,54 (Vorjahr EUR 275.801,57) ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um Erträge aus der Auflösung von Rückstellung. 3. Periodenfremde Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind keine periodenfremden Aufwendungen enthalten. 4. Aufwendungen für Altersversorgung In dem Posten "Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung" sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von EUR 16.117,20 (Vorjahr: EUR 82.536,72) enthalten. 5. Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden EUR 28.325,33 (Vorjahr: EUR 28.325,33) aus der anteiligen Zuführung der Pensionsrückstellung nach Art. 67 Abs. 1 und 2 EGHGB ausgewiesen. 6. Zinsaufwand Der Zinsaufwand enthält Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von EUR 145.981,00 (Vorjahr: EUR 171.364,00) und aktivierten Fremdkapitalzinsen in Höhe von 3.268.652,66 (Vorjahr EUR 3.065.771,22). 7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen werden die Beträge der sich ergebenden Steuerte- und -entlastung mit dem konzerneinheitlichen Steuersatz im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden unsaldiert ausgewiesen. In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag werden Erträge aus latenten Steuern in Höhe von EUR 22.000,00 (Vorjahr: EUR 425.000,00) und Aufwendungen aus latenten Steuern in Höhe von EUR 375.000,00 ausgewiesen. Die latenten Steuern stellen sich wie folgt dar:
Die latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus Bewertungsunterschieden der Pensionsrückstellungen und unterschiedlicher Abschreibung von Bauten. Bei der Ermittlung der latenten Steuern wird, wie in den Vorjahren, ein konzerneinheitlicher Steuersatz von 30,53 % (Vorjahr: 30,53 %) zugrunde gelegt. E. Sonstige Angaben 1. Personal Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer beträgt:
2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen aus Miet-, Leasing- und Erbbaurechtsverträgen sowie aus Service- und Wartungsverträgen folgende Verpflichtungen:
3. Abschlussprüferhonorar Der Abschlussprüfer des Konzernabschlusses hat für das Geschäftsjahr 2021 ein Gesamthonorar von EUR 114.549,00 (Vorjahr EUR 110.429,00) vereinbart, das in voller Höhe auf Abschlussprüfungsleistungen entfällt. 4. Organe der Gesellschaft Mitglieder des Vorstands sind:
Mitglieder des Aufsichtsrates sind:
Für das Berichtsjahr betrugen die Bezüge der Mitglieder des Vorstands EUR 1.000.272,08 (Vorjahr: EUR 1.252.207,64). Die Gesamtbezüge des Vorstands enthalten erfolgsabhängige Komponenten für das Jahr 2020, die erst im Berichtsjahr 2021 zur Auszahlung gelangt sind. Der Aufsichtsrat erhielt für seine Tätigkeit eine Vergütung in Höhe von EUR 157.500,00 (Vorjahr: EUR 135.000,00) 5. Befreiung von der verpflichtenden Anwendung der ergänzenden Vorschriften durch Einbeziehung in den Konzernabschluss Die nachstehend aufgeführten Gesellschaften sind durch die Einbeziehung in den Konzernabschluss der Bülow Aktiengesellschaft gemäß §§ 264 Abs. 3 HGB und 264b HGB von der Verpflichtung befreit, einen Jahresabschluss nach den Vorschriften der §§ 264 - 289 HGB aufzustellen, prüfen zu lassen und offenzulegen:
6. ErgebnisverwendungsvorschlagDer Vorstand wird dem Aufsichtsrat und der Hauptversammlung vorschlagen, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 60.342.646,78 zum 31.12.2021 einen Betrag von EUR 8.003.522,80, das entspricht EUR 3,11 je Aktie, am 21. Juni 2022 an den Aktionär auszuschütten und den Restbetrag in Höhe von EUR 52.339.123,98 auf neue Rechnung vorzutragen. 7. Nachtragsbericht In den ersten drei Monaten 2022 ergaben sich keine Geschäftsvorgänge, die von wesentlicher Bedeutung für den Konzern sind.
Stuttgart, den 29. April 2022 Bülow Aktiengesellschaft Vorstand Horst Bülow Ralf Trefz Selcuk Ulu Konzerneigenkapitalspiegel
Konzernkapitalflussrechnung gemäß DRS Nr. 21 (indirekte Methode)
Konzernlagebericht des Konzerns für das Geschäftsjahr 20211. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen in Deutschland Wie auch schon im Vorjahr wurde die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in 2021 stark durch die Folgen der Corona-Pandemie und von weltwirtschaftlichen Unwägbarkeiten, wie z.B. der Lieferkettenproblematik geprägt. Ebenso haben die Unsicherheiten über den weiteren Verlauf des Brexits und den Schwierigkeiten in der Beschaffung und funktionierender internationaler Lieferketten empfindlichen Einfluss auf Im- und Exporte. Somit auch auf den gesamtwirtschaftlichen Erfolg in Deutschland. Im Vergleich zum Einbruch im Vorjahr konnte sich die deutsche Wirtschaft erholen. Das Bruttoinlandsprodukt konnte gegenüber dem Vorjahr um 2,7 % gesteigert werden. 1 In Folge der andauernden pandemischen Situation und gestörter Lieferketten und Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung, hat sich dies auch sehr prägnant auf die Immobilienwirtschaft ausgewirkt. Insbesondere Beschaffungsschwierigkeiten bei einzelnen Gewerken, bzw. bei einzelnen Materialien haben zu Preissprüngen geführt Bauinvestitionen legten im Jahr 2021 nur noch um 0,5 % zu, nachdem sie zuvor fünf Jahre in Folge stärker gewachsen sind. 2 Das ifo-Institut prognostiziert in seiner Konjunkturprognose Winter 2021 eine positive Entwicklung des Bruttoinlandsproduktes für 2022 mit 3,7 % mit einer Abflachung für 2023 mit dann immer noch 2,9 %. 3 Entscheidend für die weitere wirtschaftliche Entwicklung im Allgemeinen, werden die Auswirkungen der vierten Corona-Welle, die andauernden politischen Unsicherheiten in Ost- Europa mit dem Überfall von Russland auf die Ukraine am 24. Februar 2022 und die Dauer bis zur Lösung der Lieferengpässe im Welthandel als wesentliche Faktoren beeinflussen. Die Inflation hat im Dezember 2021 mit 5,3 % 4 (Verbraucherpreisindex) den höchsten Stand seit fast 30 Jahren erreicht. 5 Insgesamt liegen die Verbraucherpreise für 2021 im Jahr 2021 um 3,1 % über dem Vorjahreswert und dürften laut Einschätzung des ifo-Institutes in 2022 zunächst noch einmal leicht auf 3,3 % ansteigen. Hierbei sind Sondereffekte der Verteuerung von Energiepreise enthalten. 6
1 D-Statis Statistisches Bundesamt
Pressemitteilung Nr. 20 vom 14.01.2022
Die für 2021 erwartete wirtschaftliche Erholung wurde durch die anhaltende Corona-Pandemie und gestörter Lieferketten eingebremst. Somit ruhen die Erwartungen auf 2022 und auf Nachholeffekte im privaten Konsum wie auch in den Ausrüstungsinvestitionen der verarbeitenden Industrie. Für die Bauindustrie, welche sich recht stabil durch die Corona-Pandemie bewegt hat, erwarten wir auch für 2022 eine stabile Entwicklung für die Bautätigkeit. Aufgrund der hohen Inflationsrate sind Zinserhöhungen der EZB für 2022 zu erwarten. 2. Immobilieninvestmentmarkt in Deutschland Die Corona-Pandemie hat auch in 2021 auf den gewerblichen Immobilienmarkt mit erheblichen Belastungen eingewirkt, ohne dass das Anlegerinteresse hierunter gelitten hätte. Hierbei ist zu erkennen, dass anfängliche Mietrenditen zum Teil auf historische Tiefs gesunken sind. 7 So lassen sich Spitzenrenditen in den Top-7-Standorten für Bürogebäude zwischen 2,60 % bis 3,05 % und für Handelsgebäude zwischen 2,80 % bis 3,40 % verzeichnen. 8 Die Asset-Klasse "Wohnimmobilien" trifft trotz der Diskussionen über eine verschärfte Mietregulierung weiter auf hohes Investoreninteresse. 9 Angeführt von Immobilien AG's und REIT's,mit fast 44 %, Spezialfonds mit 15,6 % und Investment- und Assetmanager mit rd. 11,6 % wird hierbei das wesentliche Investitionsvolumen getragen. 10 Gewerbeimmobilien treffen auch weiterhin auf eine rege Nachfrage. Insbesondere der Bereich Logistikimmobilien kann dank des boomenden E-Commerce hiervon stark profitieren. 11 Trotz die durch die Corona-Pandemie bedingte verstärkte mobile Arbeit, bleiben Büroimmobilien auch weiter unverändert nachgefragt. Die Investments in Hotelimmobilien haben gegenüber dem Vorjahr um 26 % zulegen können. Diese positive Nachricht ist jedoch mit der Einschränkung versehen, dass das Vorkrisenniveau mit Spitzenrenditen von 4 % noch nicht erreicht wurde. 12 Weiterhin stimulierend für Immobilieninvestments wirken sich das nach wie vor niedrige Zinsniveau und die fehlenden Anlagealtemativen aus.
7 DZ-HYP Immobilienmarkt Deutschland 2021|2022
Das Transaktionsvolumen in Deutschland konnte mit EUR 60,1 Mrd. gegenüber dem Vorjahr (EUR 59,2 Mrd.) um rund 1,5% gesteigert werden und liegt somit auf dem Niveau des 5-Jahresdurchschnitts. Hierbei wurden 57 % in den Top-7-Standorten investiert. Mit. EUR 10 Mrd. war Berlin absoluter Spitzenreiter 13. 2.1 Büroimmobilien Die Bürovermietungsmärkte in den Top 7 Standorten haben auch in 2021 unter der Corona-Pandemie gelitten. Zwar hat sich die Vermietungsleistung gegenüber dem ersten Corona-Jahr mit 3,1 Mio. m 2 (Vorjahr 2,6 Mio. m 2 ) um 22 % verbessert, allerdings liegt diese jedoch immer noch deutlich unter dem 5-Jahres-Durchschnitt von 3,5 Mio. m 2. Der Flächenleerstand wird hierbei bei 4,3 Mio. m 2 und einer Leerstandsquote von 4,6 % gesehen. 14 Aufgrund der Nachfrage und den Anforderungen nach nachhaltigen Büroflächen, welche auch die Zusatzanforderungen nach den ESG-Richtlinien und CO 2 -Neutralität erfüllen, werden sich nicht mehr zeitgemäße Büroflächen (Altbestandsflächen) sukzessive aus der Vermarktungsfähigkeit verabschieden. Mit einem Transaktionsvolumen von EUR 30,5 Mrd. für Büroimmobilien, konnte gegenüber dem Vorjahr mit EUR 20,4 Mio. eine Steigerung von knapp 50 % erreicht werden. Dies ist auch auf Großabschlüsse zurückzuführen. Größter Deal des Jahres 2021 war der Verkauf des Büroturms Four T1 in Frankfurt als Forward-Deal mit EUR 1,4 Mrd. durch die Allianz von Groß & Partner. Die Assetklasse Büroimmobilie war auch in 2021 dominierend. 15 Die Spitzenrenditen sanken zum Jahresende nochmals deutlich, insbesondere für Büro- und Logistikimmobilien. So zum Beispiel in Frankfurt/Main 2,75 % (Vorjahr: 3,0 %), Stuttgart 2,85 % (Vorjahr: 3,1 %), Berlin 2,6% (Vorjahr: 2,8%), München 2,65% (Vorjahr: 2,7%), Köln und Düsseldorf mit 3,05 % sowie Hamburg mit 3,0 %. 16 Berlin hat zwischenzeitlich München als bisher teuersten Bürostandort im Investment abgelöst. 17 Auch weiterhin hält die Diskussion um das Thema "Home-Office" und "Telearbeit" im Rahmen der Corona-Pandemie und den künftigen Flächenbedarf an. Insgesamt ist jedoch festzustellen, dass trotz dieser Diskussion sich der gesamte Flächenbedarf je Mietanfrage nur unwesentlich verändert. Vielmehr werden heute flexiblere und hybride Bürokonzepte nachgefragt. Weniger Schreibtischfläche und mehr Kommunikations- und Eventflächen mit Ruhezonen. Diese Entwicklung erwarten wir auch weiterhin in der post Corona-Ära. Das Büro wird immer mehr zum Kommunikationszentrum. Bilder aufgereihter Sachbearbeiterbüros und langer Flure werden der Vergangenheit angehören.
13 City Survey 2021/2022 Colliers International
2.2 Einzelhandelsimmobilien Der Strukturwandel beim Einzelhandel setzt sich fort. Der Boom im Bereich E-Commerce und die fehlenden Pendler aufgrund Home-Office haben unsere Innenstädte verändert. Werden kleinere Standorte sicherlich an Attraktivität verlieren, erwarten wir für die Top-Standorte mit großem Einzugsgebiet und Zentralitätsfunktion eine deutliche Belebung für die Zeit nach Corona. Dies ist allerdings auch davon abhängig, wie sich der stationäre Handel neu aufstellt und sich den Veränderungen des Marktes stellt. Der Markt teilt sich einerseits in Fachmarktzentren mit Lebensmittelschwerpunkt und andererseits in Warenhäuser und Shopping-Center. In 2021 lag das Transaktionsvolumen mit EUR 8.1 Mrd. sehr enttäuschend hinter dem Vorjahr mit EUR 11,4 Mrd. zurück. Auch das Durchschnitts-Transaktionsvolumen der letzten 5 Jahre mit EUR 10,2 Mrd. konnte nicht erreicht werden. Unter den Betriebstypen dominierten Fachmärkte: und Fachmarktzentren. 65% des gesamten Transaktionsvolumen entfielen auf diese Fachmärkte und Fachmarktzentren. Hiervon wiederum 75 % auf Fachmärkte mit Lebensmittelschwerpunkt. Die Spitzenrenditen verharrten bei 2,8 %. 18 2.3 Wohnimmobilien Aufgrund der angespannten Lage auf den Wohnungsmärkten sind die hohen Mieten, insbesondere in den Großstädten, ein gesellschaftspolitisches Reizthema. Der vom Bundesverfassungsgericht gekippte "Berliner Mietendeckel", oder die Rufe nach "Enteignung" sind Zeichen der angespannten Lage. Ursache für den zwischenzeitlich deutlichen Anstieg der Wohnungsmieten war ein ausgeprägtes Missverhältnis aus Nachfrage und Angebot. Einer durch Zuzug steigende Einwohnerzahl steht ein verknapptes Wohnungsangebot gegenüber. Aufgrund der erheblich ausgeweiteten Bauaktivitäten (2010: rd. 20.000 Wohnungen an Top- Standorten; 2020: rd. 46.000 Wohnungen) im Wohnungsbau, hat sich das Wohnungsangebot und somit das Missverhältnis (Nachfrageüberhang) verbessert Hierbei haben auch Abwanderungen von Wohnungssuchenden in das Umland der Großstädte für etwas Entspannung gesorgt. An den Top-Standorten werden dennoch Mietzuwächse von 2 % bis 3 % bis Ende des Jahres 2022 erwartet. 19
18 City Survey 2021/2022 Colliers International
Die Assetklasse Wohninvestments hat sich, trotz der anhaltenden Diskussionen über regulatorische Instrumente, als boomende Investmentklasse behauptet. So wurden lt. BNP Paribas Investments in dieser Asset-Klasse von EUR 51 Mrd. getätigt. Mit Abstand größter Deal und Volumentreiber war die Übernahme der Deutsche Wohnen durch die Vonovia mit über EUR 22 Mrd. Standen in 2020 im Wesentlichen die großen Metropolen im Fokus der Investoren, wurde 2021 53% des Volumens außerhalb der A-Standorte investiert Dominierende Investorengruppe waren die Immobilien AG's mit fast 51 %. Die Spitzenrenditen in deutschen A-Standorten liegen mittlerweile bei 2,6 %, oder niedriger. Teuerste Städte sind nach wie vor München mit 2,35 %, Stuttgart mit 2,4 % und Berlin mit 2,5 %. 20 2.4 Hotelmarkt Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben sich auch in 2021 im Hotelmarkt deutlich gezeigt. Zwar wurden 2021 EUR 2,6 Mrd. mit einem Zuwachs von 26 % in Hotelimmobilien investiert. Diese Werte liegen allerdings noch deutlich unter dem Vorkrisenniveau. Beliebteste Hotelkategorie waren hierbei die 4-Steme-Kategorie, gefolgt von der 3-Sterne-Kategorie. Die Spitzenrenditen in den Top 7-Standorten blieben stabil bei 4 %. 21 Wir erwarten, dass sich der Hotelmarkt in 2022 weiter erholen wird. Dies sehen wir im Wesentlichen vor dem Hintergrund, dass sich die Dynamik der Corona-Pandemie im Laufe des Jahres deutlich abflachen könnte und somit eine verbesserte Planungsgrundlage für Hotelbetreiber, sowie für Investoren gegeben sein dürfte. Allerdings werden wir das Vorkrisenniveau sicherlich nicht vor 2023/2024 erreichen. Ein wesentlicher Einflussfaktor für die Erholung dieses Marktsegmentes wird auch die Finanzierungsbereitschaft der Banken sein. In Bezug auf die Entwicklung des mittelfristigen Buchungsverhaltens von Hotelgästen sind wir der Ansicht, dass Individualität, Servicequalität und Komfort bei der Hotelauswahl an Bedeutung gewinnen wird und insofern individuelle Boutique-Hotels im 5-Sterne-Segment zunehmend an Bedeutung gewinnen. 3. Positionierung des Konzerns Unverändert ist Gegenstand des Konzerns im Kerngeschäftsfeld die "Immobilienentwicklung". Hierunter versteht sich die Sicherung von entwicklungsfähigen Grundstücken, der Planung, Finanzierung und Erstellung von Büro-, Verwaltungs-, Wohn- und Hotelgebäuden sowie deren Vermietung und Verkauf. Neben dem Kerngeschäftsfeld "Immobilienentwicklung" besteht seit 1993 das Geschäftsfeld "Hotelbetrieb". Im Geschäftsjahr 2021 musste sich auch der Konzern den Auswirkungen der Corona-Pandemie und der wirtschaftlichen Folgen stellen. Es wurden nachfolgende wesentliche Geschäftsziele erreicht bzw. weiterentwickelt:
20 BNP Paribas Wohn-Investmentmarkt Q4/2021
3.1 Projektentwicklung, Ankauf bzw. Option, Planung, Investition und Finanzierung, Projektsteuerung, Vermietung, Transaktion und Objektmanagement I. Grundstück "Dornacher Tor BA II", Aschheim / München
II. Grundstücke Büro- und Hotelgebäude "Office One", Stuttgart-Vaihingen
III. Grundstück "NeckarPark Q9", Stuttgart Bad-Cannstatt
IV. Grundstück "VISION ONE", Leinfelden-Echterdingen
V. Grundstück "Porsche Design Tower Stuttgart" (kurz "PDT"), Stuttgart
VI. Grundstück "QUADRO", Stuttgart
3.2 Sonstiges im Kerngeschäftsbereich "Immobilienentwicklung"
3.3 Hotelbetrieb Senator Hotel-Betriebs GmbH & Co. KG, Dresden-Neustadt
4. Konzernstruktur Die Bülow AG als oberste Muttergesellschaft hat überwiegend mit den Beteiligungsgesellschaften einen notariell beurkundeten und im Handelsregister geführten Ergebnisabführungs- und Beherrschungsvertrag abgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind jedoch a) die "Senator Hotel Betriebs-Verwaltungs-GmbH", b) die "Senator Hotel Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG" sowie c) die "Grund & Finanz Beteiligungsgesellschaft mbH.
Die Betreibergesellschaft ist direkt von der Corona-Pandemie durch die behördlichen Schließungsanordnungen und Beschränkungen im nationalen und internationalen Reiseverkehr betroffen und konnte im Berichtsjahr wiederholt keinen regulären Geschäftsbetrieb umsetzen. Die Beschränkungen im ersten Halbjahr 2021 und insbesondere das Beherbergungsverbot im Zeitraum November und Dezember 2021, haben zu einem erheblichen Umsatzeinbruch geführt. So konnte die Auslastung des "Hotels Bülow Palais" im Geschäftsjahr mit 31 % (Vorjahr: 37 %) und des "Hotels Bülow Residenz" mit 21 % (Vorjahr: 12 %) wiederum nicht an übliche Belegungsraten heranreichen. Die behördlich angeordneten Schließzeiten wurden für Renovierungsarbeiten in die Hotelgebäude genutzt. Das Restaurantkonzept mit der klassischen Küche im "Bülows Bistro" und der Sternegastronomie "Caroussel", wurde im Berichtsjahr weiterentwickelt. Beide Restaurants finden sich nun in einem kombinierten Restaurantkonzept, dem "Caroussel Nouvelle" wieder. So werden traditionelle Grenzen zwischen Haute Cuisine und Bistroküche aufgehoben und weitere Gästeschichten erschlossen.
Im Rahmen der Corona-Pandemie und deren Auswirkungen auf die Hotelbetriebsgesellschaft sowie der Muttergesellschaft wurden Überbrückungshilfen in Höhe von TEUR 600 beantragt und bewilligt. Die Muttergesellschaft verfügt in Ihrem Eigentum noch über ein Grundstück mit einer Fläche von 11.184 m 2 in Chemnitz. Die Stadt Chemnitz hat die Hochwasserkartierung in 2021 neu festgelegt, wodurch auch das vorgenannte Grundstück tangiert wird. Lösungen über Ausgleichsmaßnahmen wurden mit der Stadt Chemnitz vorbesprochen. Für das Grundstück sind Gespräche mit Investoren zum Verkauf des Grundstückes anhängig. Das Areal ist vollständig aus Eigenmitteln finanziert. 5. Personal Der Personalbestand im Konzern belief sich ohne Vorstand der Muttergesellschaft und ohne Geschäftsführung der "Senator Hotel Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG" im Jahresdurchschnitt einschließlich Auszubildender / Aushilfen auf 106 Mitarbeiter (Vorjahr 111). Davon entfielen auf den Kerngeschäftsbereich Immobilienentwicklung 32 Mitarbeiter (Vorjahr: 33). Im Hotelbetrieb waren im Geschäftsjahr im Durchschnitt 74 Mitarbeiter (Vorjahr: 78), hiervon 18 Auszubildende (Vorjahr 18) und 4 Aushilfen (Vorjahr. 5) beschäftigt. Hinzu kommen der Vorstand der Muttergesellschaft mit drei Mitgliedern (Vorjahr 4) sowie unverändert ein Geschäftsführer in der "Senator Hotel Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG". 6. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage 6.1 Ertragslage Auch im zweiten Corona-Jahr waren die wirtschaftlichen Auswirkungen und Begleitumstände sehr schwierig. Dennoch ist es gelungen, die Konzernumsatzerlöse von TEUR 3.935 im Vorjahr auf nunmehr TEUR 151.196 erheblich zu steigern. Die Umsatzerlöse betreffen im Wesentlichen a) Erlöse aus Bau- und Planungsleistungen in Höhe von rd. TEUR 146.658 (Vorjahr rd. TEUR 1087), b) Erlöse aus Hotelbetrieb über TEUR 2.560 (Vorjahr TEUR 2.577) sowie c) Mieterträge und sonstige Umsatzerlöse von TEUR 1.978 (Vorjahr: TEUR 271). Die Umsatzprognose im vorjährigen Lagebericht mit TEUR 135.000 konnte deutlich übertroffen werden. Hierfür war ein erfolgreicher Objektverkauf ausschlaggebend und prägend. Die Sonstige betriebliche Erträge in Höhe von TEUR 1.654 (Vorjahr: TEUR 654) sind i. W. geprägt durch die Auflösung von Rückstellungen über TEUR 909 (Vorjahr: TEUR 276), Investitionszuschüsse über TEUR 601 (Vorjahr: TEUR 0) sowie durch Versicherungsentschädigungen in Höhe von TEUR 45 (Vorjahr: TEUR 32). Die Konzernbetriebsleistung liegt mit TEUR 105.301 (Vorjahr: TEUR 54.014) über dem Vorjahreswert. Die Steigerung der Konzernbetriebsleistung in 2021 resultiert im Wesentlichen aus den Umsatzerlösen aus einem Objektverkauf, abzüglich der sich hierzu ergebenden Bestandsverminderung. Gegenläufig wirkt die insgesamte Bestandsminderung für im Bau befindliche Objekte mit TEUR 47.549 (Vorjahr Bestandserhöhung TEUR 49.425). Der Materialaufwand in Höhe von TEUR 44.145 (Vorjahr TEUR 42.374) setzt sich i. W. aus den Bauleistungen für das Objekt "Porsche Design Tower Stuttgart", Mieterausbauleistungen im Objekt "VISION ONE" sowie Bauleistungen des Objekts "NeckarPark Q9" zusammen. Der Anteil des Materialaufwands aus dem Hotelbetrieb hat sich entsprechend dem pandemiebedingten Umsatzrückgang auch im zweiten Jahr der Pandemie wieder reduziert auf TEUR 364 (Vorjahr TEUR 425). Mit TEUR 10.674 liegt der Personalaufwand für die Geschäftsbereiche Immobilienentwicklung und Hotelbetrieb deutlich über dem Vorjahresniveau von TEUR 5.750. Die Erhöhung ist i. W. durch erfolgsabhängige Gehaltsbestandteile/Tantiemen geprägt, für welche hierzu entsprechende Rückstellungen gebildet wurden. Die Abschreibungen in Höhe von TEUR 611 liegen über dem Vorjahreswert von TEUR 536. Die leichte Erhöhung bedingt sich durch Sofortabschreibungen auf Computer-Hard- und Software, die durch Änderung der Nutzungsdauer von drei Jahren auf ein Jahr neu gesetzlich geregelt wurde. Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen mit TEUR 10.201 deutlich über dem Vorjahreswert von TEUR 4.578. Die Aufwendungen setzen sich i. W. zusammen aus a) Raumkosten incl. Nebenkosten in Höhe von TEUR 5.950 (Vorjahr: TEUR 1.208), davon entfallen TEUR 4.496 (Vorjahr: TEUR 0) auf Mietgarantien aus dem Objektverkauf, b) Beratungsaufwendungen inkl. Kosten der Jahresabschlussprüfung in Höhe von TEUR 549 (Vorjahr. TEUR 407), c) Aufwendungen für Projekte in Sondierung TEUR 2 (Vorjahr: TEUR 0), d) Kosten abgewickelte Projekte in Höhe von TEUR 163 (Vorjahr: TEUR 203) sowie e) weiterberechnete Kosten über TEUR 611 (Vorjahr: TEUR 1.127) und i. W. das Objekt "VISION ONE" betreffen. Für mögliche Gewährleistungsansprüche wurden zusätzliche Rückstellungen gebildet in Höhe von TEUR 516 (Vorjahr: TEUR 0). Der Aufwand für Maklergebühren beläuft sich im Geschäftsjahr auf TEUR 825 (Vorjahr. TEUR 66), welche im Wesentlichen aus Verkaufsprovisionen sowie im Weiteren aus Vermietungsprovisionen und Courtage aus Grundstückstransaktionen resultieren. Der Sonstige Betriebsbedarf betrifft i. W. den Hotelbetrieb und beträgt TEUR 244 (Vorjahr: TEUR 240). Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen mit TEUR 4.026 haben sich gegenüber dem Vorjahreswert von TEUR 3.731, ursächlich durch die hohen Bauleistungen in den Objekten "VISION ONE" und "Porsche Design Tower Stuttgart" sowie die Grundstücksfinanzierung für die Objekte "Stuttgarter Höhe Bauteil A und Bauteil B" im NeckarPark erhöht Der Zinsaufwand des Geschäftsjahres wird maßgeblich geprägt durch die a) Objektfinanzierungen "NeckarPark Q9", b) Objektfinanzierung "Porsche Design Tower Stuttgart", c) Objektfinanzierung "VISION ONE", d) Betriebsmittelkredite zugunsten der Muttergesellschaft, e) den Abzinsungseffekt der Pensionsrückstellung sowie f) durch Negativzinsen (Verwahrentgelt). Aufgrund des erfolgreichen Geschäftsjahres 2021 erhöhen sich die Steuern vom Einkommen und Ertrag gegenüber dem Vorjahr sehr deutlich auf TEUR 10.987 (Vorjahr: Ertrag TEUR 883). Maßgeblich wird das steuerliche Ergebnis geprägt durch a) Ertragssteuern mit TEUR 10.634 und b) aus dem Aufwand der Saldierung latenter Steuern mit TEUR 353 (Vorjahr: Ertrag TEUR 425). Sonstige Steuern fielen im Geschäftsjahr in Höhe von TEUR 57 (Vorjahr TEUR 32) an. Der Konzernjahresüberschuss mit TEUR 24.601 (Vorjahr: Fehlbetrag mit TEUR -2.102) wird maßgeblich durch Mieterträge und Verkaufserlöse aus dem Objekt "VISION ONE" geprägt. 6.2 Finanzlage Der Finanzmittelfonds des Konzerns weist zum Bilanzstichtag einen im Vergleich zum Vorjahr deutlich erhöhten Wert von TEUR 71.452 (Vorjahr: TEUR 17.914) aus. Die Veränderung resultiert maßgeblich aus dem Zufluss von Verkaufserlösen. Zum Geschäftsjahresende haben sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten per Saldo aufgrund des Verkaufs eines Objektes und der anschließenden Tilgung der Projektfinanzierung deutlich reduziert. Gegenläufig erhöhten sich die Projektfinanzierungen durch die Finanzierung der Bau- und Planungstätigkeiten der laufenden Projekte. Per Saldo ergab sich zum Bilanzstichtag eine deutliche Reduktion auf TEUR 55.168 (Vorjahr TEUR 101.010). Im Geschäftsjahr erfolgten keine Ausschüttungen an die Aktionäre (Vorjahr: TEUR 4.092). 6.3 Vermögenslage Die Immaterielle Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen betragen TEUR 14.854 (Vorjahr. TEUR 15.384). Die Veränderung ergibt sich i. W. aus dem Saldo der laufenden Abschreibungen über TEUR 611 (Vorjahr TEUR 536). Wie im Vorjahr sind die Grundstücke der Hotelgebäude in Dresden "Bülow Residenz" und "Bülow Palais" sowie das Grundstück in Chemnitz, Reich- / Pomitz- /Zwickauerstraße als wesentliche Positionen im Sachanlagevermögen ausgewiesen. Das Vorratsvermögen des Konzerns von TEUR 67.904 hat sich gegenüber dem Vorjahr mit TEUR 115.461 deutlich reduziert. Der Rückgang ist insbesondere auf den Abgang - aufgrund Verkauf - des Objektes "VISION ONE" zurückzuführen, während sich die Zugänge aus Bau- bzw. Planungsleistungen für die Objekte "Stuttgarter Höfe Bauteil A und Bauteil B" (NeckarPark Q9), "QUADRO" und "Porsche Design Tower Stuttgart" sich erhöhend ausgewirkt haben. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich gegenüber dem Vorjahr von TEUR 1.132 auf TEUR 4.531 erhöht. Diese Forderungen ergeben sich i. W. aus vertraglich vereinbarten Einbehalten aus der Kaufpreiszahlung für das Objekt "VISION ONE" für z.B. Baudokumentation und Restausbauleistungen. Die Sonstige Vermögensgegenstände betragen zum Geschäftsjahresende TEUR 2.374 (Vorjahr: TEUR 1.695) und betreffen i. W. a) Umsatzsteuer TEUR 1.113 (Vorjahr TEUR 795), b) im Folgejahr abzugsfähige Versteuern TEUR 551 (Vorjahr: TEUR 434) und c) Rückforderung Körperschaftssteuern über TEUR 9 (Vorjahr: TEUR 368). Die ausgewiesenen Aktive latente Steuern in Höhe von TEUR 757, haben sich gegenüber dem Vorjahr (TEUR 1.087) reduziert Die Passive latente Steuern haben sich mit TEUR 648 gegenüber dem Vorjahr (TEUR 625) leicht erhöht. Somit wurde das Ergebnis durch den Rückgang der Aktiven und die Erhöhung der Passiven latenten Steuern in Höhe von TEUR 353 negativ beeinflusst. Das Eigenkapital des Konzerns erhöht sich durch den Konzernjahresüberschuss gegenüber dem Vorjahr von TEUR 39.581 auf nunmehr TEUR 64.183. Die Bilanzsumme hat sich i. W. durch die anhaltende Planungs- und Bautätigkeit bei den Objekten "Stuttgarter Höfe (NeckarPark Q9)", "Porsche Design Tower Stuttgart" und den Verkauf des Objektes "VISION ONE" und den dadurch angestiegenen Bestand an liquiden Mitteln vom Vorjahreswert TEUR 152.831 auf nunmehr TEUR 162.010 erhöht. Bedingt durch den gegenüber der Bilanzsumme überproportionalen Anstieg des Eigenkapital aufgrund des sehr guten Jahresergebnisses, erhöht sich die Eigenkapitalquote auf einen Wert von nunmehr 39,6 % (Vorjahr: 25,9 %). Die Rückstellungen liegen mit einem Betrag von TEUR 36.047 sehr deutlich über dem Vorjahr mit TEUR 7.370. Diese betreffen zum Geschäftsjahresende i. W. a) Ertragssteuern über TEUR 8.438 (Vorjahr: TEUR 143), b) Pensionszusagen über TEUR 5.136 (Vorjahr: TEUR 5.786), c) erfolgsabhängige Vergütungen über TEUR 5.398 (Vorjahr: TEUR 77) sowie d) ausstehende Rechnungen vorrangig betr. der Objekte "VISION ONE", "Office One Büro" und "Bülow Carré" über TEUR 11.362 (Vorjahr: TEUR 511). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich erhöht und belaufen sich nunmehr auf TEUR 5.460 (Vorjahr: TEUR 3.807). Diese Bilanzposition betrifft i. W. die Objekte "VISION ONE" und "Porsche Design Tower Stuttgart". Die Sonstige Verbindlichkeiten erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr von TEUR 255 auf nunmehr TEUR 325. Diese Bilanzposition betrifft i. W. das Objekt "VISION ONE". 6.4 Gesamtbeurteilung Der Konzern ist nach Einschätzung des Vorstands wirtschaftlich für zukünftige Herausforderungen gut gerüstet. Die Finanz- und Vermögenslage des Konzerns ist geordnet und gut aufgestellt. 7. Nachtragsbericht In den ersten zweieinhalb Monaten des Jahres 2022 ist es gelungen, zwei Mietverträge für das Objekt "VISION ONE" (Objektgesellschaft Tec-Park mbH) zum Abschluss zu bringen. Das Objekt wurde in 2021 verkauft und an den Investor übergeben. Die noch nicht vermieteten Flächen sind mit einer zeitlich begrenzten Mietgarantie behaftet. Insofern konnte die Rückstellung für Mietgarantien zzgl. der hierauf entfallenden Nebenkosten bereits in reduzierter Höhe gebildet werden. Weitere nennenswerte Geschäftsvorgänge, welche von wesentlicher Bedeutung für den Konzern sind, haben sich nicht ergeben. 8. Wesentliche Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung Ziel des Managements waren im Berichtsjahr unverändert die laufende Optimierung und Überprüfung der Wirksamkeit des Risikomanagements und Controllings. Hierzu zählen auch die Optimierung von Prozessabläufen sowie der Aufmerksamkeit zu möglichen Cybernsiken. Im Fokus dieser Betrachtung stehen im Kerngeschäftsfeld "Immobilienentwicklung" insbesondere das Auswahl- / Vergabeverfahren von Bau- und Ingenieurleistungen, die Auftrags- und Zahlungsabwicklung und das Projektcontrolling im Fokus des Risikomanagements. Ebenfalls wurden die Instrumente a) zur Erkennung von Preisänderungen, b) bei der Bonitätsprüfung im Vergabeprozess von Bauleistungen, c) betr. der Vermeidung von Ausfallrisiken bauausführender Unternehmen und d) zur Umsatzsteuerverprobung überprüft und die Risikomanagementprozesse ggf. entsprechend angepasst Im Bereich der Objektfinanzierungen, welche in der Regel auf variabler Basis, bzw. auf variablen EURIBOR-Sätzen basiert, wird das potentielle Zinsänderungsrisiko unverändert einer stetigen Marktbeobachtung unterworfen. Zudem erfolgt eine laufende Marktbeobachtung des Banksektors in Bezug auf die Restriktionen im Zusammenhang mit Basel IV, aktuellen Marktgeschehen und den sich hieraus für Bauzwischenfinanzierungen ergebende Veränderungen. Im Kerngeschäftsfeld "Hotelbetrieb" lag der Fokus im Berichtsjahr auch primär wieder auf dem Umgang mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie, den hier von staatlicher Seite verordneten Beherbergungs- und Reiseverboten sowie für die Zeit nach der Pandemie. So waren die weiteren Schwerpunkte a) eine weiterhin kontinuierliche Marktbeobachtung und der sich hieraus ergebenden Chancen, b) in der Motivation und Bindung der Mitarbeiter für die aktiven Zeiten zwischen den Lockdowns sowie für die Zeit nach der Corona-Pandemie, c) der Akquisition neuer Auszubildenden, d) eine verstärkte Akquise von Bankett- und Tagungsveranstaltungen soweit möglich, e) eine Optimierung des Gastronomiekonzeptes "Caroussel Nouvelle" und f) in den vorbereitenden Maßnahmen zur Optimierung des Marketing und neuer Hotelarrangements für die Zeit nach der Corona-Pandemie. Auch in der Zukunft wird die personelle Vorhaltung von hoch qualifiziertem Personal im Kerngeschäftsfeld "Immobilienentwicklung" ein zentraler Punkt der Unternehmensstrategie sein. Aufgrund der stetig steigenden Anforderungen an planerische Kreativität, gesicherte und gut strukturierte Umsetzung der Projekte in technischer und kaufmännischer Hinsicht, ist es unerlässlich, in allen Belangen des Produktionszyklus eine optimale Leistung zu ermöglichen. Gerade mit Blick auf eine nachhaltige, umweltbewusste Architektur / Bauweise, Verständnis für die Ansprüche und Betriebsabläufe der Gebäudenutzer, individuelle Lösungen, moderne Raumkonzepte mit Kommunikations- als auch Rückzugszonen, flexible Gebäudekonzepte mit der Weitsicht künftiger Drittnutzungen, der Blick für wirtschaftlich tragfähige Nutzungs- / Mietkonzepte sowie eine hohe Verlässlichkeit und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Nutzer und den Investoren. Dies sind auch die wesentlichen Kriterien einer erfolgreichen Projektentwicklung. Die in der Vergangenheit realisierten Objekte sowie die derzeit im Bau befindlichen Objekte bestätigen die hohe fachliche Kompetenz unserer Mitarbeiter und die Nähe zu den am Markt tätigen Akteuren. Seien es Planer, ausführende Firmen, Finanzierungspartner und Investoren. Diese gesamtheitliche Betrachtung einer Immobilienprojektentwicklung ist zugleich Leitbild und Ansporn der Unternehmensgruppe und steht als Garant für den dauerhaften Erfolg. Auch das Jahr 2022 wird noch stark geprägt von der Corona-Pandemie sein. Allerdings erwarten wir einer fortschreitenden Durchimpfung der Bevölkerung, einem sich abzeichnenden Abschwächen des Virus, Chancen auf einen konkreten Weg in Richtung Normalität. Ebenso wird die Ukraine-Krise und damit einhergehend sich möglich verschärfende Rohstoff- und Energiekrise ihre Spuren hinterlassen. Die Abschätzung der Folgewirkungen ist per heute nicht möglich. Der weiterhin bestehende hohe Anlagedruck bei institutionellen Investoren und Family-Offices, welche a) durch Negativzinsen, bzw. Verwahrentgelte auf Bankguthaben und b) mangels Anlagenalternativen forciert wird, trifft auf ein nicht ausreichendes Immobilienangebot und ein noch immer zinsgünstiges Finanzierungsumfeld. Die Nachfrage wird sicherlich differenziert in den einzelnen Immobiliensegmenten und Asset-Klassen erfolgen. Hierbei sehen wir den Bereich der Büro- und Wohnimmobilien als die bevorzugten Assetklassen. Internationale Investoren sind im gewerblichen Segment unverändert auf dem wertbeständigen deutschen Immobilienmarkt präsent. Die bestehenden Bankbeziehungen konnten in 2021 gefestigt und ausgebaut werden, sowie auch Beziehungen zu neuen Projektfinanzierungspartnern im Sinne einer Risikodiversifizierung. Die Immobilienprodukte des Konzerns zeichnen sich nach wie vor durch eine nachhaltige Bauqualität, durch Zertifizierung im Verbund mit der Umsetzung hoher Anforderungen an Energiestandards gemäß den neuen Richtlinien des Gebäude-Energie-Gesetz und ansprechender Architektur aus. Dies bedingt einerseits hohe Investitionskosten und damit einhergehend die Durchsetzung höherer Mieten. Andererseits sichern diese Qualitätsmerkmale die Verkaufsfähigkeit für hochattraktive, nachhaltige und energetisch optimierte Immobilienprodukte. Die Zertifizierungskontinuität setzt der Konzern u.a. auch bei allen laufenden Bauvorhaben fort, für die wiederum ein Green Building-Status nach DGNB Gold angestrebt wird. Für aktuelle Projekte werden auch Zertifizierungsmaßnahmen im Rahmen der Nachhaltigkeit und EU-Taxonomie vorbereitet. Der Bereich Immobilienentwicklung hat die modernen Planungstools, wie z.B. den Einsatz von Building Information Modeling (kurz "BIM") implementiert und ausgebaut. Bei Verkaufsprozessen setzt der Konzern im Rahmen zweistufiger Bieterverfahren sowie bei Direktverkäufen moderne Datenraumtools ein. Weitere neue Projektentwicklungen befinden sich in Akquisition bzw. Sondierung. Zu den wesentlichen Konzernzielen im Kerngeschäftsfeld "Immobilienentwicklung" zählen unverändert a) die Erhaltung ausreichender Liquidität, insbesondere für neue Projektentwicklungen, b) der Zugriff auf entwicklungsfähige, rentable Neuprojekte, c) die konsequente digitale Transformation aller Unternehmens-, Projekt- und Planungsdaten sowie die Anpassung interner Prozesse an die Erfordernisse einer digitalen Arbeitswelt und d) Mitarbeiterschulungen zur Optimierung fachlicher Kompetenz, Motivation und Bindung. Für das Geschäftsfeld "Hotelbetrieb" werden die vornehmlichen Ziele a) die Rückführung in einen weitestgehenden / weitestmöglichen Normalbetrieb nach der Corona-Pandemie und b) die Optimierung der Auslastung und der Hotelraten sein. Den gesetzlichen Anforderungen nach der Umsetzung der "Datenschutzgrundverordnung" wurde ausreichend Rechnung getragen. Der mandatierte, externe Datenschutzbeauftragte, sowohl für den Geschäftsbereich Immobilienentwicklung" als auch für den Geschäftsbereich "Hotel" hat im Geschäftsjahr seine Beratungs- und Überwachungsfunktion wahrgenommen. Für den Konzern bestehen Risiken der bisherigen und künftigen Entwicklung insbesondere in der
Grundsätzlich bleibt zum Ersten das Risiko der pandemischen Entwicklung im Fokus, welche zeitliche Auswirkungen auf die laufenden und künftigen Projektentwicklungen haben kann, sodass sich hier Verschiebungen von Projektfertigstellungen/-vermietungen ergeben können. Für den Hotelbetrieb rechnen wir auch für das Jahr 2022 mit keinem normalen Betriebsjahr. Zum Zweiten sind die weltwirtschaftlichen politischen Auswirkungen der Ukraine-Krise sowie deren Auswirkungen auf die Rohstoffmärkte ein großer Unsicherheitsfaktor. Das Ausmaß und die Folgen der Corona-Pandemie und der Ukraine-Krise können nicht beurteilt und quantifiziert werden. 9. Ausblick Der Konzern wird sich auch weiterhin als Immobilien-Projektentwickler am Markt positionieren. Die Zielmärkte bleiben auch künftig die "Big 7"-Standorte und deren Regionen sowie ausgewählte B-Standorte u.a. in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen. In der Vergangenheit hat der Konzern bereits hohen Wert auf architektonische, soziale und energetische Aspekte gelegt. Mit der politisch eingeleiteten Klimawende erwarten wir einerseits, dass die energetischen Auflagen und Anforderungen an Immobilienprojekte weiter steigen werden. Andererseits gewinnen auch die Anforderung im Sinne der ESG-Richtlinien (ökologisch, sozial und ethisch bauen und investieren) zunehmend an Bedeutung. Aufgrund dieser komplexen Anforderungsstruktur werden wir künftig die Neubauprojektierung mehr in den Vordergrund stellen. Ungeachtet dessen werden auch die Sanierungen von Altbausubstanzen weiterhin verfolgt. Somit wird im Segment der projektierten Neubauten der Schwerpunkt der Unternehmensgruppe auf energetisch nachhaltige Gebäudekonzepte mit hoher Flächeneffizienz, Flexibilität und Drittverwendungsfähigkeit liegen. Zunehmen an Bedeutung werden weiterhin a) die Raumstrukturen mit Individualität für den jeweiligen Nutzer mittels einer markanten Gebäude- und Innenarchitektur, b) attraktive Wirtschaftlichkeit und c) intelligente Gebäudestrukturen und Nutzungsmischungen. Ziel ist es, flexible und attraktive Bürowelten zu schaffen, um wechselnde Büronutzer optimal anzubinden und zu integrieren. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die aktuellen Trends wie "Home-Office" und "Tele-Arbeitsplätze" zu sehen. Insofern verändern sich Bürowelten hin zu hybriden Arbeitswelten. Weniger Schreibtischflächen und hierfür mehr Meeting-, Kommunikations- und Eventbereiche. Für den Erfolg einer Entwicklung im Umfeld von Ballungsgebieten ist außerdem eine hervorragende Anbindung an den ÖPNV erforderlich. Ebenso wird die Verfügbarkeit von E-Ladestationen für Pkw und E-Bikes zunehmend an Bedeutung gewinnen und von den Nutzern bereits heute eingefordert. Der Nutzungsfokus wird auch künftig neben dem Bürosegment, der Entwicklung von Wohn-, Hotel- und Longstay-Immobilien sein. Zur Sicherung der Ertragskraft strebt der Konzern folgende vorrangige Ziele für 2022 an:
Für die weitere Geschäftsentwicklung geht der Vorstand insgesamt von einer positiven Entwicklung aus, basierend auf den laufenden Projekten sowie gesicherten Entwicklungen als auch in Akquisition befindlicher Projekte. Dies allerdings auch unter dem Vorbehalt der weiteren pandemischen Entwicklung, deren Auswirkungen und Folgen, welche zum heutigen Zeitpunkt noch immer nicht abschließend beurteilt werden können. Ebenso auch die per heute noch nicht absehbaren Folgen des Ukraine-Konflikts für die Rohstoff- und Energiebeschaffung. Auch die psychologischen Auswirkungen auf Entscheidungsträger können dazu führen, dass Investitionsentscheidungen verschoben oder gar abgesagt werden. Das schwerpunktmäßig im Immobilienentwicklungsgeschäft liegende Tätigkeitsfeld des Konzerns, unterliegt zudem auch zeitlichen Anforderungen und Entwicklungen, sodass hier neben der pandemischen Entwicklung auch darauf hingewiesen werden muss, dass sich hinsichtlich der Höhe von prognostizierten Projektumsätze und der zeitlichen Abwicklungen Verschiebungen ergeben können. Da das Ergebnis stark vom Verkauf der Objekte und der sich hieraus ergebenden Umsatzentwicklung ableitet, erwarten wir für 2022 einen Jahresumsatz im unteren zweistelligen Millionenbereich und ein tendenziell ausgeglichenes Ergebnis. Die Geschäftsentwicklung in 2022 wird im Wesentlichen von den Chancen der Nachvermietung mit Besserungsschein im Objekt "VISION ONE" und der Erholung im Hotelbetrieb aus der Corona-Pandemie abhängen. Laufende Immobilienprojekte, wie z.B. der "Porsche Design Tower Stuttgart", werden voraussichtlich erst in 2023 zum Verkauf und Übergabe an einen Investor gelangen und das Geschäftsjahr 2023 prägen.
Stuttgart, 29. April 2022 BÜLOW AKTIENGESELLSCHAFT Horst Bülow Selcuk Ulu Ralf Trefz Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021Der Aufsichtsrat nahm im Geschäftsjahr 2021 seine Aufgaben und Pflichten gem. Gesetz und Satzung uneingeschränkt wahr. Er hat den Vorstand bei seiner Geschäftsführung kontinuierlich überwacht und ihn bei allen für das Unternehmen wichtigen Belangen beraten. Aufgrund der weiter bestehenden Corona-Pandemie wurde ab März 2020 von der Möglichkeit einer Teilnahme an den Präsenzsitzungen unter Nutzung elektronischer Medien Gebrauch (Telefon- bzw. Videokonferenzen) gemacht. Am 18. März, 9. Juni, 22. Juli und 18. November 2021 fanden Aufsichtsratssitzungen statt. Schwerpunkte der Sitzungen waren der Jahresabschluss, Objekte im Bau, Projektentwicklungen, Projekte in Akquisition der Gesellschaft, das monatlich erstellte und fortgeschriebene Berichtswesen des Vorstands über die Finanzlage und Liquiditätsentwicklung der Gesellschaft, ein Management-Summary der Bülow-Gruppe sowie die strategische Ausrichtung und Unternehmensplanung. Im Rahmen der ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben informierte sich der Aufsichtsrat damit neben den monatlichen bzw. vierteljährlichen Berichten der Gesellschaft zur Liquiditätslage und dem Status der Objekte/Projekte ausführlich über die Ertragslage, die Risiken des Geschäfts und deren Management. Am 15. Juni 2021 schied Frau Monika Bülow durch Tod aus dem Aufsichtsrat aus. In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 22. Juli 2021 wurde Herr Ulrich von Alberti, Rechtsanwalt, Steuerberater, vereidigter Buchprüfer zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. In der anschließenden konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats wurde er zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, hat den Jahresabschluss der Bülow AG, die Jahresabschlüsse der Objektgesellschaften sowie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021 ordnungsgemäß geprüft und uneingeschränkt testiert. Der Abschlussprüfer hat darüber hinaus die Ordnungsmäßigkeit der durchgeführten Prüfungsschwerpunkte bestätigt. Dem Konzernabschluss und Konzernlagebericht sowie dem Jahresabschluss der Bülow AG wurden uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt. Der Aufsichtsrat erhielt die Prüfungsberichte des Abscllussprüfers über den Einzelabschluss der Bülow AG, die Einzelabschlüsse der Objektgesellschaften und den Konzernabschluss mit Konzernlagebericht der Bülow AG. In der Bilanzsitzung des Aufsichtsrates am 21. Juni 2022 wurden die Durchführung der Abschlussprüfung einschließlich der Prüfungsschwerpunkte sowie die Berichte vom Abschlussprüfer erläutert und im Aufsichtsrat eingehend erörtert. Aus der Prüfung der Berichte des Abschlussprüfers, des Jahres- und Konzernabschlusses sowie des Konzernlageberichts ergaben sich für den Aufsichtsrat keine Einwände. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss der Bülow AG festgestellt und den Konzernabschluss und Konzernlagebericht gebilligt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von EUR 60.342.646,78 zum 31.12.2021 einen Betrag von EUR 8.003.522,80, das entspricht EUR 3,11 je Aktie, am 21. Juni 2022 an den Aktionär auszuschütten und den Restbetrag in Höhe von EUR 52.339.123,98 auf neue Rechnung vorzutragen. Der Aufsichtsrat dankt den Vorstandsmitgliedern und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre engagierte Arbeit und insbesondere für die Bewältigung der erheblichen zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Pandemie.
Stuttgart, den 21. Juni 2022 Für den Aufsichtsrat Aufsichtsratsvorsitzender GESELLSCHAFTERBESCHLUSS der Bülow AG, mit Sitz in Stuttgart
Die alleinige Gesellschafterin der Bülow Planen + Bauen GmbH, die Bülow Aktiengesellschaft, tritt unter Verzicht auf die Einhaltung von Form- und Fristerfordernissen zu einer Gesellschafterversammlung zusammen. Es werden folgende Beschlüsse gefasst:
Stuttgart, den 14.11.2022 Bülow Aktiengesellschaft Horst Bülow Ralf Trefz Selcuk Ulu
Die alleinige Gesellschafterin der Objektgesellschaft Dornacher Tor mbH, die Bülow Aktiengesellschaft, tritt unter Verzicht auf die Einhaltung von Form- und Fristerfordernissen zu einer Gesellschafterversammlung zusammen. Es werden folgende Beschlüsse gefasst:
Stuttgart, den 14.11.2022 Bülow Aktiengesellschaft Horst Bülow Ralf Trefz Selcuk Ulu
Die alleinige Gesellschafterin der Objektgesellschaft Design Tower Stuttgart mbH, die Bülow Aktiengesellschaft, tritt unter Verzicht auf die Einhaltung von Form- und Fristerfordernissen zu einer Gesellschafterversammlung zusammen. Es werden folgende Beschlüsse gefasst:
Stuttgart, den 14.11.2022 Bülow Aktiengesellschaft Horst Bülow Ralf Trefz Selcuk Ulu
Die alleinige Gesellschafterin der Objektgesellschaft L 21 Stuttgart mbH, die Bülow Aktiengesellschaft, tritt unter Verzicht auf die Einhaltung von Form- und Fristerfordernissen zu einer Gesellschafterversammlung zusammen. Es werden folgende Beschlüsse gefasst:
Stuttgart, den 14.11.2022 Bülow Aktiengesellschaft Horst Bülow Ralf Trefz Selcuk Ulu
Die alleinige Gesellschafterin der Objektgesellschaft NeckarPark Q9 mbH, die Bülow Aktiengesellschaft, tritt unter Verzicht auf die Einhaltung von Form- und Fristerfordernissen zu einer Gesellschafterversammlung zusammen. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Stuttgart, 14.11.2022 Bülow Aktiengesellschaft Horst Bülow Ralf Trefz Selcuk Ulu
Die alleinige Gesellschafterin der Objektgesellschaft Office One mbH, die Bülow Aktiengesellschaft, tritt unter Verzicht auf die Einhaltung von Form- und Fristerfordernissen zu einer Gesellschafterversammlung zusammen. Es werden folgende Beschlüsse gefasst:
Stuttgart, 14.11.2022 Bülow Aktiengesellschaft Horst Bülow Ralf Trefz Selcuk Ulu
Die alleinige Gesellschafterin der Quadro mbH, die Bülow Aktiengesellschaft, tritt unter Verzicht auf die Einhaltung von Form- und Fristerfordernissen zu einer Gesellschafterversammlung zusammen. Es werden folgende Beschlüsse gefasst:
Stuttgart, 14.11.2022 Bülow Aktiengesellschaft Horst Bülow Ralf Trefz Selcuk Ulu
Die alleinige Gesellschafterin der Objektgesellschaft Residenz Königstraße mbH, die Bülow Aktiengesellschaft, tritt unter Verzicht auf die Einhaltung von Form- und Fristerfordernissen zu einer Gesellschafterversammlung zusammen. Es werden folgende Beschlüsse gefasst:
Stuttgart, 14.11.2022 Bülow Aktiengesellschaft Horst Bülow Ralf Trefz Selcuk Ulu
Die alleinige Gesellschafterin der Objektgesellschaft Skyline mbH, die Bülow Aktiengesellschaft, tritt unter Verzicht auf die Einhaltung von Form- und Fristerfordernissen zu einer Gesellschafterversammlung zusammen. Es werden folgende Beschlüsse gefasst:
Stuttgart, 14.11.2022 Bülow Aktiengesellschaft Horst Bülow Ralf Trefz Selcuk Ulu
Die alleinige Gesellschafterin der SMS Stuttgart Management und Service GmbH, die Bülow Aktiengesellschaft, tritt unter Verzicht auf die Einhaltung von Form- und Fristerfordernissen zu einer Gesellschafterversammlung zusammen. Es werden folgende Beschlüsse gefasst:
Stuttgart, 14.11.2022 Bülow Aktiengesellschaft Horst Bülow Ralf Trefz Selcuk Ulu
Die alleinige Gesellschafterin der Objektgesellschaft Tec-Park mbH, die Bülow Aktiengesellschaft, tritt unter Verzicht auf die Einhaltung von Form- und Fristerfordernissen zu einer Gesellschafterversammlung zusammen. Es werden folgende Beschlüsse gefasst:
Stuttgart, 14.11.2022 Bülow Aktiengesellschaft Horst Bülow Ralf Trefz Selcuk Ulu
Die alleinige Gesellschafterin der Senator Hotel Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG, die Bülow Aktiengesellschaft, tritt unter Verzicht auf die Einhaltung von Form- und Fristerfordernissen zu einer Gesellschafterversammlung zusammen. Es werden folgende Beschlüsse gefasst:
Stuttgart, 14.11.2022 Bülow Aktiengesellschaft Horst Bülow Raff Trefz Selcuk Ulu |
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